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Verkehrsunfall - Versicherung lehnt Schaden ab.

Themenstarteram 26. Dezember 2016 um 12:07

Guten Tag,

ersteinmal wünsche ich euche allen Frohe Weinachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

Zur Vorgeschichte:

Ich hatte im septemver 2016 einen Verkehrsunfall.

Der Unfall ereignete sich in einer zweispurigen Einbahnstraße. Ich fuhr auf der linken Spur und der andere Beteiligte auf der rechten Spur etwa 5 meter vor mir. Plötzlich zog er auf meine Spur und rammte mein Fahrzeug vorne rechts.

 

Es wurde ein Gutachter von mir bestellt. Das gutachten war innerhalb von 3 Tagen fertig und wurde an meinen Rechtsanwalt übersandt. Der übersendete das Gutachten denn an die gegnerische Versicherung.

 

Nach etwa 3 Wochen kam denn der erste Brief von der gegnerischen Versicherung. Sie wollten eine Kopie von meinem Fahrzeugbrief und Kaufvertrag haben.

Mein Anwalt hat diese Dokumente daraufhin übersendet.

 

Ca wieder 3 Wochen später wollte die Versicherung dann Vermessungsprotokolle von meinem Fahrzeug haben. Diese wurden daraufhin auch übersendet.

 

2 Wochen später sagte die Versicherung in Ihrem schreiben das die Vermessungsprotokolle für Sie nicht verwertbar wären.

Daraufhin hat mein Anwalt der Versicherung vorgeschlagen einen Gutachter deren Wahl zur Besichtigung zu schicken.

 

Dann Nach 4 Wochen kam wieder ein Schreiben der Versichering, wo es heißt:

Da der Schaden für uns unplausibel ist, lehnen wor die Schadensregulierung ab.

 

So langsam steh ich echt auf dem Schlauch und weiß nicht mehr was ich tun soll...

 

Der Anwalt will hat mir nun geraten Klage einzureichen...

 

Ich wollte mal eure Meinungen dazu hören .....

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@deniza3 schrieb am 26. Dezember 2016 um 13:07:20 Uhr:

Guten Tag,

ersteinmal wünsche ich euche allen Frohe Weinachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Zur Vorgeschichte:

Ich hatte im septemver 2016 einen Verkehrsunfall.

Der Unfall ereignete sich in einer zweispurigen Einbahnstraße. Ich fuhr auf der linken Spur und der andere Beteiligte auf der rechten Spur etwa 5 meter vor mir. Plötzlich zog er auf meine Spur und rammte mein Fahrzeug vorne rechts.

Ich wollte mal eure Meinungen dazu hören .....

Meine Meinung:

Merkwürdige Geschichte.

http://www.motor-talk.de/.../...ahrspurwechsel-hilfe-t5609548.html?...

Hier war die Einbahnstraße 3-spurig und der Unfall war im Februar. Unfallgegnerin war eine ältere Dame.

Dann kam ein Unfall wie oben geschrieben im September.

Was stimmt denn eigentlich? Ist das ein professionelles Verunfallen? Schäden an der gleichen Stelle.

Aber nur 4.000 € Schaden.

Zitat:

@deniza3 schrieb am 1. März 2016 um 22:41:53 Uhr:

Heute habe ich mit meiner Versicherung gesprochen. Die Dame hat bei meiner Versicherung angerufen und erzählt das sie keine Ansprüche an meine Versicherung stellt da bei ihr nur der Spiegel kaputt sein soll.

Die Versicherung von der Dame hat von meinem Gutachter das Gutachten jetzt vorliegen.

Die warten jetzt auf den Fragebogen Unfallhergang von der Dame.

Der Schaden liegt laut Gutachter bei 4000€ an meinem Fahrzeug.

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Klage,wenn Rechtsschutz vorhanden, wäre schonmal keine schlechte Idee.

