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Verlust vom Fahrzeugbrief Teil 2

Themenstarteram 27. März 2024 um 22:13

Hey,

Ich habe mir vor 2 Tagen ein gebrauchtes Motorrad gekauft, die Maschine hat frischen TÜV bekommen. Wo ich sie heute online anmelden wollte, ist mir aufgefallen, dass der Fahrzeugbrief teil 2 nicht mehr auffindbar ist. Dass ich den Brief beim zuständigen Amt anfordern kann, ist mir klar, nur wurde das Fahrzeug nie auf mich angemeldet, kann ich trotz dessen die Papiere anfordern? Muss der Verkäufer mit mir zur Zulassungsbehörde?

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17 Antworten

Hast du den Brief denn beim Kauf erhalten oder hat der da schon gefehlt?

Den Verlust muss derjenige an Eides statt erklären der ihn verloren hat.

War er beim Kauf nicht dabei müsste dies der Verkäufer tun,falls er den denn auch vorher besessen hat.

Nicht unbedingt. Der ZB2 muß "aufgeboten werden und eine Eidesstattliche kann auch der derzeitige Eigentümer abgeben. Entscheidend ist die möglichst nachweisbare "Verfügungsberechtigung" über das Fahrzeug, z.B. ein Kaufvertrag.

Bin mal gespannt was der TE dazu sagen kann.

Habt Ihr einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht, aus dem Hervorgeht welche Art an Papiere Dir zu dem Motorrad übergeben wurden?

Üblich wären:

ZB 1 (Fzg.schein)

ZB 2 (Brief)

Letzter HU Bericht (TÜV, Dekra usw.)

Edit: ist es eine 125er LKR oder eine „richtige“ Maschine?

125er haben unter Umständen manchmal keine ZB 2 sondern nur eine Betriebserlaubnis oder ein COC Papier.

Eine Triumph Daytona 675 D67LC ist wohl eher eine "richtige" Maschine.

Themenstarteram 28. März 2024 um 13:13

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 28. März 2024 um 11:51:13 Uhr:

Den Verlust muss derjenige an Eides statt erklären der ihn verloren hat.

War er beim Kauf nicht dabei müsste dies der Verkäufer tun,falls er den denn auch vorher besessen hat.

Beim Kauf war er dabei, der Verlust ist mir zuzuschreiben, ich habe mich mit der Zulassungsstelle ausseinander gesetzt der alte Besitzer muss nicht mit dabei sein.

Das was ich jedoch nicht verstanden habe, ist das aufbietungsverfahren.

Du könntest die ZUB II ja auch "verkauft" haben oder an eine andere Stelle geraten sein womit ein "zweites" Fahrzeug dann einen offiziellen Brief bekommt.

Daher wird er öffentlich aufgeboten und nach dieser Zeit für ungültig erklärt.

Einfach zusammengefasst.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 28. März 2024 um 14:07:49 Uhr:

Eine Triumph Daytona 675 D67LC ist wohl eher eine "richtige" Maschine.

Wie kommst Du darauf dass er so eine hat.

Ich hab in den Beiträgen nichts davon gelesen.

Hat sie doch erst 2 Tage…

In seinem Profil steht bei mir auch nichts…habe ein I-Phone 12 und die mobile Darstellung gewählt.

Allerdings kann man auch mehrere Maschinen haben…

https://www.motor-talk.de/.../UserDetails.html?...

Guck mal ins Profil von dem User ;).

OK. Das sieht allerdings nur im WEB Desktop Darstellungs Modus.

Geht es wirklich um diese Maschine, dann ist das natürlich klar soweit. Danke.

Zitat:

@mat13th schrieb am 28. März 2024 um 14:13:01 Uhr:

 

Das was ich jedoch nicht verstanden habe, ist das aufbietungsverfahren.

Wo genau stehst Du auf dem Schlauch?

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde aufzubieten.

Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf dieser Frist ausgefertigt werden.

Frist bei Aufbietung im elektronischen Verkehrsblatt 14 Tage

Dem Normalo sagt "aufbieten" gar nichts. Also das ist eine öffentliche Aufforderung an irgendwelche unbekannten Besitzer der Urkunde, sie herauszurücken. Liest zwar kein Mensch,dieses Verkehrsblatt, aber so läufts nunmal.

Der Normalo kennt vermutlich eher noch den Begriff "Aufgebot" im Zusammenhang mit Eheschließungen.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass Banken das Verkehrsblatt lesen (bzw. heute eher elektronisch auswerten) und schauen, ob da nicht einer der Fahrzeugbriefe aufgeboten wurde den sie in Verwahrung haben.

Wo kann ich mich für diesen Job bewerben :D?

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