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Verkehrsrechtschutz- und Kfz-Haftpflicht besser bei verschiedenen Gesellschaften?

Themenstarteram 6. Dezember 2014 um 13:06

Hallo,

ich habe eben meine Erst-KfZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Jetzt überlege ich zusätzlich auch noch eine Verkehrsrechtschutzversicherung abzuschließen - 2-3 Punkte würde ich gerne zur Diskussion stellen, vielleicht gibt es ja dazu schon Erfahrungen. :)

1. Es könnte ja theoretisch schon bei der 1. Fahrt ein Unfall etc. passieren und da hat man es ja leichter, mit Unterstützung im Rücken - ich habe aber gehört, dass diese Rechtsschutzversicherungen oft Wartezeit von mehreren Monaten in Verträgen beinhalten, stimmt das? - gibt es auch welche Gesellschaften, die Verträge ohne Wartezeit anbieten?

2. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man die Verkehrsrechtschutzversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abschließen sollte, als die Kfz-Haftpflichtversicherung, denn unter Umständen muss sich meine Verkehrsrechtschutzversicherung auch mit meiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung auseinandersetzen? und da hat man bessere Karten, wenn die gegeneinander antretende Parteien nicht aus dem gleichen Haus kommen, oder? Was meint ihr dazu?

3. Worauf achtet man eigentlich bei der Verkehrsrechtschutzpolice sonst so?

Ach, und was bedeutet die Abkürzung "TE" ? ich treffe hier in den Texten immer wieder drauf ...

Beste Antwort im Thema

Es sind immer getrennte Gesellschaften . Warum nicht unter einem Dach? Wenn die Versicherung Wind bekommt dass der Rechtsschutz ein Verfahren anstrebt werden sie großziger und kommen einem entgegen.

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Im Verkehrsrechtsschutz gibt es keine Wartezeit. Der Schutz beginnt mit Beginn des Vertrages.

Ich sehe da keine Probleme wenn die bei der gleichen VS ist

TE=Themenstarter

Bitte nicht beides bei der gleichen Versicherung!

Und bei der Fahrzeugversicherung noch Schutzbrief und Rabattretter, das kost´ meist nicht viel zusätzlich.

Rechtsschtutz bei ´ner "richtigen" Versicherung- also Vertreter vor Ort.

Ich habe sogar Rechtsschutz für mehrere Autos und mehrere Fahrer ohne Aufpreis bei der Debeka.

Und dann gute Fahrt!

Es sind immer getrennte Gesellschaften . Warum nicht unter einem Dach? Wenn die Versicherung Wind bekommt dass der Rechtsschutz ein Verfahren anstrebt werden sie großziger und kommen einem entgegen.

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 6. Dezember 2014 um 16:07:03 Uhr:

Bitte nicht beides bei der gleichen Versicherung!

Grund?

In einigen Bereichen gibt es beim Verkehrsrechtsschutz eine Wartezeit von drei Monaten. Näheres kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Es gibt keinen Grund, verschiedene Gesellschaften zu nehmen. Ob eine Kostenzusage erfolgt, richtet sich nach der Erfolgsaussicht, die nicht die RS beurteilt, sondern im Normalfall Dein Anwalt. Wie willst Du denn z.B. das Risiko umgehen, dass Dein Unfallgegner genau bei der Mutter Deiner RS versichert ist?

Gruß

Peter

Grund?

"Nawennstemal" gegen Deine Kfz- Versicherung klagen mußt....

Allein schon die Ankündigung mit Terminstellung, daß man seine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat und eine bekannte Kanzlei aus... am kommenden Montag beauftragen wird läßt die gegnerische Versicherung bald einen "Computerfehler" mit der Bitte um Entschuldigung finden einschließlich Nachzahlung.

Ist mir so gegangen, als die gegnerische Versicherung versucht hatte, mit die 19% Mehrwertsteuer vorzuenthalten.

Themenstarteram 6. Dezember 2014 um 17:27

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Dezember 2014 um 17:42:34 Uhr:

Wie willst Du denn z.B. das Risiko umgehen, dass Dein Unfallgegner genau bei der Mutter Deiner RS versichert ist?

