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Verkehrskontrolle - Alkomattest

Themenstarteram 30. August 2005 um 6:30

Moin moin,

wie sieht denn die rechtliche Lage aus bei einer Verkehrskontrolle wenn der Polizist mich fragt ob ich Alkohol getrunken habe und dieses verneine und auch keine Fahne habe da ich nichts getrunken habe.

Aber der Polizist meint er riecht etwas und möchte dass ich einmal in das Röhrchen blase. Dann darf ich doch sagen dass ich das nicht möchte. Was für Möglichkeiten hat dann die Polizei?

Gruß Schulle

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52 Antworten

wie sieht die kostenfrage aus wenn bei der BE ein wert unter 0,5 promille aber über 0,0 promille festgestellt wird?

meiner vermutung nach würde bei einem solchen ergebnis der obrigkeit plötzlich einfallen daß sie auch ausfallerscheinungen beobachtet haben ;)

gruß

patronn-citron

Stichwort gesunder Menschenverstand.

Wir sollten froh sein, dass die Polizei wenigstens gelegentlich auf den Straßen durch Stichprobenkontrollen tätig wird.

Die Letzten "allgemeinen Verkehrskontrollen" waren für mich meist eine Frage von zwei, drei Sätzen.

Einmal kam ich um das Blasen nicht herum (rote Augen durch Erkältung), das dauerte dann 5 Minuten bis zur Weiterfahrt mit 0,0 Promille.

Wer mitmacht, höflich bleibt und sauber ist, sollte kein Problem haben.

Unsportlich und unfair finde ich es, erst Ärger zu machen und dann auf Schadensersatz zu klagen.

Entweder die Teilnahme am BAK-Test ist medizinisch indiziert oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wir sollten froh sein, dass die Polizei wenigstens gelegentlich auf den Straßen durch Stichprobenkontrollen tätig wird.

Unsportlich und unfair finde ich es, erst Ärger zu machen und dann auf Schadensersatz zu klagen.

Sicherlich.

Die Kontrollen an sich will ich auch nicht in Frage stellen und das geschilderte unsportliche Verhalten finde auch ich absolut daneben.

Meine Frage stellte sich eher generell, z. B. für den Fall, daß der Kontrollierte alle Formen der Höflichkeit bewahrt, aber trotzdem aus unerfindlichen Gründen zu einer BE genötigt wird. Klingt zwar zugegebenermaßen recht utopisch, aber möglich wäre ja heutzutage fast alles...

Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär,

wär mein Vater Millionär.

Amtsmißbrauch?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Amtsmißbrauch?

Dies wäre wohl das richtige Stichwort, mit dem man das Problem in Angriff nehmen könnte...;)

am 30. August 2005 um 21:39

Zitat:

Meine Frage stellte sich eher generell, z. B. für den Fall, daß der Kontrollierte alle Formen der Höflichkeit bewahrt, aber trotzdem aus unerfindlichen Gründen zu einer BE genötigt wird. Klingt zwar zugegebenermaßen recht utopisch, aber möglich wäre ja heutzutage fast alles...

Wenn Du geblasen hast und 0,0 Promillewerte angezeigt werden dann wird dich kein Polizist zu einer Be. nötigen.

Wenn jedoch grenzwertige Prom. angezeigt werden dann kann eine Be. angeordnet werden, vorallem wenn den Polizisten Ausfallerscheinungen auffallen (und da Beweise mal das Gegenteil). Bei Blutalkohol ab 0,3 Prom. UND UNFALL wird auch eine Be. angeordnet.

am 30. August 2005 um 21:46

Zitat:

Original geschrieben von moetho

Bei Blutalkohol ab, ich glaube, 0,3 Prom. wird auch eine Be. angeordnet.

Dann dauert das nochmal locker 20min, man darf noch ein Glas Wasser trinken und schon ist man wieder unter 0,3 Promille.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wer mitmacht, höflich bleibt und sauber ist, sollte kein Problem haben.

Entweder die Teilnahme am BAK-Test ist medizinisch indiziert oder nicht.

Ganz genau so sehe ich das auch, getreu dem Motto "Wie man in den Wald hineinruft....."

