Verkehrsregeln in Ö, CH und LI

Guten Morgen an alle Alpenbewohner und die Anderen auch.

Ich muss ziemlich oft in diesen Ländern fahren, und auch viel "über Land" (weil ich Abkürzungen mag - weniger km = weniger Sprit = weniger Verschleiß usw.)

Ich bin mir aber völlig unsicher darüber wo Begrenzungen enden:
- Geschwindigkeit
- Überholverbot

In Österreich scheint mir ein Orsschild weder die Geschwindigkeit zu reduzieren, NOCH zu erhöhen! Wenn Tempo 60 beschildert ist, fährt man 60, soweit das Auge reicht - bis zur Aufhebung? Wie ist es mit Einbiegern auf die Straße?

Und wie sieht es in der Schweiz aus? Da bin ich noch nicht so gut dahinter gekommen.

In Polen gelten die schilder immer bis zur nächsten Kreuzung - oder bis zum Ortsschild. Das ist soweit klar.

In der Bundesrepublik ist es völlig bescheuert, da wollen wir gar nicht drüber reden...

Beste Antwort im Thema

Man könnte ja z.B. mal bei Google "Verkehrsregeln Österreich" oder "Verkehrsregeln Schweiz" eingeben und sich Erleuchtung verschaffen.

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Ein Fehler ist das nicht, da eine Zonen-Tafel keine Strecke beschränkt, sondern eben eine Zone. Zudem geht es in dem Beitrag gar nicht um Zonen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. März 2015 um 13:28:59 Uhr:


Ein Fehler ist das nicht, da eine Zonen-Tafel keine Strecke beschränkt, sondern eben eine Zone. Zudem geht es in dem Beitrag gar nicht um Zonen.

Falsch!!

Man spricht im Artikel von

Zitat:

«Jedes Geschwindigkeitssignal

und du willst mir doch nicht sagen das eine Zonen Tafel kein Signal ist oder?

Und eine Geschwindigkeit steht auch noch drauf, somit ist es für den Volksmund ein Geschwindigkeitssignal.

Schliesslich spricht das Genie in diesem Artikel auch von Kreisel. So leid es mir tut, aber ein Kreisel ist ein Kinderspielzeug. Das andere nennt sich Kreisverkehr.

Im Artikel schreibt man sogar das ein "Generell 50" eine 50er Zone sei, womit man wieder bei Zone ist.
Es wird munter alles durcheinander gemischt.

Dass das ein Artikel aus der Schweiz ist und man dort durchaus andere Bezeichnungen hat, ist dir leider entgangen. Egal, dem TE hilft’s vielleicht bei der Beantwortung seiner Frage, die anderen dürfen weiter Korinthen …

Zitat:

Ein Kreisverkehr (auch Kreisverkehrsplatz (KVP), umgangssprachlich in Teilen Deutschlands, in Österreich sowie in der Schweiz Kreisel genannt, …

Quelle

.

http://www.fvs.ch/.../pub_05.09.06_IP_IV_SCH10_kreisel_d.pdf

Wenn mich nicht alles täuscht ist es bei Ortseinfahrten mit anderer erlaubter Geschwindigkeit so:
Die zB 70er Tafel ist erst nach dem Ortschild bzw an dem Ortschild direkt. Wenn die Geschwindigkeitstafel vor der Ortstafel stehen würde, würde ja das Ortschild die 70er Beschränkung sofort wieder aufheben. Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege.

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Zitat:

@__VIVE__ schrieb am 30. März 2015 um 15:41:38 Uhr:


Wenn mich nicht alles täuscht ist es bei Ortseinfahrten mit anderer erlaubter Geschwindigkeit so:
Die zB 70er Tafel ist erst nach dem Ortschild bzw an dem Ortschild direkt. Wenn die Geschwindigkeitstafel vor der Ortstafel stehen würde, würde ja das Ortschild die 70er Beschränkung sofort wieder aufheben. Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege.

Tut es nicht, (siehe 5 Beiträge weiter oben) wenn nicht eine Aufhebung vor dem Ortsschild steht - gilt zumindest in Österr.

