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Verkauf unter Restwert?

Themenstarteram 1. Januar 2022 um 14:01

Weiß jemand was passiert, wenn ich ein Auto unter dem vom Gutachter ermittelten Restwert verkaufe?

Nimmt die Versicherung trotzdem den Restwert an?

Versicherung hatte einen Käufer und der hat sich aber nie mehr gemeldet, auch nach Kontaktversuchen nicht.

Anwalt hat gesagt ich darf nun selber verkaufen. Diese hat nur leider gerade Urlaub und ich habe einen potentiellen Käufer.

VG

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11 Antworten

Vermutest du, dass die Empfehlung deines Anwalts nach dem Urlaub plötzlich eine andere wird?

Die Versicherung wird den kalkulierten Restwert abziehen. Wenn der Aufkäufer sich nicht meldet wieder mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und dein Problem schildern.

dto

@phl2009

Du kannst das Fahrzeug ohne Probleme unter dem Restwert verkaufen. Es ist aber für Dich dann ein Minusgeschäft.

Die Versicherung muß deswegen nicht kontaktiert werden.

Verkaufst Du das Fahrzeug über den Restwert, musst Du die Versicherung unverzüglich informieren.

Voraussetzung, Schuldfrage ist eindeutig geklärt.

@TE

Den Beitrag von Emma65 ignoriere bitte, davon ist so ziemlich nichts richtig.

Den nächsten Schritt sprich mit deinem Anwalt ab und auf keinen Fall solltest du bei anwaltlicher Vertretung selbst mit der Versicherung kommunizieren.

Ansonsten fehlen alle relevanten Angaben: Haftpflicht oder Kasko - Schaden, eigenes Gutachten ja/nein, wenn ja: davon abweichendes Aufkaufangebot der Versischerung ja/nein.

https://www.autokauf.org/unfallwagen-verkaufen/

Ist der Restwert bestimmt, darf der Unfallwagen nicht unter diesem verkauft werden. Zunächst ist der Geschädigte selbst in der Pflicht einen Käufer zu finden. Bleibt die Suche erfolglos, muss die Versicherung dafür sorgen, dass der Unfallwagen-Verkauf gelingt.

Kannst du auch was anderes außer copy + paste - Orgien von fragwürdigen Seiten ohne den Sinn im Kontext verstanden zu haben?

Für den TE ist das null hilfreich und den Rest nervig, das ist alles.

Wenn unter Restwert verkauft wird, hat der Geschädigte gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen und bekommt den von der Versicherung/ Gutachter ermittelten Betrag abgezogen.

Ich hoffe dass damit die Frage des TE beantwortet ist und auch "Pfuschwerk" zufrieden ist.

Quellenangabe: https://www.ramom.de/rechtsthemen/autounfall/restwert.html

Restwert

Der Restwert eines Fahrzeugs nach einem Autounfall ist der Wert, den das Fahrzeug nach dem Autounfall in unrepariertem Zustand besitzt. Den Restwert ermittelt der Sachverständige durch Anfragen bei so genannten Restwertaufkäufer an.

Häufig kommt es vor, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dem Geschädigten nach einem Autounfall ein Restwertangebot zukommen lässt. Verkauft der Geschädigte sein Fahrzeug nach dem Autounfall zu einem geringeren Restwert, so hat er gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Die Haftpflichtversicherung des Autounfallverursachers wird bei ihrer Abrechnung dem Geschädigten den Restwert in Abzug bringen, den sie selbst ermittelt hatte und dem Geschädigten angeboten hat.

Höre doch bitte mit diesem Quark auf. Die Situation des TE ist eine andere und sein Anwalt hat ihm bereits die völlig korrekte Handlungsempfehlung gegeben. An die und nur an die sollte er sich halten.

So ist es.

Weitere Rechtsberatung sparen wir uns hier.

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