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Verkauf an Privat Klimaanlage defekt

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 13:18

Wir haben vor kurzem unseren Wagen (als Privatperson) an eine andere Privatperson verkauft, die das Auto eta 20 Minuten Probegefahren ist.Nun behauptet der Käufer, nachdem er das Auto gekauft hat, die Klimaanlage sei defekt und es wäre ein verschwiegener Mangel und ich müsste für den Schaden aufkommen.

Nun ist der Umstand aber so, das ich im Winter keine Klimaanlage benutze und darum auch nur gesagt hatte, das die Klimaanlage bei der letzten Nutzung (im Sommer) noch funktioniert hätte, da das ja mein Wissensstand war.Ich habe den Verkauf im Beisein eines Zeugen, der das eben auch so bestätigen kann, durchgeführt und der Käufer war alleine.

Meine Frage ist nun, ob der Käufer, wenn er vor dem Kauf nach der Funktion eines solchen Bauteils fragt und ich wie oben beschrieben geantwortet habe, der Käufer den Wagen, ohne das gesagte nachzuprüfen dann wegfährt und hinterher behaptet "Bauteil defekt, sie als Verkäufer müssen dafür aufkommen, da sie auf meine Nachfrage nicht Wahrheitsgemäß geantwortet haben" im Recht ist, oder nicht.Nach meiner Ansicht bin ich ja im Recht, weil ich ja nur gesagt habe im Sommer hat diese funktioniert und der Käufer hat ja Gelegehnheit gehabt, dies vor dem Kauf zu prüfen, es aber nicht getan.

Mir geht es jetzt darum evtl Anwaltskosten zu vermeiden, da ich jetzt eben ein neues Auto bestellt habe , was viel Geld kostet und unser Budget darum eigentlich keine teuren Prozesskosten verkraftet.Das Auto um das es da geht hatte übrigens einen Verkaufswert von unter 3000€.

Beste Antwort im Thema

Na alles gut, du kannst dich zurücklegen und brauchst nichts zu machen, du musst dem anderen auch nichts beweisen.

"Der Käufer hat mich per EMail nochmals nachträglich zur Klima befragt und da habe ich ihm nochmals damit geantwortet, das diese im Sommer funktioniert hat und diese seitdem nicht mehr genutzt wurde."

 

Das sollte ausreichen mehr würde ich dem Käufer auch nicht mehr mitteilen.

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Wurde ein Vertrag mit " Ausschluß der Sachmangelhaftung " für den Verkauf benutzt ?

Nachtrag zu 99,9 % fehlt nur die Kühlflügssigkeit, dann schaltet sich die Klima automatisch ab.

Moin, moin!

Bei der Probefahrt kann er alle Systeme prüfen, wenn er das nicht macht, hat er Pech, auserdem sollte auch erstmal genau sagen WAS denn defekt ist, desweiteren war es ja in den letzten Tagen recht kalt und bei unter +5`C geht die Anlage ( Kühlkompressor ) sowieso nicht, wg. Einfriereffekt.

Also ersma ruhig bleiben.

Gruß Jaro

wenn Du die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen hast und er Dir nicht nachweisen kann, dass Du von einem Defekt wusstest, bist Du aus der Sache raus. Diese Nachverhandlerei ist leider üblich geworden.

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 13:45

Habe einen Kaufvertragsvordruck aus dem Internet genommen und da Verkauf von Privat angekreutzt.Der Käufer behauptet, er hätte das in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen und es wäre ein Loch im Kondensator und der Kompressor wäre wahrscheinlich auch defekt.

Ob die Klimaanlage geht oder nicht, konnte ich ja eben nur so beantworten, wie ich es gemacht habe, da ich die Klima nicht noch vor Verkauf geprüft habe, genausowenig, wie z.b. den Zigarettenanzünder.Dinge die man längere Zeit nicht nutzt, kann man im Nachhinein dann auch nicht beurteilen, aber wenn man als Käufer ein Auto prüft und Wert auf die Funktion eines Bauteils legt, muss dieser das doch auch eben vornehmen.Kann vielleicht während der Rückfahrt des Käufers ein Stein oder ähnliches so einen Schaden hervorrufen?

Das ist die Theorie.

Sollte es wirklich vor Gericht gehen kann man kaum vorhersagen wie es ausgeht.

