Verkehrszeichen entgegen der Fahrtrichtung
Hallo Gemeinde. Habe heut ein Ticket bekommen. Wegen Parken im Halteverbot. Das Verkehrszeichen stand in einer Einbahnstraße verkehrt herum und ich habe es nicht beachtet. Meiner ist der weiße Passat. Ist das rechtens? Scheint so, als brauche Leipzig dringend Geld.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Achtung_Baby schrieb am 2. März 2017 um 19:59:35 Uhr:
Es ist kein Gehweg. Ich parke vor einem Schild, dass das Parken mit Parkschein ab dort aufhebt. Die hinter mir Parkenden dürfen also dort stehen, wenn sie dafür zahlen. Das Halteverbot- Schild ist um 180 Grad gedreht.
Dieses komische blaue Schild mit dem PKW auf dem weißen Podest, bekannt als Zeichen 315, erlaubt das "Parken auf Gehwegen". Gibt eigentlich nur Sinn, wenn das, wo du stehst, ein Gehweg ist.
Und deshalb würde ich dann mal sehen, was vor dieser erlaubten Parkfläche für Schilder stehen.
31 Antworten
Zitat:
@diezge schrieb am 2. März 2017 um 23:10:51 Uhr:
Das Knöllchen hast Du dafür bekommen weil das Parkschild auf Deinem zweiten Schild eindeutig einen Pfeil nach links hat. Das bedeutet, das Parken ist nur links vom Schild erlaubt. Du stehst aber rechts neben dem Schild.
Ja, und zwar da, wo demnach das Parken auf dem Gehweg nicht mehr ausdrücklich erlaubt ist. PeterBH hat ja die Logik im Zusammenhang mit Zeichen 315 schon schön aufgezeigt. Ich würd´ verfahren nach dem Motto: mal gewinnt man, mal verliert man - jetzt zahl´ ich eben. 🙂
Ok. Trotzdem danke für Eure Beiträge. Die schräg Parkenden gibt es heute übrigens auch nicht mehr. Und ein Gehweg, der komplett von einem parkenden Auto blockiert wird ist eigentlich kein Gehweg mehr. Da gibt es sicher Streitpotential. Aber ich werde wohl verzichten.
Ich kenne nur das Schweizer Gesetz, aber das ist zu 90% eurem ähnlich. Daher behaupte ich mindestens etwas davon, trifft hier auch zu.
Wie gesagt, aus Schweizer Sicht sehe ich hier mehrere Gründe warum du eine Rechnung bekommen hast.
Parkieren ausserhalb Markierter Felder ist untersagt.
Parkieren innerhalb oder kurz vor einer Kreuzung ist verboten (und auf dem Foto sieht es so aus als wäre das eine)
Wenn es ein Gehweg sein soll, ist das Parkieren darauf ebenfalls verboten
Wenn irgendwas davon auch im Deutschen Gesetzbuch zu finden ist, was ich stark annehme, dann wäre die Frage wegen einem eventuell falsch Aufgestellten Schild hinfällig.
Und dass Schild so herum da steht könnte ich mir so vorstellen, dass die Strassenführung einst anders war, man aber vergessen hat alles anzupassen.
In dem Falle würde ich mal mit der zuständigen Stelle sprechen und Fragen wie sie das sehen
Markierungen gibt es keine. Der Parkrand/Gehweg ist nur seitlich von der Fahrbahn abgegrenzt. Eine Kreuzung kommt erst in 20 Metern. Und der Gehweg von links ist frei.
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Zitat:
@Achtung_Baby schrieb am 3. März 2017 um 10:39:03 Uhr:
Markierungen gibt es keine. Der Parkrand/Gehweg ist nur seitlich von der Fahrbahn abgegrenzt. Eine Kreuzung kommt erst in 20 Metern. Und der Gehweg von links ist frei.
Das Problem scheint zu sein, dass es eben keine Einbahnstraße ist. Das auf Deinem Foto erkennbare Schild heißt lediglich "Verbot der Einfahrt" und verbietet, wie schon erwähnt, die Einfahrt in diese Straße. Das heißt aber nicht, dass man hinter dem Schild nicht wenden darf und dann z.B. in den Matthäikirchhof abbiegen darf. Weder an der Einmündung Matthäikirchhof noch an der Einmündung Große Fleischerstraße steht das Schild Einbahnstraße. Somit steht das Halteverbot eben nicht entgegen der Fahrtrichtung, sondern korrekt in Fahrtrichtung auf der rechten Fahrbahnseite. Du parkst halt entgegen der Fahrtrichtung...
