Verkehrswidrigkeit - Anhörungsbogen
Schönen guten Morgen zusammen,
die SuFu spuckte nichts brauchbares aus oder ich hab falsch gesucht.
Gestern gabs Post von der Rennleitung. Ich war Hauptdarsteller im Film, welcher wohl vom Videowagen aufgezeichnet wurde. Tatbestand: Mindestabstand zu gering, 2 Punkte, kein Fahrverbot. Beweis: Video, Foto.
Wie geht die Sache jetzt weiter? Ich bekomme so selten Post von denen (1. Brief seit 11 Jahren) und kenn das sonst nur aus diversen TV-Reportagen. Ich hab mich soweit schlau gemacht, dass ich den Bogen ausfüllen muss und denen innerhalb einer Woche zusenden muss, da es im Anzeigenbereich (Buße ab 40€) liegt. Was muss da alles ausgefüllt werden? Die Angaben zur Person sind ja Pflicht. Was ist mit Verteidiger/Zustellungsbevollmächtigter? Angaben zur Fahrerlaubnis (denke mal schon)? Angaben zur Sache (geb ich es zu oder nicht)?
Hat das einer von Euch schon mal durchgemacht? Bitte jetzt keine Diskussionen ala Oberlehrer mit erhobenem Zeigefinger. Das durfte ich mir schon von meiner Holden daheim anhören ("Ich hab dir´s ja gesagt...."😉. Möchte so wenig wie möglich Streß mit der Sache haben.
Danke schon mal im Voraus.
mfg
Beste Antwort im Thema
Angaben zur Person.
Kurze sxhilderung von Deiner Sicht...eventuell nur etwas aufgefahren weil er langsamer wurde...(wenn es nixht bewusst über eine längere strecke ging)
Eigene einsicht über den vorfall zugeben und fertig...bezahlen und gut.
Damit bist du Stressfrei aus der sache raus. Alles andere zieht eventuell einen Anwalt bzw Verkehrsgericht (in tatortnähe NICHT Heimatort) nach sich.
Meine erfahrungen sind...wenn der sachverhalt klar ist und du kommst mit Anwalt dann verkompliziert der nur alles ohne wirklich zu helfen.
Sollte es ein video geben kannst du es eventuell zwecks Fahreridentifizierung anforder gegen einen geringen betrag (materiealkosten und versand)
um selber zu sehen wielange du der Hauptdarsteller warst und dann entscheiden ob du es zugibst.
Ähnliche Themen
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Federfink
Du könntest Dir dann auf jeden Fall ein schönes Avatar zusammenbasteln. Hat auch nicht jeder. 😎Zitat:
Beamte in Konkurrenzfahrzeugen? 😎 Das Video reizt mich aber doch schon irgendwie. Sind 12€ für das Zusenden von Beweismaterial, Akteneinsicht & Co...
mfg
Eine sinnvolle Frage hätte ich aber doch. Muß man nicht gleich rausgezogen und der Tatbestand einem unmittelbar aufgezeigt werden? Woher wissen die Jungs, dass Du als Person das Fahrzeug geführt hast, wenn sie Dich nicht rausgezogen haben?
Ich habe mich mal kurz hier belesen, aber so richtig fündig bin ich nicht geworden.kämpferische Grüße
Einige des Videoabstandmesssystem sind mit eine Blitzer kombiniert.
Sprich wenn ein Abstandsvergehen gemessen wurde, wird ein Bild vom Fahrer gemacht, wie bei normalen Blitzer auch.
Geblitzt hat nix, und ne Brück gibts auf der A7 am Kreuz SW/Werneck nicht. Also kann ich den Videowagen ausschliessen, da auch nur ein Zeuge seitens der Rennleitung aufgeführt ist. Geht das per Laser?
mfg
Mein Vorschlag wäre ja, den Anhörungsbogen ausfüllen, mit der Bitte darauf vermerkt, das Foto oder Video an dich zu senden- um den Fahrer identifizieren zu können. So lange würde ich den Verstoß auch nicht zugeben.
Dann wird man dir entweder ein Foto senden, auf dem du gut zu erkennen bist- oder aber von selber das Verfahren einstellen.
Dann hast du entweder ein schönes Avatarbild fürs Forum oder aber außer die Gebühren um den Bogen an die Rennleitung zu faxen keine Kosten.
F.G.
Du hast folgende Möglichkeiten:
a) du gibst den Verstoß zu,
b) du gibst den Verstoß nicht zu und äußerst dich entsprechend,
c) wie b) ohne Äußerung,
d) Personalien angeben und kurze Mitteilung, dass du dich später nach Rücksprache mit, oder über einen Anwalt äußerst. Der Anwalt kann Akteneinsicht fordern, dann könnt ihr euch beraten.
