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Verlust vom Fahrzeugbrief Teil 2

Themenstarteram 27. März 2024 um 22:13

Hey,

Ich habe mir vor 2 Tagen ein gebrauchtes Motorrad gekauft, die Maschine hat frischen TÜV bekommen. Wo ich sie heute online anmelden wollte, ist mir aufgefallen, dass der Fahrzeugbrief teil 2 nicht mehr auffindbar ist. Dass ich den Brief beim zuständigen Amt anfordern kann, ist mir klar, nur wurde das Fahrzeug nie auf mich angemeldet, kann ich trotz dessen die Papiere anfordern? Muss der Verkäufer mit mir zur Zulassungsbehörde?

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17 Antworten

Für einen Job bei der Bank bewirbt man sich am Besten bei einer Bank.

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. März 2024 um 21:33:34 Uhr:

Der Normalo kennt vermutlich eher noch den Begriff "Aufgebot" im Zusammenhang mit Eheschließungen.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass Banken das Verkehrsblatt lesen (bzw. heute eher elektronisch auswerten) und schauen, ob da nicht einer der Fahrzeugbriefe aufgeboten wurde den sie in Verwahrung haben.

Vor dem elektronischen Verkehrsblatt wurde dieses natürlich auch schon ausgewertet, halt einmal durchblättern und gucken ob eine hinterlegte ZB 2 als abhanden gekommen gemeldet und aufgeboten wurde.

Mit dem elektronischen Verkehrsblatt geht das automatisiert.

Da haben sich die Banken was schreiben lassen und sollte jemand versuchen, eine ZB 2 aufzubieten und eine Ersatz ZB2 zu beantragen, ist das nach weniger als einer Woche bekannt und hat für denjenigen,der den angeblichen Verlust erklären hat, entsprechende Folgen.

https://www.verkehrsblatt.de/docs/aufbietungen

wobei mich ja glatt mal interessieren würde, wie viele "Treffer" es da so im Jahr (und gerne auch prozentual) gibt...

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