Vermeintlicher Lackschaden soll laut Gutachten 1500€ kosten. Was nun?

Hallo zusammen,

habe gestern leider einen blöden Unfall bei einem Einparkvorgang gehabt.
Beim Einparken am Straßenrand bin ich mit meinem Heck (rechts) an einem parkendem Ford Fieste (vorne links) ganz leicht "entlang-geschrammt". Die Bilder habe ich mit beigefügt (im ersten hab ich den Schaden mal markiert).

Habe dann Polizei geholt, damit der Geschädigte sein Recht bekommt (viele Andere wären einfach abgehauen).
Die Polizisten haben den Schaden begutachtet und kamen recht schnell zu einer ähnlichen Einschätzung wie ich: Kann nicht so teuer werden (ein Polizist schätzte den Schaden auf 50€ da nur Lackschaden - ich weiß, er ist kein Gutachter).

Leider sieht das die Werkstatt und der Gutachter meines Unfallpartners deutlich anders. Eben habe ich die Info bekommen: 1500€ Schaden. Mein Unfallpartner meinte noch am Telefon, der Gutachter hätte noch folgende Dinge gesagt:
- "Der Scheinwerfer liegt ja auch in der Nähe..."
- "Da wäre etwas von der Innenseite kaputt gegangen..."

Ich habe den Schaden nun meiner Versicherung gemeldet. Wie gehts jetzt für mich weiter? Kann ich von meiner Versicherung einen eigenen Gutachter verlangen? Kann ich darauf bestehen? Hat dieser überhaupt das Recht sich den geschädigten Wagen anzusehen?

Ich hab das ungute Gefühl, dass hier ein kleiner Lackschaden an die maximale Bagatell-Grenze getrieben wurde.
Angenommen der Schaden wäre tatsächlich deutlich geringer (bin ja selbt kein Gutachter) wie komme ich nun zu meinem Recht, nur den tatsächlichen Schaden zahlen zu müssen?

Ich würde mich über eure Antworten sehr freuen.
Xenofly

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Hier liegen aber deutlich mehr, wie der von dir vermutete "Lackschaden" vor. Ein Anstoß am vorderen Stoßfänger und dem Stoßfängerspoiler ist erkennbar. Im weiteren liegen kollisionsbedingte Beschädigungen an der vorderen linken äußeren Reifenflanke und der Radzierkappe vor. Einhergehend hiermit ist eine Kontrollvermessung der Achsgeometrie erforderlich. Eventuell ist auch das Beilackieren der vorderen linken Tür nebst den erforderlichen Ab- und Aufrüstarbeiten erforderlich.

Die 1.500 Euro sind daher gar nicht mal so abwegig, wie das für dich im Moment erscheinen mag.

Du hast das einzig richtige gemacht und den Schaden deiner Versicherung gemeldet.

Die wird das ganze überprüfen und den angemessenen Schaden auch regulieren.

Lass es hierbei bewenden und versuche nicht hier selber mit "Laienwissen" in die Regulierung einzugreifen.

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Und wenn nun die spur was a bekommen hat biste nicht mehr bei den 100 euro. Man kann nie sehen wie es drunter aussieht ^^

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Und wenn nun die spur was a bekommen hat biste nicht mehr bei den 100 euro.

Du glaubst doch nicht allen ernstes das die Spur sich bei einem minimalen schrapper verstellt, dann müsste man nach jeder Bordsteinkantenfahrt in die Werkstatt und das Auto komplett neu einstellen...

Pepper, lass mal gut sein.

Du musst mir ganz bestimmt nichts aufzeigen.

Und schon gar nicht was eine Reparatur an einem Automobil kostet.

Du ganz sicher nicht........🙄

Dein Beitag zur Schadenshöhe ist bestenfalls ein Schenkelklopfer.....😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Pepper, lass mal gut sein.

Du musst mir ganz bestimmt nichts aufzeigen.

Sorry ich vergaß glatt das du besser und klüger bist was die rechtliche ordnungsgemäße Schadensregulierung am 1. Arbeitsmarkt betrifft.

Das so was auch günstig in Eigenarbeit geht kannst du ja nicht wissen.🙄🙄🙄 Dafür haste gibts nämlich keine Schadenstabelle 😁😁😁

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Pepper, ich habe schon an Autos geschraubt und unter denen gelegen, da bist du noch mit der Blechtrommel um den Weihnachtsbaum gelaufen......🙂

Also lass bitte deine flache Polemik.

Vielen Dank

Wer wohl mit falscher Polemik nun mit der Blechtrommel hier....

Bin hier raus mit 50 muss ich mir das nicht geben.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Aber mal Ehrlich wer ist denn so dumm und lässt so einen Schaden an einem altfahrzeug für dieses Geld instandsetzen?

es gibt genug fahrzeugbesitzer, die mit ihrem 15 jahre alten fahrzeug bei dem der tacho schon fünf mal rund gelaufen ist, noch jährlich den glaspalast der vertragswerkstatt zur inspektion aufsuchen...

...obwohl sie dieselbe inspektion in einer freien werkstatt für einen bruchteil des geldes zu haben ist...

...eben jene lassen einen solchen schaden auch in der vertragswerkstatt beheben.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Wer wohl mit falscher Polemik nun mit der Blechtrommel hier....