Übrigens:Personalien immer angeben, ist ein "Muss"!
Stammtischparolen helfen Dir in dieser Situation nicht weiter.
Ich weise ausdrücklich darauf in, dass ich dieses keine Rechtsberatung ist.
Gruß
Hallo Fenrir,
so werde ich das wohl tun. Sollten die Recht behalten, machen die evtl. 10,- für das Bild den Kohl auch nicht mehr fett.
Danke nochmals
mfg
*Spassmodus on*
PS: Kann es sein, dass hier einige nur scharf aufs Avatarbild sind? 😁
*Spassmodus off*
Zitat:
Original geschrieben von birdstrike
d) Personalien angeben und kurze Mitteilung, dass du dich später nach Rücksprache mit, oder über einen Anwalt äußerst. Der Anwalt kann Akteneinsicht fordern, dann könnt ihr euch beraten.
Übrigens:Personalien immer angeben, ist ein "Muss"!
Stammtischparolen helfen Dir in dieser Situation nicht weiter.Ich weise ausdrücklich darauf in, dass ich dieses keine Rechtsberatung ist.
Gruß
M. E. der beste Beitrag. Und wenn du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, auch kostenneutral.
Nimm dir einen Anwalt, die Jungs sind clever und meistens pauken die dich da auch kosten- und punktegünstig raus und du hast keine Scherereien. Gerade wenn's der erste Verstoss seit 11 Jahren ist.
Hallo,
ganz grundsätzlich:
- Du kannst den Anhörungsbogen auch ignorieren. Er kommt mit normaler Post, der Zugang ist nicht nachweisbar. Die Anhörung ist vorgeschrieben und ist hiermit erfolgt. Den fälligen Bußgeldbescheid bekommst Du ohnehin.
- Wenn man ihn ausfüllt, sollte man keine Angaben zur Sache machen. Schnell hat man sich belastet und aus einer Fahrlässigkeit ist eine Vorsatztat geworden. Wenn Aussage, dann nur nach Rücksprache mit einem Anwalt in ausgesuchten Fällen. Ansonsten nur die Personalien ausfüllen und "gebe nicht zu" ankreuzen. Auch dann gilt: wenn der Verstoß beweisbar ist, kommt der fällige Bußgeldbescheid bestimmt.
- Foto anfordern kann man natürlich auch, dann gehen die Ermittlungen aber weiter. Mancher hätte es gerne als Trophäe.
- irgendwelche Einsprüche etc. machen erst gegen den Bußgeldbescheid Sinn
Das Ganze läuft eigentlich recht unproblematisch ab. Einen Anwalt braucht nur, wer sich gegen einen Vorwurf wehren will. Zahlen und zufrieden sein geht immer.
Grüße
Kai
Bist du sicher, dass du antworten musst?
Wenn du garnicht reagierst ist die Wahrscheinlichkeit, dass Verfolgungsverjährung eintreten könnte, ein klitzeklitzekleines Bischen größer.
Ich würde einfach abwarten wie Kai R. auch schreibt und schauen ob der Bußgeldbescheid in time kommt. Wenn ja, dann bezahlen einfach und die Sache ist erledigt. Falls er zu spät oder garnicht kommt, dann freue dich.
So, wie du es geschildert hast, steht außer Frage, dass du die Tat begangen hast, also hast du auch nicht vor, dich irgendwie raus zu retten, was wohl auch aussichtlos ist. Wenn du Zweifel hast, ob du antworten musst, dann ruf doch einfach mal beim Ordnungsamt an und erkundige dich anonym.
EDIT:
Ich habe nochmal etwas recherchiert. Hoffentlich nehme ich die richtigen Begriffe. Es ist wohl ein Unterschied, ob es eine Ordnungswidrigkeit mit entsprechender Verwarnung oder ob es um eine Anhörung zu einem Bußgeldverfahren geht.
Ist es eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnung und daher ohne Punkte (also z.B. unter 21km/h zuviel innerorts), dann sollte gleich ein Überweisungsträger dabei sein. In diesem Fall am besten Zahlen und vergessen. Das ist dann eine OWi im vereinfachten Verfahren. Dann solltes das Schreiben auch als "Verwarnung/Anhörung" betitelt sein.
Geht es um eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" mit Punkten und höherer Strafe, dann muss man wohl mindestens mit den Angaben zum Halter antworten.
Bleibt natürlich noch, dass das Schreiben nicht als Einschreiben kam. Insofern kann dir IMO bei Nichtantworten eigentlich kein Nachteil entstehen, da der Empfang nicht nachweisbar ist.
