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Verkehrsunfall

Themenstarteram 6. November 2005 um 20:10

Hallo,

 

ich versuche mich kurz zu fassen:

Ich komm von der Arbeit und stehe an einer Einmündung.

Haltelinie, Stoppzeichen, erstes Fahrzeug.

Kurz bevor ich abbiegen will, knallt mir ein T4 ungebremst auf meinen Saab. Toll! :mad:

Wir rechts ran, wollen alles ohne Polizei klären; ich rieche Alkohol. Polizei kommt doch (bin in der selben Branche tätig ---> es waren meine mich ablösenden Kollegen vom Nachtdienst); Alkotest: 1,45 Promille. Noch toller!!! :eek:

Rechtlich alles einwandfrei, keine Bedenken.

Bloß, wie gehe ich jetzt weiter vor? Abgesehen von meinen Rücken und Nackenschmerzen, hat mein Saab natürlich auch etwas davongetragen:

- eingedrückte Stoßstange,

- Lackschäden,

- und ich vermute, dass der Saab gestaucht ist.

Morgen werde ich ersteinmal meinen Arzt aufsuchen, dann die Versicherung informieren, dann in die Saabotheke fahren.

Nun meine Frage: Muss ich, der Werkstatt gleich eine Auftragsbestätigung unterschreiben. Würde den Saab gerne in Bremerhaven reparieren lassen und nicht in Oldenburg...

 

Wie ist eure Meinung?

Schöne Grüße,

Lars, der jetzt mit tierischen Kopfschmerzen, nach fast 13 Stunden Dienst, endlich in sein Bettchen kuscheln kann und noch immer ein schlechtes Gewissen hat, dass sein Saab einen Schaden und der Unfallgegner seinen Lappen und evtl. Job verloren hat... :confused:

7 Antworten

ALSO

Ich habe das bei meinen Unfall so gemacht;

 

Ich bin zu mir aufe Arbeit gefahren, habe einen Kostenvoranschlag machen lassen, den habe ich dann an den Unfallgegner weitergeleitet, der wiederum an seine Versicherung, die Versicherung hat dann bei mir angerufen, und meinten, dass sie einen Gutachter von ihnen rausschicken sollten, weil das Auto ja immerhin Baujahr 1988 Sei,....

Aber ich habe mich vorher mit meinen Dekra Onkel darüber unterhalten, und der meinte, dass da ich nicht schuldig bin ich mir meinen Gutachter selber aussuchen dürfte.

Das habe ich zu den Typen am Telefon gesagt, und dann hatte er erstmal ein bischen gestockt, und dann meinte er, dass ich ihnen meine Kontdaten geben sollte, sie würden das Geld dann abzüglich der Kosten für der Verbringung zum Lacker, und abzüglich der Mehrwertsteuer bezahlen.

Ich habe das Geld kassiet, bei mir dann die E- Dose für dei AHK (die mich vor größeren Schaden bewahrt hatte) neu gemacht, die Lackkratzer am Heck von dem Corsa weg Poliert, und dann meine Heckklappe wieder etwas grade gebogen, das Schloß, das abgerissen ist wieder besestigt (geschweißt) und mir das rechtliche Geld eingeheimst!

Also:

Fahr erstmal zu deinem Saabhändler, lass dir nen Kostenvoranschlag machen, dann wart ab, was die Versicherung sagt, und wenn die nen Gutachten haben wollen, dann nimm einen Gutachter von Tüv oder von der Dekra, denn die Gutachter vin der Versicherung sollen angebicl, so munkelt man schonmal was übersehen,.....

 

P.s.

Wenn ich mal Rechtliche Fragen habe, dann wende ich mich an dich, okay????

 

Grüße

Kamui ;)

nimm mal "bachblüten rescue" ein tropfen oder 2 *g* , obwohl jetzt pennst du bestimmt schon. naja dann wünsch ich nur alles gute und schöne traeume.. :D

nonni

am 7. November 2005 um 5:43

Meine Erfahrung(en): Bei der PKW-Haftpflicht-Versicherung besteht die günstige Rechtssituation, dass Du einen direkten Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung hast (auch bei Alkohol, die strecken vor und holen es sich zurück). Also meldest Du direkt seiner Versicherung den Schaden, am Besten mit dem AZ Deiner Kollegen und Fotos/Unfallbericht. (Das geht oft auch über das I-Net)

Die melden sich dann bei Dir und es gibt für den weiteren Ablauf ein paar Varianten (Schadenschnelldienst, Gutachter, Werkstatt etc. etc.).

