Verkehrsunfall mit Ungeklärter Schuldfrage - Was nun?

Hallo,

Ich hatte einen verkehrsunfall vorgestern und da die Schuldfrage laut Polizisten unklar ist, wollte ich euch mal fragen wie es nun weitergeht.

Ich Schildere jetzt genau was ich und wie Ich gefahren bin, damit ihr einen überblick bekommt.

Ich fuhr aus dieser Straße richtung kreuzung los ---> Google StreetView: https://maps.google.de/maps?...

Wenn Ihr etwas weiter zur Ampel geht, kommt rechts die Commerzbank, nach der ein Fahrradweg der Quer verläuft... Mir ist dahinter eingefallen, ''Hmm, vllt gehe ich mal zur Bank''. Also wollte ich dann vor der Bank halten (Dort war eh ein Geldtransporter an dem Tag, also vor ihn Parken besser gesagt - Es war Rush Hour und überall voll. Der stand etwa in höhe des Verkehrsschildes für Fahrräder)

Ich setzte also den Rückwärtsgang ein, gucke Innenspiegel, linken, dann rechten Spiegel außen - in der Sekunde wo ich losgefahren bin - diese halbe Millisekunde - befand sich plötzlich ein anderes Fahrzeug hinter mir, der gerade von der anderen Fahrspur wenden wollte um in meine richtung (also die der Ampel) zur Hauptstraße zu fahren.

Nun, nach einen Schock und totaler verwirrung war zum glück die Polizei gerade zu fuß unterwegs also ging alles sehr schnell voran.

Daten aufgenommen, zur Polizei wache gegenüber gelaufen. Am ende meinten die in der Wache die Schuldfrage ist unklar - Mein fehler sei es, dass Ich zu wenig geguckt habe und seiner das Er auf den fließenden Verkehr beim wenden nicht geachtet hat (Er kam ja aus der Parklücke und wollte gleichzeitig beim Fahren wenden - das ist die Aussage von Ihn)

Da ich absolut nicht weiß wie es weitergeht, hab Ich vorerst dass meiner Versicherung bescheid gegeben. Der ''Gegner'' wird es natürlich nicht tun, da Er ohnehin stur war und nicht die Schuld einsieht (Ich will ja darauf hinaus, dass Er mal nicht die entscheidung fällen kann wer Schuld hat oder nicht)

Was mich an der sache aufregt ist nur, warum mir der ''Gegner'' dauernd in der Wache hieb und fest weiß machen will, dass ich Schuld habe , dass er den Rechtsanwalt auf mich hetzen will, dass ich es unbedingt meiner versicherung bescheid geben soll usw. etc.... 🙄 Schließlich hat man eine versicherung und die entscheidung wird ja nach Gesetz und Regeln entschieden und nicht nach persönlichen willen.

Ich meine, wenn er sooo sicher ist dass Er Recht hat, wozu die aufregung? Außerdem sagte ja die Wache bzw. Polizist, dass wir beide eine Ordnungswidrigkeit bekommen werden da die Schuldfrage ungeklärt ist.

Ah ja, was kaputt ist: Mein Linkes Rücklicht , stoßstange und Blech nach innen etwas eingedellt - Bei Ihm die fahrertür / A-Säule eingedellt, die Tür ging nicht ganz auf (Hab ja auch sofort zu ihn meine Hilfe angeboten und gefragt ob alles okay ist!)

😕

Mfg

P.S: Es gab eine zeugin, vorort, nun da ich natürlich nicht weiß was sie sagte, werden die Versicherung es unter sich klären oder?

Beste Antwort im Thema

Vermutlich ja. Das Wichtigste war die Versicherung zu verständigen. Die regelt einerseits den SChaden, den du anderen zufügst und hat aber auch gleichzeitig die Aufgabe, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Von daher hast du vorerst alles getan, was zu tun war. Lehn dich zurück und warte ab, was da so an Post eintrudelt.

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Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


... Beide Bußgeld geht nicht.

???

Wieso geht das nicht? Natürlich kann bei einem Unfall auch mehr als ein Verwarngeld bzw. Bußgeld kassiert werden!

Zitat:

Der Betroffene wird auch belehrt.

Das sollte so sein, wird aber (leider) nicht immer gemacht.

Zitat:

Man bekommt eine Durchschrift der Unfallanzeige usw.

nicht in allen Bundesländern, hier in Thüringen z.B. nicht.

Zitat:

Original geschrieben von KetchupMayo



Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW


Rückwärtsfahren gehört -ähnlich wie links abbiegen- in Deutschland zu den Fahrsituationen, in denen rein rechtlich
höchste Aufmerksamkeit vom Fahrer gefordert wird, entsprechend fällt die Mitschuld meist heftigst aus.

Beim wenden kreuzt der Unfallgegner doch auch die beiden Spuren und wird somit meiner Meinung nach zum Linksabbieger. Oder habe ich da einen Denkfehler?

Absolut kein Denkfehler, manche sprechen auch von doppeltem Linksabbiegen für Wenden!