Gibt es Fotos vom Schaden vom Gegner und der Situation, wie die Autos am Ende standen?

Lass mich raten die gegnerische Versicherung heist A... :o

Nunja es gibt Versicherungen die können es sich leisten b.z.w. ist es Strategie überall wo Chancen gewittert werden. Zumindest die Zahlungen zu verzögern und im bestenfall einen Vergleich zu ihren Gunsten zu "Optimieren".

Demgegenüber steht das insbesondere bei geringen Beträgen eine schnelle Abwicklung im Interesse beider Parteien wäre.

Offensichtlich wird Versicherungsbetrug gewittert, wenn der Schaden definitiv von diesem Unfall stammt wird ein fähiger Gutachter dies wohl auch ermitteln.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht....würd ich's wahrscheinlich durchziehen.

Nerven und Geduld schonmal auf Vorrat Bunkern ;)

MfG

Hm.

Keine Haftpflichtschadenversicherung lehnt ohne Grund einen Schaden ab.

Wenn allerdings die gemachten Fotos vom Fahrzeug (und meist urteilt die Versicherung zu 85% danach) und die gemachte Schadensschilderung (und Unfallskizze!!!) nicht zueinanderpassen (oder verdeckte oder offene Vorschäden vorliegen), dann wird die Versicherung genauer nachhaken - wie in diesem Fall.

Jeder Unfall verursacht ein sogenanntes "typisches Schadenbild".

Du hast das Recht, eine sogenannte "Fahrzeuggegenüberstellung" über die Versicherung in Auftrag zu geben.

Dabei werden die beiden am Unfall beteiligten Fahrzeuge am Ort des Unfalls (oder wenn es gerade Straßen ohne Bordsteinkanten waren-das Fahrzeug kann durch den Anstoß gegen die linke Bordsteinkante geschlagen sein, obwohl der Unfallschwerpunkt auf der rechten Seite lag und das Vermessungsprotokoll einen Schaden links ausweist) bei einem unabhängigen Gutachter (er hat vorher beide Stellungnahmen und Unfallskizzen erhalten) mittels Meßlatte untersucht, ob die vorhandenen Spuren und angeblichen Beschädigungen aus diesem Unfall resultieren können.

Er informiert dann auf Basis der Fahrzeuggegenüberstellung die Versicherung über seine Meinung zum Schadenshergang.

Das mit dem Vermessungsprotokoll ist fast normal; dass mit der Übersendung des Kaufvertrages und dem Kaufvertrag ist sehr unüblich. Vielleicht erweckt Dein Fahrzeug dem Anschein eines sogenannten "Bumser-Fahrzeuges".

Hierzu muss man wissen, dass es eine für alle Kfz-Versicherer einsehbare Liste gibt, wo alle Kfz. drin gespeichert sind, wo unklare Unfälle mit amtl. Kennzeichen, FIN, Halternamen usw. gespeichert sind.

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 26. Dezember 2016 um 17:01:37 Uhr:

Keine Haftpflichtschadenversicherung lehnt ohne Grund einen Schaden ab.

Niedlich :D

Hinhalte- und Zermürbe-Taktik der Versicherung!

Klage wird wohl der einzige Weg sein, insofern hat dein Anwalt recht.

Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, wird die Versicherung nach Klageerhebung möglicherweise einen Vergleich vorschlagen... ob du darauf eingehst, ist dein Ding und hängt von der Höhe der Summe ab, die man dir bietet.

Ansonsten, wenn die Versicherung zu den ganz harten gehört, drauf ankommen lassen! Kannst ja nur gewinnen, eine gute Rechtschutzversicherung vorausgesetzt.

Hallo, deniza3,

Dein Anwalt hat ja Akteneinsicht (oder sollte sie haben).

Was hat denn Dein Unfallgegner zum Unfallhergang angegeben?

Kann es sein, dass sich eure Aussagen massiv widersprechen?