Wenn der Richter dir einfach nicht glaubt das du von der kaputten Klima nichts wusstest bist du dran.

Wichtig ist das im Kaufvertrag der Satz „Das Fahrzeug wird verkauft unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel“ steht.

Dann kann dir der Käufer nur was wenn du den Mangel verschwiegen hast, hier spricht man dann von arglistiger Täuschung, und die muss dir der Käufer beweisen.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 11. Februar 2015 um 14:47:04 Uhr:

Das ist die Theorie.

Sollte es wirklich vor Gericht gehen kann man kaum vorhersagen wie es ausgeht.

Wenn der Richter dir einfach nicht glaubt das du von der kaputten Klima nichts wusstest bist du dran.

Quatsch hoch 10

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 14:02

In dem Kaufvertrag steht:

Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Verletzung von Körper,Leben und Gesundheit.

Wie soll ich denn Nachweisen, das ich davon nichts gewusst habe, bzw wie will mir der Käufer das Gegenteil beweisen?

Inwiefern, ist den die Gegenwart eines Zeugen auf meiner Seite ausschlaggebend, der ja bei dem Wissensaustausch zur Klimaanlage zugegen war?

Der Käufer hat mich per EMail nochmals nachträglich zur Klima befragt und da habe ich ihm nochmals damit geantwortet, das diese im Sommer funktioniert hat und diese seitdem nicht mehr genutzt wurde.

Es ist manchmal echt zum verzweifeln, wenn ich ein altes Fahrzeug verkaufe und nur das sagen kann was ich weiß und der Käufer das dann nicht vor Ort , vor dem Kauf, nochmal nachprüft und dann hinterher (weit entfernter Wohnsitz von mir) behauptet, dass da was kaputt ist, dann kann ich doch auch nicht viel machen.

Na alles gut, du kannst dich zurücklegen und brauchst nichts zu machen, du musst dem anderen auch nichts beweisen.

"Der Käufer hat mich per EMail nochmals nachträglich zur Klima befragt und da habe ich ihm nochmals damit geantwortet, das diese im Sommer funktioniert hat und diese seitdem nicht mehr genutzt wurde."

 

Das sollte ausreichen mehr würde ich dem Käufer auch nicht mehr mitteilen.

am 11. Februar 2015 um 14:08

Mach dich nicht verrückt. Du bist rechtlich ganz klar auf der sicheren Seite.

Auch deine Geschichte ist alles andere als unglaubwürdig.

Zitat:

@Kashi1012 schrieb am 11. Februar 2015 um 14:45:30 Uhr:

Habe einen Kaufvertragsvordruck aus dem Internet genommen und da Verkauf von Privat angekreutzt.Der Käufer behauptet, er hätte das in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen und es wäre ein Loch im Kondensator und der Kompressor wäre wahrscheinlich auch defekt.

Ob die Klimaanlage geht oder nicht, konnte ich ja eben nur so beantworten, wie ich es gemacht habe, da ich die Klima nicht noch vor Verkauf geprüft habe, genausowenig, wie z.b. den Zigarettenanzünder.Dinge die man längere Zeit nicht nutzt, kann man im Nachhinein dann auch nicht beurteilen, aber wenn man als Käufer ein Auto prüft und Wert auf die Funktion eines Bauteils legt, muss dieser das doch auch eben vornehmen.Kann vielleicht während der Rückfahrt des Käufers ein Stein oder ähnliches so einen Schaden hervorrufen?

Kann der Käufer das belegen, etwa dadurch, dass er dir einen Prüfungsauftrag der Fachwerkstatt schickt? Kann er wahrscheinlich nicht ... "... der Kompressor WÄRE WAHRSCHEINLICH defekt ..." ... wenn es ´ne Fachwerke gewesen wäre, würde die eindeutig sagen können, ob der defekt IST.

Aber pepperduster hat recht - nicht reagieren, der Kaufvertrag ist mMn wasserdicht. Beliebte Masche, um im Nachhinein den Preis zu drücken.

Zitat:

@Kashi1012 schrieb am 11. Februar 2015 um 14:18:36 Uhr:

Nun behauptet der Käufer, nachdem er das Auto gekauft hat, die Klimaanlage sei defekt und es wäre ein verschwiegener Mangel und ich müsste für den Schaden aufkommen.