Wenn die Beschränkung nach dem Schild steht, gilt es nur für diese Straße bis zur Aufhebung - das kann durchaus eine höhere Geschwindigkeit sein.

Zitat:

@kiaora schrieb am 30. März 2015 um 12:29:00 Uhr:


Beispiel:
Straße in unverbautem Gebiet, 70 km/h Begrenzung vor der Ortseinfahrt, dann kommt die Ortstafel - so gilt, auf dieser Straße weiterhin 70. Erst ab dem Schild Begrenzung Ende gilt dann 50. Wenn ab der Ortseinfahrt 50 gelten soll so ist vor der Ortstafel immer ein Schild "Ende der Geschwinidigkeitsbegrenzung" aufgestellt.

Danke, war mir da nicht mehr so sicher.

gilt für die Schweiz:
Richtgeschwindigkeiten: Autobahn 120km/h, Autostrassen 100km/h, Hauptstrassen/Ausserhalb Ortschaften 80, Innerorts 50km/h. Ausnahmen: wenn anders signalisiert.
Tempo-Schilder mit "Generel" gelten bis zur Aufhebung. Abzweigungen/Hindernisse heben jene Limits nicht auf.
Tempo-Schilder ohne "Generel" werden ab der nächsten Abzweigung/Hindernis (bsp. Bahnübergang) aufgehoben.
Ortstafel = ab da 50 km/h
Schild "Abzweigung mit Strasse niederen Ranges" (bsp. Hauptstrasse verläuft links, dicker BAlken biegt nach links, dünner (Ortsstrasse etc) geradeaus): blinken nur, wenn man dem Strassenverlauf (der Hauptstrasse) nicht folgt (wer nach links fährt, muss nicht blinken, nur wer nach rechts auf die Ortsstrasse abfährt)
Im Kreisverkehr: wenn man ihn verlässt - nach rechts blinken (und nicht nach links blinken wenn man drin bleibt)...
Allgemein ist zu sagen: Schilder in der CH haben weisenden Charakter und sind keine Empfehlungen... Also besser dran halten...

Oh ja: wer kein Tagfahrlicht hat, schaltet das Abblendlicht ein... (Tagfahrlicht-Pflicht (oder Abblendlicht) seit 1.1.2014) - ist günstiger als das Lehrgeld durch die Rennleitung...

Ansonsten fährt man eigentlich "gleich" wie in D...

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. März 2015 um 15:19:08 Uhr:


Dass das ein Artikel aus der Schweiz ist und man dort durchaus andere Bezeichnungen hat, ist dir leider entgangen. Egal, dem TE hilft’s vielleicht bei der Beantwortung seiner Frage, die anderen dürfen weiter Korinthen …

Du willst mir also sagen das die Medien in der Schweiz sowie der zittierte Fahrlehrer aus der Schweiz, andere Bezeichnungen hat als ich? Ich, ein Eidgenosse, der in der Schweiz geboren wurde, hier aufgewachsen ist und ebenfalls Fahrlehrer ist?

Wenn, dann benutzen wir andere Bezeichnungen als DU und daher wäre es ein guter Rat für Dich wenn du nicht weiter dein Gewürz ablassen würdest sondern einfach glauben was ich schreibe. Denn ich verstehe die Schweizer Sprache sehr gut.

Zitat:

@78ermike schrieb am 30. März 2015 um 17:29:24 Uhr:


gilt für die Schweiz:
Richtgeschwindigkeiten: Autobahn 120km/h, Autostrassen 100km/h, Hauptstrassen/Ausserhalb Ortschaften 80, Innerorts 50km/h. Ausnahmen: wenn anders signalisiert.

Aua, böses Wort.

Richtgeschwindigkeit bedeutet in Deutschland das diese Geschwindigkeit bei zum Beispiel einem Unfall hergenommen wird. Man darf schneller fahren, doch wer schneller gefahren ist, schonmal ein Problem hat (man möge mich als Schweizer Berichtigen wenn ich das deutsche Wort falsch interpretiere).

