Verkauf Gebrauchtfahrzeug privat - Käufer zeigt Mangel an
Liebe Motor-Talk Gemeinde,
ich habe privat mein Gebrauchtfahrzeug verkauft.
Der Käufer konnte das Fahrzeug besichtigen und eine kleine Runde drehen.
Ich habe alle bestehenden optischen und technischen Mängel, die mir bekannt waren, ausführlich gezeigt und geschildert. Dazu gehörte auch der Hinweis, das das Fahrzeug in letzter Zeit Kühlwasser verbraucht hat. Nach Langstreckenfahrt >300km musste nachgefüllt werden.
5 Tage nach Abholung des Fahrzeugs meldete sich der Käufer mit dem Hinweis, dass möglichweise die Zylinderkopfdichtung defekt (Vermutung Werkstatt) sei und er einen nachträglichen Preisnachlass möchte. Ich habe ihn daraufhin gebeten, den Sachverhalt erst einmal durch eine Werkstatt prüfen zu lassen.
Nun hat sich der Käufer erneut gemeldet mit der Information, dass die Werkstatt den Mangel defekte Zylinderkopfdichtung bestätigt hätte. Er verlangt die Rücknahme des Fahrzeugs und verweist auf ein 14-tägiges Rückgaberecht, das mir bei privaten Fahrzeugverkäufen nicht bekannt ist.
Ich habe beim Verkauf einen ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ausgefüllt.
Unter 2. (Schäden in der Zeit im Eigentum) haben wir Haken gesetzt unter
- keinen Unfallschaden
- keine sonstigen Beschädigungen (z. B. Hagelschaden)
Unter 3. (Schäden in der übrigen Zeit) haben wir keine Eintragungen vorgenommen, da sonstige Makel vor Ort bereits ausführlich besprochen waren
Ich weiß, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalten werde, aber vielleicht gibt es ein paar Hinweise, wie ich mich nun verhalten sollte.
Vielen Dank vorab!
21 Antworten
Zitat:
@Volk5Wagen schrieb am 4. Oktober 2024 um 08:04:59 Uhr:
Bei unserem zweiten Gespräch
Der Hinweis die Kommunikation einzustellen und damit war vollständig(!) gemeint kam hier nicht umsonst...... du bist gerade drauf und dran dich aufs Kreuz legen zu lassen. Nichts absagen oder schon gar nichts zurücknehmen. Füsse stillhalten weiter nichts. Wenn er denkt irgendwelche Ansprüche zu haben soll Er die auf dem Rechtswege durchsetzen.
und hat er sich nochmal gerührt? Ich denk auch es ist die üblische Masche des Nachverhandelns und manchmal klappts halt.
Für mich hat die Geschichte schon ein kleines Geschmäckle.
Bei einem Auto das Kühlwasser verliert und dann verkauft werden soll, könnte man dem Verkäufer natürlich auch eine Kenntnis und somit das Verschweigen des genauen Schadens (ZKD) unterstellen.
Das müsste allerdings der Käufer beweisen - was naturgemäß schwierig bis unmöglich ist.
Dass ein Käufer ohne Fachkenntnisse so ein Auto natürlich gar nicht erst kauft, sollte aber auch klar sein.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 10. Oktober 2024 um 12:40:41 Uhr:[/i
könnte man dem Verkäufer natürlich auch eine Kenntnis und somit das Verschweigen des genauen Schadens (ZKD) unterstellen.
also eigentlich kann man das an keiner Stelle schlussfolgern ganz im Gegenteil, der VK hat offen gelegt was er konnte:
Zitat:
Wir haben sogar gemeinsam bei der Übergabe des Fahrzeugs eine nicht unerhebliche Menge Kühlwasser nachgefüllt. Er gibt nun an, dass er dachte, dass vielleicht nur ein Schlauch lose ist und ist nun sehr verärgert über den vermeintlichen Schaden der Zylinderkopfdichtung.
Ein Wasserverlust kann erstmal alles sein (Schläuche/Kühler,WT usw.) in Richtung ZKD müsste man diverse Prüfungen durchführen (CO, Druckstest usw.) und selbst dann ist ohne Zerlegung nie zu 100% sicher das es dies oder jenes ist.
Der Käufer wusste um den Wasserverlust & hat sich schlicht verkalkuliert. Das kann er nun nicht dem Verkäufer anlasten....denn damit - wie du selber erkannt hast - hätte er beim Kauf eines solchen Fahrzeuges rechnen müssen dass der Schaden auch größer sein kann.
& zudem....
erst möchte der Käufer einen Preisnachlass ,dann wo er den nicht bekommt Rücknahme....& faselt irgendwas von 14-tägigen Rückgaberecht. Daran erkennt man doch schon das er der totale Dully ist....Er hat weder vom Auto Ahnung noch von der Rechtslage 😉
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Ich will hier dem TE gar nicht unbedingt was unterstellen, aber er wäre nicht der erste Verkäufer der bei einem bekannten Schaden einen auf ahnungslos macht und dem Käufer lediglich die Symptome statt die (ihm bekannte) Ursache nennt.
Alles ist möglich und nur allein der TE/VK muss das mit seinem Gewissen vereinbaren.
Wir gehen immer vom Guten im Menschen aus und er hat uns hier die volle Wahrheit kund getan, somit wäscht er seine Hände in Unschuld.
Alles andere wäre auch eine Unterstellung und sollte man sich sparen, geht uns auch gar nix an.
Wenn er uns hier betuppt und hält sich an unseren Rat dann ist er eh selbst Schuld wenn ihm das doch um die Ohren fliegt.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 10. Oktober 2024 um 20:05:04 Uhr:
aber er wäre nicht der erste Verkäufer
Das ist schon richtig die Fälle gibts auch! Allerdings steht das ja im Kontext d. h. wenn ich mir ein Fahrzeug kaufe mit Wasserverlust und ich finde augenscheinlich nichts, zum Beispiel auskristallisierte Kühlflüssigkeit im Motorraum ect. dann muss ich ganz einfach immer einkalkulieren dass auch die Kopfdichtung platt sein kann. In dem Moment spielt es dann also schon keine Rolle mehr was der Verkäufer mir für eine eventuelle Geschichte dazu erzählt.