Verkehrsleitung durch Nicht-Polizisten

Man sieht ja oft bei Volksfesten oder größeren Veranstaltungen, wo z.b. Teile der Stadt oder Straßen gesperrt werden, oftmals irgendwelche Nicht-Polizisten rumstehen, die den Verkehr "leiten" - also z.b. private "Security"-dienste o.ä.

Soweit ich weiß (und wie man hier ja oftmals lesen kann), darf ja nichtmal die Feuerwehr den Verkehr durch geeignete Maßnahmen (Hütchen o.ä.) leiten, sondern muss das die Polizeit machen lassen. Da denk ich mir doch, dass diese Leute das doch erst recht nicht dürfen.

Weiß das jemand, wie das nun rechtlich aussieht und wieviele Befugnisse solche Personen haben?

Beste Antwort im Thema

Hi,

es geht Dir sicherlich um die Parkplätze? Bei meinem letzten Besuch am Hockenheim Ring wurde auf er Straße der Verkehr durch die Polizei geregelt, aber auf den großen Parkplätzen durch "zivile" Kräfte. Die Kräfte wurde sicherlich auf dem Gelände ein Hausrecht übertragen.

Ähnliches gilt auch bei Messen oder ähnlichem.

Grüße

globalwalker

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Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



ist das normal, dass du leute so angehst, nur weil sie eine normale fragen stellen? vielleicht beantworte ich deine fragen, wenn du etwas normaler mit mir redest 🙂
Das war normal?! 🙂 Auf der ersten Seite findest du eine ganz normale Antwort von mir 😉 Ich hab doch gar nix gegen dich und ich habe nicht dich gemeint, wenn du das aber auf dich beziehen solltest mit dem Ego oder dem anderen, da kann ich nichts dafür 😉 Bist heute ein bisschen empfindlich, das kennt man so gar nicht von dir?!

Also mich hat einmal so ein Verhalten mehrerer Ordner aufgeregt.

War letztes Jahr bei der Loveparade, als diese Veranstaltung leider ins Ruhrgebiet kam.

Wir wollten Abends noch raus aus Essen und kamen nicht raus, weil ALLE Wege abgesperrt waren.

Diese Flachpfeifen die dahingestellt wurden, waren zu blöd ihren eigenen Namen zu schreiben und aus irgendwelchen Dörfern dahinkommandiert worden.

Wenn man schon einen ganzen Stadtkern absperrt, verrammelt und verriegelt, dann hat man doch SELBSTVERSTÄNDLICH eine Umleitung auszuschildern und nicht bei der Frage....,,Wo kann ich denn dann lang fahren?"
Gleich zu sagen: ,,Verpiss ich Dich, sonst hole ich die Polizei!"

Ganz ehrlich@tecci: An der Stelle hab ich ein Problem mit ,,zivilen" Ordnungskräften.
Es ist eine Sache etwas zu sperren, aber eine andere dann nicht weiterzuwissen.
Bevor man sowas macht, dann hat man sich vorab zu informieren und AUSZUSCHILDERN, wo derjenige, den man behindert dann entlangenfahren kann.
Wer das nicht macht...der verdient es, dass ihm die Autofahrer quer schiessen.
In Deutschland wird eh für jeden Mist ein Schild aufgestellt...da kommt es auf ein paar mehr oder weniger auch nicht an.

Zitat:

Ganz ehrlich@tecci: An der Stelle hab ich ein Problem mit ,,zivilen" Ordnungskräften.
Es ist eine Sache etwas zu sperren, aber eine andere dann nicht weiterzuwissen.
Bevor man sowas macht, dann hat man sich vorab zu informieren und AUSZUSCHILDERN, wo derjenige, den man behindert dann entlangenfahren kann.
Wer das nicht macht...der verdient es, dass ihm die Autofahrer quer schiessen.
In Deutschland wird eh für jeden Mist ein Schild aufgestellt...da kommt es auf ein paar mehr oder weniger auch nicht an.

Ob und wie Schilder und Umleitungen aufgestellt bzw. ausgeschildert werden liegt sicher NICHT im Ermessen derjenigen, die eine Verkehrsregelung wahrnehmen (weder privat noch öffentlich z.B. durch die Feuerwehr). Die entsprechenden Vorgaben, was eine Umleitung betrifft, legt die entsprechend zuständige Ordnungsbehörde fest, meist in Absprache mit der Polizei...und dafür ist im Rahmen der Auflagen oft der Veranstalter zuständig behaupte ich einfach mal an dieser Stelle 😉

Wie man es auch dreht und wendet, die Rechte auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind sicher eingeschränkt, auf privaten Grundstücken sicher nicht ohne weiteres zu erkennen...wessen Person sich man dabei bedient, ist oft klar, das ist ne ganz simple Kostenrechnung, die im Endeffekt immer auf den privaten Anbieter hinausläuft, die Feuerwehr ist einfach zu teuer für solche Dienste...und deswegen gibt es die Probleme und die Unsicherheiten...

