Verkehrsleitung durch Nicht-Polizisten
Man sieht ja oft bei Volksfesten oder größeren Veranstaltungen, wo z.b. Teile der Stadt oder Straßen gesperrt werden, oftmals irgendwelche Nicht-Polizisten rumstehen, die den Verkehr "leiten" - also z.b. private "Security"-dienste o.ä.
Soweit ich weiß (und wie man hier ja oftmals lesen kann), darf ja nichtmal die Feuerwehr den Verkehr durch geeignete Maßnahmen (Hütchen o.ä.) leiten, sondern muss das die Polizeit machen lassen. Da denk ich mir doch, dass diese Leute das doch erst recht nicht dürfen.
Weiß das jemand, wie das nun rechtlich aussieht und wieviele Befugnisse solche Personen haben?
Beste Antwort im Thema
Hi,
es geht Dir sicherlich um die Parkplätze? Bei meinem letzten Besuch am Hockenheim Ring wurde auf er Straße der Verkehr durch die Polizei geregelt, aber auf den großen Parkplätzen durch "zivile" Kräfte. Die Kräfte wurde sicherlich auf dem Gelände ein Hausrecht übertragen.
Ähnliches gilt auch bei Messen oder ähnlichem.
Grüße
globalwalker
42 Antworten
Hi,
es geht Dir sicherlich um die Parkplätze? Bei meinem letzten Besuch am Hockenheim Ring wurde auf er Straße der Verkehr durch die Polizei geregelt, aber auf den großen Parkplätzen durch "zivile" Kräfte. Die Kräfte wurde sicherlich auf dem Gelände ein Hausrecht übertragen.
Ähnliches gilt auch bei Messen oder ähnlichem.
Grüße
globalwalker
Auch sind solche Parkplätze ja meist "privat"......
Grundsästzlich dürften die Jungs keine Befugnisse haben. Allerdings wird es schon einen vernünftigen Grund geben, warum die das machen. Wenn man den "Anweisungen" der Jungs nicht folgt und es darum zum Unfall kommt, dann erklär mal dem Richter, warum du die Empfehlung dieser Herrschaften nicht beachtet hast.
Wenn die auf öffentlichen Straßen etwas sperren, gehe ich mal davon aus, dass das mit Ordnungsamt/Polizei abgesprochen ist.
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Grundsästzlich dürften die Jungs keine Befugnisse haben.
Auf privatem Grund schon. Dort üben sie stellvertretend für den Grundstücksbesitzer das Hausrecht aus.
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Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
Soweit ich weiß (und wie man hier ja oftmals lesen kann), darf ja nichtmal die Feuerwehr den Verkehr durch geeignete Maßnahmen (Hütchen o.ä.) leiten, sondern muss das die Polizeit machen lassen. Da denk ich mir doch, dass diese Leute das doch erst recht nicht dürfen.
Dann fahr du mal um die Hütchen rum und in die Unfallstelle rein, oder gegen den umgefallenen Baum. Denn ohne Spaß wird die Feuerwehr die Straße auch net sperren. 😮 Die haben doch sogar auch Kellen auf denen HALT FEUERWEHR steht. Dürfen die die auch nicht verwenden?
Und wenn irgendwelche anderen "Personen" (Bauarbeiter, Sicherheitskräfte etc.) irgendwo den Verkehr leiten oder stoppen wird das auch nen triftigen Grund haben. Und die Polizei hat besseres zu tun. Böse Raser zu jagen, z.B. 😁
Bucklew2 hat schon recht, grundsätzlich ist die Feuerwehr erstmal nicht zu verkehrsleitenden Maßnahmen befugt, dieses Recht steht AUSSCHLIESSLICH der Polizei zu (wie gesagt, grundsätzlich). Bei der Feuerwehr weichen wir aber in dem Sinne davon ab, dass wir 1. für den Eigenschutz sorgen müssen und 2. die Einsatzstelle entsprechend absichern müssen. In dem Falle werden solche Maßnahmen auch durch die Feuerwehr erledigt. Ein anderer Fall kann vorliegen, wenn die Polizei diese Aufgaben der Feuerwehr nach Absprache überträgt (meistens sind 2 Beamte vor Ort einfach zu wenig, um die Verkehrsleitung zu übernehmen, wenn auch noch die Unfallstelle vermessen werden muss, Zeugenaussagen aufgenommen werden müssen, die Fahrbahn gereinigt werden muss (im Übrigen auch die Aufgabe der Polizei) und noch vieles mehr...).
Zu der Regelung bei solchen "privaten" Ereignissen: das ist alles nach Absprache grundsätzlich möglich, solche Aufgaben auf die Feuerwehr zu übertragen...bei privaten Kräften wär ich mir da nicht so sicher. Auf privaten Grundstücken ist das natürlich uneingeschränkt möglich...
Gruß Tecci
Bei Sportveranstaltungen mit genehmigten Sperrungen ist es sogar so dass der Veranstalter eine festgelegte Zahl Streckenposten an jeder Ecke stehen haben MUSS um die Sperrung zu überwachen und den Verkehr ggf. zu leiten. Mit welchen Befugnissen genau bin ich aber überfragt. Wenn es da z.B. um eine Ampel geht muss dort mindestens ein Polizist stehen und den Verkehr regeln. Normale Sperren werden durch andere Helfer überwacht.