Gruß

Peter

Na, indem ich den Rechtsschutz nicht da abschließe, wo jeder vierter in D., mich inkl., Kfz-haftpflichtversichert ist - also nicht bei der HUK :) Allerdings kann ich nicht ausschließen, dass er dort RS-versichert ist. :-[

Omegawuzi:

Ich seh da keinen Unterschied. Schließlich ist die Versicherung nur für die Freigabe der Zahlung zuständig.

Deine Rechtschutzvers. verklagt weder sich noch die Konkurrenz.

Dafür gehst du ja zum Anwalt deiner Wahl.

Bevor man eine RS abschließt, sollte man sich informieren, welche RS Arten dieser Schutz beinhaltet. Und natürlich gibt es einige RS Arten, die 3 Monate Wartezeit haben, dazu zählt aber kein plötzliches Auftreten eines Unfalles oder OWI.

Warum die RS nicht auch beim KFZ Versicherer versichern ? Diese werden zwar unter einem Dach (Namen) geführt (oder auch nicht, manche KFZ Versicherer haben sogar externe RS Versicherer in Kooparation), sind aber 2 verschiedene AGs.

Und geleistet muß nach dem Leistungen des RS Vertrages (Bedingungen), hier ist es egal, wer gegen wem, sondern es muß ein Fall vorliegen, der lt. Bedingungen versichert ist (die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist z.B. nicht versichert, da das die Haftpflicht übernimmt).

Beim Verkehr-RS sind in i.d.R. KFZ-Vertrags-RS, Straf-RS, FS-RS, Schadenersatz und Steuer-RS, hab ich was vergessen ?

Doch auch bei den RS Tarifen gibt es auch ein Premium-Tarif, wo weitere Leistungen versichert sind.

Bei einer mir bekannten RS-Versicherung gibt es im Verkehrsbereich keine Wartezeiten.

Wer ist Anwalts Liebling? ....und, nein, ich heiße nicht Pascal :D.

Themenstarteram 7. Dezember 2014 um 22:39

Im Verkehrsbereich gibt es so gut wie nirgendwo Wartezeiten.

Was ist eigentlich FS-RS? Wofür steht FS?

Führerschein

 

Und hört mit bloss mit Anwalts Liebling auf. Mit der haben wir die meisten Probleme.

Wir Achten eigentlich schon darauf, den RS immer bei einer anderen Gesellschaft zu machen. Im Bereich KFZ dürfte das im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht die große Rolle spielen.

Wann will man denn mal gegen seine KFZ Haftpflicht vorgehen? Wenn die den SFR nicht so wie man es selbst meint an einen Nachversicherer bestätigen? Denke hier gibt es selten Streit. KFZ Rechtsschutz ist doch meist gegen einen Unfallgegner oder z.B. Verfahren wegen Führerscheinentzug usw.

Entscheidend ist im V-RS ob nur dein eines Auto, alle deine Fahrzeuge, oder alle Fahrzeuge deiner Familie und evtl. auch noch die deiner im Haushalt lebenden Kinder mitversichert sind. Es kann der enthaltene Vertragsrechtsschutz oder Strafrechtsschutz eingeschränkt sein, auch die Regelungen bei Ordnungswidrigkeiten sind unterschiedlich, manche Gesellschaften bieten Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, die Regelungen zur Vorvertraglichkeit können unterschiedlich ausfallen, manche Versicherer bieten telefonische Beratungen ohne Anrechnung der SB an, teils auch in anderen, nicht versicherten Rechtsschutzbereichen, Thema Meditation, oder reduzierter SB bei Wahl eines Vertragsanwaltes usw.

Aber im Kern sind die V-RS Verträge doch alle relativ gleich, da gibt es schwierigere Versicherungsprodukte.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 6. Dezember 2014 um 19:28:22 Uhr:

Beim Verkehr-RS sind in i.d.R. KFZ-Vertrags-RS, Straf-RS, FS-RS, Schadenersatz und Steuer-RS, hab ich was vergessen ?

Sozial-Rechtsschutz

Verwaltungs-Rechtsschutz

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