Gruß Tecci

Tecci.

Es ist mir egal, ob da die Polizei, Feuerwehr oder irgendein Büdel steht, dem gesagt hat er solle keinen durchlassen.
Wer etwas sperrt, ohne wenigstens halbwegs sichtbare Umleitung oder Information irgendeiner Art, der ist selbst schuld, wenn Autofahrer patzig werden.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


und deswegen gibt es die Probleme und die Unsicherheiten...

und sind diese leute meistens auch nur unfähig zu einer vernünftigen verkehrslenkung, was nachher zu noch mehr staus führt. das können die polizisten durch ihre erfahrung/ausbildung meist deutlich besser.

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Ein nicht vorhanden sein von Umleitungen ist dann aber wohl eher das Problem des Veranstalters und nicht des Ordners. (Gibt ihm natürlich nicht das Recht zu solch patzigen Antworten)
Das ist leider das leidige Problem bei solchen Großveranstaltungen. Die Polizei hat zu wenig Leute dafür, gut ausgebildete Ordner gibt es nicht (wäre mir neu, wenn das ein Beruf wäre mit Ausbildung und Lehrgängen und so...). Also werden irgendwo ein paar HIWI's ausgegraben, die für ein paar Euros mal den Kasper spielen dürfen. Dann das typisch deutsche Verhalten: Ich hab ne "Uniform" und bin in "offizieller" Mission unterwegs, ALSO kann ich ne dicke Lippe riskieren und einen auf dicke Hose machen. Sowas sehe ich immer wieder (kommt übrigens auch bei vielen Pförtnern bei einigen Firmen vor)

@Tecci: Die Feuerwehr ist NICHT zu teuer für sowas. Normalerweise DARF sie KEINE Festumzüge etc. absichern, es sei denn, sie ist der Veranstalter. Die Nutzung der Feuerwehrausstattung zu privaten Zwecken ist unzulässig. Es ist KEINE HOHEITLICHE AUFGABE der Feuerwehr einen Umzug zu begleiten, oder einen Parkplatzdienst aufrecht zu erhalten. Daher kann die Feuerwehr dann auch nicht "zu teuer" sein!

Das heisst jetzt aber nicht, dass man einen Feuerwehrmann einfach ignorieren sollte, wenn er dann doch bei einer Veranstaltung versucht für Ordnung zu sorgen... 😛

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Die Nutzung der Feuerwehrausstattung zu privaten Zwecken ist unzulässig.

nicht wirklich....

das gebührenpflichtige ausleihen von einsatzgerätschaften, feuerwehrfahrzeugen sowie feuerwehrpersonal ist durchaus legitm und in vielen (verbands)-gemeinden existieren hierzu sogar extra kostenpläne für veranstaltungen wie fußbalsspiele, brandwachen usw.....
allerdings ein paar "securitys" für ein paar €uro,fünzig sind wesentlich billiger als ein feuerwehrfahrzeug (je nach dem was es für eines ist ab ~50€/h) zzgl. mannschaft.....

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


@Tecci: Die Feuerwehr ist NICHT zu teuer für sowas. Normalerweise DARF sie KEINE Festumzüge etc. absichern, es sei denn, sie ist der Veranstalter. Die Nutzung der Feuerwehrausstattung zu privaten Zwecken ist unzulässig. Es ist KEINE HOHEITLICHE AUFGABE der Feuerwehr einen Umzug zu begleiten, oder einen Parkplatzdienst aufrecht zu erhalten. Daher kann die Feuerwehr dann auch nicht "zu teuer" sein!