Es gibt da wohl eine kleine Lücke bei reinen Verwarnungsgeldern. Wenn man z.B. eine Verwarnung über z.B. 30 EUR erhält. Reagiert man nicht auf die Anhörung, kommt irgendwann autom. ein Bußgeldbeischeid per Enschreiben wegen Halterhaftung. Die Kosten liegen dann aber wohl irgendwo bei "nur" 20 EUR. Im Umkehrschluss heißt das, dass man bei Verwarnungen unter 20 EUR besser direkt bezahlt, bei Verwarnungen > 20 EUR einfach stumm bleibt und abwartet. Ist wie geschrieben nur bei Verwarnungen "anwendbar".
Dafür natürlcih keine Gewähr, habe ich auch nur durch Google-Recherche zusammen gesucht.
Aber im Ernst, bei kleinen Beträgen am besten direkt bezahlen und vergessen. Gehts um mehr mit Punkten würde ich, wenn ich es verkraften kann, auch zahlen und Angaben zum Halter machen und sonst nichts in der Anhörung (zum Bußgeldverfahren).
Mir haben Sie auch ein Laserpunkt auf mein Auto gesetzt.
In der Stadt mit 78 im 6. dahingebummelt - eine Straße ohne Fußgänger und WENIG Verkehr.
Ein Passat - Heckklappe geöffnet damit man Sie nicht sieht gegen die Sonne!
Frage: Was ist das für ein Typ - Welche Farbe ist das? Antwort: Ein A6 und Can...rot
Achso na Rot reicht . 😁
Na und - wenn man Wiederholungtäter währe und seinen Lappen wegfliegen sieht -
(vielleicht sollte man dann doch seine Fahrweise überlegen)
dann würde ich vielleicht auch zum Rechtsberater gehen aber so
2 Jahre warten und weg ist der Punkt (nach 25 Jahren der erste)
Kann mal passieren.
4one
Also eine Verkehrsrechtschutz habe ich ja, die kann ich ja mal anrufen. Nachgefragt am Amt habe ich. Ab einem Bußgeld von >40,- MUSS der Bogen ausgefüllt und zurückgesendet werden, da es sich bei diesem Betrag im Anzeigenbereich bewegt. Das werde ich auch tun mit der Bitte um Einsendung der Beweismaterialien (Video, Foto) zur eindeutigen Klärung des Sachverhalts.
So´n heidens Hockauf wegen 2 Punkten wollte ich eigentlich nicht machen. Ist halt dumm gelaufen und wenn ich meiner Statistik Glauben schenken darf, dann bin ich in 11 Jahren erst wieder fällig. Bis dahin sind die 2 Punkte wieder weg. 😉
So, und jetzt kümmer ich mich erstmal um meinen Vandalismusschaden, weil mir irgend so ein W***** nen Kratzer an die Beifahrertür gemacht hat.😠
Also thx an die Rechtsabteilung von MT. 🙂
mfg
Ach ja, MT ist schon super.
Eigentlich war das Thema schon durch. Der TE hat seinen Fehler eingesehen, und war bereit die dazugehörige Strafe zu akzeptieren.
Und plötzlich krauchen wieder irgendwelche komischen MT-Gestalten unter ihrem Stein hervor und geben lauthals Tipps, wie der TE ganz simpel seine Strafe umgehen kann. Das diese Vorgehensweise aber nur Ärger, Stress und unnötige Fahrerei mit sich bringen kann, wird mal wieder wissentlich verschwiegen. Ganz nach dem Motto "Mir doch egal. Ich hab ja die Rennerei nicht.".
Aber vermutlich sind diese sogenannten "Helfer" genau diejenigen, die immer sofort jede Strafe zahlen, weil sie privat kleine Mäuschen sind und nur im Schutze des Internets die großen Töne spucken.
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von Friedel_R
Geht das per Laser?
nein...abstandsmessung per laser geht nicht...
Zitat:
Also eine Verkehrsrechtschutz habe ich ja, die kann ich ja mal anrufen.
guck erstmal in deinen vertrag, ob du dort eine selbstbeteiligung stehen hast! üblich sind hierbei 150€ bzw. 300€...
Und denk dran: das Beweismaterial posten 😁
du kannst dir dass mit dem beiweismaterial schicken eigentlich sparen, aus der nummer kommst du eh nicht mehr raus. stand ebenfalls mal in bayern wegen so einer sache vor gericht. es waren 3 kanditaten vor mir im gericht, im 10 minutentakt kamen alle wieder raus. alle mit ziemlich bedröppeltem gesicht. p.s. ich wurde als einzigster frei gesprochen... mit arbeitsausfall und erstattung der fahrkosten :-)