Verkehrsunfall mit Ungeklärter Schuldfrage - Was nun?

Hallo,

Ich hatte einen verkehrsunfall vorgestern und da die Schuldfrage laut Polizisten unklar ist, wollte ich euch mal fragen wie es nun weitergeht.

Ich Schildere jetzt genau was ich und wie Ich gefahren bin, damit ihr einen überblick bekommt.

Ich fuhr aus dieser Straße richtung kreuzung los ---> Google StreetView: https://maps.google.de/maps?...

Wenn Ihr etwas weiter zur Ampel geht, kommt rechts die Commerzbank, nach der ein Fahrradweg der Quer verläuft... Mir ist dahinter eingefallen, ''Hmm, vllt gehe ich mal zur Bank''. Also wollte ich dann vor der Bank halten (Dort war eh ein Geldtransporter an dem Tag, also vor ihn Parken besser gesagt - Es war Rush Hour und überall voll. Der stand etwa in höhe des Verkehrsschildes für Fahrräder)

Ich setzte also den Rückwärtsgang ein, gucke Innenspiegel, linken, dann rechten Spiegel außen - in der Sekunde wo ich losgefahren bin - diese halbe Millisekunde - befand sich plötzlich ein anderes Fahrzeug hinter mir, der gerade von der anderen Fahrspur wenden wollte um in meine richtung (also die der Ampel) zur Hauptstraße zu fahren.

Nun, nach einen Schock und totaler verwirrung war zum glück die Polizei gerade zu fuß unterwegs also ging alles sehr schnell voran.

Daten aufgenommen, zur Polizei wache gegenüber gelaufen. Am ende meinten die in der Wache die Schuldfrage ist unklar - Mein fehler sei es, dass Ich zu wenig geguckt habe und seiner das Er auf den fließenden Verkehr beim wenden nicht geachtet hat (Er kam ja aus der Parklücke und wollte gleichzeitig beim Fahren wenden - das ist die Aussage von Ihn)

Da ich absolut nicht weiß wie es weitergeht, hab Ich vorerst dass meiner Versicherung bescheid gegeben. Der ''Gegner'' wird es natürlich nicht tun, da Er ohnehin stur war und nicht die Schuld einsieht (Ich will ja darauf hinaus, dass Er mal nicht die entscheidung fällen kann wer Schuld hat oder nicht)

Was mich an der sache aufregt ist nur, warum mir der ''Gegner'' dauernd in der Wache hieb und fest weiß machen will, dass ich Schuld habe , dass er den Rechtsanwalt auf mich hetzen will, dass ich es unbedingt meiner versicherung bescheid geben soll usw. etc.... 🙄 Schließlich hat man eine versicherung und die entscheidung wird ja nach Gesetz und Regeln entschieden und nicht nach persönlichen willen.

Ich meine, wenn er sooo sicher ist dass Er Recht hat, wozu die aufregung? Außerdem sagte ja die Wache bzw. Polizist, dass wir beide eine Ordnungswidrigkeit bekommen werden da die Schuldfrage ungeklärt ist.

Ah ja, was kaputt ist: Mein Linkes Rücklicht , stoßstange und Blech nach innen etwas eingedellt - Bei Ihm die fahrertür / A-Säule eingedellt, die Tür ging nicht ganz auf (Hab ja auch sofort zu ihn meine Hilfe angeboten und gefragt ob alles okay ist!)

😕

Mfg

P.S: Es gab eine zeugin, vorort, nun da ich natürlich nicht weiß was sie sagte, werden die Versicherung es unter sich klären oder?

Beste Antwort im Thema

Vermutlich ja. Das Wichtigste war die Versicherung zu verständigen. Die regelt einerseits den SChaden, den du anderen zufügst und hat aber auch gleichzeitig die Aufgabe, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Von daher hast du vorerst alles getan, was zu tun war. Lehn dich zurück und warte ab, was da so an Post eintrudelt.

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...und?

Es gibt 2 Verfahren!
Das eine ist das versicherungsrechtliche. Melde den Schaden und die Versicherung bewertet mit eigenen Leuten den Sachverhalt (ggfls. mit Akteneinsicht von der Polizeiakte). Die Versicherung macht also was sie will.
Das 2. ist das Bußgeldverfahren. Hier wird die Polizei beiden Beteiligten einen Vorwurf machen (wie beschrieben) und die Akte dann der Bußgeldstelle vorlegen. Im OWi-Verfahren gibt es keine 30 Prozent Schuld. Also hop oder top. Kann aber auch gut sein, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird, weil der Schuldvorwurf nicht zu klären ist.
Meine Meinung:
Manchmal macht es Sinn, einen Gutachter und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Kostet aber u. U. Geld (bei Verschulden des Unfalls). Eins möchte ich noch erwähnen: Schau Dir mal die Kommentierung zum Rückwärtsfahren in §9 StVO an. Da kommt man nicht gut weg, wenn man beim Rückwärtsfahren einen Unfall "baut".

Da wir alle mal Neulinge auf MT waren ... es wird nicht unbedingt so ganz gerne gesehen, wenn total alte threads, die längst erledigt sind, wieder hochgekramt werden. Da hat meist niemand was von. Ist nur ein freundlich gemeinter Tip von mir.

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