Verkehrsdelikt - Anzeige erstellen ohne Zeuge. Sinnvoll?

Hallo Zusammen,

neulich auf der 3spuriger Autobahn: Rechts eine LKW-Kolonne, ich in der Mitte um zu überholen. Im Rückspiegel sehe ich, wie auf der rechten Spur ein SUV angeschossen kommt, der offenbar noch rechts an mir vorbeiziehen will. Da ich aber schon fast an den LKW`s dran bin, denke ich mir noch: "Verdammt, das wird aber eng"
Dann sehe ich im Rückspiegel, wie der SUV auf die mittlere Spur zieht, direkt hiner mir, und zwar so knapp, daß ich seine Scheinwerfer nicht sehe. Dann überholt er mich links, um so knapp vor mir wieder auf die mittlere Spur zu ziehen, daß ich bremsen muss.
"Solche Idioten haben auf der Strasse Nichts zu suchen", denke ich mir und fahre später zur Polizei, um eine Anzeige aufzugeben. Die Nummer hatte ich mir notiert.

Allerdings hat mir der Polizist wenig Hoffnung gemacht, daß eine solche Anzeige Erfolg haben wird.
Erstens habe ich den Fahrer nicht erkannt, und der Halter des Fahrzeuges kann und darf die Aussage zum Fahrer verweigern.
Zweitens bleibt als konkreter Vorwurf nur das zu knappe Einscheren, denn die Absicht, daß er mich rechts überholen wollte, kann ich ja nicht beweisen.
Das hat mir eingeleuchtet, und ich habe dann auf eine Anzeige verzichtet.

Meine Frage ist jetzt mehr allgemeiner Art, nicht auf diesen konkreten Fall bezogen: Habe ich überhaupt eine Chance, gefährliche Rowdies anzuzeigen, wenn ich alleine im Auto bin, also wenn ich keinen Zeugen habe?
Hat da Jemand Erfahrung?

Gruß Jörg

Beste Antwort im Thema

Moin!

Diese Anzeigerei bringt glücklicherweise nichts. Du müsstest den Fahrer klar bennen können.
Dann könnte er immer noch behaupten, die Sache hätte sich anders zugetragen oder er wäre gar nicht zu dieser Zeit an diesem Ort gewesen.

Was der eine als schwere Nötigung empfindet, ist aus Sicht eines anderen möglicherweise gar nicht so wild.
Wenn ich nun jeden Deppen anzeigen würde, der mich irgendwie behindert oder gefährdet, könnte ich im Polizeirevier Wohnsitz nehmen.

Zum Erwachsensein gehört nicht nur Führerschein Machen und Schnaps Trinken, sondern auch eine gewisse Reife, die optimalerweise zu etwas Gelassenheit führt.

Die Justiz hat genug zu tun, es gab keinen Unfall. So what?

M. D.

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Januar 2015 um 16:51:45 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Januar 2015 um 14:01:02 Uhr:


Von daher: verlorene Zeit. In manchen Fällen: leider.
Was heißt leider? Gut so, wäre ja noch schöner wenn jeder jeden wegen irgendwas ohne Zeugen anzeigen könnte!

Das sind mir die liebsten! Es ist nix passiert, also nicht weiter drum kümmern und sich nicht den Tag verderben lassen.

Ich habe in einem späteren Beitrag den Fall geschildert. Wer in einem solchen Fall eine Strafverfolgung für nicht angemessen hält, dem ist nicht mehr zu helfen. Das war keine Kleinigkeit, das war eine eiskalte Gefährdung ohne Rücksicht auf Verluste. Und das nicht nur einmal (mit mir) sondern mindestens ein weiteres mal.

Wie gesagt: Hätte eine Anzeige meinerseits irgend eine Aussicht auf Erfolg gehabt, hätte ich sie auch erstattet - das 2. mal in 25 Jahren Fahrpraxis. Da muss schon einiges mehr kommen als die alltäglichen Kleinigkeiten, bis ich mal aus der Haut fahre...

Verd... Ist heute Doppelposttag?

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 14. Januar 2015 um 16:09:35 Uhr:


Moin!

Diese Anzeigerei bringt glücklicherweise nichts. Du müsstest den Fahrer klar bennen können.
Dann könnte er immer noch behaupten, die Sache hätte sich anders zugetragen oder er wäre gar nicht zu dieser Zeit an diesem Ort gewesen.