Hallo, F.Kannenberg,

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Du hast bei der Polizei irgendetwas verkehrt verstanden. Beide Bußgeld geht nicht. Der Betroffene wird auch belehrt. Man bekommt eine Durchschrift der Unfallanzeige usw.

es gibt, zumindest in BW, einen Verkehrsunfallaufnahmeerlass, in dem eindeutig geregelt ist, dass bei unklarer Schuldfrage beide (oder auch mehr) Unfallbeteiligte zu verwarnen oder anzuzeigen sind, denn die Bußgeldstelle regelt normalerweise die Schuldfrage (bzgl. der Owi) und nicht der aufnehmende Polizeibeamte.

Genauso kann es sein, dass es tatsächlich zwei oder mehr Betroffene einer Verkehrsowi oder sogar Beschuldigte einer Verkehrsstraftat gibt.

Dies z. B., wenn auf einer dreispurigen Autobahn ein Fahrzeuglenker vom rechten auf den mittleren und gleichzeitig ein anderer vom linken auf den mittleren Fahrstreifen wechselt, ohne, dass einer auf den anderen achtet, so dass sich beide seitlich treffen.

Bei einem Verwarnungsunfall wird in BW meistens eine Durchschrift ausgehändigt, bei einem Unfall im Bußgeldbereich oder bei einer Straftat gibt es keinen Durchschlag.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


es gibt, zumindest in BW, einen Verkehrsunfallaufnahmeerlass, in dem eindeutig geregelt ist, dass bei unklarer Schuldfrage beide (oder auch mehr) Unfallbeteiligte zu verwarnen oder anzuzeigen sind, denn die Bußgeldstelle regelt normalerweise die Schuldfrage (bzgl. der Owi) und nicht der aufnehmende Polizeibeamte.

???

In BW regel die Bußgeldstelle die Schuld?

Wie bitte geht denn das?

Darf der Polizist nicht entscheiden, wer Unfallverursacher ist?

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Kein deutscher Polizist entscheidet so etwas....die Schuldfrage wird üblicherweise vom Richter geklärt,wenn nicht eindeutig.Andernfalls machen das meist Anwälte und Versicherungen untereinander aus....

Greetz

Cap

Hallo, Hugaar, hallo, Captain Future01,

man muss die bußgeldrechtliche und die zivilrechtliche Seite unterscheiden.

Die zivilrechtliche Schuldzuweisung kann von der bußgeldrechtlichen durchaus abweichen, z. B. wenn der Geschädigte aufgrund der Betriebsgefahr eine gewisse Mitschuld bekommt.

Der Polizeibeamte nimmt den Unfall auf und stellt fest, wer seiner Ansicht nach der Unfallverursacher ist und wer einen Verkehrsverstoß begangen hat.

Bei einer Verwarnung, die vor Ort beglichen wird oder die vor Ort vom Betroffenen angenommen wird, stellt er tatsächlich den bußgeldrechtlichen Verursacher und die Sanktionierung desselben fest, denn danach ist das Thema von polizeilicher Seite erledigt.

Bei Unfällen im Bußgeldbereich oder auch bei Unfällen mit einer Straftat (fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung usw.) ermittelt er zwar ebenfalls denjenigen, der aus seiner Sicht der Unfallverursacher ist und trägt diesen als solchen ein, aber die endgültige Entscheidung, ob ein Bußgeldbescheid, ein Strafbefehl oder ein Urteil erlassen werden und wie hoch die Sanktionen sind, entscheiden die Sachbearbeiter der Bußgeldstelle, die Staatsanwälte oder die Richter.

Viele Grüße,

Uhu110

Polizei ist zwar Ländersache, trotzdem wird es keine gravierenden Unterschiede geben.

Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf und leitet den Vorgang je nach Delikt (Straftat oder Ordnungswidrigkeit) an die dann zuständige Stelle (Staatsanwaltschaft oder Ordnungsamt) weiter. Die Gerichte werden dann von diesen zuständigen Stellen, nicht von der Polizei, ins Rennen gebracht.

Bei Ordnungswidrigkeiten ist es möglich, dass die Polizei vor Ort direkt ein Verwarnungsgeld anbietet. Dies kann der Betroffene ablehnen, dann gehts weiter an die Ordnungsbehörde.

Bei Sachverhalten, die eine Straftat beinhalten oder eine Ordnungswidrigkeit, wird von der Polizei eine Verkehrsunfallanzeige aufgenommen. Dort wird derjenige, der nach Meinung der Polizei der Unfallverursacher ist, als Nr. 1 eingetragen. Dieser Bewertung muss die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde nicht folgen, da die Polizei nicht die Schuldfrage klärt, sondern nur den Sachverhalt aufnimmt.

Ist man also in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist es schon wichtig, zu erfragen, ob man nach Meinung der aufnehmenden Polizeibeamten als Beschuldigter/ Betroffener eingestuft wird oder nicht. Zu einer vernünftigen Unfallaufnahme gehört natürlich auch eine Information der Beteiligten. Denn die müssen wissen, was gegen wen eingeleitet wird. Und wenn es nur für die Versicherung ist.

Jetzt ihr wieder.

Oh, da war schon einer schneller.

