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Verkauf ins EU-Ausland - wie Zahlung abwickeln > 20.000 EUR

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 13:46

Servus,

ich möchte ein Auto mit einem Wert > 20.000 EUR verkaufen, Interessent ist im EU-Ausland. Barzahlung schwierig wegen Zoll- und Geldwäschegrenzen. Überweisung hat halt das bekannte Risiko, von einem gehackten Konto zu stammen und dann zurückzugehen.

Wie würdet ihr sowas abwickeln?

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28 Antworten

Zitat:

@tartra schrieb am 12. Juni 2021 um 16:58:16 Uhr:

Kryptowährung nach Wahl, geht nahezu in Echtzeit 24/7 und was in deinem Wallet ist, ist safe ...;)

Das wäre auch mein Favorit. Eine Kryptowährung mit geringer Volatilität, die an einer großen Kryptobörse handelbar ist, wählen. 100% sicher, nicht rückbuchbar, schnell da.

Bevor jetzt wieder die Kritiker kommen: viele Leute trauen sich da noch nicht ran, aber ans Internet haben die meisten sich auch erst gewöhnen müssen.

Kryptowährung... Warum muss ich dabei immer an Tulpenzwiebeln denken?

Weil man keine Ahnung hat? :D:D

Es mag zwar mal eine Tulpenblase an der niederländischen Tulpenbörse gegeben haben...wo sich Leute ins extreme hochgesteigert haben ... aber letztendlich läuft das System Börse aus/in den Niederlanden rund ... es gibt in den Niederlanden Familenstammbäume die haben ihre Invests seit ~400 Jahren im "Depot" und damit ihr Vermögen mehr als verzehnttausendfacht ...:cool: Wärend damals der Michel darüber gelästert und von einer in die nächste Geldentwertung geschlittert ist ... die letzten hundert Jahre, wie viel Währungen haben wir hier durch inkl. komplette Entwertung vom Ersparten??:rolleyes:

Wenn man nicht länger halten möchte/kann empfehlen sich z.B. Tether oder USD Coin ... diese Kryptos versuchen gleich wie der US $ Kurs zu laufen, was bis auf wenige cent +/- bisher auch funktioniert...

Mir ist auch klar das in einem Land wo etliche schon Schnappatmung bekommen, wenn man anstatt bar mit Karte zahlen kann. Das ist alles noch ein weiter Weg mit der blockchain... aber wir sind ja glücklicherweise nicht der Mittelpunkt der Welt ...

Ich halte mich an die Geldnationen dieser Welt, wenn man selbst bei einem popeligen schweizer Giro Konto schon easy kryptos hin und her konvertieren kann, dann ist es keine Spielerei mehr...;)

Warten wir Mal den Tag ab, wenn Kryptowährung X innerhalb einer Woche auf "null" fällt. Dann ist das Gejammer groß. Und dann stellt man fest, dass hinter dem Kryptodingens kein tatsächlicher Wert steckt, die "Währung" in keinster Weise abgesichert ist.

Da hat sogar die Tulpenzwiebel mehr zu bieten...

Zitat:

@jof schrieb am 15. Juni 2021 um 19:32:20 Uhr:

Kryptowährung... Warum muss ich dabei immer an Tulpenzwiebeln denken?

Weil das Potential der einer Kryptowährung zugrunde liegenden Blockchain nicht klar ist? Die alternativen Verwendungsmöglichkeiten gehen deutlich über das in einer Vase enden hinaus.

Ich müsste mich jetzt sehr täuschen, aber meines Wissens nach kann einmal auf dem Konto gutgeschriebenes Geld (sobald dieses mir als Kontoinhaber angezeigt wird, gilt für Überweisung, Scheck keine Ahnung) nicht mehr zurück gebucht werden unabhängig woher es kommt, da gab es bereits um 2009 mal eine Reform des internationale Zahlungsverkehrs.

Das wurde mir ebenfalls von der Bank versichert als ich vor Jahren (denke war so 2012) ein FZ nach Aserbaidschan verkauft habe. Der Käufer (privat, ganz blöd da natürlich auch Google dann nicht viel aussagen kann) hat glücklicherweise das Auto eh erst 4 Wochen nach Zahlung abholen können (wurde vor Verkauf auch von ihm mitgeteilt) was natürlich zusätzlich Sicherheit gab.

Dennoch habe ich auf drei verschieden Banken nachgefragt ob eine Rückbuchung irgendwie möglich wäre und dies wurde jeweils mit Vorgaben im Int. Bankverkehr sicher ausgeschlossen.

Wenn das Geld von einem "geklauten" Konto kommt wird, wenn man es nicht freiwillig raus rückt, natürlich ein Gericht entscheiden das man zur Herausgabe verpflichtet ist, aber ohne Gerichtsurteil (was in dem Fall natürlich sicher kommen wird) kann selbst in diesem Fall das Geld nicht einfach durch die Bank (hier oder im Ausland) zurück gebucht werden.

