Verkehrsunfall am 28.2.

Volvo S80 1 (TS)

Hallo Ihr Lieben und nen schönen Tag.

Am 28.2. gegen 11 25 hatte ich auf dem Spandauer Damm Richtung Chalrottenburg zwischen Meiningen ,- und Bolivarallee in der 30 er Zone einen Verkehrsunfall . Der Unfallgegner wollte neben mir auf dem linken Fahrstreifen an mir vorbeifahren , unterschätzte den Seitenabstand zu meinem Wagen und streifte mich hinten links - Schaden 2400 , 00 €. Es stellte sich heraus das er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war - Anruf der Polizei die wissen wollte wer gefahren ist der Vater oder der Sohn. Es war ganz eindeutig der Sohn. Am 28.2 war der Unfall und Ende Mai fiel ihm auf das ich angeblich Verkehrsunfallflucht begangen habe , was nie der Fall war . Die "Aussage" seiner Freundin , die mit ihm im Auto saß , habe ich per Mail erhalten . Sie ist frei erfunden und von A - Z gelogen . Meine Anwältin hat nun Akteneinsicht beantragt , und die dämliche Versicherung bezahlt nicht , eben wegen die haltlosen Anschuldigung . Eine Unfallflucht hat nie stattgefunden . Wer hat ähnliche Erfahrungen von Euch gemacht ? Wünsch Allen nen schönen Tag Gruß von Detlev !

Beste Antwort im Thema

In letzter Zeit habe ich vermehrt lesen müssen, das bei einem Unfall keine Polizei gerufen wird, obwohl es schon ein offensichtlich (und sichtbar) höherer Schaden ist.
Was ist den da bei euch los? Hemmungen, den "dicken Herman" zu machen? Ich kann es immer nur wiederholen: Polizei vor Ort klärt auch Dinge, an die man nach einem Crash einfach nicht denkt, eine "Schuldumkehr" wird dann wohl auch nur noch in den seltensten Fällen versucht.
Das hier ist ein erneuter Fall, das ein Opfer zum Täter gemacht wird und (scheinbar) nicht nur auf dem eigenen Schaden sitzen bleibt.
Die Polizei zu rufen heißt ja nicht, das man irgendwas an eine große Glocke hängen will, die Polizei vor Ort ist erst mal eine neutrale 3. Person, welche geschult ist, wichtiges von unwichtigen zu trennen und die Fakten zu protokollieren. Für so etwas ist keiner nach einem Crash imstande, weil immer die eigene Meinung mit einfließt.

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Hi,

blöde Geschichte - passt aber m.E.n. nicht in den Volvo-Bereich (auch wenn du einen fährst). 🙂

Ich würde vorschlagen, dies im Bereich Verkehr + Sicherheit zu verschieben, frage aber noch mal nach:
http://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html

Schönen Gruß
Jürgen

Wenn das besser in den Bereich Verkehr und Sicherheit paßt ? ich bin der Letzte der da was dagegen hat . Danke für die Nachrcht und Gruß von Detlev !

Warum hast du das nicht von der Polizei aufnehmen lassen?

Zitat:

@sahin_k schrieb am 27. Juni 2015 um 20:50:17 Uhr:


Warum hast du das nicht von der Polizei aufnehmen lassen?

Das frage ich mich an dem Punkt auch

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Ich habe von zuhause aus den Zentalruf der Autoversicherer angerufen , die hatten jedoch nur einen auslaufenden Vertrag. Natürlich habe ich befürchtet das keine Versicherung besteht . Habe dann die Sache der Polizei übergeben . Es wurden Digifotos von einem Polizeibeamten gemacht . Nach der Rückkehr haber ich nochmal den ZDA angerufen , es wurden dann ein gültiger Vertrag gefunden , bei der gleichen Versicherung bei der mein Wagen auch versichert ist . Die zahlen nun natürlich nicht , weil der Kerl mich wegen Verkehrsunfallflucht beschuldigt , die nie begangen wurde . Meine Anwältin hat Akteneinsicht beantragt , sie meint das das Ermittlungsverfahren klar eingestellt wird. Glaub mir ich hätte mich ohrfeigen können das ich die Polizei nicht geholt habe , ab jetzt werde ich immer die Polizei holen . Wünsch Dit nen schönen Sonntag und Gruß von Detlev !

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 28. Juni 2015 um 05:43:12 Uhr:


Meine Anwältin hat Akteneinsicht beantragt,

wenn deine anwältin erst nach fast 4 monaten auf den gedanken kommt, akteneinsicht zu beantragen - mag sie zwar eine gute scheidungs- oder patentrechtanwältin sein, von verkehrsrecht hat sie allerdings wenig bis garkeine ahnung...

...insofern solltest du ihr schleunigst das mandat entziehen und es einem auf verkehrsrecht spezialisiertem anwalt übergeben!

im übrigen solltest du etwas mehr auf das format deiner texte achten - davon bekommt man ja augenkrebs... 😁

In letzter Zeit habe ich vermehrt lesen müssen, das bei einem Unfall keine Polizei gerufen wird, obwohl es schon ein offensichtlich (und sichtbar) höherer Schaden ist.
Was ist den da bei euch los? Hemmungen, den "dicken Herman" zu machen? Ich kann es immer nur wiederholen: Polizei vor Ort klärt auch Dinge, an die man nach einem Crash einfach nicht denkt, eine "Schuldumkehr" wird dann wohl auch nur noch in den seltensten Fällen versucht.
Das hier ist ein erneuter Fall, das ein Opfer zum Täter gemacht wird und (scheinbar) nicht nur auf dem eigenen Schaden sitzen bleibt.
Die Polizei zu rufen heißt ja nicht, das man irgendwas an eine große Glocke hängen will, die Polizei vor Ort ist erst mal eine neutrale 3. Person, welche geschult ist, wichtiges von unwichtigen zu trennen und die Fakten zu protokollieren. Für so etwas ist keiner nach einem Crash imstande, weil immer die eigene Meinung mit einfließt.

