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Verkehrsunfall Stoppschild

Themenstarteram 26. Februar 2023 um 2:35

Guten Morgen liebe Motorfreunde,

Ich hatte vor gut 3 Wochen einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit meiner Tochter(2).

Ich versuche dabei den Unfall so objektiv wie möglich zu schildern und würde gerne eure Einschätzung zu dem Vorfall wissen, da ich ein wenig verunsichert bin durch die gegnerische Versicherung.

Ich führ von Außerorts nach Innerorts ein bis zu einer Kreuzung. Dabei hab ich auf die Geschwindigkeit (50km/h) geachtet, da ich mit meiner Tochter möglichst langsam fahre um sie nicht durch die Kurven zu schleudern und vor allem, weil es an dem Mittag gut kalt war. Jetzt fuhr aus der Kreuzung an dem das Stoppschild stand der Unfallgegner auf die Kreuzung und in mein Kotflügel/Motorhaube (rechts) rein.

dabei hat sich der Unfallgegner einmal um 180 grad gedreht und ist mit seinem Hinterteil nochmal in mein Reifen hinten rechts geknallt. Ich wurde dabei auf die andere Straßenseite nach der Kreuzung Katapultiert.

Vor Ort hat sich die der Unfallgegner (alte Frau ca.70 Jahre) sehr einsichtig gezeigt und zu mir gesagt wie sehr es ihr leid tät und dass es alles ihre Schuld sei. Zu dem Zeitpunkt war natürlich die Polizei nicht vor Ort und an mögliche Zeugen erringe ich mich nicht wegen des Schocks, der Angst um meine Tochter und des Adrenalins.

Die Polizei vor Ort meinte der Unfallgegner wäre der Hauptverursacher.

Jetzt habe ich Anfang der Woche Post von der gegnerischen Versicherung erhalten die von meinem Anwalt weitergeleitet wurde, dass die Versicherung das Gutachten meines Fahrzeuges Prüfen möchte und der Unfallgegner Behauptet ich sei zu Schnell gewesen. Was ich laut meines wissen nicht war.

Nun sitze ich Zuhause ohne Auto mit Prellungen, Verstauchtem arm, Schleudertrauma und einer PTBS die durch den Unfall verursacht wurde.

Die Diagnosen und weitere wurden mir in laufe der Wochen gestellt durch Ärzte und einem Psychologen gestellt.

Wie seht ihr den fall. Könnte ich bei dem Fall eine Teilschuld zugesprochen bekommen?

Unfallkreuzung
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44 Antworten

Solche Aussagen kommen leider öfters als man denkt, da versuchen die Verursacher sich irgendwie rauszureden.

Deshalb: Dashcam

Zitat:

@Rocko schrieb am 26. Februar 2023 um 20:22:29 Uhr:

Trotzdem setzt mir die Aussage des Unfallgegners zu. Ich frag mich auch wie man meine Geschwindigkeit nachweisen kann bis auf ein Unfallgutachten.

Mache dir da mal keinen Kopf. Nachweispflichtig vor Gericht, dass du zu schnell gefahren bist, ist die Unfallgegnerin. Das wird ihr kaum gelingen.

Es ist fast grundsätzlich so, dass fast immer angegeben wird, dass bei einer Vorfahrtsverletzung der auf der Vorfahrtstraße, angeblich zu schnell war. Diese falsche Einschätzung kommt daher zustande, dass das Fahrzeug auf der Vorfahrtstraße übersehen wurde und dann plötzlich da war und somit fälschlicherweise eine hohe Geschwindigkeit angenommen wird. Dies wissen die Gerichte auch und bewerten so eine Aussage entsprechend.

Lasse dir die Situation auch nochmal genau durch den Kopf gehen. Hat die Dame am Stoppschild erst angehalten und ist dann losgefahren oder hat sie überhaupt nicht angehalten? Bespreche dann das Ganze mit jemanden, der das logisch und analytisch durchdenken kann. Denn es ist ganz wichtig, dass der Unfallhergang von dir plausibel und nachvollziehbar geschildert wird.

Der Rest macht dein Anwalt. Vermutlich bekommt die ältere Dame 100% Schuld am Unfall. Wenn es ganz schlecht läuft, sie 75% und du 25%, was ich aber nicht glaube. Also mache dir bitte keinen Kopf.

