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Verkauf an Privat Klimaanlage defekt

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 13:18

Wir haben vor kurzem unseren Wagen (als Privatperson) an eine andere Privatperson verkauft, die das Auto eta 20 Minuten Probegefahren ist.Nun behauptet der Käufer, nachdem er das Auto gekauft hat, die Klimaanlage sei defekt und es wäre ein verschwiegener Mangel und ich müsste für den Schaden aufkommen.

Nun ist der Umstand aber so, das ich im Winter keine Klimaanlage benutze und darum auch nur gesagt hatte, das die Klimaanlage bei der letzten Nutzung (im Sommer) noch funktioniert hätte, da das ja mein Wissensstand war.Ich habe den Verkauf im Beisein eines Zeugen, der das eben auch so bestätigen kann, durchgeführt und der Käufer war alleine.

Meine Frage ist nun, ob der Käufer, wenn er vor dem Kauf nach der Funktion eines solchen Bauteils fragt und ich wie oben beschrieben geantwortet habe, der Käufer den Wagen, ohne das gesagte nachzuprüfen dann wegfährt und hinterher behaptet "Bauteil defekt, sie als Verkäufer müssen dafür aufkommen, da sie auf meine Nachfrage nicht Wahrheitsgemäß geantwortet haben" im Recht ist, oder nicht.Nach meiner Ansicht bin ich ja im Recht, weil ich ja nur gesagt habe im Sommer hat diese funktioniert und der Käufer hat ja Gelegehnheit gehabt, dies vor dem Kauf zu prüfen, es aber nicht getan.

Mir geht es jetzt darum evtl Anwaltskosten zu vermeiden, da ich jetzt eben ein neues Auto bestellt habe , was viel Geld kostet und unser Budget darum eigentlich keine teuren Prozesskosten verkraftet.Das Auto um das es da geht hatte übrigens einen Verkaufswert von unter 3000€.

Beste Antwort im Thema

Na alles gut, du kannst dich zurücklegen und brauchst nichts zu machen, du musst dem anderen auch nichts beweisen.

"Der Käufer hat mich per EMail nochmals nachträglich zur Klima befragt und da habe ich ihm nochmals damit geantwortet, das diese im Sommer funktioniert hat und diese seitdem nicht mehr genutzt wurde."

 

Das sollte ausreichen mehr würde ich dem Käufer auch nicht mehr mitteilen.

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keine. Einfach ignorieren. Klagen wird eh niemand mangels Erfolgsaussichten.

Da ich das entsprechende Recht in Austria nicht kenne, sage ich lieber nichts dazu.

am 17. Juli 2017 um 21:03

Hallo Freunde habe ein ve sharan verkauft und beim Verkauf habe ich eine fehlerliste dazu gelegt der bei öamtc (ADAC) ausgestellt worden ist die Mängel sind bekannt gegeben jedoch hatt der Käufer sich bei mir gemeldet und behauptet dass ich ihm verschwiegen habe dass die Klima Leitung und der kompresso und dicht sri

(Und bei den Mängel um den es sich handelt steht laut öamtc (ADAC) dass die Klima sporadisch ist und der Druckschalter kaput sei jetz verlangt er 500€von mir was hat er für rechte habe auch keine Garantie und Gewährleistung gegeben bitte um Hilfe Mit freundlichen Grüßen

am 17. Juli 2017 um 21:05

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. Juli 2017 um 16:03:41 Uhr:

keine. Einfach ignorieren. Klagen wird eh niemand mangels Erfolgsaussichten.

Also es ist schon nervig..bedrohen auch !!schreibt ständig SMS an mich dass ich es bereuen werde usw....

Strafanzeige wegen Nötigung. Dann ist Ruhe.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Juli 2017 um 09:39:05 Uhr:

Strafanzeige wegen Nötigung. Dann ist Ruhe.

Cool, jetzt wirds vollends wirr!

Wozu wurde der Verfasser denn deiner Ansicht nach genötigt?

Zitat:

@Matsches schrieb am 18. Juli 2017 um 12:54:28 Uhr:

Wozu wurde der Verfasser denn deiner Ansicht nach genötigt?

Thread lesen kannst Du, oder?

Zitat:

jedoch hart der Käufer sich bei mir gemeldet und behauptet dass ich ihm verschwiegen habe dass die Klima Leitung und der kompresso und dicht ist Und bei den Mängel um den es sich handelt steht laut öamtc (ADAC) dass die Klima sporadisch ist und der Druckschalter kaput sei jetz verlangt er 500€ von mir

Zahl 500.- € oder Du wirst es bereuen - keine Nötigung?

Da steht, dass der Käufer 500€ als Minderung für einen festgestellten Mangel verlangt .

--> Keine Nötigung, auch wenn das der ein oder andere Verkäufer sicherlich so empfindet.:D:D:D

Keine Gewährleistung-->kein Geld.

Wo genau siehst Du das Problem?

Zitat:

@Matsches schrieb am 18. Juli 2017 um 13:08:01 Uhr:

Da steht, dass der Käufer 500€ als Minderung für einen festgestellten Mangel verlangt .

--> Keine Nötigung,

eben doch. Schauen wir mal ins Gesetz (das deutsche, wird in Österreich aber nicht viel anders sein):

Zitat:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Handlung: "zahl 500.- €"

Drohung mit empfindlichem Übel: "oder Du wirst es bereuen" (die TE schreibt sogar von Bedrohungen in den SMS)

der Tatbestand ist erfüllt. Auch legitime Forderungen darf man nicht mit illegitimen Mitteln (Drohungen) durchsetzen.

Da steht sie schreiben ständig SMS dass er 500 Euro zahlen soll, ansonsten wird er es bereuen. Darüber liest du schon wieder hinweg? "Du wirst es bereuen" ist sicherlich keine neutrale, in der Kommunikation übliche Wortwahl. ;-)

 

Vorposter war schneller!

Drohen darf man maximal mit dem Rechtsweg; das wäre legal. "Oder du wirst es bereuen" hingegen ist definitiv kein Tonfall, den man sich bieten lassen muss.

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