Bin hier raus mit 50 muss ich mir das nicht geben.

Das hat hier ,kein Sinn ,mit manchen zu diskutieren ! Ich ,bin auch ins Fettnäpfchen getreten ,wurde als blöd hingestellt ,weil es hier welche gibt ,die stehen noch über

Gott

🙄

Ist ja nen netter Ton hier, Hut ab. KEINER hier kann den Schaden bewerten, da keiner das Fahrzeug gesehen hat. ALLES ANDERE ist Mutmaßerei und somit unnütz und hilft dem TE genausoviel wie Bauchschmerzen, auch wenn er selber diese unsinnige Debatte befeuert hat. Und auch er hätte hier mit Rabattretter in der Police vermutlich nicht mal nen thread aufgemacht. Schaden macht klug heißt es so schön.

Hahaha hier sind ja echt einige Stammtischexperten dabei.

Wollen wir mal vier Seiten gesabbel und vier Seiten Angekeife wie die kleinen Mädchen für den TE mit folgenden Informationen schließen:

1. Eine Versicherung nimmt ein Gutachten NIE (ggfls. mit ausnahme von Bagatellen) einfach so hin. Eingereichte Gutachten werden immer durch ein vom Versicherer beauftragten Gutachter gegengeprüft.

2. Es ist nicht unüblich, dass ein Schaden am Fahrzeug bei Reparatur sich teuerer ausweist als vorher vom Gutachter festgestellt. Das liegt schlicht und einfach an der Tatsache, dass ein Gutachter zwar im Normalfall über eine mehr oder weniger vernünftige Ausbildung, ohne Ausnahme allerdings NIE über Röntgenaugen verfügt. Verdeckte Schäden können immer noch auftreten.

3. Auch diese verdeckten Schäden nimmt eine Versicherung nicht hin, Sie lässt sich diese Schäden auch zeigen (zumindest in Form von Fotos, um die Folgearbeiten nachvollziehen zu können).
Leider bleibt ab und zu mal das schlechte Gefühl über, dass mit der Schadenabwicklung auch alte Beschädigungen instand gesetzt werden. In vielen Fällen kann das zwar auseinander gehalten werden, aber leider nicht in allen.

4. Auf der Rechnung vom Autohaus könnten auch noch Mietwagenkosten drin sein (je nach Reparaturdauer auch schnell mal 400-600 EUR).

Und welcher Fraktion mal auch immer angehören mag: Den Versicherer-Befürwortern oder den Robin Hoods der Geschädigten:

Die Frage nach der REIN wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einer Reparatur über 2500 EUR an einem mind. 10 Jahre alten Kleinwagen mag man so oder so sehen.

Fakt ist nach der aktuell gültigen Rechtssprechung einfach: Anspruch auf vollständige fachgerechte Reparatur...

Dabei muss und kann es dem Versicherten tatsächlich egal sein, wie der Geschädigte seinen Schaden geltend macht. Bei Schlußrechnung von 2500 EUR in diesem Fall hätte man im Fall der fiktiven Abrechnung vielleicht 700 EUR gespart - immernoch zu viel,um den Schaden zurück zu kaufen.
Wo ist also der Punkt des Anstoßes???

MfG

Da RelaXolator

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 26. September 2014 um 22:39:49 Uhr:


Hi,

da gibt es z.b. Pralldämpfer oder der Stoßfänger selbst (also nicht die Kunststoffaußenhaut) die was abgekriegt haben könnten. Das ein Halter von einem Scheinwerfer gebrochen ist,ist auch nicht selten. Du mußt davon ausgehen das die Stoßfängerverkleidung von dir ziemlich weit rein gedrückt wurde,sich dann aber wieder zurückverformt hat.

5km/h sind nämlich schon ne Menge,sollte man nicht unterschätzen wieviel Energie ein Pkw mit einem Gewicht von deutlich über einer Tonne dabei entwickeln kann.

Mir ist mal jemand frontal an meinem geparkten Auto vorbeigeschrammt (Mercedes C-Klasse). Optisch sah das ähnlich aus, Leichte Kratzer am Stoßfänger und Felge vermackt.
Der Schaden betrug fast 8000€ da die komplette Achse und Lenkung verbogen war. Ok das war absehbar weil beim Unfallgegner die Radaufhängung direkt gebrochen war,ich habe es sogar noch in die Werkstatt geschafft 😉

Ich will damit nur sagen das auch optisch geringe Mängel verdammt teuer werden können.

Gruß Tobias

wie man als 'Experte' wissen müsste ist bei einer Geschwindigkeit von unter 5km/h also weniger als Schrittgewschwindigkeit, bei einem leichten Streifen , wie hier zu sehen, mit Sicherheit keine Beschädigung des Unterbaus und der Tür entstanden. Wenn hier jemand etwas anderes behauptet und dazu lange rumfaselt, über riesige Beschädigungen, verfolgt er entweder andere Interessen, oder hat 0 Ahnung. Lack kann man auch polieren, und notfalls muss eben da eine Smartrepair gemacht werden, die tatsächlich kaum 150euro kosten dürfte, wie das hier aussieht. Aber das entscheidet eh der Gutachter.

Drei Jahre her

Und darum wird die Leiche wieder zur Ruhe gebettet. Augen auf im Forum und vor dem Schreiben aufgemerkt!

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