Verkehrskontrolle - was wird geprüft?

Hallo,

wenn man bei einer Verkehrskontrolle Führerschein, Fahrzeugschein und Personalausweis aushändigen muss und sich die Beamten dann für einige Minuten zurück ins Auto verziehen, was wird da alles überprüft?

Wird zum Beispiel auch überprüft ob ein Haftbefehl vorliegt?
Bzw wird einfach der Perso eingelesen und alles relevante mit dem System abgeglichen?

50 Antworten

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 5. März 2021 um 16:30:25 Uhr:



Beliebt auch
"Verbandkasten + Warndreieck"
. . . um bei der Gelegenheit auch gleich mal einen neugierigen Blick in den Kofferraum werfen zu können . . .

Wer das nicht mag, sollte die beiden Sachen einfach im Innenraum deponieren ;-)
...

Da ich normalerweise keine illegalen Sachen im Kofferraum spazieren fahre, hätte ich kein Problem damit, wenn ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle in meinen Kofferraum blickt.
Und wenn jemand etwas Illegales (z. B. Drogen, Waffen, etc.) transportiert, kann es doch nur im Interesse von uns allen sein, wenn ein Polizist das überprüft und entdeckt.
Bei allen die dagegen sind, dass die Polizei kontrollieren darf, besteht aus meiner Sicht schon ein begründeter Anfangsverdacht...

Zitat:

@remix schrieb am 5. März 2021 um 14:09:05 Uhr:


Ausweis vergessen - soso.... wie war nochmal Ihr Name ?!

Hatte es vor Jahren bei einem Arbeitskollegen; der durfte zwecks Vorzeigenkönnen seines Ausweises in Begleitung der Polizei zu seinem Ausweis. Ausreden zählten da überhaupt keine.

Zitat:

@pk79 schrieb am 7. März 2021 um 21:31:08 Uhr:



Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 5. März 2021 um 16:30:25 Uhr:



Beliebt auch
"Verbandkasten + Warndreieck"
. . . um bei der Gelegenheit auch gleich mal einen neugierigen Blick in den Kofferraum werfen zu können . . .

Wer das nicht mag, sollte die beiden Sachen einfach im Innenraum deponieren ;-)
...

Da ich normalerweise keine illegalen Sachen im Kofferraum spazieren fahre, hätte ich kein Problem damit, wenn ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle in meinen Kofferraum blickt.
Und wenn jemand etwas Illegales (z. B. Drogen, Waffen, etc.) transportiert, kann es doch nur im Interesse von uns allen sein, wenn ein Polizist das überprüft und entdeckt.
Bei allen die dagegen sind, dass die Polizei kontrollieren darf, besteht aus meiner Sicht schon ein begründeter Anfangsverdacht...

Die Aussage war/ist ja eine andere.

Bei einer einfachen Verkehrskontrolle haben die Beamten ohne begründeten Verdacht kein Recht, das Fahrzeug zu durchsuchen.

Und durch das Vorzeigenlassen des Verbandkastens können sie zumindest in den meisten Fällen einen Blick in den Kofferraum werfen.

Ich finde das auch nicht irgendwie verwerflich, aber es ist nunmal so.

Genauso wie die Frage "woher kommen Sie / wohin wollen Sie?" keine Berechtigung hat.

Wer will, kann ja antworten "von da hinten / nach da vorne / keine Ahnung"

Ob das die Kontrolle abkürzt, wage ich zu bezweifeln ;-)

Zitat:

@pk79 schrieb am 7. März 2021 um 21:31:08 Uhr:



...Da ich normalerweise keine illegalen Sachen im Kofferraum spazieren fahre, hätte ich kein Problem damit, wenn ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle in meinen Kofferraum blickt.
.....
Bei allen die dagegen sind, dass die Polizei kontrollieren darf, besteht aus meiner Sicht schon ein begründeter Anfangsverdacht...

Da ich jeden ohne berechtigten /recthlichen Interesse/Anspruch meine persönlichen Daten verweigere, mache ich mich verdächtig?

Mal am Rande warum ich den Verbandskasten immer vorne habe und bei manchen Gelegenheiten ungern meinen Kofferraum offenbare.

Ich fahre regelemäßig zu Mittelalterveranstaltungen und führe Schaukampfwaffen im Kofferraum mit. Alles stumpf,legal und nicht Gehnemigungspflichtig. Nachdem ich 2x mit öffnen des Kofferraums kontrolliert worden bin, die Polizisten sich rechtlich sich nicht auskannten, stand der Besitz und mitführen von Waffen im Raum. Es lies sich nach über einer Stunde alles aufklären. Es lief alles auch respektvoll und freundlich ab, ich mache den Polizsten keinen Vorwurf. Aber mein 1.Termin bei der Veranstaltung war geplatzt.