Ist Dein Wagen fahrbereit und Deine Werkstatt seriös? Dann ab dahin und eine Abtretungserklärung unterschreiben. Dann stellt die Versicherung typischerweise eine Kostenübernahmeerklärung aus. Dieser Vorgang hat den Vorteil, dass das Geld nicht über Dein Konto fliesst und der Ablauf der Schadensregulierung viel schneller ist.

Der guten Ordnung halber meldet man den Schaden natürlich auch seiner eigenen Versicherung. Das hilft, wenn der Kontrahent plötzlich oder im nachherein gegen Dich Forderungen stellt...

Themenstarteram 7. November 2005 um 7:11

Also:

Fahr erstmal zu deinem Saabhändler, lass dir nen Kostenvoranschlag machen, dann wart ab, was die Versicherung sagt, und wenn die nen Gutachten haben wollen, dann nimm einen Gutachter von Tüv oder von der Dekra, denn die Gutachter vin der Versicherung sollen angebicl, so munkelt man schonmal was übersehen,.....

 

P.s.

Wenn ich mal Rechtliche Fragen habe, dann wende ich mich an dich, okay????

 

Grüße

Kamui ;)

@Kamui and @all

Ich denke, so werde ich es machen. Kann erst um halb 11 zum Arzt, dann werde ich in die Werkstatt fahren.

Für rechtliche Fragen stehe jederzeit gerne zur Verfügung.

PS: Mag gar nicht in die Garage schauen, bibber.... :(

Melde mich wieder,

drückt mir die Daumen,

Lars...

Hi,

falls Du nicht berufsbedingt eine unüberwindliche Abneigung hat, würd ich Dir einen ANWALT empfehlen. Die eigentliche Schadensabwicklung würde wohl auch die Werkstatt alleine hinkriegen, aber Du wirst wohl auch Schmerzensgeld einfordern wollen? Ich halte von diesen Abtretungserklärungen nicht so sehr viel, soll sich doch um die Rechtsfragen jemand kümmern, der das gelernt hat.

Grüße, Reinhard

Themenstarteram 7. November 2005 um 13:21

Hallo

 

So, jetzt weiß ich mehr. Anruf bei der gegnerischen Versicherung: Kostenvoranschlag und Krankmeldung einreichen, Kosten bis 2000 Euro werden ohne Weiteres so ausgezahlt (abtgl. 16% Mwst und Fahrten zum Lackierer).

 

Ich hin nach Oldenburg, Saab auf die Bühne und siehe da, kaum ein Schaden zu sehen (außer die Heckstoßstange).

Kosten inkl. Arbeitslohn netto: 1690 Euro (dafür das man nichts besonderes sieht, ganz schön happig).

Anschließend 100 Euro für den Voranschlag bezahlt und ab zum Arzt.

Hier wurde, wie schon klar war, eine HAS-Schleudertrauma und eine Versteifung der Wirbelsäule diagnostiziert.

Jetzt habe ich den Salat.

2x Gott sei Dank

1. Der saab hat nichts Schlimmeres abbekommen und ist fahrbereit (halt ein Saab und kein Golf), :p

2. Ich brauche keine 'Halskrause' tragen... :D

 

Werde nachher wieder mit der Versicherung telefonieren und melde mich dann nocheinmal.

Hoffentlich wird alles gut.

Bis denn,

Lars...

Themenstarteram 7. November 2005 um 13:26

Zitat:

Original geschrieben von schimmelreiter

Hi,

falls Du nicht berufsbedingt eine unüberwindliche Abneigung hat, würd ich Dir einen ANWALT empfehlen. Die eigentliche Schadensabwicklung würde wohl auch die Werkstatt alleine hinkriegen, aber Du wirst wohl auch Schmerzensgeld einfordern wollen? Ich halte von diesen Abtretungserklärungen nicht so sehr viel, soll sich doch um die Rechtsfragen jemand kümmern, der das gelernt hat.

Grüße, Reinhard

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@schimmelreiter

Danke für deinen Hinweis.

Der Angestellte von der Versicherung sagte, dass 'wir uns mit dem Schmerzensgeld schon einig werden'.

Sicherlich habe ich meine Vorstellungen.

Und mit 500 Euronen brauch er erst gar nicht kommen. Dann überlege ich mir doch noch, ob ich einen RA, (gegen die ich übrigens in keinster Weise eine Abneigung habe :D eher im Gegenteil), beauftragen werde...

Bin jetzt ersteinmal bis einschl. Sonntag krankgeschrieben.

Schaun wir mal, wie es danach aussieht.

Wünsche euch allen einen schönen Strat in die Woche, ohne Pleiten, Pech und Pannen.

Lars...

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