Verkehrsunfall am 28.2.
Hallo Ihr Lieben und nen schönen Tag.
Am 28.2. gegen 11 25 hatte ich auf dem Spandauer Damm Richtung Chalrottenburg zwischen Meiningen ,- und Bolivarallee in der 30 er Zone einen Verkehrsunfall . Der Unfallgegner wollte neben mir auf dem linken Fahrstreifen an mir vorbeifahren , unterschätzte den Seitenabstand zu meinem Wagen und streifte mich hinten links - Schaden 2400 , 00 €. Es stellte sich heraus das er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war - Anruf der Polizei die wissen wollte wer gefahren ist der Vater oder der Sohn. Es war ganz eindeutig der Sohn. Am 28.2 war der Unfall und Ende Mai fiel ihm auf das ich angeblich Verkehrsunfallflucht begangen habe , was nie der Fall war . Die "Aussage" seiner Freundin , die mit ihm im Auto saß , habe ich per Mail erhalten . Sie ist frei erfunden und von A - Z gelogen . Meine Anwältin hat nun Akteneinsicht beantragt , und die dämliche Versicherung bezahlt nicht , eben wegen die haltlosen Anschuldigung . Eine Unfallflucht hat nie stattgefunden . Wer hat ähnliche Erfahrungen von Euch gemacht ? Wünsch Allen nen schönen Tag Gruß von Detlev !
Beste Antwort im Thema
In letzter Zeit habe ich vermehrt lesen müssen, das bei einem Unfall keine Polizei gerufen wird, obwohl es schon ein offensichtlich (und sichtbar) höherer Schaden ist.
Was ist den da bei euch los? Hemmungen, den "dicken Herman" zu machen? Ich kann es immer nur wiederholen: Polizei vor Ort klärt auch Dinge, an die man nach einem Crash einfach nicht denkt, eine "Schuldumkehr" wird dann wohl auch nur noch in den seltensten Fällen versucht.
Das hier ist ein erneuter Fall, das ein Opfer zum Täter gemacht wird und (scheinbar) nicht nur auf dem eigenen Schaden sitzen bleibt.
Die Polizei zu rufen heißt ja nicht, das man irgendwas an eine große Glocke hängen will, die Polizei vor Ort ist erst mal eine neutrale 3. Person, welche geschult ist, wichtiges von unwichtigen zu trennen und die Fakten zu protokollieren. Für so etwas ist keiner nach einem Crash imstande, weil immer die eigene Meinung mit einfließt.
42 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 28. Juni 2015 um 08:59:53 Uhr:
Irgendwie komm ich hier nicht ganz mit. Gut, die Polizei hast aussen vor gelassen. Kann man machen. Es sollte doch aber wenigstens ein Austausch der Personalien erfolgen. Das würde beweisen, dass es keine Unfallflucht war.
Oder hast dir nur das Kennzeichen aufgeschrieben ?
Hallo die Polizei wurde von mir nicht geholt . Derr Wagen wurde von mir lediglich auf die Seite gefahren um den fließenden Verkehr nicht zu behindern . Wir haben beide am Straßenrand gehalten , hinter einander . Er hat mir seine Visitenkarte gegeben und hat Fotos von meinem Wagen gemacht . Von wegen ich war schon soweit weg das mein hinteres Kennzeichen nicht mehr gelesen werden konnte . Sein Kennzeichen hatte ich der ZDA wurde angerufen und es wurde erst nach dem Zweiten ein gültiger Versicherungsvertrag gefunden . Gruß von Detlev !
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 28. Juni 2015 um 09:52:41 Uhr:
Eine Unterschrift (und eventueller Schuldeingeständnis) hat aber keine Gültigkeit, das ganze ist demnach Sinnlos (wird auch nicht gefordert)Zitat:
@wkienzl schrieb am 28. Juni 2015 um 09:30:50 Uhr:
Die eifachsten Dinge werden außer Acht gelassen.
Es hätte doch schon gereicht an Ort und Stelle einen Unfallbericht (Vordruck der Versicherung) auszufüllen.
Darauf müssen beide Beteiliten unterschreiben.
Damit wäre die Unfallflucht vom Tisch.
Hab ich was von Schuldeingeständnis geschrieben??
Auf diesem Unfallbericht werden die Halterdaten festgehalten.
Weiters auch in einer Skizze die Anstoßstellen der Fahrzeuge.
Mit der Unterschrift bestätigen beide die Richtigkeit der Angaben auf dem Unfallbericht.
Visitenkarte reicht aber lange nicht, die kannst ja irgendwo aufgelesen haben. Personalausweis. Die Nummer kann man sich nicht mal schnell aus den Fingern saugen.
Und ich vermute mal, dass du keine Fotos gemacht hast ?