Sperren muss man heutzutage leider überwachen, die Schilder interessieren keinen. Da werden selbst Absperrgitter kurzerhand beiseite gestellt wenn man nicht aufpasst. Schon heftig was man sich da teilweise als Posten bieten lassen muss.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
Man sieht ja oft bei Volksfesten oder größeren Veranstaltungen, wo z.b. Teile der Stadt oder Straßen gesperrt werden, oftmals irgendwelche Nicht-Polizisten rumstehen, die den Verkehr "leiten" - also z.b. private "Security"-dienste o.ä.Soweit ich weiß (und wie man hier ja oftmals lesen kann), darf ja nichtmal die Feuerwehr den Verkehr durch geeignete Maßnahmen (Hütchen o.ä.) leiten, sondern muss das die Polizeit machen lassen. Da denk ich mir doch, dass diese Leute das doch erst recht nicht dürfen.
Weiß das jemand, wie das nun rechtlich aussieht und wieviele Befugnisse solche Personen haben?
Ja so schlaue Leute hatten wir als Einweiser auf nem Flohmarkt auch.
Wenn die nicht hoeren wollen, dann sollen die doch da hinfahren wo sie wollen.
Haben 2 Leute auch gemacht.. die wussten nicht dass mitten im Feld ein 40 cm tiefes Sumpfloch war. Tja, ned unsere Schuld.. Rausgekommen ist keiner mit eigener Kraft.
Und einen dritten haben wir aufgrund seinem sehr tief liegenden A3 an einen humanen Parkplatz (Party) gefuehrt, er wollte aber ganz vorne stehen und hat sich nichts sagen lassen. Er braucht uns nicht und wir sollen uns verziehen.. Gut okay, soll er mal machen.. beim Ueberfahren des Holzschutzes fuer einen Wasserschlauch hat er sich Front- und Heckschuerze abgerissen.
Rechtliche Handhabe gibts wohl keine als Einweiser, aber manchmal hats doch Sinn drauf zu hoeren.
Eine Polo-Fahrerin fuhr einmal versehentlich über eine rote Linksabbieger-Ampel just in dem Moment, als der Gegenverkehr gerade losgefahren war. Der darauf folgende Unfall recht schwere Unfall war unvermeidlich. Gleich nebenan arbeitete ich gerade in der Autowerkstatt, als ich das Rumsen hörte. Mein Meister sprang sofort rüber zu der Unfallstelle, stellte sich auf die Bundesstrasse und lotste in seiner Arbeitskleidung mit Handzeichen souverän den Verkehr um die Unfallstelle herum, während andere Autofahrer sich um die Polofahrerin kümmerten. Es klappte auf jedenfalls ganz gut, bis die Polizei kam und seine sich selbst erteilte Aufgabe übernahm 😁
Und was genau hat das mit der im Topic gestellten Frage nun zu tun?? 😕😕
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Wenn die nicht hoeren wollen, dann sollen die doch da hinfahren wo sie wollen.
Beim Parkplatz oder Sumpfloch (😁 😁) ist das ja auch noch halbwegs egal, da ist der Einweiser mehr ein Service. Bei anderen Veranstaltungen ist es u.U. aber äußerst problematisch jemanden durchfahren zu lassen. Stand dieses Jahr bei einem Jugendradrennen an einer Kreuzung als Streckenposten ... eieiei ...
Gruß Meik
Vielleicht einmal worum es überhaupt geht ? 😕😕
Dass solche Leute in bestimmten Situationen Rechte und sicherlich auch Pflichten (!) haben, haben wir ja nun geklärt. Die stehen da nicht zum Spaß oder weil sie Verkehrspolizist spielen wollen sondern weil ihnen eine Aufgabe erteilt wurde.
War die Zufahrt zum eigenen Grundstück gesperrt ?
Hat ein solcher "Nicht-Polizist" etwas getan oder gemacht, was nicht in Ordnung war ?
Egal was es nun war: Das muss man meiner Meinung nach mit dem Veranstalter klären.
PS:
Ich stand auch schon mit der Kelle am Straßenrand und habe den Verkehr geleitet. War damals beim Bund, als ein LKW mitten auf einer Abbiegespur ausging...
Geschadet hat es keinem, ich würde es wieder tun ! 😎
PPS:
In einer großen Stadt in meiner Nähe gab es eine Baustelle mit besch...eidener Ampelschaltung. Ab und zu wurden dort Bauarbeiter (?) mit der Verkehrsleitung beauftragt und man durfte mit deren Weisung über Rot fahren.
Jetzt stelle ich mir folgende Situation vor:
Hinter mir 10 Autos und ich stelle mich hin:
Du darfst mir nicht über Rot schicken, ich warte bis grün ist. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Stand dieses Jahr bei einem Jugendradrennen an einer Kreuzung als Streckenposten ... eieiei ...Gruß Meik
Den Spaß hatte ich auch schon mal. Einmal in der Rolle als Streckenposten und 2 mal in der Rolle als Teilnehmer des Rennens.
Wärend des Rennens hätte ich fast mit 45 km/h ein Kind gerammt, was einfach plötzlich quer über die Rennstrecke gefahren ist, weil die Streckenposten gerade mit einem Autofahrer diskutieren mussten und deswegen nicht an der Passage standen.
Als ich mal selber einem Streckenposten geholfen habe, der mal nötig wohin musste, konnte ich dann erleben, wie toll so eine Aufgabe ist. Das man rechtlich niemanden wirklich aufhalten darf wissen manche und versuchen sogar Aktionen wie mit 2 Reifen über den Gehweg die Absperrung zu umfahren. Natürlich darf ich mich nicht in den Weg stellen, aber dann nix tun, wenn gerade das Hauptfeld angefahren kommt ?
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Die haben doch sogar auch Kellen auf denen HALT FEUERWEHR steht. Dürfen die die auch nicht verwenden?
ja...HALT...das wars dann aber auch mit der "befugnis" der feuerwehr!
zum eigenschutz dürfen die fahrspuren sperren, aber nicht den verkehr leiten (im sinne von eine spur freigeben während die andere wartet und dann wechseln)......