Ich würde aber auch sagen, dass man die Beschilderung etwas bürgerfreundlicher ausführen könnte.
Früher, so nehme ich an, stand der - wie auf Streetview zu sehen - ein Zonenparkverbot. Damit war das eigentlich klar.
Endlich hat mal jemand gesehen, dass hier keine Einbahnstraße vorliegt. Deshalb parkst du auch entgegen der Fahrtrichtung.
Aus der Beschilderung des Parkplatzes könnte man folgern, das die StVB das als Gehweg ansieht. Auf diesem ist Parken generell verboten, es sein denn es ist ausdrücklich erlaubt.
Wieso auf die Idee kommst, dass das Zeichen 283 irgendeine Bedeutung haben sollte, erschließt sich mir allerdings nicht.
Wenn du das Verwarnungsgeldangebot bekommst, dann schreib doch mal, was dir vorgeworfen wird.
IMHO gilt der Pfeil nur für das direkt darüber befindliche Schild, also für das Anwohnerparken. Folglich müsste das Knöllchen für Parken ohne Parkschein ergangen sein.
Die Frage nach der Echtheit der Einbahnstrasse stellt sich da auch noch.
Sehe ich auch so, nur ist die Begründung mit der falschen Einbahnstraße nicht gut zu halten, wenn man akzeptiert, wie das Zeichen 314 ("P"😉 ff. aufgestellt sind. Diese sind dann demnach verkehrt herum und gegen die Fahrtrichtung gedreht. 😕
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 3. März 2017 um 13:19:43 Uhr:
Die Frage nach der Echtheit der Einbahnstrasse stellt sich da auch noch.
Welche falsche Einbahnstraße? Es ist keine Einbahnstraße. An keiner der Einmündungen ist dort das Zeichen 220 (Einbahnstraße) aufgestellt. Nur das Zeichen 267, (klick), das auch an der Ausfahrt einer Einbahnstraße stehen kann, aber eben nicht zwingend auf eine solche hinweisen muss.
Und damit steht auch das Halteverbotsschild genau richtig herum: rechts in Fahrtrichtung.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. März 2017 um 15:51:11 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 3. März 2017 um 13:19:43 Uhr:
Die Frage nach der Echtheit der Einbahnstrasse stellt sich da auch noch.Welche falsche Einbahnstraße? Es ist keine Einbahnstraße. An keiner der Einmündungen ist dort das Zeichen 220 (Einbahnstraße) aufgestellt. Nur das Zeichen 267, (klick), das auch an der Ausfahrt einer Einbahnstraße stehen kann, aber eben nicht zwingend auf eine solche hinweisen muss.
Und damit steht auch das Halteverbotsschild genau richtig herum: rechts in Fahrtrichtung.
Habe ich auch nie bezweifelt, danke für die Klarstellung. Bleibt, dass der abgebildete Schilderbaum mindestens verwirrend ist.
Wenn das Halteverbotsschild in Fahrtrichtung zeigt, dann stehe ich und alle anderen falsch herum. Aber dann sind die Pfeile der Schilder ebenfalls verkehrt herum. Oder steht das Parkschild deshalb parallel zur Fahrbahn?
Zitat:
@Achtung_Baby schrieb am 3. März 2017 um 18:13:50 Uhr:
Wenn das Halteverbotsschild in Fahrtrichtung zeigt, dann stehe ich und alle anderen falsch herum. Aber dann sind die Pfeile der Schilder ebenfalls verkehrt herum. Oder steht das Parkschild deshalb parallel zur Fahrbahn?
Warum sollte sich das Verbotsschild auf den zum Parken freigegebenen Gehweg erstrecken?
Hattest Du einen Parkschein gelöst und im Fahrzeug ausgelegt?
Zitat:
@Achtung_Baby schrieb am 3. März 2017 um 18:13:50 Uhr:
Wenn das Halteverbotsschild in Fahrtrichtung zeigt, dann stehe ich und alle anderen falsch herum. Aber dann sind die Pfeile der Schilder ebenfalls verkehrt herum. Oder steht das Parkschild deshalb parallel zur Fahrbahn?
Letzteres.