Du bist hier sehr blauäugig vorgegangen. Und wie es ausschaut, weiss das der Unfallgegner.
Ähnliche Themen
Zitat:
@LittlePelican schrieb am 28. Juni 2015 um 09:45:57 Uhr:
Nein Nein da hast Du sicher was verkehrt verstanden .
doch doch, ich habe das schon richtig verstanden!
Zitat:
Der Unfallgegner hat mich am 18.5. wegen Verkehrsunfallflucht angezeigt , der Unfall war am 28.2. um 11 25 .
und was
- außer däumchen gedreht & topflappen gehäkelt -hat deine anwältin in diesem viertel jahr getrieben? 😕
in diesem zeitrahmen hätte jeder fachanwalt der gegenerischen versicherung bereits die klageandrohung geschickt und sofern diese nicht darauf reagieren, den klageantrag bei gericht eingereicht...
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 28. Juni 2015 um 09:52:41 Uhr:
Eine Unterschrift (und eventueller Schuldeingeständnis) hat aber keine Gültigkeit, das ganze ist demnach Sinnlos (wird auch nicht gefordert)
Wann spricht sich herum, dass dies falsch ist?
Wie bereits genannt und verlinkt, ist ein Unfallprotokoll, Schadensprotokoll u.ä. nichts, was mit einem Schuldeingeständnis zu tun hat. Es werden einfach nur die Tatsachen festgehalten, die im weiteren relevant sind und häufig vergessen werden.
Dass ein Schuldeingeständnis keine Gültigkeit hat, ist eine unzulässige und sinnentstellende Verkürzung vom ersten Satz des zugehörigen Urteils. Vollständig heißt es dort:
"Äußert sich ein Unfallbeteiligter spontan am Unfallort zum Unfallhergang, kann dies nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Für eine entsprechende rechtswirksame Erklärung muss auch aus Sicht eines in Rechtsfragen unerfahrenen Laien die rechtliche Tragweite erkennbar sein. Dies könne etwa bei Vorliegen eines Schuldeingeständnisses in schriftlicher Form angenommen werden."
Selbst wenn ein Schuldeingeständnis spontan (mündlich) gemacht wurde, kann es dennoch eine Rechtswirkung haben. Es kann fast immer als ein Beweisanzeichen gewertet werden, da derartige Äußerungen Aufschluss über ein eventuelles Fehlverhalten geben.
(u.a. OLG Düsseldorf I-1 U 246/07, OLG Saarbrücken Az.: 4 U 370/10)
Ein Schuldeingeständnis hat in manchen Fällen tatsächlich auch eine "100%-Wirkung". Erfolgt das Einräumen der Schuld schriftlich, bewusst und überlegt und kann der Unfallgegner auf dieses Schuldeingeständnis vertrauen, so dass er auf das Rufen der Polizei zum Zwecke der Beweissicherung verzichten und auf sonstige Maßnahmen zur Beweissicherung verzichten kann, dann ist das Schuldeingeständnis auch uneingeschränkt rechtswirksam.
"Wird am Unfallort ein im haftungsrechtlichen Sinne bindendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis abgegeben", dann gilt das auch.
(u.a. OLG Düsseldorf I-1 U 246/07, OLG Saarbrücken Az.: 4 U 370/10)
Die Versicherungen machen nicht ohne Grund so einen Zirkus, dass man bloß kein Schuldeingeständnis unterschreiben soll. Die würden das kaum machen, wenn ein Schuldeingeständnis grundsätzlich ohne eine Wirkung oder Gültigkeit wäre.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Juni 2015 um 11:12:44 Uhr:
und was - außer däumchen gedreht & topflappen gehäkelt - hat deine anwältin in diesem viertel jahr getrieben? 😕Zitat:
Der Unfallgegner hat mich am 18.5. wegen Verkehrsunfallflucht angezeigt , der Unfall war am 28.2. um 11 25 .
Auf den Mandanten gewartet 😉
Ich vermute aus den Beiträgen, dass der TE sich erst einen Anwalt genommen hat, als die Unfallflucht im Briefkasten aufgeschlagen ist.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 28. Juni 2015 um 10:09:06 Uhr:
Hab ich was von Schuldeingeständnis geschrieben??Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 28. Juni 2015 um 09:52:41 Uhr:
Eine Unterschrift (und eventueller Schuldeingeständnis) hat aber keine Gültigkeit, das ganze ist demnach Sinnlos (wird auch nicht gefordert)
Auf diesem Unfallbericht werden die Halterdaten festgehalten.
Weiters auch in einer Skizze die Anstoßstellen der Fahrzeuge.
Mit der Unterschrift bestätigen beide die Richtigkeit der Angaben auf dem Unfallbericht.
