Verkauf an Privat Klimaanlage defekt
Wir haben vor kurzem unseren Wagen (als Privatperson) an eine andere Privatperson verkauft, die das Auto eta 20 Minuten Probegefahren ist.Nun behauptet der Käufer, nachdem er das Auto gekauft hat, die Klimaanlage sei defekt und es wäre ein verschwiegener Mangel und ich müsste für den Schaden aufkommen.
Nun ist der Umstand aber so, das ich im Winter keine Klimaanlage benutze und darum auch nur gesagt hatte, das die Klimaanlage bei der letzten Nutzung (im Sommer) noch funktioniert hätte, da das ja mein Wissensstand war.Ich habe den Verkauf im Beisein eines Zeugen, der das eben auch so bestätigen kann, durchgeführt und der Käufer war alleine.
Meine Frage ist nun, ob der Käufer, wenn er vor dem Kauf nach der Funktion eines solchen Bauteils fragt und ich wie oben beschrieben geantwortet habe, der Käufer den Wagen, ohne das gesagte nachzuprüfen dann wegfährt und hinterher behaptet "Bauteil defekt, sie als Verkäufer müssen dafür aufkommen, da sie auf meine Nachfrage nicht Wahrheitsgemäß geantwortet haben" im Recht ist, oder nicht.Nach meiner Ansicht bin ich ja im Recht, weil ich ja nur gesagt habe im Sommer hat diese funktioniert und der Käufer hat ja Gelegehnheit gehabt, dies vor dem Kauf zu prüfen, es aber nicht getan.
Mir geht es jetzt darum evtl Anwaltskosten zu vermeiden, da ich jetzt eben ein neues Auto bestellt habe , was viel Geld kostet und unser Budget darum eigentlich keine teuren Prozesskosten verkraftet.Das Auto um das es da geht hatte übrigens einen Verkaufswert von unter 3000€.
Beste Antwort im Thema
Na alles gut, du kannst dich zurücklegen und brauchst nichts zu machen, du musst dem anderen auch nichts beweisen.
"Der Käufer hat mich per EMail nochmals nachträglich zur Klima befragt und da habe ich ihm nochmals damit geantwortet, das diese im Sommer funktioniert hat und diese seitdem nicht mehr genutzt wurde."
Das sollte ausreichen mehr würde ich dem Käufer auch nicht mehr mitteilen.
70 Antworten
Hatte den Wagen nur ein gutes Jahr und im Sommer kam nunmal recht kühle Luft raus.
Zitat:
Nimm´s mir nicht übel, aber wahrscheinlich wusstest du als Verkäufer sehr wohl, dass die Klimaanlage defekt war, sonst hättest du das doch beim Verkauf gar nicht betont.
Zitat Ende
Wie anders hätte ich denn auf die Frage anders Antorten können?Betont habe ich es damit ja wohl nicht.Wenn ich ab Herbst meine Heizung im Haus wieder einschalte und die geht nicht mehr, kann ich ja auch nur sagen "im letzten Winter lief die noch" da wusste ich dann doch auch im Sommer nicht, dass die sich "verabschiedet" hat.Bei dem Netbook auf meinem Dachboden könnte ich doch auch nur sagen, bei der letzten Nutzung lief es noch, wenn es jetzt plötzlich kaputt wäre.
Zitat:
Berug ist nunmal Betrug.
Zitat Ende
Wieso ist es Betrug, wenn ich nicht weiß, ob es funktioniert und der Käufer das dann nicht selber vor Kauf überprüft?Das kann man ja vor Ort leicht checken.Wenn z.B. der Wagen seine Leistung auf der Autobahn nicht bringt, wäre das bei einer Probefahrt in der Stadt natürlich nicht vom Käufer zu überprüfen, das könnte ich ja nachvollziehen, aber die Klima ist ja relativ leicht zu überprüfen.
BTW: Das eine Klima bei niedrigen Temperaturen nicht funktioniert, wusste ich gar nicht.
Wenn du keine Kenntnis davon hast, ob die Klima geht oder nicht, dann ist das ein Mangel, den du angeben musst!
Zitat:
@augenauf schrieb am 12. Februar 2015 um 00:03:51 Uhr:
Wenn du keine Kenntnis davon hast, ob die Klima geht oder nicht, dann ist das ein Mangel, den du angeben musst!
Wie meinen? Den Mangel, dass er es nicht weiß, oder den Mangel, dass sie eventuell nicht gehen könnte?
Wo führt das beim Laien hin, wenn er alles aufführen muss, was nicht gehen könnte, weil er ja gar keine Ahnung davon hat? Mal vorsorglich alles als Mangel aufführen?
Zitat:
@augenauf schrieb am 12. Februar 2015 um 00:03:51 Uhr:
Wenn du keine Kenntnis davon hast, ob die Klima geht oder nicht, dann ist das ein Mangel, den du angeben musst!
Was ist das denn für eine verquirlte Logik
Man muss nur einen bekannten Defekt angeben. Zb die Hupe geht nicht, man braucht aber nicht angeben ich weiß nicht ob die Hupe geht. Hierfür ist der Käufer zuständig das zu überprüfen ob die Hupe geht.
Der Käufer kann ja nachfragen und wenn der Verkäufer sagt, als ich das letzte mal gehupt hatte ging die noch reicht aus.
