Verkehrsregeln in Ö, CH und LI

Guten Morgen an alle Alpenbewohner und die Anderen auch.

Ich muss ziemlich oft in diesen Ländern fahren, und auch viel "über Land" (weil ich Abkürzungen mag - weniger km = weniger Sprit = weniger Verschleiß usw.)

Ich bin mir aber völlig unsicher darüber wo Begrenzungen enden:
- Geschwindigkeit
- Überholverbot

In Österreich scheint mir ein Orsschild weder die Geschwindigkeit zu reduzieren, NOCH zu erhöhen! Wenn Tempo 60 beschildert ist, fährt man 60, soweit das Auge reicht - bis zur Aufhebung? Wie ist es mit Einbiegern auf die Straße?

Und wie sieht es in der Schweiz aus? Da bin ich noch nicht so gut dahinter gekommen.

In Polen gelten die schilder immer bis zur nächsten Kreuzung - oder bis zum Ortsschild. Das ist soweit klar.

In der Bundesrepublik ist es völlig bescheuert, da wollen wir gar nicht drüber reden...

Beste Antwort im Thema

Man könnte ja z.B. mal bei Google "Verkehrsregeln Österreich" oder "Verkehrsregeln Schweiz" eingeben und sich Erleuchtung verschaffen.

32 weitere Antworten
32 Antworten

Am Blinken auf Hauptstraßen sieht man, wie bescheuert die Regelungen doch mancherorts sind. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen ist zwar ein übler Spruch, aber bezüglich Vorfahrtstraße und Abknicken ist die Regelung in der Bundesrepublik eindeutig: man blinkt dahin, wohin man fährt. Fährt man geradeaus, blinkt man nicht, selbst dann nicht, wenn man die Vorfahrtstraße verlässt.

In Ungarn sind die auch spinnert: man blinkt bei Spurwechsel, also abknickend blinkt man nicht. Man darf aber explizit nicht mißverständlich blinken, steht so im KRESZ. Wie blinkt also einer an einer Kreuzung, wo die Vorfahrtstraße knickt, aber der Fahrer geradeaus fährt? NICHT MISSVERSTÄNDLICH - das ist Gesetz (OK - Verordnung, aber egal)! Im Endeffekt bleibt dem nichts anderes übrig, als RECHTS abzubiegen, zu wenden und nochmal rechts abzubiegen... LOL?

Egal - auf jeden Fall danke für die wertvollen Tips - und auch die Diskussion zeigt mir, dass es bei den Eidgenossen genau so unsicherheiten bezüglich ihrer eigenen Straßenverkehrsordnung gibt, wie bei uns Krauts :-)

Und wer noch Tips hat - bitte weiterhin posten! Habe jetzt schon viel gelernt. Die Regeln stupide durchzulesen bringt nichts, da schlafe ich ein, weil ich alles schon kenne, und wo es wichtig wird, da lese ich dann im Halbschlaf drüber ;-)

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. März 2015 um 21:46:15 Uhr:


Andere als DU? Nein, DU bist nicht das Forum. Die Foren-URL endet auf ".de", daher geht man grundsätzlich erst mal von deutschen Voraussetzungen aus.

Du hast aber den Threadtitel und das Startposting schon gelesen oder?

Es wird nach Ö, CH und LI gefragt. In keinster Weise wird nach DE gefragt. Wie kann man also so engstirnig sein und glauben es dreht sich in diesem Thread um DE??

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. März 2015 um 21:46:15 Uhr:


Dass dir als Schweizer Fahrlehrer der Begriff "Kreisel" nicht geläufig ist, erschreckt mich doch ein wenig, ist er doch (nicht nur) in der Schweiz geläufig und wird auch in offiziellen Broschüren verwendet.

Ach jetzt sehe ich was dein Problem ist, du kannst entweder nicht Lesen oder verstehst nicht was du gelesen hast. Denn das ich das Wort Kreisel nicht kenne, habe ich nirgends erwähnt. Im gegenteil, ich habe sogar erklärt das Kreisel in Kinderspielzeug ist.

Und noch etwas, nur weil jeder dem Teil so sagt, bedeutet es nicht das es richtig ist.

Ich lese in EDV-Foren auch immer wieder von Router und wenn man dann genauer nachfragt ist es dann entweder ein Modem oder ein Kombiniertes Teil. Ansonsten ist mein Auto in Zukunft kein Auto mehr sondern ein Arbeitsgerät. Und mal schauen wie viele Leute mit dem falschen Begriff dann noch verstehen wovon man spricht.

Ich kenne sogar ein Forum da werden Threads geschlossen nur weil der Titel zuwenig eindeutig war oder Schreibfehler im Posting sind.

@BTT
Aber lassen wir das. Ich dürfte das CH-Gesetz der Strasse wohl besser kennen als ihr alle zusammen (oder gibt es hier noch einen Fahrlehrer??).
Ausserdem lese ich immer wieder das Gesetzbuch, um eben auf dem neusten Stand zu bleiben.
Wenn ihr jetzt einem Kumpel eines Kumpels der von einem Kumpel was gehört hat mehr glaubt als mir, kann ich euch nicht mehr helfen. Somit möchte ich eurem halbwissen auch nicht im Wege stehen und wünsche viel Spass.

Ach ja, noch etwas zum Thema am richtigen Ort gefragt wird schon stimmen.
Auf FB hatte kürzlich die Polizei einen Hinweis zum befahren eines doppelspurigen Kreisverkehrs gepostet. Darin stand doch tatsächlich das der auf dem inneren Fahrstreifen, Vortritt hätte beim Spurwechsel. Als ich am nächsten Tag das Kopieren und nachfragen wollte, hat man das ganze Posting gelöscht.
Und die Website dieses Fahrlehrers, ist in Sachen Blinken nicht gerade gut gemacht. Denn geradeaus kann man echt nicht blinken.

So, nun noch viel Spass beim rätselraten

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 3. April 2015 um 01:03:08 Uhr:



Aber lassen wir das. Ich dürfte das CH-Gesetz der Strasse wohl besser kennen als ihr alle zusammen (oder gibt es hier noch einen Fahrlehrer??). …

Aha, wenn du so allwissend bist, dann kannst du uns ja sicher erklären, warum das eine Schweizer Fahrschule anders darstellt als du. Den link hab ich ja schon gepostet. Ich vertraue da eher der Fahrschule – da weiß ich nämlich, dass das ein Fahrlehrer ist und kein Wichtigtuer.

Deine Antwort
Ähnliche Themen