Wenn ich dann Nachts nach der Veranstaltung zurückfahre fix und fertig bin, habe ich auch keine Lust auf Alkohol- und Drogenkontrollen. Ich verneine da immer die entsprechenden Fragen nett und höflich und hatte da noch nie Probleme und konnte zeitnah weiterfahren. Ein paarmal hatte ich die Zulassung vergessen, auch dies hatte wider Erwarten - außer eine entsprechende Behlehrung - keine Konsequenzen.

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Zitat:

@Handschweiß schrieb am 5. März 2021 um 15:55:38 Uhr:


Hab mich auch schon gefragt, was die wollen. Dorf in Oberschwaben, keine Bundesstraße, früher Abend, starker Schneefall. Polizei hält fast jedes Auto an. Guckt ins Auto, ja schönen Abend noch. Was gibts denn? Keine Antwort. Fahren, Sie jetzt bitte weiter. Hä?

Ist mir mal passiert hier in Oberbayern an einer Straße in der absoluten Pampa, da standen sie an einer Wegeskreuzung im Zivilwagen. Ich näherte mich, 2 Jungs stiegen aus, winkten mich ran. "Guten Abend, bitte einmal aussteigen und Kofferraum öffnen." Der eine sah in den Innenraum, der andere in den Kofferraum, fertig. "Schönen Abend noch..."

Später erfuhr ich durch einen befreundeten Polizisten, sie suchten einen etwa Mitte 20, schwarze Haare und Bart. Der hatte wohl was ausgefressen 😁

Sonst bei normalen VK-Kontrollen, Papiere, FS, Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste, einmal ums Auto gehen, Alk oder Drogen Frage, einverstanden mit pusten, fertig, weiterfahren.

Gruß Jörg.

Was alles abgefragt wird, wurde hier ja schon ausreichend erklärt. Meine Erfahrungen bisher waren immer, daß es ganz gewaltig darauf ankommt, wie man sich den Beamten gegenüber verhält. Wenn man freundlich und kooperativ ist, gibt es keinerlei Stress.

Bestes Beispiel vor drei oder vier Jahren: Ich war am Samstag nachmittags beim Spezl in dessen privater Schrauberwerkstatt zum Ratschen. Jeder hat eine Halbe Bier getrunken. Gut 3 Stunden später mache ich mich auf den Heimweg. In Rosenheim war zeitgleich Herbstfest und am Ortsausgang wurde der komplette Verkehr im Rahmen einer Großkontrolle über einen Parkplatz geleitet. Die üblichen Fragen wurden gestellt. Papiere ausgehändigt, Frage nach dem Konsum alkoholischer Getränke wahrheitsgemäß mit "eine Halbe Bier vor gut 3 Stunden" beantwortet und der Beamte hat nichtmal gezuckt. Freundlich ein paar Worte gewechselt, schon hatte ich meine Papiere wieder und es ging ohne Alkoholkontrolle nach Hause. Selbst wenn, dann hätte ich damit kein Problem gehabt.

Ich wurde jetzt in 13 Jahren Führerschein einmal aufgehalten. Das war sonntag früh um halb drei, am Heimweg vom feiern in der Stadt und ich war der Fahrer.

Also eben FS und Fahrzeugschein gezückt, alktest gemacht (aufgrund der Schnapsleichen im Auto und des damit verbundenen Geruchs war das nachvollziehbar), gute Fahrt gewünscht und tschüß.

Ansonsten auch mit den auffälligen Autos die ich gefahren hab nie ne Kontrolle erlebt.

Wenn man das anhalten aufgrund Geschwindigkeitsmessungen weglässt, habe ich in meiner gesamten "Fahrkarriere" seit 1991 keine 5 Kontrollen erlebt, und alle verliefen sachlich und stressfrei. Natürlich ist das auch eine Sache von gegenseitiger freundlchkeit, und ich würde mich nie unter Alkohol ans Steuer setzen...

Lustigster Fall.. In der wilden Jugend einen Scirocco II mit allen Schikanen gefahren, tief, 8x14 rundum, verchromter Motor, dann ab auf den berüchtigten Dortmunder Ostwall...
Schon auf der Zufahrt angehalten worden, volles Programm mit höhe messen per Zollstock etc... War natürlich alles eingetragen.

Kommt mein bester Kumpel vorbei mit seinem verbastelten Corsa, reisst den dummen Spruch "Na Officer, was hatter denn jetzt schon wieder angestellt?", und gibt Gummt... Daraufhin war die Kontrolle für mich beendet, und für ihn war Party angesagt...
So frech sollte man nicht sein, wenn man seinen Endtopf per Flex oben "tuned", und praktisch nix eingetragen hat.

