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Verkehrsunfall Stoppschild

Themenstarteram 26. Februar 2023 um 2:35

Guten Morgen liebe Motorfreunde,

Ich hatte vor gut 3 Wochen einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit meiner Tochter(2).

Ich versuche dabei den Unfall so objektiv wie möglich zu schildern und würde gerne eure Einschätzung zu dem Vorfall wissen, da ich ein wenig verunsichert bin durch die gegnerische Versicherung.

Ich führ von Außerorts nach Innerorts ein bis zu einer Kreuzung. Dabei hab ich auf die Geschwindigkeit (50km/h) geachtet, da ich mit meiner Tochter möglichst langsam fahre um sie nicht durch die Kurven zu schleudern und vor allem, weil es an dem Mittag gut kalt war. Jetzt fuhr aus der Kreuzung an dem das Stoppschild stand der Unfallgegner auf die Kreuzung und in mein Kotflügel/Motorhaube (rechts) rein.

dabei hat sich der Unfallgegner einmal um 180 grad gedreht und ist mit seinem Hinterteil nochmal in mein Reifen hinten rechts geknallt. Ich wurde dabei auf die andere Straßenseite nach der Kreuzung Katapultiert.

Vor Ort hat sich die der Unfallgegner (alte Frau ca.70 Jahre) sehr einsichtig gezeigt und zu mir gesagt wie sehr es ihr leid tät und dass es alles ihre Schuld sei. Zu dem Zeitpunkt war natürlich die Polizei nicht vor Ort und an mögliche Zeugen erringe ich mich nicht wegen des Schocks, der Angst um meine Tochter und des Adrenalins.

Die Polizei vor Ort meinte der Unfallgegner wäre der Hauptverursacher.

Jetzt habe ich Anfang der Woche Post von der gegnerischen Versicherung erhalten die von meinem Anwalt weitergeleitet wurde, dass die Versicherung das Gutachten meines Fahrzeuges Prüfen möchte und der Unfallgegner Behauptet ich sei zu Schnell gewesen. Was ich laut meines wissen nicht war.

Nun sitze ich Zuhause ohne Auto mit Prellungen, Verstauchtem arm, Schleudertrauma und einer PTBS die durch den Unfall verursacht wurde.

Die Diagnosen und weitere wurden mir in laufe der Wochen gestellt durch Ärzte und einem Psychologen gestellt.

Wie seht ihr den fall. Könnte ich bei dem Fall eine Teilschuld zugesprochen bekommen?

Unfallkreuzung
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44 Antworten

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 28. Februar 2023 um 19:41:55 Uhr:

 

Bei mir hat es bis kurz vor dem Gerichtstermin gedauert, bis im letzten Moment die Versicherung dann zu 100% gezahlt hat.

Ich werde mich sowieso nicht auf weniger als 100% meiner geforderten Entschädigung einigen. Der Weg dahin ist halt wahrscheinlich lang. Kannst du mir sagen wie lang es bei dir von Unfall zum Gerichtstermin bzw. bis du entschädigst wurde gedauert hat?

Mein Anwalt meint mit 4-6 Wochen wären wir gut in der Zeit. Nur gibt es für sowas keine Frist... Es gibt wohl Gerichte für die sind auch 8 Wochen noch im Rahmen.

Ich hatte einen ähnlichen Unfall wie du. Es hat gedauert, am Ende ging aber alles ohne Gericht und Co. ab. Stop-Schilder sind eine recht eindeutige Nummer. Trotzdem wird keine Versicherung zahlen, bevor nicht alles (Zeugenaussagen, Unfallprotokoll der Polizei etc.) vorliegt. Würde ich ehrlich gesagt auch nicht tun.

Zitat:

@Rocko schrieb am 28. Februar 2023 um 20:23:50 Uhr:

Kannst du mir sagen wie lang es bei dir von Unfall zum Gerichtstermin bzw. bis du entschädigst wurde gedauert hat?

Offensichtlich nur 2 Monate. Ich habe den ganzen Prozess wesentlich länger in Erinnerung. Nach den zwei Monaten waren dann nur noch Nutzungsausfallnachforderungen offen.