War Polizei vor Ort?

Wie hoch ist denn der Sachschaden an den beiden Fahrzeugen?

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Dezember 2016 um 17:05:25 Uhr:

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 26. Dezember 2016 um 17:01:37 Uhr:

Keine Haftpflichtschadenversicherung lehnt ohne Grund einen Schaden ab.

Niedlich :D

Wieso? Die Aussage stimmt doch zu 100%. Der Grund ist deren Sparwillen :p. Mit RS und reinem Gewissen hilft da nur eine Klage.

Themenstarteram 26. Dezember 2016 um 20:58

Also der Name der Versicherung fängt wirklich mit einem A......... an.

Da das Fahrzeug bei mir vorne rechts reingefahren ist, ist die Stosstange,Scheinwerfer,Kotflügel,Schweller, felge,reifen,Spurstangenkopf und lenkgetriebe defekt.

Der Schaden beläuft sich auf 7000 inkl. Mwst.

Habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Lasse es trotzdem drauf ankommen.

Ich bin mir sicher,dass ich recht habe.

Ich weiß: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe...

Zitat:

@deniza3 schrieb am 26. Dezember 2016 um 21:58:49 Uhr:

Also der Name der Versicherung fängt wirklich mit einem A......... an.

Da das Fahrzeug bei mir vorne rechts reingefahren ist, ist die Stosstange,Scheinwerfer,Kotflügel,Schweller, felge,reifen,Spurstangenkopf und lenkgetriebe defekt.

Das ist in der Tat ein Schadenbild, das ein paar Fragen offen lässt.

Zitat:

Der Schaden beläuft sich auf 7000 inkl. Mwst.

Ist da Fahrzeug damit nah am Totalschaden?

Zitat:

Ich bin mir sicher,dass ich recht habe.

Nur dem Grunde nach oder auch was jede einzelne Schadenposition angeht, die im Gutachten genannt oder auch eben nicht genannt wird?

Themenstarteram 26. Dezember 2016 um 21:16

Wiederbeschaffungswert liegt bei 13500€. Also ein totalschaden ist es nicht.

Also der Schaden ist eigentlich ganz Simpel.

2 Fahrzeuge 2Spuren.

Ich links und der Beteiligte rechts.

Er will die Fahrspur wechseln, übersieht mich und die Fahrzeuge treffen sich.

Bei mir wie beschrieben vorne rechts und bei ihm hinten links aber der hinteren Tür.

Wenn du keine Zeugen hast oder dein Gegner bei der Polizei keine Angaben gemacht hat, wirst du den Unfallhergang eventuell nur durch ein SV-Gutachten nachweisen können. Spar schon mal für die Verfahrenskosten, als Kläger musst du drei Gerichtsgebühren vorschießen, dazu die Kosten für den Gutachter.

Themenstarteram 26. Dezember 2016 um 21:24

Zeuge habe ich 2, welche bei mir im Fahrzeug gesessen haben.

Gerichtskostemvorauszahlung von 800€ habe ich bezahlt. Gutachter ist auch von mir bezahlt worden.

So wie ich es verstehe zweifelt die Versicherung ja momentan nicht ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach an, sondern lehnt das Gutachten ab bzw. zweifelt die Kausalität an. Da nützen die Zeugen nichts, und der Anwalt nur bedingt. Das ist in erster Linie eine technische, und keine rechtliche Fragestellung.

Interessant wäre hier das Messblatt, da sieht man bisweilen haarsträubende Dinge...

Was sagt denn nun der Unfallgegner zum Unfallhergang? Gibt der zu, die Spur gewechselt zu haben? Macht er selbst Ansprüche bei deiner Versicherung geltend?

Ohne neutrale Zeugen oder das Eingeständnis des Spurwechsels durch den Unfallgegner wäre ich nicht sonderlich optimistisch, dass die Sache so ausgeht, wie du dir das vorstellst.....

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