Für ihn endete der Tag somit als Beifahrer, und für sein Auto beim Tüv und in der Verwahrstelle... Teurer Spruch! 😁

Ich empfinde als am schlimmsten die Frage: "Können Sie sich vorstellen, warum wir Sie anhalten?"
Habe ich schon mal gehört, meine Antwort war: "Nein, aber ich hoffe, Sie wissen es."
Kurzes Zögern, dann gemeinsames Lachen und die Sache war geritzt.

Kuriose Begegnung um 3.30 Uhr in der Nacht an einer Umgehungsstraße:
"Wo wollen Sie denn hin?" Zum Flohmarkt. Kontrolle beendet. Nichts vorgezeigt. Weiterfahren.
Damals ein riesiger Jahresflohmarkt mit Ständen in der kompletten Innenstadt.

Zitat:

@nogel schrieb am 8. März 2021 um 11:51:29 Uhr:



Bei einer einfachen Verkehrskontrolle haben die Beamten ohne begründeten Verdacht kein Recht, das Fahrzeug zu durchsuchen.

Und durch das Vorzeigenlassen des Verbandkastens können sie zumindest in den meisten Fällen einen Blick in den Kofferraum werfen.

Ich finde das auch nicht irgendwie verwerflich, aber es ist nunmal so.

Selbstverständlich darf die Polizei im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle die ordnungsgemäße Beladung sowie die Ladungssicherung überprüfen.

Wenn man bspw. mit seinem Wohnmobil auf einem Campingplatz steht, hat man Hausrecht, da geht nichts ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug (z.B. Gasgeruch).

Auf der Straße ist man jedoch Verkehrsteilnehmer und unterliegt der StVO 😉 .

Gruß,
SUV-Fahrer

Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 10. März 2021 um 17:55:09 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 8. März 2021 um 11:51:29 Uhr:



Bei einer einfachen Verkehrskontrolle haben die Beamten ohne begründeten Verdacht kein Recht, das Fahrzeug zu durchsuchen.

Und durch das Vorzeigenlassen des Verbandkastens können sie zumindest in den meisten Fällen einen Blick in den Kofferraum werfen.

Selbstverständlich darf die Polizei im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle die ordnungsgemäße Beladung sowie die Ladungssicherung überprüfen.

Auf der Straße ist man jedoch Verkehrsteilnehmer und unterliegt der StVO 😉 .

Gruß,
SUV-Fahrer

Nein, es ist genau so, wie ich oben sagte.

Und wenn das Fzg. nicht bis zum Anschlag in den hinteren Federn hängt, gibt es auch keinen Anlaß/Berechtigung, die Kofferraumklappe zu öffnen, um "die Beladung zu überprüfen".

Wer sowas nicht weiß, kann es aber auch googeln ("Kofferraum durchsuchen Verkehrskontrolle"😉

Und wie ist es wenn Personen/Verdächtige/Verbrecher gesucht werden, wie in meinem Fall ?

Die Beamten haben keine Papiere sehen wollen, sondern nur den Inhalt des Autos (Innenraum/Kofferraum). Sie haben mir nix erklärt, oder irgendwelche Hinweise/Dokumente gezeigt, dass das nicht nur eine "einfache" Kontrolle ist.

Was muss denn vorliegen, damit sie zB ins Auto schauen können ?
Sone Art Durchsuchungsbeschluss ?

Gruß Jörg.

Edit: Sehe, du hast editiert.
Also tatsächlich, einen Durchsuchungsbeschluss.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 11. März 2021 um 08:38:19 Uhr:


Und wie ist es wenn Personen/Verdächtige/Verbrecher gesucht werden, wie in meinem Fall ?

Bei einer Fahndung dürfte Gefahr im Verzug gelten, dann braucht es keinen Durchsuchungsbeschluss.

Zitat:

@nogel schrieb am 11. März 2021 um 08:31:57 Uhr:


Und wenn das Fzg. nicht bis zum Anschlag in den hinteren Federn hängt, gibt es auch keinen Anlaß/Berechtigung, die Kofferraumklappe zu öffnen, um "die Beladung zu überprüfen".

Welchen Anlass? Es gibt auch noch die verdachtsunabhängige Durchsuchung im Rahmen der Gefahrenabwehr 😉 .

Natürlich kann man sich gegen die Kontrolle zur Wehr setzen, indem man Widerspruch einlegt. Dass dieser bei unaufschiebbaren Anordnungen von Polizeibeamten keine aufschiebende Wirkung hat, sollte einem jedoch bewusst sein… In diesem Fall muss die Kontrolle geduldet werden, bei Weigerung würde sie eben ggf. mit Zwang durchgesetzt werden…

Gruß,
SUV-Fahrer

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