Doch so ist es in der Schweiz nicht, wir haben MAXimal Geschwindigkeiten.

Also Autobahn 120km/h

Autostrasse 100km/h

Ausserorts 80km/h

Innerorts 50km/h

Zitat:

@78ermike schrieb am 30. März 2015 um 17:29:24 Uhr:


Schild "Abzweigung mit Strasse niederen Ranges" (bsp. Hauptstrasse verläuft links, dicker BAlken biegt nach links, dünner (Ortsstrasse etc) geradeaus): blinken nur, wenn man dem Strassenverlauf (der Hauptstrasse) nicht folgt (wer nach links fährt, muss nicht blinken, nur wer nach rechts auf die Ortsstrasse abfährt)

Ebenfalls falsch.

Im Gesetz steht: "Jede Richtungsänderung ist anzuzeigen, auch die Obligatorischen sowie das Verlassen der Hauptstrasse."

Geht die Hauptstrasse also nach links, nach rechts sowie geradeaus ist eine Strasse ohne Vortrittsrecht, muss der Hauptstrasse folgend geblinkt werden.
Geht die Hauptstrasse nach links, die andere nach rechts, muss für die Hauptstrasse geblinkt werden. Für die andere übrigens auch.
Geht die Hauptstrasse nach links, geradeaus die andere, muss für die Hauptstrasse geblinkt werden.
Klingt kompliziert und die wenigsten verstehen es, klingt aber logisch. Denn die Hauptstrasse sagt ja nur wer Vortritt hat, signalisiert aber niemandem wohin man fährt. Wenn man jetzt also nur links oder rechts fahren kann, woher sollen die anderen Wissen welchen Weg man nimmt?

Noch etwas, bei uns ist wie schon gesagt Pflicht am Tag mit Licht zu fahren. Tagfahrlicht genügt, es sei denn das Fahrzeug sei älter als 1970, dann kann ohne Licht gefahren werden.
Nebellichter nur bei Regen, Schnee oder Nebel und bei stark eingeschränkter Sicht (früher stand Sicht weniger als 50Meter im Gesetz, das haben sie leider entfernt).
Fernlicht auch nur so einsetzen das man andere nicht blendet (andere sind jegliche Teilnehmer im Strassenverkehr, aber auch Gebäude).
Leuchtwesten sind bei uns nur eine Empfehlung.

Mehr fällt mir im Moment gerade auch nicht ein.
Ach ja, etwas was auch viele hier auf den Schweizer Strassen nicht wissen. Wenn man auf einer Nebenstrasse fährt, was man meistens auch ist und nichts anderes Signalisiert ist, dann ist rechtsvortritt.
Ein Trottoir ist nur ein Trottoir wenn es nach vorne zu deiner Strasse und nach hinten zur Querstrasse klar ersichtlich von diesem abgetrennt ist. Sieht man die zweite Abtrennung nicht und ist nicht anders Markiert, ist es ein Rechtsvortritt.

Und, Fussgänger haben am Fussgängerstreifen vortritt, auch wenn sie von links kommen.

Was Alkohol und Drogen angeht muss ich wohl nichts sagen..... :-)

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 30. März 2015 um 21:35:12 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 30. März 2015 um 15:19:08 Uhr:


Dass das ein Artikel aus der Schweiz ist und man dort durchaus andere Bezeichnungen hat, ist dir leider entgangen. Egal, dem TE hilft’s vielleicht bei der Beantwortung seiner Frage, die anderen dürfen weiter Korinthen …
Du willst mir also sagen das die Medien in der Schweiz sowie der zittierte Fahrlehrer aus der Schweiz, andere Bezeichnungen hat als ich? Ich, ein Eidgenosse, der in der Schweiz geboren wurde, hier aufgewachsen ist und ebenfalls Fahrlehrer ist? …

Andere als DU? Nein, DU bist nicht das Forum. Die Foren-URL endet auf ".de", daher geht man grundsätzlich erst mal von deutschen Voraussetzungen aus. Und wenn etwas "anders" ist, ist es anders als die deutsche Voraussetzung.

