Verkauf ohne Fahrzeugbrief?!

Hallo Community,

leider kein Unterforum für Verkauf gefunden hoffe ein Admin schiebt es in die Richtige Ecke wenn es nicht hierher gehört.

Ich verkaufe gerade meinen Audi A3 und der Käufer kommt heute 14 Uhr.

Folgendes Beschäftigt mich.

Der Käufer kommt aus Polen. Gibt es hier etwas zu beachten?
Ich habe den Fahrzeugbrief noch nicht.(offene Positionen bei Audi) Trotzdem möchte er es heute holen und er kommt noch mal her wegen den Papieren.

Fahrzeug ist noch angemeldet auf meinen Namen.
Meine Vorgehensweise:
1. Kennzeichen ab
2. Kaufvertrag und Übergabequittung an KFZ Stelle und Versicherung senden

Was nun? Muss ich mich um die Abmeldung kümmern?
Ich würde auch heute ggf. morgen mein neues Auto holen. Kann ich da meine Kennzeichen dran schrauben?

Vielen Dank Grüße
Presswurst

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Ohe irgendwelche Papiere dürfte es an der Grenze sicherlich nicht einfach werden...

😕

Es gibt einen Vertrag in dem geregelt ist das die Papiere folgen, Polen gehört zur EU und zum Schengener Abkommen. Die Steuerrechtlichen Dinge lassen sich komplett ohne KFZ Papiere regeln. Nur die erneute Zulassung wird behindert durch das fehlen.

Grüße
Steini

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Ne habe gesagt Bar. Also mit Check lass ich mich nicht ärgern.

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=224496785

Eigentlich etwas unter Wert wie ich finde aber naja neues Auto ruft 😉

Also in paar min ist er da 😁 Ich berichte...wenn nicht...ruft die Polizei...^^

Ohe irgendwelche Papiere dürfte es an der Grenze sicherlich nicht einfach werden...

So ich lebe. Geld war echt und Auto ist auf dem Weg nach Polen.

Nun werde ich am 2.1 das Auto abmelden und sende Ihm die Papiere.

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Ohe irgendwelche Papiere dürfte es an der Grenze sicherlich nicht einfach werden...

😕

Es gibt einen Vertrag in dem geregelt ist das die Papiere folgen, Polen gehört zur EU und zum Schengener Abkommen. Die Steuerrechtlichen Dinge lassen sich komplett ohne KFZ Papiere regeln. Nur die erneute Zulassung wird behindert durch das fehlen.

Grüße
Steini

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