Stimmt, meine Aussage steht ja sogar auf dem Formular mit drauf.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 28. Juni 2015 um 10:09:06 Uhr:
Hab ich was von Schuldeingeständnis geschrieben??Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 28. Juni 2015 um 09:52:41 Uhr:
Eine Unterschrift (und eventueller Schuldeingeständnis) hat aber keine Gültigkeit, das ganze ist demnach Sinnlos (wird auch nicht gefordert)
Auf diesem Unfallbericht werden die Halterdaten festgehalten.
Weiters auch in einer Skizze die Anstoßstellen der Fahrzeuge.
Mit der Unterschrift bestätigen beide die Richtigkeit der Angaben auf dem Unfallbericht.
Nein nein ich habe weder ein mündliches noch ein schriftliches Schuleingeständnis abgegeben. Einen Unfallbericht habe ich auch nicht angefertigt natürlich auch nicht unterschrieben . Die Halterdaten sind bekannt , sie wurden , zumindest die des Unfallgegners von der Polizei geprüft und mir mitgeteilt . Außerdem wurde nochmals nachgefragt wer gefahren ist , da an gleicher Adresse 2 Namen sind , der Vater und der Sohn . E ist aber klar der Sohn gefahren , der laut Auskunft der Polizei keinen Führerschein hat . Gruß von Detlev !
Zitat:
@Dramaking schrieb am 28. Juni 2015 um 11:45:39 Uhr:
Auf den Mandanten gewartet 😉Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Juni 2015 um 11:12:44 Uhr:
und was - außer däumchen gedreht & topflappen gehäkelt - hat deine anwältin in diesem viertel jahr getrieben? 😕Ich vermute aus den Beiträgen, dass der TE sich erst einen Anwalt genommen hat, als die Unfallflucht im Briefkasten aufgeschlagen ist.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 28. Juni 2015 um 11:45:39 Uhr:
Auf den Mandanten gewartet 😉Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Juni 2015 um 11:12:44 Uhr:
und was - außer däumchen gedreht & topflappen gehäkelt - hat deine anwältin in diesem viertel jahr getrieben? 😕Ich vermute aus den Beiträgen, dass der TE sich erst einen Anwalt genommen hat, als die Unfallflucht im Briefkasten aufgeschlagen ist.
Meine Anwältin hat am Montag nach dem Unfall das Mandat bekommen . Die gegnerische Versicherung wurde von ihr angeschrieben und die Ansprüche angemeldet . Denen wurde längst die Klage angedroht . Meine Anwältin hat von einem QAnwalt der Gegenseite bislang Nichts bekommen , kein Schreiben , Garnichts . Sie hat sich für mich bei der Unfallermittlungsgruppe der Polizei gemeldet sowie bei der Amtsanwaltschaft wegen der strafrechtl. ERmittlungsverfahrens wegen fahren ohne Fahrerlaubnis gegen die Gegenseite . Akteneinsicht in die Ermittlungsakte wegen der angebl. Verkehrsunfallflucht hat sie bisher nicht erhalten . Gruß ! Detlev !
Zitat:
@wkienzl schrieb am 28. Juni 2015 um 09:30:50 Uhr:
Die eifachsten Dinge werden außer Acht gelassen.
Es hätte doch schon gereicht an Ort und Stelle einen Unfallbericht (Vordruck der Versicherung) auszufüllen.
Darauf müssen beide Beteiliten unterschreiben.
Damit wäre die Unfallflucht vom Tisch.
Und: Photos von den Fahrzeugen und der Unfallstelle machen, am besten mit den Personen drauf (ggf. einen Dritten um Hilfe bitten). Dann soll mal behauptet werden, man sei einfach weitergefahren.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 28. Juni 2015 um 13:16:41 Uhr:
Und: Photos von den Fahrzeugen und der Unfallstelle machen, am besten mit den Personen drauf (ggf. einen Dritten um Hilfe bitten). Dann soll mal behauptet werden, man sei einfach weitergefahren.Zitat:
@wkienzl schrieb am 28. Juni 2015 um 09:30:50 Uhr:
Die eifachsten Dinge werden außer Acht gelassen.
Es hätte doch schon gereicht an Ort und Stelle einen Unfallbericht (Vordruck der Versicherung) auszufüllen.
Darauf müssen beide Beteiliten unterschreiben.
Damit wäre die Unfallflucht vom Tisch.
Da werden die Moralapostel aber wieder mit ihrem Pseudo-Datenschutz kommen 😉
@LittlePelican, mal eine Bitte (Du bist doch schon seit 2 1/2 Jahren hier angemeldet): Schreibe Deinen Text doch bitte gleich ins Editor-Feld unter das Zitat. Also nicht "Zitieren/Antwort erstellen" und dann nochmal "Antworten/Antwort erstellen".
Danke