Um dies zu verhindern kann man den Käufer auch bitten das Geld in seiner Bankfiliale Bar zu deinen Gunsten einzuzahlen, die 10-30.- Gebühren kann man ja im Zweifelsfall noch am Preis nachlassen. Deine Bank sieht ob es sich um eine Bareinzahlung handelt und teilt dir das auf Nachfrage auch mit, das ist dann mehr als 100% safe...

Das Risiko bei einer Überweisung ist immer dass das Konto dem Käufer nicht gehört. Das kann einem aber selbst bei einer Überweisung aus Deutschland passieren. Wichtig ist das die Identitäten nachvollziehbar passen.

Bargeld hat natürlich auch Risiken, als Verkäufer bekommste Falschgeld, als Käufer mit nem Pack Kohle in der Tasche bekommste haue und Kohle weg... ;-) Zusammen zur Bank zu laufen ist auch nicht immer möglich, Wochenende, Uhrzeit, Limits beim Einzahlen/Abheben.

Ein kleines Restrisiko gibt es nahezu bei jeder Variante. Aufpassen, eine gesunde Vorsicht walten lassen, lieber mal ein Geschäft platzen lassen wenn man Zweifel hat, ansonsten ist im Inland sicher die Sofortüberweisung ein guter weg, egal ob als Käufer oder Verkäufer soweit natürlich der Ausweis echt ist und mit den Kontodaten übereinstimmt.

Einfache Antwort: du liegst falsch.

Xx Hi Angelika ich bin a

Zitat:

@jof schrieb am 11. September 2021 um 23:00:45 Uhr:

Einfache Antwort: du liegst falsch.

Womit?....

-das man eine Überweisung nicht ohne weiteres zurück holen kann wenn diese gebucht wurde?

-das eine Bareinzahlung sicher ist?

-das man mit viel Bargeld in der Tasche das Risiko eines Überfalls hat?

-Das man bei Annahme von Bargeld evtl. Falschgeld bekommen könnte?

-das Sofortüberweisung, am besten vor Ort nach Überprüfung der Personalien und des Kontoinhabers nahezu sicher sind?

-das Einzahlungen bei der Bank am Automaten oft limitiert sind, ebenso wie Abhebungen?

Das ist irgendwie wieder der typische "ich-weiß-alles-besser" Post ohne auch nur im Ansatz zu einer Lösung bei zu tragen...

P.S. da lieg ich sicher richtig... :rolleyes:

Auch da nicht.

Wenn Geld auf einem Konto"gut geschrieben" wurde, heißt das noch lange nicht dass das so bleibt.

Hatte ich gerade dieses Jahr: es wurde ein Betrag von 4.000 € von Konto A auf B überwiesen (verschiedene Kontoinhaber). Das Geld war auf Konto A (negativ) und B (positiv) über eine Woche sichtbar, dann hat es die Bank (übrigens gegen den Willen von Inhaber B) wieder zurück gebucht.

Inhaber B war nämlich nicht berechtigt, die Überweisung zu tätigen.

Zitat:

@jof schrieb am 13. Sept. 2021 um 20:2:09 Uhr:

Das Geld war auf Konto A (negativ) und B (positiv) über eine Woche sichtbar, dann hat es die Bank (übrigens gegen den Willen von Inhaber B) wieder zurück gebucht.

Auf welcher rechtlichen Grundlage greift die Bank denn auf das Konto B zu, entnimmt dort Geld um es Konto A zukommen zu lassen? Insbesondere wenn Inhaber B das untersagt...

 

War das innerhalb einer Bank?

 

Wenn eine Bank eine Überweisung annimmt ohne sie zu prüfen (im Onlinebanking z.B. muss sie die Zugangsdaten + 2. Faktor prüfen) ist das doch ihr Problem?!

Wie macht eine Bank das denn in analoger Zeit? Gibt's das überhaupt noch? Ernst gemeinte Frage... Ich nutze seit 20 Jahren Onlinebanking und vorher nichts.

Antwort: Inhaber B war nicht berechtigt, die Überweisung vom Konto A zu tätigen.

Das wurde bei der Bank reklamiert, und die Transaktion wurde quasi storniert. Nach gut einer Woche.

Da frage ich mich aber, wie kann B als nicht Kontoinhaber von A von diesem Konto eine Überweisung veranlassen?

 

Es handelte sich hier wohl um eine Einzugsermächtigung, bei der er entweder nicht berechtigt war diese im konkreten Fall zu nutzen und/oder diese vom Kontoinhaber A widerrufen wurde.

 

Das ist ein ganz anderer Sachverhalt als wenn Kontoinhaber A auf Konto B etwas willentlich überweist, wie es z.B. bei der Überweisung eines Kaufpreises der Fall ist.

Keine Einzugsermächtigung / Lastschrift. B hat eine Überweisung veranlasst, A hat das beanstandet. Die Bank hat das Geld nach einer Woche wieder zurück gebucht.

Leute haben geschrieben "so was geht nicht". Ich habe erlebt dass es doch geht.

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