Was der eine als schwere Nötigung empfindet, ist aus Sicht eines anderen möglicherweise gar nicht so wild.
Wenn ich nun jeden Deppen anzeigen würde, der mich irgendwie behindert oder gefährdet, könnte ich im Polizeirevier Wohnsitz nehmen.

Zum Erwachsensein gehört nicht nur Führerschein Machen und Schnaps Trinken, sondern auch eine gewisse Reife, die optimalerweise zu etwas Gelassenheit führt.

Die Justiz hat genug zu tun, es gab keinen Unfall. So what?

M. D.

Richtig, aus Sicht all der Drängler, Raser und Rechtsüberholer ist das alles gar nicht so wild. Nötigung im Straßenverkehr ist nicht einfach ein diffuses Empfinden, sondern durchaus definiert.

Es geht hier doch nicht darum, jeden anzuzeigen, der erst auf mein Hupen hin merkt, dass er die Spur nicht wechseln kann, weil ich nämlich da fahre. Der erschrickt sich wahrscheinlich selber furchtbar und wird in nächster Zeit wieder besser hinschauen. Worum es geht? Leute zur Räson bringen, die andere rücksichtslos gefährden, weil ihnen der Rest der Welt einfach sch...egal ist. Und diesbezüglich ist das Argument "Es gab keinen Unfall" (wird auch bei Tempoexzessen immer gern benutzt) nicht nur ungeeignet, sondern sogar dumm. Ich kann mich ja auch mit der Kalaschnikow hinstellen, ein Magazin in den Wald ballern und dann sagen: Ist doch nichts passiert, wurde ja keiner getroffen. So what? Der Punkt ist die billigende Inkaufnahme der Gefährdung anderer. Oftmals reines Glück, dass es eben nicht zu einem schweren Unfall kommt. Soll man jetzt so lange warten, bis jemand schwer verletzt oder getötet wird? Nein, solche Leute gehören angezeigt und möglichst noch rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen.

Zitat:

@AMenge schrieb am 14. Januar 2015 um 16:54:03 Uhr:



Du musst jetzt ganz stark sein: Es ist so, dass in der Tat jeder jeden anzeigen kann. Einfach so. Auch ganz ohne Zeugen. Ob aus einer solchen Anzeige etwas wird steht auf einem anderen Blatt, aber grundsätzlich hat jedermann das Recht, Anzeige gegen einen anderen zu erstatten. Und nein, man braucht keineswegs immer einen Zeugen.

Oh ja. In manchen Fällen sollen Leute schon wegen Indizien verurteilt worden sein... Und auch die so oft bemühte Behauptung, wenn Aussage gegen Aussage stehe, gebe es einen Freispruch, ist falsch. Das hängt wesentlich von der Glaubwürdigkeit der einzelnen Personen ab. Ist jemand beispielsweise schon wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden (die er am besten auch nie zugegeben hat) und erzählt nun eine in sich nicht wirklich stimmige Geschichte, dann sieht es je nach Glaubwürdigkeit des Klägers u.U. ziemlich schlecht für ihn aus - ganz ohne weitere Zeugen...

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Januar 2015 um 16:06:17 Uhr:



Zitat:

Wenn der Fahrer aus meinem Erlebnis immer so fährt wie in dem von mir angesprochenen Fall, müsste er eigentlich monatlich eine Anzeige bekommen. Täglich nur deswegen nicht, weil den meisten VT der Gang zur Polizeiwache nicht lohnend erscheint (so wie mir).

Wer rücksichtslos bei einer endenden dritten Fahrspur über die Sperrfläche überholt (bei Tempo 130 in einer 120er Zone) und mich (hätte ich keine Vollbremsung gemacht) gnadenlos unter den auf der rechten Spur fahrenden LKW rammen will und dies dann mit einem Vordermann nach einem Rechtsüberholmanöver über eine vielleicht 150 m lange Lücke zwischen den LKW wiederholt, der wirft solche Anhörungsbögen auch kalt lächelnd in den Papierkorb...

Ja, da hast Du wahrscheinlich leider recht! Aber gerade wenn der dauernd so fahren sollte (die Kundschaft ist klein, aber es gibt sie), dann wird es ihn irgendwann erwischen, weil eben mal mehrere voneinander unabhängige Zeugen vorhanden sind, weil er bei so einer Geschichte vielleicht auch noch geblitzt wurde und die Identität damit zweifelsfrei feststeht oder wie auch immer. Die Frage ist leider nur, ob man ihn erwischt, bevor er jemanden erwischt.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 14. Januar 2015 um 17:15:29 Uhr:


auch die so oft bemühte Behauptung, wenn Aussage gegen Aussage stehe, gebe es einen Freispruch, ist falsch. Das hängt wesentlich von der Glaubwürdigkeit der einzelnen Personen ab.