Dass dir als Schweizer Fahrlehrer der Begriff "Kreisel" nicht geläufig ist, erschreckt mich doch ein wenig, ist er doch (nicht nur) in der Schweiz geläufig und wird auch in offiziellen Broschüren verwendet.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 30. März 2015 um 21:35:12 Uhr:


.........Tagfahrlicht .......... Nebellichter nur bei Regen, Schnee oder Nebel und bei stark eingeschränkter Sicht ..........

Wie ist das in der Schweiz - Nebellichter als Tagfahrleuchte - in Österreich erlaubt wenn sie mit dem Fahrzeug fest verbunden sind, also in die Stoßstange od. Hauptscheinwerfer integriert. (keine Nachbaubreitstrahler die auf die Stoßstange geschraubt werden)

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 30. März 2015 um 21:35:12 Uhr:


Aua, böses Wort.
Richtgeschwindigkeit bedeutet in Deutschland das diese Geschwindigkeit bei zum Beispiel einem Unfall hergenommen wird. Man darf schneller fahren, doch wer schneller gefahren ist, schonmal ein Problem hat (man möge mich als Schweizer Berichtigen wenn ich das deutsche Wort falsch interpretiere).
Doch so ist es in der Schweiz nicht, wir haben MAXimal Geschwindigkeiten.
Also Autobahn 120km/h
Autostrasse 100km/h
Ausserorts 80km/h
Innerorts 50km/h

Danke für die Korrektur... Da sieht man mal wieder: die Sprachen sind ähnlich, aber nicht gleich... (wollte ein Wort nehmen das man auch in D kennt, damit es nicht missverstanden wird - so passierts äbe...)

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 30. März 2015 um 21:35:12 Uhr:


Ebenfalls falsch.
Im Gesetz steht: "Jede Richtungsänderung ist anzuzeigen, auch die Obligatorischen sowie das Verlassen der Hauptstrasse."

Geht die Hauptstrasse also nach links, nach rechts sowie geradeaus ist eine Strasse ohne Vortrittsrecht, muss der Hauptstrasse folgend geblinkt werden.

Nope.

Im Normalfall sind "niederrangige Strassen" auch durch Seitenlinien entsprechend "markiert".
Solange man also eine solche Markierung nicht überfährt (also auf der Strasse bleibt), muss nicht geblinkt werden...

Verläuft die Hauptstrasse nach links, und man fährt nach links, bleibt man auf der Strasse. Alles ANDERE ist ein "Abbiegen" und muss entsprechend signalisiert werden...

(so wurde es mir grad vorletzte Woche - hab bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle spasseshalber mal gefragt - von der Kantonszolipei Schaffhausen bestätigt... (ok, kann sein das seine und meine Infos veraltet sind, aber vor nem Jahr hab ich - überrascht das man in D "wenn man der Strasse folgt" blinken muss, wenn die Strasse ne Kurve macht und dort ne Abzweige hat, den Fahrlehrer bei nem CZV-Kurs gefragt. Auch der bestätigte "solange du der Strasse folgst nicht blinken"...

...? Hast du ev. ne Quelle? Wär ja ein nicht zu verachtender Wissensvorsprung (und Bussgeldvermeider wenn's ganz blöd kommt)...

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 30. März 2015 um 21:35:12 Uhr:


Mehr fällt mir im Moment gerade auch nicht ein.
Ach ja, etwas was auch viele hier auf den Schweizer Strassen nicht wissen. Wenn man auf einer Nebenstrasse fährt, was man meistens auch ist und nichts anderes Signalisiert ist, dann ist rechtsvortritt.

...RIGHT. Und nicht zu verachten: gibt es am Strassenrand KEINE Markierungsstreifen, und der kleine elende Feldweg besteht aus gleichem Belagsmaterial gilt auch dort der Rechtsvortritt, auch wenn ersichtlich ist, das es 5 Meter ab "Abzweigung" zum Land- und Forstwirtschaftsweg wird... (danke an die Kantonszolipei Thurgau, die mir das mal in einem ziemlich ...ermahnenden... Gespräch vor Ort erklärten)

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 30. März 2015 um 21:35:12 Uhr:


Und, Fussgänger haben am Fussgängerstreifen vortritt, auch wenn sie von links kommen.