Doch, sie ist zu teuer, weil es eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr ist, die entsprechend verrechnet werden kann. Zu den weiteren Möglichkeiten, was die Feuerwehr darf und was nicht, empfehle ich dir dringend, mal das von ConvoyBuddy verlinkte Merkblatt durchzulesen, da steht so ziemlich alles zu dem Thema drin. Und glaub mir, ich kenne mich ziemlich gut aus, was eine Feuerwehr darf und was nicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Doch, sie ist zu teuer, weil es eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr ist, die entsprechend verrechnet werden kann.

hab gerade mal geguckt was bei uns in der gemeinde für sowas berechnet wird......

wenn den feuerwehrleuten durch diese maßnahme verdienstausfall entsteht wird der verdienstausfall zzgl. 25% berechnet (dementsprechend sind wir dann locker bei über 50€/h angelangt) ansonsten werden 8€ pro person & stunde zzgl. dem fahrzeug (das billigste fängt bei 35€/h an) berechnet.....

wenn man nun die preise aus dem sicherheitsdienst kennt (die irgendwo um die 5-6€/h liegen) kann man sich selbst ausrechnen was billiger ist....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Doch, sie ist zu teuer, weil es eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr ist, die entsprechend verrechnet werden kann.
hab gerade mal geguckt was bei uns in der gemeinde für sowas berechnet wird......
wenn den feuerwehrleuten durch diese maßnahme verdienstausfall entsteht wird der verdienstausfall zzgl. 25% berechnet (dementsprechend sind wir dann locker bei über 50€/h angelangt) ansonsten werden 8€ pro person & stunde zzgl. dem fahrzeug (das billigste fängt bei 35€/h an) berechnet.....
wenn man nun die preise aus dem sicherheitsdienst kennt (die irgendwo um die 5-6€/h liegen) kann man sich selbst ausrechnen was billiger ist....

Hier sollte man aber deutlich unterscheiden zwischen den (kümmerlichen) Stundensätzen, die die Kräfte dieser "Security"-Unternehmen verdienen, und den Stundensätzen, die diese Unternehmen ihren Auftraggebern in Rechnung stellen!

(In Brandenburg gibt es Niederlassungen von Unternehmen, die auch in Berlin vertreten sind und die ihren dortigen Kräften deutlich unter 4,00 Euronen bezahlen, wärend die Mitarbeiter der Niederlassung in Berlin irgendwas so bei 5,50 Euronen je Stunde verdienen.)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Doch, sie ist zu teuer, weil es eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr ist, die entsprechend verrechnet werden kann.
hab gerade mal geguckt was bei uns in der gemeinde für sowas berechnet wird......
wenn den feuerwehrleuten durch diese maßnahme verdienstausfall entsteht wird der verdienstausfall zzgl. 25% berechnet (dementsprechend sind wir dann locker bei über 50€/h angelangt)

Und gerade das darf nicht sein, solange es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt. Für freiwillige Aufgaben muss seitens der Gemeinde eine Kostensatzung existieren, die aber KEINEN Verdienstausfall berücksichtigen darf. Sollten nicht genug freiwillige Kräfte gefunden werden, KANN eine Veranstaltung nämlich auch abgesagt werden. Die ganz simple Begründung wäre dann, dass es die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr übersteigt...

Bei Pflichtaufgaben dagegen (wie z.B. eine Brandsicherheitswache nach der Versammlungsstättenverordnung) ist das wiederum möglich, würde ich als Auftraggeber aber SEHR kritisch hinterfragen...

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy


(In Brandenburg gibt es Niederlassungen von Unternehmen, die auch in Berlin vertreten sind und die ihren dortigen Kräften deutlich unter 4,00 Euronen bezahlen, wärend die Mitarbeiter der Niederlassung in Berlin irgendwas so bei 5,50 Euronen je Stunde verdienen.)

du willst gar nicht wissen, was die firma pro mitarbeiter bekommt....

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



du willst gar nicht wissen, was die firma pro mitarbeiter bekommt....

Nein, will ich auch nicht.

Weil weder ich noch die dort Beschäftigten irgendeinen Vorteil dadurch hätten.

Eine kleine Anektdote zur Verkehrsleitung durch Nicht-Polizisten. Als vor ein paar Jahren noch der Bahnhof Zoo der Hauptbahnhof von Berlin war, war es natürlich immer entsprechend schwer einen Parkplatz davor zu finden, wenn man jemanden vom Bahnsteig abholen wollte. Ein bisschen Parkraum war zwar vorhanden, allerdings nicht sofort zu überblicken, wo eine freie Lücke ist. Darum haben sich dann immer die Penner als Parkplatzeinweiser betätigt. Und haben dann untereinander immer rum gebrüllt, wo was frei ist und einer hat die dann gesagt wo du hin musst. Wo dann der andere Penner stand und auf die Lücke gezeigt hat. Wenn man denen eine Mark oder ein Bier oder so gegeben hat, dann haben sie sich gefreut 🙂.
Anbei eine kleine Skizze. Wenn bei Pink nichts frei, dann den Penner fragen (gelb) und er sagt einem wo was im (grünen) Bereich frei ist 😁

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