Richtig. Auf der einen Seite haben wir einen Zeugen, der einen Sachverhalt anzeigt und weder Lügen darf noch Gründe hätte, dies zu tun. Auf der anderen Seite haben wir einen Betroffenen, der lügen darf und alle Gründe hätte, dies zu tun. Da hat der anzeigende Zeuge erst einmal einen Glaubwürdigkeitsvorschuss.

In meiner bis dato 35jährigen Autofahrerkarriere habe ich zwei Mal eine Anzeige erstattet, jeweils ohne Zeugen zu haben.

In einem Fall meinte ein Verkehrsteilnehmer auf einer kurvigen Landstraße des Nachts über rund 1km seeeehr dicht auffahren, vor einer uneinsichtbaren 90-Grad-Kurve überholen und anschließend innerorts mit überhöhter Geschwindigkeit fahren zu müssen. Ich bin kein ängstlicher Fahrer, aber ein schreckhafter Verkehrsteilnehmer hätte bei der Aktion leicht im Graben landen können. Nach der besagten Kurve blendete ich daher ein Mal kurz das Fernlicht als Ausdruck meines Missfallens aus. Und ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Und erhielt wenige Tage später einen Anruf der Polizei, dass man den Fahrer ermittelt hätte. Er nun aber auch Anzeige wegen Nötigung durch mein Aufblenden des Fernlichtes erwägen würde. Beide Sachen wurde ad acta gelegt.

In dem anderen Fall befuhr ich morgens die Durchgangsstraße unseres Wohnortes. Vorweg ein Schulbus, dahinter zwei andere PKWs und dann ich. Der Schulbus hielt, um Kinder einsteigen zu lassen. Leider ist an dieser Stelle keine Busbucht vorhanden, d.h. der Bus hält auf der Straße, die zudem relativ eng ist und im weiteren Verlauf abfällt, so dass der entgegenkommende Verkehr nicht eingesehen werden kann ('blind summit'😉, weiterhin warteten auf meiner Höhe auf der gegenüberliegenden Straßenseite an einer zweiten Schulbushaltestelle ebenfalls Kinder, die eine andere Schule in der Gegenrichtung besuchten. In dieser Situation warteten alle PKWs nebst mir hinter dem Schulbus. Im Rückspiegel sah ich dann aber einen weiteren Schulbus von hinten kommen. Zu meiner Überraschung reduzierte dieser nicht das Tempo sondern setzte den Blinker, um die drei wartenden PKWs und den Bus zu überholen. Ich hupte, um die Kinder auf der gegenüberliegenden Seite zu warnen. Die Kinder sprangen zurück, vom Gehsteig in den dahinterliegenden Garten, kurz bevor der von hinten herannahende Bus an ihnen vorbeischoss, dabei mit den linken Rädern auf dem Gehsteig. Ich merkte mir das Kennzeichen des Busses, versuchte anschließend auf den nächsten 15km in den folgenden Ortschaften aufzuschließen, was mir allerdings angesichts seines Tempos nicht gelang, so dass ich ihn erst an der von ihm angefahrenen Schule wieder einholten konnte. Ich habe mir das Gesicht des Fahrers eingeprägt und den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Einige Wochen später wurde ich vorgeladen, zwischenzeitlich hatte die Polizei wohl auch die Anwohner und die Schulkinder befragt. Vor dem Richter wurde mit kleinen Spielzeugautos die Situation nachgestellt und vom Richter kommentiert, was für den Busfahrer nicht gut klang. Ich bin vor der Urteilsverkündung gegangen, weil ich an dem Strafmaß selbst kein Interesse hatte.

Zumeist verläuft eine Anzeige ohne Zeugen in der Tat wohl im Sande. Dennoch würde ich sie in Abhängigkeit von der Schwere des Vergehens erwägen, um dem Angezeigten aufzuzeigen, dass er sich nicht sicher sein kann, dass er immer davonkommt. Denn beim nächsten Mal könnte ja ein Zeuge dabei sein. Oder er könnte durch ähnliche aktenkundige Vorfälle bereits vorbelastet sein. Im konkreten Fall würde ich persönlich von einer Anzeige absehen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Januar 2015 um 16:55:03 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Januar 2015 um 16:51:45 Uhr:


Was heißt leider? Gut so, wäre ja noch schöner wenn jeder jeden wegen irgendwas ohne Zeugen anzeigen könnte!

