Verkauf mit Garantie, die verfallen ist.

Guten Tag,

ich habe mir von privat ein Fahrzeug gekauft.
Laut Verkaufer hat das Fahrzeug noch ein Jahr Händlergarantie, jedoch fehlten zum Zeitpunkt des Kauf die Garantieunterlagen. Diese sollten nachgereicht werden.

Kurz nach dem Kauf trat ein Mangel auf, vermutlich ist es die Antriebswelle. Der Verkäufer reagiert nicht auf die Forderung, mir die Garantieunterlagen zu geben.

Daher habe ich Händler angerufen, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde. Dieser teilte mit, dass sämtliche Anspruche durch den Weiterverkauf verfallen.

Das Fahrzeug wurde gekauft wie gesehen erworben. Damit hatte ich auch kein Problem, da ich davon ausgegangen bin, mich bei Problemen an den Händler wenden zu können. Die Händlergarantie wurde im Kaufvertrag festgehalten.

Jetzt fühle ich mich hinters Licht geführt und würde bei weiterem Ignorieren des Verkaufer meine Ansprüche gegen ihm geltent machen wollen
Wie bewertet ihr diese Situation?

VG

20 Antworten

Es ist bloß ein Beitrag und es macht für den Fortbestand der Gewährleistungsrechte keinen Unterschied ob Neuware oder Gebrauchtware.

....und um den Online-Handel

Das ändert aber nichts an der Rechtslage. Das Klauselverbot gilt generell bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

Danke für die zahlreichen Antworten.
Fahrzeugwert liegt bei 23tsd. Das Auto ist ca. 70tsd km gelaufen. Nach dem Kennzeichenhalter, war es ein üblicher Händler, keiner vom Hersteller selbst.

Ich habe bisher keine Unterlagen zur Garantie bekommen. Vermutlich ist dem privaten Verkäufer im Nachhinein aufgefallen, dass die Garantie nicht greift. Mit dem Auto bin ich soweit zufrieden und möchte es eigendlich auch behalten. Ich würde zumindest die Reparatur erstattet haben wollen.
Wenn weiterhin keine Antwort bekomme, ist es konform, den Defekt zu reparieren und anschließend die Kosten über den Anwalt einzufordern?

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Einfordern kannst Du erst mal alles, ob das dann erfolgreich ist siehst Du dann.

Zitat:

[. Ich würde zumindest die Reparatur erstattet haben wollen.

Jo, das wollen alle Reklamierer bei Gebrauchtwagen…auch bei Privatkauf.

Zitat:

Wenn weiterhin keine Antwort bekomme, ist es konform, den Defekt zu reparieren und anschließend die Kosten über den Anwalt einzufordern?

Basierend auf was? Gewährleistung im KV ausgeschlossen? J/N ?
Falls Ja… dann evt einigen auf Nachlass wg fehlender Garantie. Und besser erst ohne Drohkulisse.

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