Zu dem medizinisch indiziert: es gibt da ja eigentlich nur zwei Fälle: entweder ist man Asthmatiker und kann deswegen einfach nicht blasen oder es ist ein Grenzwert. Da der Atemtest nicht ganz exakt ist, wird in solchen Fällen zur Sicherheit eine BE durchgeführt.

Wer glaubt, er könne sich mit der Weigerung einen Vorteil verschaffen, schneidet sich ins eigene Fleisch. Mit dem BAK-Wert kann man nämlich sehr genau die maximale BAK berechnen, das könnte unangenehmer sein als der Wert des Atemtestes (mal abgesehen davon, dass man ja eigentlich mit beiden Verfahren immer 0,0 haben sollte ;))

Zitat:

Original geschrieben von moetho

Bei Blutalkohol ab, ich glaube, 0,3 Prom. wird auch eine Be. angeordnet.

Das passt ja net ganz. Entweder hast du dich verschrieben und meintest Atemalkohol oder es passt einfach nicht. Weil die BAK kann man ja nur durch eine BE feststellen ;)

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Dann dauert das nochmal locker 20min, man darf noch ein Glas Wasser trinken und schon ist man wieder unter 0,3 Promille.

Aber das wird zurückgerechnet ;)

Gruß Tecci

am 30. August 2005 um 22:24

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Dann dauert das nochmal locker 20min, man darf noch ein Glas Wasser trinken und schon ist man wieder unter 0,3 Promille.

Sorry habe nachbearbeitet, habe bei 0,3 den Unfall vergessen.

am 30. August 2005 um 22:26

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Ganz genau so sehe ich das auch, getreu dem Motto "Wie man in den Wald hineinruft....."

Das passt ja net ganz. Entweder hast du dich verschrieben und meintest Atemalkohol oder es passt einfach nicht. Weil die BAK kann man ja nur durch eine BE feststellen ;)

Gruß Tecci

Verschrieben sorry

am 30. August 2005 um 22:30

Zitat:

Original geschrieben von moetho

Sorry habe nachbearbeitet, habe bei 0,3 den Unfall vergessen.

Wenn man bei der BE aber nur noch 0,29 hat ist das auch egal.

Zitat:

Original geschrieben von moetho

Verschrieben sorry

Ist ja kein Problem :) Aber du kannst ja dann einfach deinen Beitrag nochmal bearbeiten und Blutalkohol in Atemalkohol abändern ;)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Also, nach einer Weigerung zum freiwilligen Atemtest kann man auf keinen Fall zu diesem gezwungen werden. Wäre auch fatal, zb bei manchen Asthmatikern. Lediglich die BE kann angeordnet werden und dieser kann man sich auch nicht entziehen (ganz seltene Ausnahmen mal ausgeschlossen).

Gruß Tecci

sorry, hatte mich da falsch ausgedrückt! beim zweiten mal meine ich natürlich blutentnahme, nicht blasen.....

die kosten hat man (normalerweise) bei einer weigerung und dem somit verbundenen bluttest selbst zu tragen auch wenn 0,00 rauskommt....

am 31. August 2005 um 4:39

Hi,

also hier in Sachsen hat der Getestete die Kosten für einen negativen Bluttest nicht zu tragen.

Das mag theoretisch evtl. möglich sein - in der Praxis aber wird dies nicht umgesetzt.

Grüße

Schreddi

PS: Mal ganz nebenher - am Wochenende erlebt - 2,56 beim Blasen, 2,68 bei der BE. (nein, ich meine damit nicht mich, ganz ehrlich ;) Sondern Typen, der mich in dem Zustand angegriffen hat)

Wie sieht das ganze bei Drogentests aus? Ich mache mir da leichte Sorgen wegen Heuschnupfen und dementsprechend oft geröteten Augen - und der Drugwipe-Test soll ja irgendwie 20% falsch positiv liegen oder so - da ist das ja nicht ganz von der Hand zu weisen, dass ich dann evtl. eine Nacht auf der Wache verbringen darf/muss - oder darf ich weiterfahren, bis das Ergebnis des Haartests (kommt da ja glaube ich) kommt?

MfG, HeRo

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