Irgendwie komm ich hier nicht ganz mit. Gut, die Polizei hast aussen vor gelassen. Kann man machen. Es sollte doch aber wenigstens ein Austausch der Personalien erfolgen. Das würde beweisen, dass es keine Unfallflucht war.
Oder hast dir nur das Kennzeichen aufgeschrieben ?

Die eifachsten Dinge werden außer Acht gelassen.
Es hätte doch schon gereicht an Ort und Stelle einen Unfallbericht (Vordruck der Versicherung) auszufüllen.
Darauf müssen beide Beteiliten unterschreiben.
Damit wäre die Unfallflucht vom Tisch.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Juni 2015 um 07:02:23 Uhr:



Zitat:

@LittlePelican schrieb am 28. Juni 2015 um 05:43:12 Uhr:


Meine Anwältin hat Akteneinsicht beantragt,
wenn deine anwältin erst nach fast 4 monaten auf den gedanken kommt, akteneinsicht zu beantragen - mag sie zwar eine gute scheidungs- oder patentrechtanwältin sein, von verkehrsrecht hat sie allerdings wenig bis garkeine ahnung...

...insofern solltest du ihr schleunigst das mandat entziehen und es einem auf verkehrsrecht spezialisiertem anwalt übergeben!

im übrigen solltest du etwas mehr auf das format deiner texte achten - davon bekommt man ja augenkrebs... 😁

Hallo und nen schönen Sonntag . Nein Nein da hast Du sicher was verkehrt verstanden . Der Unfallgegner hat mich am 18.5. wegen Verkehrsunfallflucht angezeigt , der Unfall war am 28.2. um 11 25 . Selbst der bödeste Polizist muß merken das da was oberfaul ist . Meine Anwältin kann dafür Garnichts. Sie hat Akteneinsicht beantragt nachdem ich ne Vorladung von der Polizei bekommen habe und die kam am 21.5. ! Das Mandat habe ich ihr schon direckt nach dem Unfall erteilt . Sie meint das die Sache sowieso eingestellt wird. Die Freundin des Unfallgegners war mit im Wagen und hat ausgesagt das " ich schon so weit weg war , das sie nicht mal mein hinteres Kennzeichen lesen konnte ". Diese ganze "Aussage ist eine einzige Lüge ". Wie bitte soll ich in ner 30 er Zone so weit weg sein das mein hinteres Kennzeichen nicht mehr gelesen werden kann . Nebn schönen Sonntag und Gruß von Detlev !

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 28. Juni 2015 um 07:55:47 Uhr:


In letzter Zeit habe ich vermehrt lesen müssen, das bei einem Unfall keine Polizei gerufen wird, obwohl es schon ein offensichtlich (und sichtbar) höherer Schaden ist.
Was ist den da bei euch los? Hemmungen, den "dicken Herman" zu machen? Ich kann es immer nur wiederholen: Polizei vor Ort klärt auch Dinge, an die man nach einem Crash einfach nicht denkt, eine "Schuldumkehr" wird dann wohl auch nur noch in den seltensten Fällen versucht.
Das hier ist ein erneuter Fall, das ein Opfer zum Täter gemacht wird und (scheinbar) nicht nur auf dem eigenen Schaden sitzen bleibt.
Die Polizei zu rufen heißt ja nicht, das man irgendwas an eine große Glocke hängen will, die Polizei vor Ort ist erst mal eine neutrale 3. Person, welche geschult ist, wichtiges von unwichtigen zu trennen und die Fakten zu protokollieren. Für so etwas ist keiner nach einem Crash imstande, weil immer die eigene Meinung mit einfließt.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 28. Juni 2015 um 09:30:50 Uhr:


Die eifachsten Dinge werden außer Acht gelassen.
Es hätte doch schon gereicht an Ort und Stelle einen Unfallbericht (Vordruck der Versicherung) auszufüllen.
Darauf müssen beide Beteiliten unterschreiben.
Damit wäre die Unfallflucht vom Tisch.

Eine Unterschrift (und eventueller Schuldeingeständnis) hat aber keine Gültigkeit, das ganze ist demnach Sinnlos (wird auch nicht gefordert)

Hallo und nen schönen Sonntag . Ich habe mehrfach gefragt ob die Polizei geholt werden soll und bekam keine Antwort . Glaub mir ich könnt mich heute noch ohrfeigen , das sie nicht geholt wurde . Der Schaden beträgt laut Gutachten 2400 € , das war nicht zu sehen . Gut - habe mal gehört der Volvo sein n Panzer . Habe es nachträglich doch noch der Polizei gegeben , weil dei Befürchtung bestand das keine Versicherung bestand . In Zukunft hol ich die Polizei das sag ich Dir . Ein Polizist vom Abschnitt hat mich angerufen und gefragt wer gefahren ist der Vater oder der Sohn . Es war ganz klar der Sohn und der hat nach aUskunft der Polizei keinen Führerschein . Nen schönen Sonntag und Gruß von Detlev !

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