Verkehrsunfall

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hallo ich hoffe ich bin richtig hier und ihr könnt mir weiter helfen ...

Ich hatte letzen Jahres eine Verkehrsunfall am 26.8.14 und zwar ich fuhr im fließendenverkehr und die Unfall Verursacherin kam aus der Parklücke herausgefahren .bzw hatte die Dame am Straßenrand geparkt und wollte auf die Hauptstraße sie hat mich übersehen da ich im fließendenverkehr war. Somit habe ich die Dame mit meinem rechten kotflügel links bei ihr getroffen . Die Polizei kam hat alles aufgenommen und die Dame hatte auch Schuld laut Polizei . Nur die Versicherung weigert sich das Geld zu zahlen . So musste ich die Sache halt meinem Anwalt geben . Auch die Versicherung reagierte nicht auf die schreiben von meinen Anwalt . Nun hat mein Anwalt die Sache geklagt wir warten halt auf einen Termin vom Gericht .

Meine Frage ist es warum weigert die Versicherung den Betrag zu überweisen ?

Kann die Dame im Nachhinein Zeugen zum Gericht rufen die nicht vor Ort waren oder müssten die Zeugen auf dem Unfallbericht mit drauf stehen ?

Ich musste auch in vorkasse treten für mein Gutachter weil die Versicherung ihn nicht bezahlt hat .

Bevor ich vergesse die Versicherung sagt von sich aus das ich 50% und 50% die Dame Schuld hat somit haben die mir nur 50% von der gesamt Summe überwiesen ..

Was meint ihr wie es ausgehen wird wenn es vor Gericht kommt ??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ahiii schrieb am 27. Juli 2015 um 20:43:34 Uhr:


...und die Dame hatte auch Schuld laut Polizei.

die polizei klärt keine schuldfrage!

Zitat:

Nun hat mein Anwalt die Sache geklagt...

ein jahr nach dem unfall kommt dein anwalt auf die idee zu klagen? 😕

bei meinen bisherigen verkehrsunfällen lag der klageantrag nach spätestens 5wochen bei gericht - du solltest deinem anwalt das mandat entziehen und es einem fachanwalt erteilen!

Zitat:

Meine Frage ist es warum weigert die Versicherung den Betrag zu überweisen ?

das sollte dir dein anwalt aufgrund der ihm vorliegenden dokumente sagen können!

Zitat:

Kann die Dame im Nachhinein Zeugen zum Gericht rufen die nicht vor Ort waren...

ja!

Zitat:

oder müssten die Zeugen auf dem Unfallbericht mit drauf stehen ?

nein...

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Ok das mit dem kürzen habe ich schon gehört ..

Der Schaden ist fast 3000€ da müssten die den Gutachter ja Zahlen ...

Die Straße die ich befuhr war eine 50 Zone nur die sind so dreist und sagen das es eine 39 Zone wäre damit die sagen ich war zu schnell auf einer 30 Zone ...

Ist schon ärgerlich alles man versucht halt überall zu sparen ( Versicherungen )

Zitat:

@ahiii schrieb am 28. Juli 2015 um 10:29:05 Uhr:


Die Dame hatte auch vor Ort noch gesagt das ich Schuld wäre

Das ist schon ein deutliches Anzeichen, durch das man dann unbedingt sofort zu einem damit erfahrenen Anwalt gehen sollte und die gesamte Abwicklung ihm verantwortlich zu überlassen hat.

Der kann gleich vorneweg auf derartige Dinge so eingehen, dass die nicht sonderlich hoch gespült werden, sofern da nicht doch etwas dran sein sollte.

Zitat:

die Polizei hat mir aber recht gegeben .

Nur hat die bei dem Thema keine sonderlich Verbindlichkeit. Die Herrschaften entscheiden aufgrund der ersten Einschätzung von Unfallspuren und Aussagen und können damit auch komplett daneben liegen. Das sind nur Polizisten in der ersten Situation und keine Unfallgutachter mit der gesamten Spurenlage und allen schriftlichen Zeugenaussagen.

Zitat:

Hatte den jemand so ein Probleme mit der Versicherung oder so ?

Selten ist das nicht, eine Anspruchskürzung wie auch eine Mithaftung ist auch recht häufig begründet und berechtigt.

Muss man halt abwarten, was bei raus kommt. Eine juristische Einschätzung kann einem der eigene Anwalt geben, zu welchen Positionen die Versicherung keine Chance hat, wo es "diskutabel" ist und wo man selbst keine Ansprüche hat.

Zitat:

@ahiii schrieb am 28. Juli 2015 um 10:49:18 Uhr:


Der Schaden ist fast 3000€ da müssten die den Gutachter ja Zahlen ...

In der Größenordnung gibt es auch nichts mehr zu diskutieren.

Zitat:

Die Straße die ich befuhr war eine 50 Zone nur die sind so dreist und sagen das es eine 39 Zone wäre damit die sagen ich war zu schnell auf einer 30 Zone ...

