Verkehrunsichere Fahrzeuge

Hallo zusammen,

und zwar diskutieren meine Arbeitkollegen und ich gerade, ob es rechtens wäre das Fahrzeug einzubehalten, wenn eine Werkstatt bei der Reparatur gravierende Mängel feststellt, den Halter darauf hinweist und dieser nicht reparieren lässt.

Im Fall ging es daraum, dass jemand mit 2 gebrochenen Hinterachsfedern und 200.000 km alte Stoßdämpfer + 4 abgefahrene Reifen in die Werkstatt kam und ein Angebot für die Reparatur einholen wollte. Nun war ihm der Preis zuviel, weil er nächsten Tag mit der ganzen Familie (Mann, Frau und 2 Kleinkinder) in den Urlaub wollte und der ja schon teuer genug wäre. Mal abgesehen von der Verantwortungslosigkeit des Mannes, wollte ihn der Werkstattbesitzer nicht fahren lassen, da er dies nicht verantworten könnte. Ca. 2000km (hin- und zurück) mit diesem Fahrzeug...... Die Situation drohte zu eskalieren, bis der Werkstattbesitzer einlenkte und gegen Unterschrift zur Kenntnisnahme, dass der Wagen verkehrunsicher ist, die Schlüssel heraus gab.

Meine Ansicht: Ich hätte den Schlüssel niemals herausgerückt evtl. Polizei und Anzeige in Kauf genommen.

Meine Ansicht ist aber nunmal nicht Gesetz von daher frage ich Euch mal einfach: Wäre es vom Werkstattbesitzer rechtens gewesen, den Wagen bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten? Hätte er sich damit strafbar gemacht? Ich denke viel eher dass er sich damit strafbar gemacht hat, in dem er den Schlüssel herausgegeben hat.

Viele Grüsse

Beste Antwort im Thema

Genau Morf......und was geht es die Polizei an, wenn der Vater seine Tochter fickt. Du merkst ja gar nichts mehr! Hast Du schonmal etwas von Garantenstellung gehört?

Dann lies nach. Google macht es selbst Almöhis leicht!

Und jeder Mensch in einer gesitteten Zivilisation sollte ein gewisses Bewusstsein haben! Oder hättest Du dem "Holzklotzwerfer" der A 29 auch zugeguckt und gesagt:

"Hallo? Wozu gibt es Polizei?"

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Zitat:

Original geschrieben von Zahn


Ob der Verkehrssicherheit damit gedient ist, dass Fahrer alter Autos befürchten müssen bei einem Werkstattbesuch von Hilfsprüfern enteignet zu werden bezweifle ich stark.

Hallo,

es sollen doch keine Fahrzeugführer von Hilfsprüfern enteignet werden. Hier ging es darum, ob verkehrsuntüchtige Fahrzeuge an der Weiterfahrt gehindert werden dürfen, bis die Polizei eintrifft und die Sache regelt. Ich denke, ein Werkstattleiter kann durchaus einschätzen wie es um ein Auto steht. Wäre ja schlimm, wenn er es nicht könnte. Wenn ein Pkw in einem desolaten Zustand ist und der Besitzer sich auch noch völlig uneinsichtig zeigt, sollte man eigentlich froh sein, wenn jemand diesem Treiben ein Ende setzt. Mißbrauch kann man nie ganz ausschließen. Das ist eine Binsenweisheit. Wer ein Auto zurückhält und die Rennleitung ruft, überlegt sich die Sache vorher ganz genau. Wie gesagt, es wird in der Praxis ohnehin sehr selten vorkommen. Und dann nur in Härtefällen.