Das Ganze ging das eigentlich doch recht flott. Die Versicherung hatte dann nach Klageandrohung bezahlt.

 

Gruß

Uwe

Unfall meiner Tochter war Ende Mai 2022, Versicherung hat abgelehnt und dann hab ich die Klage beim Landgericht eingereicht, war etwa Juli/August. Der erste Termin findet Mitte März 23 statt.

Auch bei anderen Verfahren dauert es zur Zeit ewig und drei Tage bis zum ersten Termin.

Zitat:

@Rocko schrieb am 26. Februar 2023 um 03:35:02 Uhr:

 

Ich führ von Außerorts nach Innerorts ein bis zu einer Kreuzung. Dabei hab ich auf die Geschwindigkeit (50km/h) geachtet, da ich mit meiner Tochter möglichst langsam fahre um sie nicht durch die Kurven zu schleudern und vor allem, weil es an dem Mittag gut kalt war. Jetzt fuhr aus der Kreuzung an dem das Stoppschild stand der Unfallgegner auf die Kreuzung und in mein Kotflügel/Motorhaube (rechts) rein.

dabei hat sich der Unfallgegner einmal um 180 grad gedreht und ist mit seinem Hinterteil nochmal in mein Reifen hinten rechts geknallt. Ich wurde dabei auf die andere Straßenseite nach der Kreuzung Katapultiert.

Vor Ort hat sich die der Unfallgegner (alte Frau ca.70 Jahre) sehr einsichtig gezeigt und zu mir gesagt wie sehr es ihr leid tät und dass es alles ihre Schuld sei. Zu dem Zeitpunkt war natürlich die Polizei nicht vor Ort und an mögliche Zeugen erringe ich mich nicht wegen des Schocks, der Angst um meine Tochter und des Adrenalins.

Die Polizei vor Ort meinte der Unfallgegner wäre der Hauptverursacher.

 

Wie seht ihr den fall. Könnte ich bei dem Fall eine Teilschuld zugesprochen bekommen?

Du hast KEINE Rechtsschutzversicherung, wenn ich das richtig verstanden habe?

Du hast EINE und seid (vier) Wochen KEINEN Anwalt eingeschaltet? Das wäre nicht gut!

Wenn du im obigen Stil mit der Generischen Versicherung "kommunizierst" dann viel Spaß, auf Leute wie dich haben die nur gewartet ..!

Emotional geprägtes "Geschwafel" das sich zu dem noch widerspricht!

"Tochter MÖGLICHST langsam" ..50km/h Innerorts = erlaubtes Limit eingehalten woraus leitest du aus dem einhalten des Limits, jetzt einen besonders zurück haltenden Fahrstil ab?

"Es ist gut kalt" (Glätte Gefahr ..?) "Angst aus der Kurve zu schleudern .." dem Wetter und der Situation nicht ganz angepasste Geschwindigkeit, wo du doch wegen der Tochter so VORSICHTIG fährst ..!?

Merkst du etwas ??

Als ich deinen Text das erste mal gelesen habe, habe ich gedacht: "Jung Spund" weiß "genau" was er falsch gemacht hat und versucht das ganze jetzt etwas "geschönt" darzustellen, um hier Moralischen Beistand zu bekommen.

Das wird bei dir nicht so sein, aber bei dem Stil denken die bei der Gegnerischen Versicherung, genau an so etwas und sehen ihre Chance.

Ohne Anwalt oder jemanden der den Schriftverkehr mit der Versicherung Klar Strukturiert und Sachlich führt, sehe ich da wenig Chancen für dich, soviel wie möglich von deinem Schaden incl. Schmerzensgeld zu erhalten.

Du schreibst in deinem letzten Beitrag das du dich nicht unter 100% Auszahlung deiner Forderungen "einigen" würdest. Also fordern kannst du viel aber du musst es auch durchsetzen können ..!

