Verkehrsschild gültig?
Moin,
eine Frage: Ist das Verkehrsschild gültig?
Gruß & Danke
Ghost
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2019 um 08:56:46 Uhr:
Hallo Zusammen,entschuldigt, dass ich den alten Thread hochhole.
Ich hätte noch so einen Fall. Siehe Bild.
Darf das Schild so aufgestellt werden?
Ist es so überhaupt gültig für den Straßenverkehr?Vielen Dank und Grüße,
diezge
Ist gültig und zu beachten!
https://dejure.org/gesetze/StVG/5b.html
Zitat:
(6) Können Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen aus technischen Gründen oder wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht auf der Straße angebracht werden, haben die Eigentümer der Anliegergrundstücke das Anbringen zu dulden. [...]
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Moin,eine Frage: Ist das Verkehrsschild gültig?
Gruß & Danke
Ghost
Das Schild, so wie es zur Zeit da steht, verbietet das halten auf der Wiese hinterm Zaun. Für den Straßenverkehr dürfte das Schild keine rechtliche Bedeutung haben. Außerdem steht es nur einseitig auf dem befestigten Seitenstreifen, und dies auch noch entgegengesetzt zur Verkehrsrichtung. (Außer es ist eine Einbahnstraße.) Normalerweise sollte ein Schild am Anfang und eins am Ende des Halteverbots stehen.
Nur muss man sich als Autofahrer nicht die Frage stellen, ob man was darf oder nicht darf, sondern ob es sinnvoll ist etwas zu tun. Wer stellt das Schild schon für eine Wiese auf, wo eh kaum jemand hin kommt? Somit will man wohl im Straßenverkehr auf dem befestigten Seitenstreifen etwas erreichen. Hat man schrammen am Fahrzeug, oder fehlt auf ein mal ein Außenspiegel, ist das Geschrei bekanntlich groß. Fahrerflucht ist verboten, aber wir wissen ja, wie beliebt dies bei einigen Leuten ist um Problemen aus dem Weg zu gehen.
Um mir über das Parken dort Gedanken zu machen brauche ich eine andere Fotoperspektive. Möglich ist es, das der Bereich für LKW's genutzt wird, die von rechts kommen und nach links abbiegt.
Eventuell stand ja das Schild ja schon, bevor der Zaun privat errichtet wurde...
Hallo,
zufällig kenne ich die gezeigte Stelle auf den Bildern und ich denke nicht, das es öffentlicher Verkehrsraum ist, bin mir aber nicht zu 100% sicher. Früher gab es dort keinen Zaun(hinter dem Zaun befindet sich jetzt eine Art Steinbruch) und die Leute haben immer am Rand geparkt. Hinten befindet sich ein Autohaus und rechts ist seit ein paar Wochen eine Kfz Werkstatt, somit denke ich, das Schild ist jetzt überflüssig.
Hier kann ich mich der Meinung einiger Schreiber nur anschließen. Für mich hat das Schild HINTERM Zaun keinerlei Bedeutung und könnte missachtet werden. Sollte das Schild gülden, könnte es auch am Zaun befestigt werden. Und, Am Anfang und am Ende muss keineswegs ein Schild stehen, da ja als Zusatz 30m gelten AB dem Schild. Da erübrigen sich 2 Schilder. Zum Schluss: Wer in einer engen Durchfahrt parkt, hat eh den Schuss nicht gehört und ob dann da ein Schild steht oder hängt, ist dem Parker in dem Moment eh egal ... von wegen "Gesunder Menschenverstand". Manche wissen nicht mal was das ist ...
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Hallo Zusammen,
entschuldigt, dass ich den alten Thread hochhole.
Ich hätte noch so einen Fall. Siehe Bild.
Darf das Schild so aufgestellt werden?
Ist es so überhaupt gültig für den Straßenverkehr?
Vielen Dank und Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2019 um 08:56:46 Uhr:
Hallo Zusammen,entschuldigt, dass ich den alten Thread hochhole.
Ich hätte noch so einen Fall. Siehe Bild.
Darf das Schild so aufgestellt werden?
Ist es so überhaupt gültig für den Straßenverkehr?Vielen Dank und Grüße,
diezge
Das ist sehr elegant gelöst. Frag beim zuständigen Amt bzw. einer übergeordneten Behörde und gib uns bitte Rückmeldung. Besten dank. 🙂
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2019 um 08:56:46 Uhr:
Hallo Zusammen,entschuldigt, dass ich den alten Thread hochhole.