Entweder war es eine oder nicht, das ist auch recht einfach nachzuweisen.

Andererseits: ich habe auch ein Ablehnungsschreiben einer Versicherung mit der Begründung, dass mein Sohn den Fußgängerüberweg der beampelten Kreuzung bei Gelblicht überquert hat und daher keine Ansprüche gegenüber einem Linksabbieger hat, der ihn übersehen hat.

An manchen Tagen scheinen die dort vormittags zu feiern und nachmittags ihre Arbeit zu machen.

Mit Logik ist das Verhalten der Versicherungen oft nicht zu verstehen. Bei einem Kollegen haben Sie über ein Jahr rumgezickt und dann zwei Tage vor der Verhandlung die komplette Summe inklusive Zinsen bezahlt und bei einem Anderen hat die Versicherung die Klage eine Woche vor der Verhandlung zurückgezogen und die volle Summe bezahlt und Das obwohl Sie fast ein Jahr behaupteten das Ihr Kunde Unschuldig sei und der Schaden bei Weitem nicht so hoch wie das Gutachten aussagen würde, deswegen wurde ja der Kollege von der Versicherung verklagt da ja Er schuld sei nicht Ihr Kunde.

Da bekommt man den Eindruck das man einfach mal die Rechtsabteilung beschäftigen will.

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Ja ist manchmal schon komisch, hatte vor 10 Jahren auch einen Unfall.
Scherzensgeld haben die gezahlt, das Auto aber nicht. ???
Laut Anwalt war die Zahlung des Schmerzensgeldes aber quasi schon ein Schuldeingeständnis (keine Ahnung was das sollte, gewinnen konnten die das nicht).

Gruß Metalhead

Ich verstehe nicht warum man warten muss bis die Klage in Briefkasten ist ... Und kurz vor der Klage dann doch die Summe zu zahlen ... Aber immerhin habe die 1 Jahr mit dem Geld arbeiten können ... Ich hoffe das bei mir auch alles vor der Klage entschieden ist ...

Zitat:

@ahiii schrieb am 28. Juli 2015 um 15:57:08 Uhr:


Ich verstehe nicht warum man warten muss bis die Klage in Briefkasten ist ... Und kurz vor der Klage dann doch die Summe zu zahlen ... Aber immerhin habe die 1 Jahr mit dem Geld arbeiten können ...

Eben, außerdem gibt's genügend die sich mangels Rechtsschutz nicht klagen trauen. Die Versicherung hat hier nix zu verlieren.

Gruß Metalhead

Naja außer abwarten bleibt mir nix über ...

Zitat:

@ahiii schrieb am 28. Juli 2015 um 16:26:41 Uhr:


Naja außer abwarten bleibt mir nix über ...

Sag ich ja, abwarten und Tee trinken und anschließend nicht vergessen uns das Ergebnis mitzuteilen.

Gruß Metalhead

Ne werde euch natürlich mitteile wie es gelaufen ist sobald ich das Ergebnis habe :-)

Zitat:

@ahiii schrieb am 28. Juli 2015 um 15:57:08 Uhr:


Ich verstehe nicht warum man warten muss bis die Klage in Briefkasten ist ... Und kurz vor der Klage dann doch die Summe zu zahlen

Primär sind es Bilanz-Tricksereien.

Versicherungen gehören wie Banken zu der Finanzbranche und die bilanzieren "Kundengelder" als eigenes Kapital. Das wird zwar auf der Gegenseite als Verpflichtung geführt und bildet ganz unten dann die null.

Nur so lange, wie es nicht tatsächlich gezahlt wird, ist es auf ihrem (Buch-)Konto und vergrößert die Habenseite. Damit hat man dann ein hervorragendes Unternehmen mit enormer Finanzkraft, sehr positiver Wirtschaftsbewertung und man steht deutlich stabiler bei Stresstests und ähnlichen Dingen da.

Sekundär ist es die nicht geringe Chance, dass ein Kunde mit der Zeit weich wird und sich auf einen Deal einlässt und die Versicherung viele Euros spart. Wenn 10% der Anspruchsteller auf die Hälfte ihrer Forderung verzichtet, dann sind das 5% Rendite bei der Schadensabwicklung, die man praktisch ohne jede Investition aus dem Nichts generiert.

Dieses "kann mit arbeiten" ist seit einigen Jahren nicht sonderlich attraktiv. Seit dem Bauchklatscher mit hoch spekulativen Anlageformen sind die Vorgaben, was den echten Eigenanteil an geht, massiv erhöht worden und werden auch regelmäßig überprüft.

Und als sicher bzw. unkritisch geltende Anlageformen bei denen die BaFin nicht so die Finger drauf hat um Kundengelder in größerem Umfang anzulegen zu können, die sind derzeitig mit Zinsen um 0% nicht so sonderlich toll, dass man da von lohnenswert spricht.