Ich bin jetzt nicht so versiert aber Gerichtskosten richten sich nachdem Streitwert und bei Auto Totalschaden und Schmerzensgeld und, und, und könnten schnell 20-30tEu zusammen kommen OHNE "Rückendeckung" einer Rechtsschutzversicherung gehst du schnell ein sehr großes Finanzielles Risiko ein und es hörte sich jetzt nicht so an, als wenn X TEu mal eben auf dem Konto hast.

Geld und ggf. deine Gerichtskosten bekommst du erst ersetzt wenn das Gericht zu deinen Gunsten entscheidet, bis dahin musst du in Vorleistung gehen.

Ich rate dir dringend, einen Anwalt einzuschalten.

MfG Günter

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 2. März 2023 um 18:35:09 Uhr:

Du hast KEINE Rechtsschutzversicherung, wenn ich das richtig verstanden habe?

Du hast EINE und seid (vier) Wochen KEINEN Anwalt eingeschaltet? Das wäre nicht gut!

Dein Browser scheint das Wort A.n.w.a.l.t wohl zu schwärzen .... es war mehr als 1x in diesem Thread zu lesen.

Ja peinlich, 4matic Guenni poltert hier los mit seiner unberechtigten Kritik.

Wenn man andere kritisiert und das in einem Ton, den 4matic Guenni gewählt hat, dann „muss“ man schon sicher sein, dass die Kritik berechtigt ist und daher „muss“ man sich die Mühe machen, die bisherigen Beiträge aufmerksam zu lesen.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Rocko schrieb am 26. Februar 2023 um 03:35:02 Uhr:

Jetzt habe ich Anfang der Woche Post von der gegnerischen Versicherung erhalten die von meinem Anwalt weitergeleitet wurde, dass die Versicherung das Gutachten meines Fahrzeuges Prüfen möchte

BTW: was ja nichts ungewöhnliches ist ... und ja, bevor sie was zahlen verlangen sie eh das Gutachten. Vollig normaler Vorgang.

Ich frage mich eh was der Thread wirklich für einen Sinn hat wenn die Sache eh beim eigenem Anwalt liegt?! Hoffentlich keiner für Scheidungsrecht ;)

Mich irritiert, dass die Unfallgegnerin sich zwar in der Anfahrtphase direkt nach einem Stoppschild befand - somit nur geringe Geschwindigkeit haben sollte - sich ihr Fahrzeug aber um mehr als 180 Grad gedreht hat. Hier sollte keine Polizei den Ablauf bewerten sondern ein Unfallanalytiker am PC. Schade, dass es keine Zeugen gab.

Das ist gar nicht so ungewöhnlich, wenn ein recht schweres Fahrzeug auf ein eher leichtes Fahrzeug trifft, eventuell die Fahrbahn nass oder gar glatt war dann schleudert das kleinere Fahrzeug schon mal recht schnell um eigene Achse. Sieht dann wie auf dem Bild aus, dies stellt aber keine Richtigkeit da, besonders nicht auf diesen Vorfall bezogen.

Unbenannt

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 3. März 2023 um 09:44:06 Uhr:

Mich irritiert, dass die Unfallgegnerin sich zwar in der Anfahrtphase direkt nach einem Stoppschild befand - somit nur geringe Geschwindigkeit haben sollte - sich ihr Fahrzeug aber um mehr als 180 Grad gedreht hat.

Daran irritiert mich nichts ... entscheiden ist die Energie die als Breitseite kam ... sprich wie schnell das seitlich reinrauschende Fahrzeug war und wo es getroffen hat.

Zitat:

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 3. März 2023 um 09:44:06 Uhr:

Mich irritiert, dass die Unfallgegnerin sich zwar in der Anfahrtphase direkt nach einem Stoppschild befand - somit nur geringe Geschwindigkeit haben sollte - sich ihr Fahrzeug aber um mehr als 180 Grad gedreht hat.

Daran irritiert mich nichts ... entscheiden ist die Energie die als Breitseite kam ... sprich wie schnell das seitlich reinrauschende Fahrzeug war und wo es getroffen hat.

Eben. Nichts anderes machte mich da stutzig. Ich hinterfragte die Geschwindigkeit des PKW der älteren Dame.

