Verkehrsunfall
hallo ich hoffe ich bin richtig hier und ihr könnt mir weiter helfen ...
Ich hatte letzen Jahres eine Verkehrsunfall am 26.8.14 und zwar ich fuhr im fließendenverkehr und die Unfall Verursacherin kam aus der Parklücke herausgefahren .bzw hatte die Dame am Straßenrand geparkt und wollte auf die Hauptstraße sie hat mich übersehen da ich im fließendenverkehr war. Somit habe ich die Dame mit meinem rechten kotflügel links bei ihr getroffen . Die Polizei kam hat alles aufgenommen und die Dame hatte auch Schuld laut Polizei . Nur die Versicherung weigert sich das Geld zu zahlen . So musste ich die Sache halt meinem Anwalt geben . Auch die Versicherung reagierte nicht auf die schreiben von meinen Anwalt . Nun hat mein Anwalt die Sache geklagt wir warten halt auf einen Termin vom Gericht .
Meine Frage ist es warum weigert die Versicherung den Betrag zu überweisen ?
Kann die Dame im Nachhinein Zeugen zum Gericht rufen die nicht vor Ort waren oder müssten die Zeugen auf dem Unfallbericht mit drauf stehen ?
Ich musste auch in vorkasse treten für mein Gutachter weil die Versicherung ihn nicht bezahlt hat .
Bevor ich vergesse die Versicherung sagt von sich aus das ich 50% und 50% die Dame Schuld hat somit haben die mir nur 50% von der gesamt Summe überwiesen ..
Was meint ihr wie es ausgehen wird wenn es vor Gericht kommt ??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ahiii schrieb am 27. Juli 2015 um 20:43:34 Uhr:
...und die Dame hatte auch Schuld laut Polizei.
die polizei klärt keine schuldfrage!
Zitat:
Nun hat mein Anwalt die Sache geklagt...
ein jahr nach dem unfall kommt dein anwalt auf die idee zu klagen? 😕
bei meinen bisherigen verkehrsunfällen lag der klageantrag nach spätestens 5wochen bei gericht - du solltest deinem anwalt das mandat entziehen und es einem fachanwalt erteilen!
Zitat:
Meine Frage ist es warum weigert die Versicherung den Betrag zu überweisen ?
das sollte dir dein anwalt aufgrund der ihm vorliegenden dokumente sagen können!
Zitat:
Kann die Dame im Nachhinein Zeugen zum Gericht rufen die nicht vor Ort waren...
ja!
Zitat:
oder müssten die Zeugen auf dem Unfallbericht mit drauf stehen ?
nein...
43 Antworten
Guten Morgen hugaar
Wo sollte es den vermerkt sein das die/ der im Straßen Verkehr etwas verursacht zu haben.
Im Polizeibericht ??
Und wie gesagt bei mir war es ja so das ich
Im fließendenverkehr war und die Dame am Straßen Rand geparkt hatte und die wollte dann halt in den Straßenverkehr aber dabei hat sie mich übersehen ... Ich denke mal die Schuld Frage ist ja eindeutig ... Aber kann sein das die Dame bei ihrer Versicherung eine ganz andere Aussage geschildert hat ... Und deswegen zahlt die Versicherung nicht ...
Zitat:
@ahiii schrieb am 29. Juli 2015 um 09:18:10 Uhr:
... die Dame am Straßen Rand geparkt hatte und die wollte dann halt in den Straßenverkehr aber dabei hat sie mich übersehen ... Ich denke mal die Schuld Frage ist ja eindeutig ...
Schuld bestreitet auch niemand: sie hat den unfallentscheidenden Fehler gem. StVO gemacht, sie ist schuld. Kein Frage, keine Diskussion.
Nur hat Haftung andere, weitere Kriterien.
Zitat:
Aber kann sein das die Dame bei ihrer Versicherung eine ganz andere Aussage geschildert hat ... Und deswegen zahlt die Versicherung nicht ...
Wieso "was anderes"?
Sie hat doch schon an Unfallort gesagt, dass Du zu schnell gefahren bist.
Sollte dem so sein, dass Du auch Fehler begangen hast, zB. zu schnell (Beschilderung oder auch situativ), zu geringer Seitenabstand, ... und diese Fehler auch zum Unfall oder der Schadenshöhe beigetragen haben, dann ist man mit dem entsprechenden Anteil seines eigenen Verschuldens in der Haftung mit bei.