Das sind mir die liebsten! Es ist nix passiert, also nicht weiter drum kümmern und sich nicht den Tag verderben lassen.

Ich habe in einem späteren Beitrag den Fall geschildert. Wer in einem solchen Fall eine Strafverfolgung für nicht angemessen hält, dem ist nicht mehr zu helfen. Das war keine Kleinigkeit, das war eine eiskalte Gefährdung ohne Rücksicht auf Verluste. Und das nicht nur einmal (mit mir) sondern mindestens ein weiteres mal.

Wie gesagt: Hätte eine Anzeige meinerseits irgend eine Aussicht auf Erfolg gehabt, hätte ich sie auch erstattet - das 2. mal in 25 Jahren Fahrpraxis. Da muss schon einiges mehr kommen als die alltäglichen Kleinigkeiten, bis ich mal aus der Haut fahre...

Darauf ist geschissen. Wenn dich sowas schon erschreckt, ist es ja ein Wunder dass Du ohne Herzinfarkt durch den Verkehr gekommen bist all die Zeit. Und was das "die Möglichkeit einer Anzeige besteht immer" betrifft... zum Glück habe ich noch nie gehört, dass bei Aussage gegen Aussage (wenn beide nichts auf dem Kerbholz haben) die Anzeige zu einer Strafe führte. Ein bisschen gesunden Menschenverstand haben unsere Gerichte nämlich noch.

Dass das in Einzelfällen mal abseits der Norm geregelt wird, ist klar.

Zitat:

Darauf ist geschissen. Wenn dich sowas schon erschreckt, ist es ja ein Wunder dass Du ohne Herzinfarkt durch den Verkehr gekommen bist all die Zeit. Und was das "die Möglichkeit einer Anzeige besteht immer" betrifft... zum Glück habe ich noch nie gehört, dass bei Aussage gegen Aussage (wenn beide nichts auf dem Kerbholz haben) die Anzeige zu einer Strafe führte. Ein bisschen gesunden Menschenverstand haben unsere Gerichte nämlich noch.

Dass das in Einzelfällen mal abseits der Norm geregelt wird, ist klar.

Dann hast Du wohl noch nicht viel gehört. Selbst wenn sowohl Zeuge als auch Beschuldigter bezüglich Verurteilungen unbeschriebene Blätter sind, gibt es Schuldsprüche, und die sind eben nicht abseits der Norm, sondern erfüllen diese gerade! Es kommt darauf an, ob die Aussagen glaubhaft erscheinen. Richter und Staatsanwälte sind meist auch keine Idioten, die fragen schon bewusst so nach, dass eine erfundene Geschichte auffällt, wenn sie nicht wirklich gut erfunden wurde (dafür fehlt es den meisten Leuten an der nötigen Intelligenz, denn im größeren Stile glaubwürdig lügen erfordert sehr viel Vorausdenken). Ertappt man dann den Beschuldigten in Details oder Nebensächlichkeiten beim Lügen, so kann man ihn dafür zwar nicht bestrafen, aber es wird seiner Glaubwürdigkeit insgesamt schaden - besonders dann, wenn die Geschichte des Zeugen eben keine Widersprüche beinhaltet. Ist der Richter am Ende "jenseits begründeter Zweifel" von der Schuld des Angeklagten überzeugt, dann wird er ihn verurteilen. Man braucht selbst für ein Tötungsdelikt kein blutiges Messer mit den Fingerabdrücken des Tatverdächtigen für einen Schuldspruch.

Zum Rest: Du hältst das geschilderte Manöver ja offensichtlich für mehr oder weniger alltäglich/normal (ich hoffe, dass Du nicht dementsprechend fährst). Ich tue das nicht und möchte den Fahrer ehrlich gesagt von der Straße verbannt wissen, weil ihm ganz offensichtlich die charakterliche Eignung zum Führen eines Motorfahrzeuges fehlt. Das sind keine zu entschuldigenden Kleinigkeiten sondern die Folgen eines grundaggressiven Verhaltens.