Nun ist der Umstand aber so, das ich im Winter keine Klimaanlage benutze und darum auch nur gesagt hatte, das die Klimaanlage bei der letzten Nutzung (im Sommer) noch funktioniert hätte, da das ja mein Wissensstand war.Ich habe den Verkauf im Beisein eines Zeugen, der das eben auch so bestätigen kann, durchgeführt und der Käufer war alleine.

Meine Frage ist nun, ob der Käufer, wenn er vor dem Kauf nach der Funktion eines solchen Bauteils fragt und ich wie oben beschrieben geantwortet habe, der Käufer den Wagen, ohne das gesagte nachzuprüfen dann wegfährt und hinterher behaptet "Bauteil defekt, sie als Verkäufer müssen dafür aufkommen, da sie auf meine Nachfrage nicht Wahrheitsgemäß geantwortet haben" im Recht ist, oder nicht.

Die Frage ist, ob die Klimaanlage wirklich im Sommer noch funktionierte, oder nicht. Die zweite Frage ist, ob der Käufer eine Rechtschutzversicherrung besitzt. Er kann einen Gutachter beauftragen, der sagen kann, seit wie vielen Monaten/Jahren ungefähr das Ding kaputt ist. Sollte der Mangel schon lange vorhanden sein zahlst du den Gutachter. Einen Wagen von Privat an Privat verkaufen ist kein freifahrtschein um Mängeln aus dem Weg zu gehen. Betrug ist nun mal Betrug.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. Februar 2015 um 15:14:53 Uhr:

...

Kann der Käufer das belegen, etwa dadurch, dass er dir einen Prüfungsauftrag der Fachwerkstatt schickt? Kann er wahrscheinlich nicht ... "... der Kompressor WÄRE WAHRSCHEINLICH defekt ..." ... wenn es ´ne Fachwerke gewesen wäre, würde die eindeutig sagen können, ob der defekt IST.

Aber pepperduster hat recht - nicht reagieren, der Kaufvertrag ist mMn wasserdicht. Beliebte Masche, um im Nachhinein den Preis zu drücken.

Sieht man das dem Kompressor an? Erst muss man befüllen, was man gar nicht darf, bei einer defekten Anlage und dann kann man das erst prüfen.

@TE:

Nimm´s mir nicht übel, aber wahrscheinlich wusstest du als Verkäufer sehr wohl, dass die Klimaanlage defekt war, sonst hättest du das doch beim Verkauf gar nicht betont. Wobei man unter 4 °C die Klimaanlage gar nicht prüfen kann, da die Dinger wegen Vereisungsgefahr nicht funktionieren.

Wahrscheinlich wird´s so sein wie die anderen schreiben: Er wird nicht beweisen können, dass du es wusstest und du musstest es wohl auch nicht wissen, da du die Klimaanlage selbst gar nicht auf Funktion prüfen konntest.

Habe denselben Fall: Klimaanlage ging 2 Monate nach dem Kauf nicht mehr... habe sie befüllen lassen und 2 Wochen später war sie wieder leer... blöd gelaufen, aber so ist das in der heutigen Zeit.

PS:

Hoffentlich hast du nicht aufgehört zu lesen, wo ich geschrieben habe, dass du es eventuell doch wusstest, denn jetzt kommt etwas, auf das du dich berufen kannst:

http://kues-magazin.de/kostenbombe-klimaanlage/

Ist eben in der heutigen Zeit so... also wenn er noch weiter nervt, der Käufer, dann verweise auf diesen Artikel. Nur meine Meinung, ohne Gewähr. Die Kühler sind billigster Aluschrott und so ein Kopressor geht schon gerne mal drauf, da der sehr empfindlich ist (gerade, wenn kein Kühlmittel im Kreislauf ist oder gar Feuchtigkeit in den Kreislauf kommt).

am 11. Februar 2015 um 18:49

Nein, auch ein Gutachter wird einen solchen Schaden nicht auf den Monat datieren können. Selbst beim Jahr wird es schwer werden. Er wird lediglich, sofern ein faustgroßes Gammelloch sich bereits im Kondensator befindet feststellen können, dass dieses nicht vor kurzem erst entstanden ist.

Sofern der TE ein reines Gewissen hat, wird ihm nichts nachzuweisen sein. Wenn der Mangel schon seit Jahren da war, dann könnte es belegbar sein ... aber nur dann.

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