Und ihr PKW scheint "kleiner/leichter" gewesen zu sein.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 2. März 2023 um 19:48:17 Uhr:

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 2. März 2023 um 18:35:09 Uhr:

Du hast KEINE Rechtsschutzversicherung, wenn ich das richtig verstanden habe?

Du hast EINE und seid (vier) Wochen KEINEN Anwalt eingeschaltet? Das wäre nicht gut!

Dein Browser scheint das Wort A.n.w.a.l.t wohl zu schwärzen .... es war mehr als 1x in diesem Thread zu lesen.

O.K.

Anwalt habe ich überlesen, verstehe das ganze hier dann aber nicht richtig, der Anwalt wird das schon alles Regeln. Dauert halt seine Zeit aber bei der Unfallsituation, ist das sicherlich relativ sicher das sie am Ende ihr Geld bekommt.

"Für den Neukauf eines Autos habe ich durch den von mir Engagierten Gutachter 12 Tage bekommen was mir auch als wenig vorkommt. Da ich selbst nach gut 4 Wochen noch kein Auto habe. Zudem kommt, dass ich sicher auch kein Kredit erhalten werde für ein Gleichwertiges Auto. Mit so einer Ungewissheit möchte und kann ich mir kein Auto kaufen."

Obiges Zitat, zeigt aber ziemlich deutlich die Unentschlossenheit, einerseits bemängeln das der Gutachter "nur" 12Tage für eine Widerbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges angesetzt hat, beklagen das sie nach VIER Wochen noch kein "neues" Fahrzeug hat, um dann mitzuteilen das sie sich weder um die Möglichkeit eines Kredites gekümmert hat bzw. sich aktuell in der Situation kein Auto kaufen möchte ..!

Ich kann ihre Gründe verstehen aber dann darf sie sich nicht im selben Atemzug beklagen.

Und das zieht sich schon etwas "durch" ihre Beiträge.

MfG Günter

Das wiederum sehe ich anders. 12 Tage sind in der Tat etwas kurz - es werden i.d.R. 14 Tage plus 2-4 Tage "Überlegungszeit" angesetzt. Negativ allerdings (weil viel zu selten realisiert bzw genannt) dass es unterschiedliche Beträge für die Wiederanschaffung in den einzelnen Bundesländern gibt.

Unverständnis meinerseits aber (aus eigenem Erleben!) - es ist frech zu erklären, es läge "Unentschlossenheit" vor, wenn jemand eben innerhalb dieser im Gutachtenen vorgegebenen Frist keinen Ersatzwagen kauft - weil er eben in dem Moment nicht den notwendigen Kaufbetrag auf dem Konto gebunkert hat. Warum es unsicher ist, ob man in dem Moment eine sofortige Kreditzusage bekommt, um eben alternativ binnen dieser 12 Tage einen Kaufvertrag für ein "gleichwertiges" Auto abschließen können --- können und sollten wir hier in einem Forum NICHT bewerten. Das ist übergriffig und niemand sollte sich vor Fremden rechtfertigen müssen, in solcher prekären Lage zu stecken - nach einem (unverschuldeten) Unfall.

Dass die Mühlen langsam arbeiten gerade bei Haftpflichtauszahlungen und Klärung von Schuldfragen ist entscheidender.

am 5. März 2023 um 9:04

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 3. März 2023 um 09:44:06 Uhr:

Mich irritiert, dass die Unfallgegnerin sich zwar in der Anfahrtphase direkt nach einem Stoppschild befand - somit nur geringe Geschwindigkeit haben sollte - sich ihr Fahrzeug aber um mehr als 180 Grad gedreht hat. Hier sollte keine Polizei den Ablauf bewerten sondern ein Unfallanalytiker am PC. Schade, dass es keine Zeugen gab.

Schau mal in dem Video auf den Unfall mit dem gelben Auto. Der trifft den Gegner mit 50km/h voll in die Mitte und der dreht sich weg. Stell dir vor der Aufprall waere weiter vorn am Kotfluegel. Ein leichtes den dann 180 Grad zu drehen bei 50km/h https://youtu.be/jiOERkh7new

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