Ich hätte noch so einen Fall. Siehe Bild.
Darf das Schild so aufgestellt werden?
Ist es so überhaupt gültig für den Straßenverkehr?Vielen Dank und Grüße,
diezge
Ist gültig und zu beachten!
https://dejure.org/gesetze/StVG/5b.html
Zitat:
(6) Können Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen aus technischen Gründen oder wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht auf der Straße angebracht werden, haben die Eigentümer der Anliegergrundstücke das Anbringen zu dulden. [...]
Wobei ich als Grundstücksbesitzer gefragt hätte warum das Schild nicht auf der Grünfläche 5m weiter stehen kann.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 26. September 2019 um 10:33:59 Uhr:
Wobei ich als Grundstücksbesitzer gefragt hätte warum das Schild nicht auf der Grünfläche 5m weiter stehen kann.
Weil diese Grünfläche vielleicht beim Aufstellen des Schildes noch nicht existierte. es wirkt so, als ei die Einmündung mal umgebaut worden, um die Einmündung in die abknickende Vorfahrtstraße zu betonen. Dort. wo jetzt Grünfläche ist könnte zuvor auch die Fahrbahn gewesen sein. Dort wäre es jetzt sicher besser aufgehoben.
Grüße vom Ostelch
Dann wäre ja die Grundlage für die Duldung mittlerweile hinfällig und das Schild könnte vom Privatgrund verschwinden.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 26. September 2019 um 11:29:41 Uhr:
Dann wäre ja die Grundlage für die Duldung mittlerweile hinfällig und das Schild könnte vom Privatgrund verschwinden.
Könnte. Es könnte dem Grundstückbesitzer aber auch schlichtweg egal sein...
Dann ist dessen Grundstück bestimmt größer als meins, als Reihenhäusler kämpft man um jeden cm Fläche 🙂
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 27. August 2014 um 21:15:10 Uhr:
Moin,eine Frage: Ist das Verkehrsschild gültig?
Gruß & Danke
Ghost
Warum möchtest Du unbedingt dort parken? Man sieht doch, dass man sich damit zumindest Unannehmlichkeiten einhandeln könnte, wenn jemand aus der Halle heraus fahren möchte.
Zitat:
@Teksaz schrieb am 26. September 2019 um 09:42:11 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2019 um 08:56:46 Uhr:
Hallo Zusammen,entschuldigt, dass ich den alten Thread hochhole.
Ich hätte noch so einen Fall. Siehe Bild.
Darf das Schild so aufgestellt werden?
Ist es so überhaupt gültig für den Straßenverkehr?Vielen Dank und Grüße,
diezge
Ist gültig und zu beachten!
https://dejure.org/gesetze/StVG/5b.html
Zitat:
@Teksaz schrieb am 26. September 2019 um 09:42:11 Uhr:
Zitat:
(6) Können Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen aus technischen Gründen oder wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht auf der Straße angebracht werden, haben die Eigentümer der Anliegergrundstücke das Anbringen zu dulden. [...]
Vielen Dank,
das hat mir weitergeholfen.
Grüße,
diezge
Zitat:
@torre01 schrieb am 26. September 2019 um 11:51:40 Uhr:
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 27. August 2014 um 21:15:10 Uhr:
Moin,eine Frage: Ist das Verkehrsschild gültig?
Gruß & Danke
Ghost
Warum möchtest Du unbedingt dort parken? Man sieht doch, dass man sich damit zumindest Unannehmlichkeiten einhandeln könnte, wenn jemand aus der Halle heraus fahren möchte.
Viel wichtiger ist doch, ob die Örtlichkeit in dieser Form heute noch existiert.
Der TE möge uns aufklären (als krönenden Abschluss dieses Threads) und kann dann, wenn er schon dabei ist, auch gleich ein Schloss dranmachen. 🙂
Google verrät übrigens als ersten Treffer (Anzeigen ausgeklammert) bereits, dass die Aufstellung von "Verkehrsschild[ern auf] Privatgrundstück[en]" zulässig ist, wie auch oben bereits aus dem Gesetz zitiert.
PS/Edit:
[Ironie an]Schilder auf Grundstücken beziehen sich natürlich nur auf das Grundstück selbst. Geregelt wird dadurch die Schnittrichtung und Vorfahrtsregelung beim Heckenschneiden und Rasenmähen.[/Ironie aus]