Zitat:

@joese schrieb am 14. Januar 2015 um 13:54:30 Uhr:


Hallo Zusammen,

neulich auf der 3spuriger Autobahn: Rechts eine LKW-Kolonne, ich in der Mitte um zu überholen. Im Rückspiegel sehe ich, wie auf der rechten Spur ein SUV angeschossen kommt, der offenbar noch rechts an mir vorbeiziehen will. Da ich aber schon fast an den LKW`s dran bin, denke ich mir noch: "Verdammt, das wird aber eng"
Dann sehe ich im Rückspiegel, wie der SUV auf die mittlere Spur zieht, direkt hiner mir, und zwar so knapp, daß ich seine Scheinwerfer nicht sehe. Dann überholt er mich links, um so knapp vor mir wieder auf die mittlere Spur zu ziehen, daß ich bremsen muss.

Gruß Jörg

Du hast also schon recht "frühzeitig" auf die mittlere Spur gewechselt um die LKW`s zu überholen?

So früh, das du ernsthaft befürchtet hast, er könne dich rechts überholen u. dann erst auf die mittlere Spur wechseln?

Ich gehe einmal davon aus, das der SUV Fahrer keinen grund hatte zubremsen... u. wenn der so "angeschossen" kam, WARUM solltest du bremsen müssen wenn er vor dir einschert?

Zum überholen muss er schneller fahren als du u. wenn er dich nicht durch "ausbremsen" "bestrafen" wollte, dann gibt es eigentlich keinen grund für dich zubremsen.

Wenn er zu dicht hinter dir die Fahrspur gewechselt hat, bzw. zu dicht vor dir wieder eingeschert ist, dann ist das sicherlich unnötig riskant gewesen, keine frage!

Aber deswegen zur Polizei gehen? Naja!

MfG Günter

Hätte der "Sünder" einen Dacia Logan gefahren, hätte es diesen Thread nicht gegeben. Darauf wette ich!

Wie es so ist, man trifft auf dem Weg zur Arbeit ja immer dieselben Personen/Verkehrsteilnehmer.

Vor ein paar Jahren hatte ich mehrere Wochen lang auch immer so einen Pflegefall, der auf Biegen und Brechen immer schrittweise überholen musste. Gegenverkehr, Verkehrssituation und dergleichen war völlig nebensächlich.

Da hatte ich mich dann auch mal dazu entschlossen, bei der Polizei vorstellig zu werden. Habe erstmal Kontakt zu dem Beamten gesucht, der in unserem DRK die jährliche Schulung auf §§ 35 & 38 StVO macht.

Leider hatte ich dann wohl doch einen Zahlendreher im Kennzeichen (ja, man hätte sich das auch genau aufschreiben können ...), sodass bei der Abfrage ein anderes Kfz als das von mir beobachtete herauskam.

Aber anhand von Fahrzeugbeschreibung und dadurch, dass es zeitlich immer in einem identischen Zeitfenster passierte, hat man wohl "zufällig" an einem bestimmten Tag an der Stelle kontrolliert.

Eine Zeitlang ist der VT morgens dann nicht mehr gefahren, seitdem fährt das Autochen ordentlich ... hmmm, woran das wohl liegt.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 14. Januar 2015 um 16:53:22 Uhr:



Zitat:

@joese schrieb am 14. Januar 2015 um 13:54:30 Uhr:


Dann sehe ich im Rückspiegel, wie der SUV auf die mittlere Spur zieht, direkt hiner mir, und zwar so knapp, daß ich seine Scheinwerfer nicht sehe.
...endete das Kennzeichen zufällig auf "...-... 300"? 😁
Wobei...ich meine mich zu erinnern, dass das hinter/vor/neben mir ein Volvo war, kein Saab.

Das weiß ich nicht mehr. Es war jedenfalls ein Toyata RAV, neuester Typ. Auf der A3 Höhe Idstein...

Moin!

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 14. Januar 2015 um 17:07:03 Uhr:



Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 14. Januar 2015 um 16:09:35 Uhr:


Moin!

Diese Anzeigerei bringt glücklicherweise nichts. Du müsstest den Fahrer klar bennen können.
Dann könnte er immer noch behaupten, die Sache hätte sich anders zugetragen oder er wäre gar nicht zu dieser Zeit an diesem Ort gewesen.

Was der eine als schwere Nötigung empfindet, ist aus Sicht eines anderen möglicherweise gar nicht so wild.
Wenn ich nun jeden Deppen anzeigen würde, der mich irgendwie behindert oder gefährdet, könnte ich im Polizeirevier Wohnsitz nehmen.

Zum Erwachsensein gehört nicht nur Führerschein Machen und Schnaps Trinken, sondern auch eine gewisse Reife, die optimalerweise zu etwas Gelassenheit führt.

Die Justiz hat genug zu tun, es gab keinen Unfall. So what?