Zitat:

Original geschrieben von uhu110 [/]
Der Polizeibeamte nimmt den Unfall auf und stellt fest, wer seiner Ansicht nach der Unfallverursacher ist und wer einen Verkehrsverstoß begangen hat.

Soweit schon mal eine volle Übereinstimmung mit Thüringen.

Zitat:

Bei Unfällen im Bußgeldbereich oder auch bei Unfällen mit einer Straftat (fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung usw.) ermittelt er zwar ebenfalls denjenigen, der aus seiner Sicht der Unfallverursacher ist und trägt diesen als solchen ein, aber die endgültige Entscheidung, ob ein Bußgeldbescheid, ein Strafbefehl oder ein Urteil erlassen werden und wie hoch die Sanktionen sind, entscheiden die Sachbearbeiter der Bußgeldstelle, die Staatsanwälte oder die Richter.

Viele Grüße,

Uhu110

Das läuft hier in TH anders:
Der aufnehmend Polizist legt sich auf ein Bußgeld fest und die zentrale Bußgeldstelle schickten den Bescheid raus. Immer vorausgesetzt das dr Poilzist in den Augen seines Vorgesetzten bzw. Bereichsleiters Verkehr die richtige Vorschrift erkannt hat!
Straftaten gehen natürlich direkt vom Sachbearbeiter bei der Polizei zum Staatsanwalt.

Hallo, Hugaar,

auch in BW wird vom Polizeibeamten der seiner Ansicht nach passende Tatbestand anhand der Tatbestandsnummer oder bei Straftaten der jeweilige Straftatbestand eingetragen.

Die Entscheidung, ob diese nun tatsächlich genommen werden oder ob z. B. beim Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit nun der vom Beamten angeführte Bußgeldtatbestand oder der Verwarnungstatbestand vorgeworfen werden, fällen dann die Staatsanwälte und Bußgeldsachbearbeiter.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Hallo, Hugaar,

auch in BW wird vom Polizeibeamten der seiner Ansicht nach passende Tatbestand anhand der Tatbestandsnummer oder bei Straftaten der jeweilige Straftatbestand eingetragen.

Die Entscheidung, ob diese nun tatsächlich genommen werden oder ob z. B. beim Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit nun der vom Beamten angeführte Bußgeldtatbestand oder der Verwarnungstatbestand vorgeworfen werden, fällen dann die Staatsanwälte und Bußgeldsachbearbeiter.

Viele Grüße,

Uhu110

Na dann bleib ich lieber hier in Thüringen, da bin ich als Kraftfahrer nicht abhängig von gefragten SB in der Bußgeldstelle, die nicht wirklich die genauen Umstände kennen können.

So, Neuigkeiten:

Ich wurde morgen zur Dekra gerufen, die sich den Unfall für die Versicherung begutachten werden.

Weiß jemand wie sowas abläuft oder was dort auf mich zukommt?

weil mir wurde ja die frage gestellt ob ich per eigenen Gutachter machen soll oder zur Dekra fahre. Mir war die Dekra irgendwie lieber...

Verstehe ich das richtig das das Auto bis heute nicht repariert ist? 
Bei meinem letzten unverschuldeten Unfall war der Dekra- Gutachter
nach zwei Std. bei meiner Werkstatt und das Auto nach 3 Tagen repariert.

DIe Versicherung sagte mir ich darf nichts reparieren, außerdem vom letzten schaden läuft der fall immer noch (Oktober).

Erst nachdem ich morgen bei Dekra bin, darf ich wohl es zur Reparatur schicken, da aber vom letzten Unfall das Geld nicht mal da ist und mir dauernd Briefe eintrudeln muss ich warten.

Zitat:

Original geschrieben von bstid20


DIe Versicherung sagte mir ich darf nichts reparieren, außerdem vom letzten schaden läuft der fall immer noch (Oktober).

Erst nachdem ich morgen bei Dekra bin, darf ich wohl es zur Reparatur schicken, da aber vom letzten Unfall das Geld nicht mal da ist und mir dauernd Briefe eintrudeln muss ich warten.

Ich weis nicht welche Versicherung das ist, aber so lange darf das nicht dauern.

Ich habe damals einer Versicherung eine 5-Tagefrist gesetzt als die rumgebummelt haben.

Der Spruch nehme mir Leihwagen aufeure Kosten hat die flott gemacht. Keiner kann gezwungen werden so ewig mit einem nicht TÜV-fähigen Fahrzeug rumfahren zu müssen. Und mit den Kanten bei dir könnte man das eventuell schon so bezeichnen.

Moorteufelchen

😁 Der Unfall vom Oktober hat nur eine beschädigte stelle in der Stoßstange hinterlassen, wohl irgendwo falsch formuliert, das kann doch nicht als Nicht-TÜV fähig bezeichnet werden 😁

Jedenfalls, der Nicht-tüv fähige zustand ist erst seit dem 1 Februar durch den neuen Unfall wovon der Thread hier handelt.

Übrigens, weil du es wissen wolltest: Es ist die Huk Coburg.

Und nun, bin zurück und habe etwas bammel, den Querträger hats auch erwischt, genau in der mitte....

mhh....mist 🙁
Mal sehen was er auswerten wird.

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