"Reich" wird man nicht, weil man viel einnimmt, sondern in Relation zu seinen Einnahmen möglichst wenig ausgibt. Wobei die Einnahmesituation gerade bei der KFZ-Haftpflicht nicht sonderlich rosig ist: Internetvergleichsportale und Kündigungsmöglichkeit zum Jahresende ist nichts, mit dem man auf der Einnahmenseite noch richtig Geld verdienen kann.

Da hast du wohl recht Banken und Versicherungen sind das gleich. Und manche Versicherungen sind so stur das sie bis zur Klage warten und am Ende zahlen die Anwalt Gericht Kosten und zusätzlich noch Zinsen ...

Mal ne ganz andere Frage wenn man 50% bezahlt bekommt von der Versicherung hat man somit nicht die Schuld angenommen bzw das die Dame im Schuld ist ??

Zitat:

@ahiii schrieb am 28. Juli 2015 um 19:12:37 Uhr:


Mal ne ganz andere Frage wenn man 50% bezahlt bekommt von der Versicherung hat man somit nicht die Schuld angenommen bzw das die Dame im Schuld ist ??

Kann es sein, dass das Schreiben, in welchem dir 50% zugesichert werden, eine Formulierung wie ,,- ohne präjudiz-,, enthält ?

Man glaubt halt, dass man damit eine strittige Forderung teilweise oder vollständig beglichen habe ohne jedoch ein Schuldanerkenntnis auszusprechen.

Wenn man so will, ist es ein unausgeschriebenes Vergleichsangebot. Nimmt man es an, ist die Angelegenheit abgeschlossen. Man kann sich aber auch nicht darauf berufen, dass es bei ähnlich gelagerten Fällen ebenso gemacht wird.

Zitat:

@ahiii schrieb am 28. Juli 2015 um 19:12:37 Uhr:


Da hast du wohl recht Banken und Versicherungen sind das gleich. Und manche Versicherungen sind so stur das sie bis zur Klage warten und am Ende zahlen die Anwalt Gericht Kosten und zusätzlich noch Zinsen ...

Nennt sich Mischkalkulation, würde es sich nicht in der Gesamtheit "rechnen", würden die es nicht sehr lange machen und sie machen es schon sehr lange und von der Tendenz her auch zunehmend. 😉

Zitat:

Mal ne ganz andere Frage wenn man 50% bezahlt bekommt von der Versicherung hat man somit nicht die Schuld angenommen bzw das die Dame im Schuld ist ??

Nö,

Schuld und Haftung sind zwei unterschiedliche Dinge mit unterschiedlichen Bewertungskriterien, die zwar oft zum selben Ergebnis kommen, aber recht häufig auch nicht.

Schuld (mit der Strafe) ist die Bewertung nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften der StVO und Schuld bei einer Ordnungswidrigkeit ist derjenige, der den ursächlichen bzw. schwerwiegendsten Verstoß begangen hat.

Haftung (mit dem Schadensersatz) berücksichtigt aber das eventuell nicht ganz so korrekte Verhalten von jedem Beteiligten, wie auch weitere Dinge außerhalb eines schuldhaften Handelns, Stichwort ist da u.a. eine Gefährdungshaftung.

Bei der Haftung kann es zu einem vollkommen anderen, auch dem komplett gegenteiligen Ergebnis kommen, als bei der Schuld, ohne dass sich an der "alleinigen" Schuld (oder auch völliger Unschuld) etwas ändert.

Zitat:

@MvM schrieb am 28. Juli 2015 um 08:56:58 Uhr:


Er braucht auch keine, da die Kosten von der Versicherrung der Unfallverursacherin gezahlt werden. Vorraussetzung ist, das sie auf dem Unfallbogen auf Platz 1 gelandet ist.

Wie lange wird sich dieser Mythos wohl noch im Netz halten?

Nicht IMMER ist der Unfallverursacher auf Platz 1 verzeichnet!

Nach einem Unfall prüft die Polizei den ersten Anschein und setzt den VERMUTLICHEN Unfallverursacher auf Platz 1 in der Unfallanzeige.
Jedoch kommt noch dazu, dass zumindest in Thüringen, keine Vorschrift diese Handlungsweise untermauert.
Wenn ein Polizist das will, kann er um alle anderen Beteiligten zu ärgern, den vermeintlichen Unfallverursacher auf den letzten Platz oder irgenwo in der Mitte "verstecken".

Wichtig und ein gutes Indiz ist jedoch immer:

Wenn bei einem Unfallbeteiligten ein Verstoß nach StVO, StGB ... vermerkt ist, hat er zumindest bei dem Unfall etwas falsch gemacht und KÖNNTE somit die Ursache für den Unfall gesetzt haben.
Ob er alleinig den Unfall verursacht hat entscheidet nicht die Polizei.

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