M. D.

Richtig, aus Sicht all der Drängler, Raser und Rechtsüberholer ist das alles gar nicht so wild. Nötigung im Straßenverkehr ist nicht einfach ein diffuses Empfinden, sondern durchaus definiert.

Ich bin kein "Drängler, Raser und Rechtsüberholer".

Und Nötigung im Straßenverkehr ist so gut wie immer "einfach ein diffuses Empfinden", und ausgesprochen selten "durchaus definiert".

Stell´ Dich nicht so an, hake die Sache als unerfreuliches Erlebnis ab und fertig.

Zitat:

Es geht hier doch nicht darum, jeden anzuzeigen, der erst auf mein Hupen hin merkt, dass er die Spur nicht wechseln kann, weil ich nämlich da fahre. Der erschrickt sich wahrscheinlich selber furchtbar und wird in nächster Zeit wieder besser hinschauen. Worum es geht? Leute zur Räson bringen, die andere rücksichtslos gefährden, weil ihnen der Rest der Welt einfach sch...egal ist.

Glücklicherweise liegt es nicht an selbsternannten Verkehrserziehern, andere "zur Räson" (das heisst "Raison"!! Je suis Charlie...) zu bringen.

Sonst müsste ich ja einen LKW anschaffen und täglich Leute, die gegen das Rechtsfahrgebot verstossen, auf die rechte Spur schubsen....

Zitat:

Und diesbezüglich ist das Argument "Es gab keinen Unfall" (wird auch bei Tempoexzessen immer gern benutzt) nicht nur ungeeignet, sondern sogar dumm.

Da sind wir wohl unterschiedlicher Ansicht.

Ich sehe es als das Kernargument bei der Beurteilung von Fehlerverhalten im Straßenverkehr an.

Zitat:

Ich kann mich ja auch mit der Kalaschnikow hinstellen, ein Magazin in den Wald ballern und dann sagen: Ist doch nichts passiert, wurde ja keiner getroffen. So what?

Richtig. Müsste niemanden jucken. Wobei hier nicht nur das "Herumballern", sondern allein schon der Besitz der Waffe strafbar wäre.

Der Vergleich ist somit eher komisch. Wie meiner oben mit dem LKW...

Zitat:

Der Punkt ist die billigende Inkaufnahme der Gefährdung anderer. Oftmals reines Glück, dass es eben nicht zu einem schweren Unfall kommt.

Das ist Deine Sicht. Für ihn war das alles vielleicht völlig entspannt und er hatte Situation im Griff.

Zitat:

Soll man jetzt so lange warten, bis jemand schwer verletzt oder getötet wird? Nein, solche Leute gehören angezeigt und möglichst noch rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen.

Deines Erachtens vielleicht.

Ich meine, dass wir nicht umsonst solche Entscheidungen durch unabhängige Richter treffen lassen und eben nicht durch ein paar Sonntagsfahrer, die sich schon gefährdet fühlen, wenn man durch einmaliges Aufblenden seine Überholabsicht anzeigt.

Wie gesagt: stell´ Dich nciht so an.

M. D.

Zitat:

Und diesbezüglich ist das Argument "Es gab keinen Unfall" (wird auch bei Tempoexzessen immer gern benutzt) nicht nur ungeeignet, sondern sogar dumm.

Zitat:

Da sind wir wohl unterschiedlicher Ansicht.
Ich sehe es als das Kernargument bei der Beurteilung von Fehlerverhalten im Straßenverkehr an.

Interessante Ansicht. Du meinst jetzt aber hoffentlich nicht, dass sich ein Fehlverhalten im Straßenverkehr ausschließlich dadurch definiert, ob es geknallt hat oder nicht?

Zitat:

Der Punkt ist die billigende Inkaufnahme der Gefährdung anderer. Oftmals reines Glück, dass es eben nicht zu einem schweren Unfall kommt.

Zitat:

Das ist Deine Sicht. Für ihn war das alles vielleicht völlig entspannt und er hatte Situation im Griff.

Mag sein, dass er sich seines Fahrzeugs so sicher ist und dass er die Situation tatsächlich im Griff hatte. Aber durch ein z. B. äußerst knappes Wieder-Einscheren oder Überholen bei Gegenverkehr (auch wenn es "gut geht"😉 wird nun mal eine gewisse Reaktion bei den anderen VTs ausgelöst.

Nicht alles, was rein technisch/fahrphysikalisch möglich ist, muss auch zwingend erlaubt sein - oder gar sinnvoll ...

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