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Verkehrsunfall

Themenstarteram 19. Juli 2015 um 8:50

Hallo und allerseits einen schönen Sonntag.

Am 28.2. kurz vor 11 30 hatte ich mit einem blauen BMW einen Verkehrsunfall , der versuchte , da ich ihm offensichtlich noch nicht schnell genug war , in ner 30 er Zone mich in Fahrsteifen links neben mir zu überholen. Dabei unterschätzte er den Seitenabstand zu meinem Wagen und tuschierte mich hinten links , Schaden lt.Gutachten 2400 € . Der Polizei wurde der Fall etwas später gegeben da mir die Auskunft gegeben wurde das es einen auslaufenden Vertrag gäbe der im November bereits beendet . Nachher wurde denn bei nem 2. Anruf doch noch n gültiger Vertrag gefunden. Nach sage und schreibe über 12 Wochen fiel dem Unfallgegner plötzlich ein mich wegen Verkersunfallflucht hinzuhängen. Übrigens hatte er zum Unfallzeitpunkt keinen Führerschein. Jetzt zahlt die Versicherung den Schaden solange nicht , bis die Unfallflucht vom Tisch is - würd ich mal sagen ! Er hatte seine Freundin mit im Auto , ihre "Aussage " habe ich von meiner Anwältin bekommen , die i s t von A bis Z gelogen , nicht ein einziges Wort davon stimmt ! Gruß Detlev !

Beste Antwort im Thema

A)Ich bewundere und bedauere den TE ob seiner so umfangreichsten Erfahrungen mit Justiz, flüchtigen Unfallfahrern, bösartigen KFZ-Verkäufern, nicht-oder -doch-versicherten Unfallverursachern und sonstigem kriminellen Abschaum der Gesellschaft.

B) Ich gestehe, dass ich zu minderbemittelt bin, aus dem Einführungsbeitrag die Fragestellung an das Forum zu erkennen. Vllt. wäre es jemandem möglich, mich zu erleuchten?!

C) um mit Calle, dem Eisbären zu sprechen @TE - Ey Alter, mach ma ´nen Satz draus!

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Zitat:

@LittlePelican schrieb am 19. Juli 2015 um 10:50:46 Uhr:

Der Polizei wurde der Fall etwas später gegeben da mir die Auskunft gegeben wurde das es einen auslaufenden Vertrag gäbe der im November bereits beendet . Nachher wurde denn bei nem 2. Anruf doch noch n gültiger Vertrag gefunden.

Für die Unfallaufnahme durch die Polizei ist keinerlei Vertrag erforderlich.

Glaube der Unfall hat Dich doch sehr mitgenommen wenn man den wirren Bericht liest.

Glaubst Du wirklich dass einer ohne Führerschein Dich bei der Polizei anzeigt wegen Fahrerflucht? Der muss doch seine Papiere zeigen, da wird nachgefragt. Falls es zutrifft sollte deine Anwältin an der richtigen Stelle intervenieren, ansonsten wäre sie m.E. inkompetent.

A)Ich bewundere und bedauere den TE ob seiner so umfangreichsten Erfahrungen mit Justiz, flüchtigen Unfallfahrern, bösartigen KFZ-Verkäufern, nicht-oder -doch-versicherten Unfallverursachern und sonstigem kriminellen Abschaum der Gesellschaft.

B) Ich gestehe, dass ich zu minderbemittelt bin, aus dem Einführungsbeitrag die Fragestellung an das Forum zu erkennen. Vllt. wäre es jemandem möglich, mich zu erleuchten?!

C) um mit Calle, dem Eisbären zu sprechen @TE - Ey Alter, mach ma ´nen Satz draus!

Haben die vom Wildunfall verschlissenen Bremsen versagt??? :-D

Zitat:

@desenator schrieb am 19. Juli 2015 um 11:16:00 Uhr:

Haben die vom Wildunfall verschlissenen Bremsen versagt??? :-D

Wir wollen doch bitte beim aktuellen Erleben des gebeutelten TE bleiben und versuchen, sachliche Hilfestellung zu geben ;)

Na,das versuchten wir in seinem erstem Threat ja schon. http://www.motor-talk.de/.../verkehrsunfall-am-28-2-t5351902.html?...

am 19. Juli 2015 um 9:35

Ich hab jetzt auch den Eingangspost 3 mal gelesen. Was moechte der TE jetzt hoeren? Wie das Wetter morgen wird?

am 19. Juli 2015 um 9:51

Ich möchte den Moderator bitten, den TE nicht allzu sehr in Schutz zu nehmen, denn :

Erstens ist das Erlebte schon bald ein halbes Jahr her. Der arme müsste sich eigentlich schon lange psychisch erholt oder zumindest stabilisiert haben, um klare Gedanken formulieren zu können.

Was uns hier wieder präsentiert wird, sollten wir uns nicht gefallen lassen.

Und das, weil wir hier zweitens verlangen können und sollten, ein einigermaßen verständliches Deutsch und nicht so ein wirres Gefasel zu produzieren.

Und drittens sollte sich der TE an rechtskundige Personen wenden, oder, was ich an seiner Stelle machen würde, an einen Psychotherapeuten.

Je öfter ich es lese, desto weniger verstehe ich, um was es eigentlich geht. Was genau hat ein Vertrag (noch dazu ein auslaufender) mit der ganzen Thematik zu tun?