Egal ob es stimmt oder nicht, dein Anwalt sollte der gegnerischen Versicherung mitteilen, dass du nicht vorfinanzierungsfähig bist, was nichts anderes heißt, dass du ohne das Geld von der Versicherung deinen Wagen nicht reparieren lassen kannst, bzw. einen anderen kaufen kannst. Das hat den Vorteil, dass, wenn der Wagen nicht mehr fahrbereit ist (wovon ich jetzt mal ausgehe) und es mit der Auszahlung der Versicherung dauert, du einen längeren Nutzungsausfall geltend machen kannst. Das kann 1000,-€ und mehr ausmachen.

 

Gruß

Uwe

Leider bin ich jedem Punkt immer in der Vorleistung auch wenn ich dadurch ins Dispo gehe oder mir ein Kredit nehme für den Kauf eines Autos. Mir werden zwar von der Versicherung am ende die Zinsen bezahlt. Habe aber Trotzdem dann eine Negative schufe.

Bin bei meinem Kindersitz der 420 Euro kostet in Vorleistung getreten, weil der Alte nach einem Unfall ausgetauscht werden muss. Hierbei hätte ich sogar durch die Garantie die ich abgeschlossen habe einen Neuen bekommen. Aber auch nur wenn ich der Unfallverursacher wäre. Bei meiner Brille und bei den Taxifahren zum Psychologen und Ärzten musste ich in Vorleistung treten. Das Geld für die Sachen habe ich auch noch nicht. Da werde ich auch sicher noch einige Wochen drauf warten müssen.

Für den Neukauf eines Autos habe ich durch den von mir Engagierten Gutachter 12 Tage bekommen was mir auch als wenig vorkommt. Da ich selbst nach gut 4 Wochen noch kein Auto habe. Zudem kommt, dass ich sicher auch kein Kredit erhalten werde für ein Gleichwertiges Auto. Mit so einer Ungewissheit möchte und kann ich mir kein Auto kaufen.

So manches erscheint mir einfach als Falsch und schwer. In der Zeit in der ich Krankgeschrieben wurde musste ich mich wirklich fast täglich um einen Termin bei einem Arzt oder ähnlichen dingen kümmern, da ich nur zu einem BG-Arzt kann, da es auch natürlich noch ein Arbeitsunfall ist.

Ps: Reparatur des Fahrzeugs schließt der Gutachter aus, da die Kosten auf 44.000€ geschätzt werden. Die übertreffen einfach mal den Wert der Fahrzeuges um das Dreifache :D

Ich hab gehört man darf nach einem Unfall nicht besser da stehen als man davor da stand. Ich stehe aber bis jetzt wirklich mit nichts da und komme nicht zur ruhe.

Zitat:

@Rocko schrieb am 27. Februar 2023 um 00:57:50 Uhr:

Zudem kommt, dass ich sicher auch kein Kredit erhalten werde für ein Gleichwertiges Auto. Mit so einer Ungewissheit möchte und kann ich mir kein Auto kaufen.

Somit kannst du tatsächlich kein Fahrzeug vorfinanzieren. Umso wichtiger ist es, dies der gegnerischen Versicherung mitzuteilen. Mir hat dieser Hinweis weitere 14 Tage Nutzungsausfall gebracht. Das war der Kompromiss, den die Versicherung angeboten hat und den ich angenommen habe. Mein Anwalt hatte wesentlich mehr gefordert.

Der Hinweis kann aber auch dazu führen, dass die Versicherung vorab einen großen Teil des Schadens zahlt.

Wichtig, wenn du dir einen Leihwagen nehmen musst, so hole dir mindestens drei Angebote ein und nimm den günstigsten Leihwagen. Eine einfache Internetrecherche und Ausdruck der Internetseite reicht als Nachweis aus. Nimmt man den erst besten Leihwagen ohne Preisvergleich, stellten sich manche Versicherungen auch quer, die Kosten für den Leihwagen zu übernehmen.

 

Gruß

Uwe

 

Zitat:

@Tete86 schrieb am 26. Februar 2023 um 20:53:47 Uhr:

Solche Aussagen kommen leider öfters als man denkt, da versuchen die Verursacher sich irgendwie rauszureden.

...

Das können, müssen aber nicht nur die Versicherungen sein. Das Stichwort lautet hier - sorry - "ca. 70". Während nämlich diese Generation noch zu möglichen Fehlern steht, sieht das bei deren Kindern oft schon ganz anders aus.