Nicht mehr! Seit ViaSecura haben Fussgänger hochamtlich und total offiziell IMMER Vortritt. Ob Fussgängerstreifen oder nicht...

(dieses ViaSecura. Mit den Zielen kann man einverstanden sein, aber die Regelungen die es mit sich brachte wurden definitiv zuwenig öffentlichkeitswirksam publiziert... So weis kaum einer was/wie/wo warum nun anders ist... Und rauscht fröhlich in die Kontrollen.)

@kiaora

Nein, Nebelleuchten gelten NICHT als Tagfahrleuchte.
TL oder Abblendlicht (oder Oldtimer)... Sonst wollen's Bargeld... (60 Franken. Sind anderweitig besser angelegt als bei der Polizei)

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 30. März 2015 um 21:35:12 Uhr:


Geht die Hauptstrasse also nach links, nach rechts sowie geradeaus ist eine Strasse ohne Vortrittsrecht, muss der Hauptstrasse folgend geblinkt werden.
Geht die Hauptstrasse nach links, geradeaus die andere, muss für die Hauptstrasse geblinkt werden.

Warum stellt das eine Schweizer Fahrschule dann anders dar?

http://www.schuler-mythenfahrschule.ch/blinken.html

@birscherl

...ich frag mich bei jener Seite spontan wie man "geradeausfahren" anzeigen soll... Mal kurz den Warnblinker oder aussteigen und in die Richtung deuten? Ich hab Blinker "links" und Blinker "rechts".

...ich schreib wohl mal besser das Strassenverkehrsamt an und bitte um ne amtliche Aussage...

Immerhin sind dort jetzt BEIDE Varianten (Benzli2013 und meine) bestätigt. Eine von beiden Theorien muss falsch sein??

(im 12 hab ich den LKW-Schein gemacht. Damals musste man nicht blinken, wenn man auf der Hauptstrasse blieb -> sonst hätt der Prüfer gerüffelt. Und ich hab hier viele solcher Abzweiger... Folgt man den Strassenmarkierungen nix blink, damals...)

Wenn ich vom Verkehrsamt ne Rückmeldung krieg, stell ich sie hier ein, damit das auch klar wär...

Zitat:

@78ermike schrieb am 30. März 2015 um 22:02:47 Uhr:


@birscherl

...ich frag mich bei jener Seite spontan wie man "geradeausfahren" anzeigen soll...

Rechts blinken, wenn die abknickende Vorfahrt nach links geht. Was anderes bleibt ja nicht übrig.

Ist aber auch hier wie es überall ist: Keine Regelung ist wirklich klar, jeder hat seine eigene begründete Meinung. Bevor du also wieder in die Luft gehst und dich angegriffen fühlst, obwohl du es nicht wurdest, immer erst mal über den Tellerrand (oder den Talkessel in der Schweiz) hinausgucken, könnte ja sein, dass man einem Irrtum erlegen ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. März 2015 um 23:13:28 Uhr:



Bevor du also wieder in die Luft gehst und dich angegriffen fühlst, obwohl du es nicht wurdest, immer erst mal über den Tellerrand (oder den Talkessel in der Schweiz) hinausgucken, könnte ja sein, dass man einem Irrtum erlegen ist.

Wer fühlt sich denn angegriffen?

Ich kann nur schreiben, was du liest ist deine Verantwortung......

Ich hab trotzdem das Strassenverkehrsamt angemailt; weil es mich eben interessiert was denn jetzt die korrekte (=Bussgeldfreie) Theorie ist.

Also bevor du grundlos auf andere losgehst, solltest du erstmal an deinem Textverständnis arbeiten, es könnte ja genau so gut sein, das DU einem Irrtum erlegen bist...

ôO manchmal frag ich mich warum ich überhaupt noch hier schreibe, EGAL was man schreibt, irgend einer der einen deswegen gleich direkt angeht findet sich sofort.......

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