Vertrag - was für einer?

Unfallflucht hinhängen - Anzeige oder was?

2. Anruf - Wer mit wem und wo ist der 1. Anruf?

Versicherung Unfallflucht - Wer teilte dies der Versicherung mit?

Unfall im Februar - Warum jetzt erst darüber aufregen?

Ohne die Aufklärung durch den TE können wir uns hier genauso übers Wetter unterhalten.

am 19. Juli 2015 um 10:08

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 19. Juli 2015 um 10:50:46 Uhr:

Der Polizei wurde der Fall etwas später gegeben da mir die Auskunft gegeben wurde das es einen auslaufenden Vertrag gäbe der im November bereits beendet . Nachher wurde denn bei nem 2. Anruf doch noch n gültiger Vertrag gefunden.

Dann komm ich mal mit Fragen wenn der TE nix fragt.

Braucht man einen Vertag um die Polizei zu rufen? Gerade wenn der Unfallgegner keinen Vertrag hat, dann wuerde ich erst Recht die Polizei rufen da ich hier davon ausgehe das von einem Versicherungsvertrag die Rede ist.

TE, alles falsch gemacht was man falsch machen kann. Selbst schuld!

Themenstarteram 19. Juli 2015 um 10:17

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 19. Juli 2015 um 10:50:46 Uhr:

Hallo und allerseits einen schönen Sonntag.

Am 28.2. kurz vor 11 30 hatte ich mit einem blauen BMW einen Verkehrsunfall , der versuchte , da ich ihm offensichtlich noch nicht schnell genug war , in ner 30 er Zone mich in Fahrsteifen links neben mir zu überholen. Dabei unterschätzte er den Seitenabstand zu meinem Wagen und tuschierte mich hinten links , Schaden lt.Gutachten 2400 € . Der Polizei wurde der Fall etwas später gegeben da mir die Auskunft gegeben wurde das es einen auslaufenden Vertrag gäbe der im November bereits beendet . Nachher wurde denn bei nem 2. Anruf doch noch n gültiger Vertrag gefunden. Nach sage und schreibe über 12 Wochen fiel dem Unfallgegner plötzlich ein mich wegen Verkersunfallflucht hinzuhängen. Übrigens hatte er zum Unfallzeitpunkt keinen Führerschein. Jetzt zahlt die Versicherung den Schaden solange nicht , bis die Unfallflucht vom Tisch is - würd ich mal sagen ! Er hatte seine Freundin mit im Auto , ihre "Aussage " habe ich von meiner Anwältin bekommen , die i s t von A bis Z gelogen , nicht ein einziges Wort davon stimmt ! Gruß Detlev !

Es redet , und es hat keiner von einem Vertrag gweredet den man zur Übergabe an die Polizei braucht . Es bestand immerhin die Möglichkeit das der Unfallgegner nicht versichert war , da es nur einen auslaufenden Vertrag gab . Es stellte si h aber später heraus das es einen gültigen gab !

Themenstarteram 19. Juli 2015 um 10:19

Zitat:

@kerberos schrieb am 19. Juli 2015 um 12:00:48 Uhr:

Je öfter ich es lese, desto weniger verstehe ich, um was es eigentlich geht. Was genau hat ein Vertrag (noch dazu ein auslaufender) mit der ganzen Thematik zu tun?

Vertrag - was für einer?

Unfallflucht hinhängen - Anzeige oder was?

2. Anruf - Wer mit wem und wo ist der 1. Anruf?

Versicherung Unfallflucht - Wer teilte dies der Versicherung mit?

Unfall im Februar - Warum jetzt erst darüber aufregen?

Ohne die Aufklärung durch den TE können wir uns hier genauso übers Wetter unterhalten.

Es gab die Möglichkeit das der unfallgegner nicht versichert war . Es gab aber dann doch einen gültigen Vertrag und zwar bei der gleichen Versicherung wie ich . Es wurden natürlich von mir Ansprüche an die Versicherung gestellt somit war auch der Unfall gemeldet !

Wie gesagt

Es wurde alles schon in seinem ersten von mir verlinkten Threat versucht zu klären.

Ist alles nicht so einfach mit ihm und seiner Art des Verstehens

Themenstarteram 19. Juli 2015 um 10:22

Zitat:

@kerberos schrieb am 19. Juli 2015 um 12:00:48 Uhr:

Je öfter ich es lese, desto weniger verstehe ich, um was es eigentlich geht. Was genau hat ein Vertrag (noch dazu ein auslaufender) mit der ganzen Thematik zu tun?

Vertrag - was für einer?

Unfallflucht hinhängen - Anzeige oder was?

2. Anruf - Wer mit wem und wo ist der 1. Anruf?

Versicherung Unfallflucht - Wer teilte dies der Versicherung mit?

Unfall im Februar - Warum jetzt erst darüber aufregen?

Ohne die Aufklärung durch den TE können wir uns hier genauso übers Wetter unterhalten.

Der Erste Naruf war beim Zentralruf der Autoversicherer , der Zweite auch . Der Unfallgegner , der obendrein keinen Führerschein hatte ( Auskunft der Polizei ) hat mich 12 Wochen nach dem Unfall wegen Verkehrsunfallflucht bei der Polizei angezeigt . Ich habe bloß nie Unfallflucht begangen !

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