Ist meinem Bruder bei einem Fahrradunfall passiert, er wurde von einer anderen Radfahrerin gerammt. Da war ein älteres Ehepaar unterwegs, haben sich zig mal entschuldigt und sogar gegenüber der RTW-Besatzung (die Dame verletzte sich) ausgesagt, daß sie einen Fahrfehler begangen hätten. Kurz danach kam ein Anwaltsbrief, alles war ganz anders. Vor Gericht (es ging um fahrlässige Körperverletzung) verhedderten sich die alten Leute dann dermaßen, daß der Richter, dem auffiel daß der Mann (=Zeuge) vor jeder Antwort ins Publikum guckte, die Geduld verlor und den Saal räumen ließ. Sie gestanden dann unter Tränen, daß ihre Kinder sie zu dieser Aussage gedrängt hätten.

 

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 27. Februar 2023 um 12:08:07 Uhr:

 

Vor Gericht (es ging um fahrlässige Körperverletzung) verhedderten sich die alten Leute dann dermaßen, daß der Richter, dem auffiel daß der Mann (=Zeuge) vor jeder Antwort ins Publikum guckte, die Geduld verlor und den Saal räumen ließ. Sie gestanden dann unter Tränen, daß ihre Kinder sie zu dieser Aussage gedrängt hätten.

Saalräumungen gibt es im Fernsehen, aber nicht bei Gericht.

Zitat:

@Melosine schrieb am 27. Februar 2023 um 12:34:51 Uhr:

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 27. Februar 2023 um 12:08:07 Uhr:

 

Vor Gericht (es ging um fahrlässige Körperverletzung) verhedderten sich die alten Leute dann dermaßen, daß der Richter, dem auffiel daß der Mann (=Zeuge) vor jeder Antwort ins Publikum guckte, die Geduld verlor und den Saal räumen ließ. Sie gestanden dann unter Tränen, daß ihre Kinder sie zu dieser Aussage gedrängt hätten.

Saalräumungen gibt es im Fernsehen, aber nicht bei Gericht.

Na gut, nenne es korrekt "vorübergehender Saalverweis nach vorheriger, unfruchtbarer Aufforderung, Störungen zu unterlassen". Da nur 2 Angehörige der Rentner zugegen waren, war das de facto eine Räumung.

Zitat:

@Rocko schrieb am 27. Feb. 2023 um 00:57:50 Uhr:

Leider bin ich jedem Punkt immer in der Vorleistung auch wenn ich dadurch ins Dispo gehe oder mir ein Kredit nehme für den Kauf eines Autos. Mir werden zwar von der Versicherung am ende die Zinsen bezahlt. Habe aber Trotzdem dann eine Negative schufe.

Mir sagte meine Anwältin mal: "Recht und Rechtsprechung sind nicht das gleiche".

Als Unfallgeschädigter zieht man ja im Endeffekt doch immer die A-Karte, sieht man an deinem Fall wieder ganz gut. Du hast das Dilemma, den Schaden, verlierst Zeit und Nerven und im Endeffekt Geld, welches dir keiner zurückzahlt. Die Pest sind eh die Versicherer, mit ihren Verzögerungstaktiken. Die Unfallverursacher würden zu sicher 90%, wenn sie es selbst veranlassen könnten, den Geschädigten am nächsten Werktag das Geld überweisen.

 

Wenn du durch den Unfall bedingt ein Trauma/Angststörung erlitten hast, hoffe ich dein Anwalt hat auf Schmerzensgeld geklagt? Ich sehe keinen Hinweis auf ein anstehendes Verfahren in deinen Äußerungen.

 

Meine bescheidene persönliche Meinung als Randnotiz:

Dein Kind hätte ich aus deinen Erwähnungen herausgehalten, das erweckt den Eindruck der gesteigerten Emotionalität und verminderten Sachlichkeit. Obwohl man da durchaus einen Zusammenhang zu deinem Leiden seit dem Unfall sehen könnte. Ich würde es aber nicht weiter thematisieren.

Hm, was ich mich frage ist warum da Stoppschilder und keine Vorfahrtachtenschilder stehen ... von ganz ungefähr kommt das ja nicht.

Aber letztendlich steht ja für die Unfallgegnerin erstmal im Raum an einem Stoppschild wirklich zu 100% zu halten, Sichtlinencheck und erst dann überhaupt vorsichtig einzufahren. Da müsste man ja schon eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung nachweisen können um zu der These zu kommen das die Stoppverpflichtete keine Chance hatte bei korrektem Verhalten das herabfahrende Fahrzeug zu sehen.

Viele Versicherungen stellen sich heutzutage zunächt einmal quer wenn es um Schadensregulierung geht. Habe diesbezüglich einschlägig schlechte Erfahrungen gemacht. War früher (vor 30 Jahren oder länger) noch nicht so. Aber jetzt will jeder nur noch noch dabei gut verdienen. Deswegen steigen ja auch die Versicherungsbeiträge stetig an.

