Verkehrsunfall
Hallo, und zwar hatte eben mein Sohn ein unfall.
Es soll so gelaufen sein. 1 Spurige Straße soll der vordere fahrer an der nächsten ecke ,,rechts gebinklt haben" in die richtung eines parkplatzes. Und fuhr Links in ein Fachgeschäfft rein. Da mein sohn scheinbar nicht warten konnte, hat er überhollt auf der spur der entgegen kommenden fahrzeugen, und der vordere fahrer fuhr ebenfalls links rein und es kommt zu einem unfall. Natürlich ist der schaden an mein Sohns fahrzeug größer.
Der Fahrer hatte auch einen Zeugen ein Fahrrad fahrer..
Mein Sohn tat keine Aussage neben der Polizei.
Auf der unfall mitteilung steht von der Polizei: Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt, da Bußgeldtatbestand.
Der beamter sagte noch meinen Sohn (3 Monate noch in der Probezeit) er werde versuchen sein Führerschein abzunehmen.
Kann nun mein Sohn mit einer abnahme seines Führerscheines rechnen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Golf38 schrieb am 8. April 2015 um 18:10:07 Uhr:
Kann nun mein Sohn mit einer abnahme seines Führerscheines rechnen?
Er kann ihn auch freiwillig abgeben.
41 Antworten
Zitat:
@andi_sco schrieb am 11. April 2015 um 20:34:24 Uhr:
Kann aber die Richtung vorgeben.
Wenn man das Falsche sagt, sicherlich.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 11. April 2015 um 21:32:34 Uhr:
Wenn man das Falsche sagt, sicherlich.Zitat:
@andi_sco schrieb am 11. April 2015 um 20:34:24 Uhr:
Kann aber die Richtung vorgeben.
Auch wenn man nichts sagt, wird das so sein.
Im Gegenteil, haben die nur eine Seite der Geschichte, neigt der Mensch dazu, diese zu glauben.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 11. April 2015 um 19:42:31 Uhr:
Was sollte eine Aussage in diesem Fall zur Polizei auch bringen ? Die Polizei entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld.
Brauchst du mir nicht sagen, ICH weiss das und weise die Beteiligten auch darauf hin. 😉
Ich hätte vielleicht weiter präzisieren sollen: davon ausgehend, dass der hier geschilderte Sachverhalt sich so zugetragen hat (rechts blinken, links fahren usw) wäre es für den Sohn des TE nur von Vorteil gewesen, seine Sicht der Dinge darzulegen.
Dann stehen die nämlich im schon im Unfallbericht und können so a) vom MA der Bußgeldstelle und b) dem MA der Versicherung eingesehen werden.
Da eine Seite keine Angaben gemacht hat, können die Kollegen nur die Angaben des 02 und des Zeugen protokollieren sowie das Schadensbild fotographisch festhalten.
Zivil- und Ordnungs- bzw Strafrechtlich sind ja getrennt zu betrachten, mit dem kleinen Unterschied, dass man zwar uns (der Polizei) gegenüber das Recht hat, entweder keine Aussage zu machen oder sich nicht selber belasten zu müssen. Der Versicherung allerdings hat man vertraglich zugesichert, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Die werden da nachhaken und sich u. U. auch fragen: wenn es sich so zugetragen hat, warum wurde nicht von Anfang an der Darstellung des 02 widersprochen sondern erst im Nachhinein?
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Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 12. April 2015 um 09:02:09 Uhr:
Der Versicherung allerdings hat man vertraglich zugesichert, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Die werden da nachhaken und sich u. U. auch fragen: wenn es sich so zugetragen hat, warum wurde nicht von Anfang an der Darstellung des 02 widersprochen sondern erst im Nachhinein?
Wenn man einer Aussage widerspricht, müssen dann im Protokoll zwei unterschiedliche Aussagen stehen. Damit ist auch klar, dass einer lügen muss. Die Versicherung war nicht dabei, kann es also nicht wissen, die Polizei kam erst später hinzu, weiss also auch nichts.