Ich muss abwarten entweder zahlt die Versicherung noch vor der Klage oder der Richter wird entscheiden ... Sie kann sagen was sie will ob ich zu schnell gefahren bin soll sie erst mal beweisen könne oder das mit dem Seitenabstand sowas muss man beweisen können vor dem Richter ?
Nur zu behaupten ist null. Man muss die Dinge, die man vorträgt auch so weit nachweisen, dass spätestens der Richter davon überzeugt ist, dass dem auch so war.
Als Beispiel: Wenn anhand der Unfallspuren vor Ort aufgezeigt werden kann, dass die Frau beim Anprall erst 40cm aus der Lücke herausgeragt hat, dann wäre das auch der sehr glaubhafte Beweis für einen zu geringen Seitenabstand (min. 50cm).
Die verkehrsrechtliche Schuld der Frau ist ohne jeden Zweifel, somit gilt von diesem ersten Anschein, dass auch sie zu 100% in der Haftung ist. In der Beweispflicht, dass dem nicht so ist und Du auch Fehler begangen hast und daher eine Verteilung der Haftung vorgenommen werden muss, muss sie bzw. ihre Versicherung machen.
Daher: wie begründet die Versicherung eine anteilige Haftung von Dir und diese Begründungen muss man dann mit Gegenargumenten "zerfleddern". Ist die Begründung vom Tisch, dann existiert auch kein Nachweis für eine berechtigte Haftungsteilung.
So lange, wie die Versicherung keine Begründung liefert, sondern einfach nur will, so lange sind die 100% von Deinem Schadensersatzanspruch sicher.
Liefert sie Begründungen, dann musst Du bzw. Dein Anwalt sich auch bewegen und um diese Begründung kümmern.
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Das Problem ist ja das sie keine Begründung angegeben haben ... Einfach nur Sägebock wäre zu schnell und 50% Teil Schuld habe ...
Dann "einfach" abwarten.
Behauptungen werden nur zurückgewiesen: "war ich nicht", aber niemals argumentiert. Die Argumentation nutzt ohnehin nichts, denn da ist nichts, gegen was man argumentieren könnte.
Man kann allerdings irgendwas schreiben, was die Gegenseite greifen und für sich benutzen kann. Schreibt man nichts, liefert man denen auch nichts.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 29. Juli 2015 um 12:13:15 Uhr:
Die verkehrsrechtliche Schuld der Frau ist ohne jeden Zweifel, somit gilt von diesem ersten Anschein, dass auch sie zu 100% in der Haftung ist. In der Beweispflicht, dass dem nicht so ist und Du auch Fehler begangen hast und daher eine Verteilung der Haftung vorgenommen werden muss, muss sie bzw. ihre Versicherung machen.
das ist falsch. Es gilt der Grundsatz: wer einen Anspruch hat, muss diesen beweisen. Die Versicherung lehnt sich zurück und macht nix, zahlt nix. Was kann man hier mit abwarten erreichen?
Im Zweifel muss der Anspruchsteller klagen, dann wird der Richter eine Entscheidung fällen.
Und wie gesagt hat die Versicherung mir 50% schon überwiesen .. Den ich wäre ja 50% Teil Schuld .. Habe heute bei meiner Versicherung angerufen und gefragt ob jemand sich gemeldet hat wegen Unfall ect. Den die 50% die mir überwiesen wurde sind schon 3 Monate her ..
Die Dame müsste doch 50% dann von meiner Versicherung anfordern oder .. Wie gesagt sie hat aber nix angefordert ich denke mir die Versicherung wartet einfach bis Klage Termin
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Juli 2015 um 15:04:32 Uhr:
Die Versicherung lehnt sich zurück und macht nix, zahlt nix.
Und was hat das mit dem Fall hier zu tun?
Die Versicherung hat doch etwas gemacht, was soll jetzt das Verdrehen der Situation des TE?
Abgesehen davon, dass es nur darum gehen würde, mir "begründet" widersprechen zu können?
Lass doch einfach gut sein, ich schreibe doch auch schon nichts mehr, wenn Du in Threads eine haarsträubende Scheiße schreibst, wenn dort der Fragesteller ohnehin zum Anwalt geht und nicht in Fallen geraten kann, die Du aufgrund Deiner fehlenden Fachkenntnis aufstellst.
In diesem Thread hier geht es um eine Erläuterung an den TE, warum das eher schleppend läuft und nicht, was er machen oder lassen soll. Dafür hat der einen Anwalt, der in Kenntnis des gesamten Falls auch nichts macht, machen kann als warten. Aber Du hast den Durchblick, dass hier alle falsch liegen 🙄