Deswegen gilt für mich jetzt auch bei kleinstem Schaden: Polizeiliche Unfallaufnahme (ist leider auch oft Glückssache) und der erste Weg danach zu einem kompetenten Rechtsanwalt.

Ganz wichtig dabei wäre noch sofort neutrale Zeugen zu notieren und falls nötig diese seinem Anwalt und der gegnerischen Versicherung zu nennen. Das hat mir bereits zweimal bei unverschuldeten Unfällen sehr geholfen.

Zitat:

@Reddi schrieb am 27. Februar 2023 um 19:37:50 Uhr:

Deswegen gilt für mich jetzt auch bei kleinstem Schaden: Polizeiliche Unfallaufnahme (ist leider auch oft Glückssache) und der erste Weg danach zu einem kompetenten Rechtsanwalt.

Ganz wichtig dabei wäre noch sofort neutrale Zeugen zu notieren und falls nötig diese seinem Anwalt und der gegnerischen Versicherung zu nennen. Das hat mir bereits zweimal bei unverschuldeten Unfällen sehr geholfen.

Du sagst es, nur leider muss man erstmal einen Kompetenten Anwalt finden und das ist ja nicht mal so einfach. In meinem Fall weiß ich nicht mal wer der Zeuge ist, da ich mit dem RTW ins KH gebracht wurde.

Das ist ja auch noch so ne Sache. Der Polizeibericht ist ja auch noch nicht erstellt, da die Zeugenaussage noch fehlt. Die Polizistin meinte am Telefon sowas kann mal gut 8 Wochen dauern.

So lange werde ich auch nichts von der Gegnerischen Versicherung hören bzw. mein Anwalt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. Februar 2023 um 21:39:33 Uhr:

Es ist fast grundsätzlich so, dass fast immer angegeben wird, dass bei einer Vorfahrtsverletzung der auf der Vorfahrtstraße, angeblich zu schnell war. Diese falsche Einschätzung kommt daher zustande, dass das Fahrzeug auf der Vorfahrtstraße übersehen wurde und dann plötzlich da war und somit fälschlicherweise eine hohe Geschwindigkeit angenommen wird. Dies wissen die Gerichte auch und bewerten so eine Aussage entsprechend.

Genau so ist das und das wissen nicht nur Gerichte, sondern auch die Versicherungen.

Unter dem Strich sehe ich hier, außer dieser Anschuldigung zu schnell gefahren zu sein, noch null Abweichendes. Natürlich muss die Versicherung diese Anschuldigung aufgreifen, aber das bedeutet noch lange nicht, dass die etwas versucht draus zu machen. Dauern wird die Nummer trotzdem. Die Versicherung wird garantiert nichts machen, bevor der Unfallbericht und alle Zeugenaussagen da sind.

Man muss hier also nicht gleich schwarz malen, aber eben auch nicht mit unrealistischen Vorstellungen an die Sache ran gehen. Und eine riesen Geschiss ist so etwas immer. Das bezahlt einem niemand.

Zitat:

@mecco schrieb am 26. Februar 2023 um 10:21:46 Uhr:

Wenn man so schnell gefahren ist, dass man vom Wartepflichtigen nicht rechtzeitig wahrgenommen werden konnte, kann man die Vorfahrt verlieren.

Eine Vorfahrt kann man nicht verlieren, auch nicht wenn man zu schnell ist. Wird jedoch eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen, kann eine Haftung für einen gewissen Teil des Schadens auferlegt werden. Unfallschuld bleibt bei demjenigen der die Vorfahrt missachtet.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 28. Februar 2023 um 10:30:21 Uhr:

Unter dem Strich sehe ich hier, außer dieser Anschuldigung zu schnell gefahren zu sein, noch null Abweichendes. Natürlich muss die Versicherung diese Anschuldigung aufgreifen, aber das bedeutet noch lange nicht, dass die etwas versucht draus zu machen. Dauern wird die Nummer trotzdem. Die Versicherung wird garantiert nichts machen, bevor der Unfallbericht und alle Zeugenaussagen da sind.

Diese ganze Verzögerungsstrategie geht es ums mürbe Machen, so dass man irgendwann aufgibt oder einem schlechten Kompromissangebot zustimmt.

Bei mir hat es bis kurz vor dem Gerichtstermin gedauert, bis im letzten Moment die Versicherung dann zu 100% gezahlt hat.

 

Gruß

Uwe

Verzögerungsstrategien will ich an sich nicht abstreiten. Die gibt es, aber die sehen wir hier (noch) nicht. Das was wir sehen ist noch vollkommen im Rahmen.

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