Was nun ?
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 11. April 2015 um 14:49:22 Uhr:
Warum eigentlich? Das wundert mich immer wieder wenn wir nen VU aufnehmen 😕Zitat:
@Golf38 schrieb am 8. April 2015 um 18:10:07 Uhr:
Mein Sohn tat keine Aussage neben der Polizei.So wie du den Sachverhalt hier geschildert hast, hätte er sich damit nämlich nicht schlechter gestellt, da sein Verhalten ohnehin ursächlich für den Unfall war, egal wie man es dreht.
Weil es von selbst ernannten Spezialisten immer wieder geraten wird. Ist mittlerweile Mode - erst mal nichts sagen - genau wie im TV.🙂
Ist das gleiche wie der Spruch - die Polizei legt nicht fest , wer Schuld ist -
Dass hier ein Unterschied zwischen verkehrs - und zivilrechtlich besteht, wird dabei vergessen bzw. ignoriert.
Es war sein erster unfall.
Ich denke Nervosität.
Im Polizei bericht ist keinerlei angaben zum unfall. Nur markierungen zum unfall schaden an dem beiden fahrzeugen.
Was mich ärgert der Beamte mit seiner aussage ,, ich werde sorgen das dein Führerschein entzogen wird"
Nein, der Führerschein wird nicht abgenommen . Was der Polizeibeamte sagt hat nichts zu sagen .
Dein Sohn muss zu einem ASF Seminar und bekommt ein Bußgeld,wenn das die erste Sache in der Probezeit war , außerdem wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert , damit er denken und aufpassen lernt.
Giovanni.
Zitat:
@AS60 schrieb am 12. April 2015 um 11:53:48 Uhr:
Weil es von selbst ernannten Spezialisten immer wieder geraten wird. Ist mittlerweile Mode - erst mal nichts sagen - genau wie im TV.🙂Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 11. April 2015 um 14:49:22 Uhr:
Warum eigentlich? Das wundert mich immer wieder wenn wir nen VU aufnehmen 😕
So wie du den Sachverhalt hier geschildert hast, hätte er sich damit nämlich nicht schlechter gestellt, da sein Verhalten ohnehin ursächlich für den Unfall war, egal wie man es dreht.
Ist das gleiche wie der Spruch - die Polizei legt nicht fest , wer Schuld ist -
Dass hier ein Unterschied zwischen verkehrs - und zivilrechtlich besteht, wird dabei vergessen bzw. ignoriert.
Der Gedanke kam mir ehrlich gesagt noch nie. Aber wenn ich so drüber nachdenke, scheint an deiner Aussage was dran zu sein... 😎
Zitat:
@Golf38 schrieb am 8. April 2015 um 18:10:07 Uhr:
....Straße soll der vordere fahrer an der nächsten ecke ,,rechts gebinklt haben"....
Unerlaubten "(p)binkln", § 118 OwiG, kostet in Bayern im Schnitt 70 €, zz. Auslagen und Gebühren...
N.T.
Meine frage wäre aktuell, da keine aussauge von meinem Sohn gemacht worden ist, wie kann den bald ein Bußgeldbescheid eintreffen?
Erst nach seiner aussauge wird sicherlich ein Bußgeldbescheid eintreffen oder?
Zitat:
@Golf38 schrieb am 25. April 2015 um 13:59:03 Uhr:
Erst nach seiner aussauge wird sicherlich ein Bußgeldbescheid eintreffen oder?
Die Bussgeldstelle muss nicht auf die Aussage warten. Ist hier wie bei einem Geschwindigkeitsverstoss: Da musst auch nicht schreiben, warum du zu schnell gefahren bist. Das Bussgeld bekommst trotzdem.
Wie lange es dauert, bis der Bußgeldbescheid zugestellt wird, hängt von der Arbeitsbelastung in der ausstellenden Behörde ab.