Ich kann zu dieser Sachlage leider keinen entsprechenden Paragraphen nennen (und bin auch zu faul danach zu googeln). Mir wurde vor einiger Zeit von einem kompetenten Ausbilder -anhand eines ähnlichen Vorgangs wie in der Eingangsfrage- erklärt, daß Werkstätten die Befugnis haben verkehrsunsichere Fahrzeuge auszubremsen, bis die Polizei kommt. Ist für mich nachvollziehbar und vernünftig. Vielleicht meldet sich noch ein Profi mit dem entsprechenden Paragraphen.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Mir ist mal was ähnliches passiert. Kreuzgelenk am Lenkgetriebe defekt. Ich wußte nicht was es war und fuhr in meine Werkstatt. Er stellte den Mangel fest und meinte er würde mich nicht weiterfahren lassen. Da ich an diesem Tag aber den Wagen noch brauchte um zur Arbeit zu kommen, sagte ich ihm ich würde es morgen reparieren lassen. Daraufhin meinte er, er würde sofort die Polizei verständigen wenn ich das KFZ so vom Hof fahren würde, da er mich und meine Familie gut leiden könne. Der KFz Meister war also nur auf mein Wohl bedacht. Zufällig kam in dem Moment ein Dekra Prüfer, der auch einen Blick auf mein KFZ warf. Der meinte er würde den Wagen, wenn ich nicht einsichtig sei sofort stilllegen.
Da ich natürlich auch darazuf bedacht bin, mit einem sicheren Auto zu fahren, ließ ich den Wagen stehen und ließ mir vom KFZ Meister nen Leihwagen geben.
Am nächsten Tag hatte ich meinen Wagen technisch ok wieder.

kenne auch das problem. fuhr mal wegen eines defekten antriebs in die werkstatt. nach einer stunde kam der meister mit einer mængelliste vom feinsten😁 sein spruch: auto bleibt hier! oder du læsst es abschleppen zu einer anderen werkstatt.
ich finde das war ok(im nach hinein) vor ort war ich natuerlich angefressen. das waren damals 2500DM schaden.

gruss

Ich habe damals (das war 2003, glaub nicht daß sich in dem Bereich großartig was geändert hat) auch gelernt bekommen, daß man als Werkstatt kein Recht hat aufgrund einer Verkehrsunsicherheit ein Fzg. einzubehalten.
Wenn der Kunde weiterfahren möchte, muss man ihn erstmal lassen. Ich würde allerdings in so einem Extremfall noch während ich ihm den Schlüssel übergebe 110 wählen, Kennzeichen ist ja bekannt.

Gruß Christian

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Also nochmal:

Es gibt eine Garantenstellung. Das will ich hier jetzt nicht weiter erläutern. Aber selbst wenn es hier Zweifler gibt, die das Vorliegen einer Garantenstellung in Frage stellen (so wie ich - bedingt), finden immer noch eine Rechtsgrundlage aus dem StGB.

Hinlänglich bekannt sein dürfte nur der § 32 StGB - sprich Notwehr (kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als Nothilfe bezeichnet werden).

Aber in diesem Fall wichtiger ist der § 34 StGB. Der "rechtfertigende Notstand". Guckst Du hier

Zudem gibt es eine Reihe weiterer Rechtfertigungsgründe noch im BGB (§§ 227, 228, 229 ff BGB).

Hab jetzt ehrlich gesagt keine Lust den ganzen Plunder durchzulesen.
Ich weiß nur, wie schon erwähnt, daß es uns damals eben so (im übrigen von einem RA) beigebracht wurde. Wenn sich mittlerweile daran was geändert haben sollte, oder sich der Anwalt damals evtl sogar getäuscht haben sollte, lass ich mich gern eines besseren belehren.

Diese Regeln gibt es mit Sicherheit schon länger, als Dein Anwalt, oder wer auch immer, auf diesem Planeten ist. Im Übrigen kannst Du mir glauben, dass ich - trotz fast 25 Jahren Polizeiarbeit und damit verbundenem Auftretens vor Gericht - Dir keine 10 Anwälte nennen kann, die wirklich gut sind!

M.f.G. Jens

Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Diese Regeln gibt es mit Sicherheit schon länger, als Dein Anwalt, oder wer auch immer, auf diesem Planeten ist. Im Übrigen kannst Du mir glauben, dass ich - trotz fast 25 Jahren Polizeiarbeit und damit verbundenem Auftretens vor Gericht - Dir keine 10 Anwälte nennen kann, die wirklich gut sind!

M.f.G. Jens

Deswegen hab ich ja auch mal in Erwägung gezogen, daß sich dieser "Gott in Schwarz" evtl. ja auch getäuscht haben kann. Wie gesagt, ich brech mir nichts dabei ab, wenn ich mich eines Besseren belehren lasse, wenns denn so ist.

Und das war nicht "mein" Anwalt, sondern schlicht und einfach ein Dozent.

Sorry Doggy, aber mein Anwalt gehört zu meinen Lieblingsausdrücken! Denn jeder Volltrottel, mit dem ich es zu tun habe, hat einen "eigenen Anwalt". Damit meine ich jetzt nicht Dich! Mea culpa!

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