Nach deiner Logik müsste das mit der Hupe dann in den Kaufvertrag, dann die Blinker, Scheinwerfer, Radio Heckscheibenheizung usw usw usw.........
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Zitat:
@augenauf schrieb am 12. Februar 2015 um 00:03:51 Uhr:
Wenn du keine Kenntnis davon hast, ob die Klima geht oder nicht, dann ist das ein Mangel, den du angeben musst!
Was für ein Quatsch ist das denn?
In einem solchen Fall müsste man ja alles angeben oder weißt du zu 100%, dass alle deine vier Reifen wirklich in Ordnung sind?
Zitat:
@Kashi1012 schrieb am 11. Februar 2015 um 22:33:48 Uhr:
... aber die Klima ist ja relativ leicht zu überprüfen.
BTW: Das eine Klima bei niedrigen Temperaturen nicht funktioniert, wusste ich gar nicht.
Nein, im Winter ist die Klimaanlage mit Bordmitteln praktisch nicht prüfbar.
Unterhalb von ca. 5°C arbeitet sie eh nicht, aber auch knapp darüber wüsste ich nicht, wie man sie bei einer Probefahrt vernünftig prüfen soll.
Allein aus diesem Umstand ist es schon sehr verwunderlich, dass dem Käufer dies jetzt zu dieser Jahreszeit überhaupt aufgefallen sein soll. Allein das riecht, nein stinkt danach, dass dies einfach nur eine Behauptung ohne Substanz ist, um an Geld zu kommen.
An den TE, um mal Klarheit zu schaffen:
1.
Schau' nach, ob irgendwo im Kaufvertrag der Passus "Ausschluss weiterer Gewährleistung" oder "Sachmangel" oder sowas steht.
Falls ja, bis Du damit aus der Haftung für Schäden, die Du nicht kennst, denn beide haben das unterschrieben und das ist unter Privatleuten so üblich, denn kein Nicht-Fachmann kann über alle Mängel bescheid wissen, die er nicht bemerkt.
EDIT:
Grade gesehen: Gewähr ist ausgeschlossen worden. Damit ist der Verkäufer auf der sicheren Seite.
2.
Wenn Du nach dem Mangel "Klimaanlage" gefragt wurdest und wahrheitsgemäß ungefähr geantwortet hast "ich habe die seit Monaten nicht benutzt und bei Kälte geht die sowieso nicht", dann hast Du GARNICHTS verschwiegen,sondern genau auf den Umstand hingewiesen.
Im Gegentei, damit war der Käufer informiert, dass hier etwas nicht prüfbar ist, das möglicherweise defekt ist.
Dazu kommt: Er hat das offenbar billigend in Kauf genommen, da kann man sich dann natürlich fragen, warum er das tat, obwohl er ja offenbar unzufrieden deswegen war...
3.
Der Vorwurf des Betruges oder der arglistigen Täuschung MUSS nachgewiesen werden. Das aber dürfte völlig ausgeschlossen sein, denn Du hattest einen Zeugen UND ihr habt darüber gesprochen.
Selbst ein "Werkstatt-Gutachten" (wertlos, weil nicht authorisiert, das muss ein Gutachter machen) nützt da garnichts. Außerdem kann es "gefällig" oder gekauft sein.
4.
Ein Gebrauchtkauf ohne Gewährleistung ist IMMER ein größeres Risiko als mit Gewähr beim Händler.
Das weiss jeder Gebrauchtfahrzeugkäufer.
Wenn also jemand ein Fahrzeug kaufen will, auf einen möglichen Mangel stößt, der nicht direkt nachprüfbar ist, und TROTZDEM das Fahrzeug kauft.... dem kann man heutzutage durchaus Absicht unterstellen.
Soll heissen:
Das ist die übliche Angst-Masche, Verkäufer von Privatfahrzeugen im Nachherein abzuzocken.
Klartext:
Wenn Punkt 1 zutrifft (WENN !), kannst Du Dich zurücklehnen, gähnen und beruhigt durchatmen. Du hast dann genau garnichts zu befürchten, denn Du hast nichts falsch gemacht und auch keine böse Absicht gehabt.
Wenn er sich nochmal meldet, sagst Du ganz höflich und freundlich einfach, dass aus Deiner Sicht alles korrekt gelaufen ist und dass Du rechtsschutzversichert bist (ob das stimmt, ist egal). Außerdem hast Du ja einen Zeugen.
Du hättest im Moment auch keine Zeit, Dich damit zu beschäftigen, sondern die weitere Kommunikation müsse dann mit Deinem Rechtsbeistand erfolgen, dessen Nummer Du ihm bei Bedarf gerne zukommen lässt. 😁
Du stellst NICHT seine Kompetenz in Frage, auch nicht, ob er lügt oder nicht, und diskutierst auch NICHT, ob das mit der Klima jetzt stimmt oder nicht. Das kann nämlich weder er noch Du nachweisen.
Keine Diskussionen, die sind völlig sinnlos.
Einfach sagen:
"Klar, wenn Sie recht haben und ein Richter das auch so sieht, dann kann man über alles reden 😁 - Aber das müssen Sie beweisen, nicht behaupten. Reparieren auf meine Kosten IST NICHT, KEINE KOSTENÜBERNAHME."
Wenn Du Dich nicht verarschen lässt, unterläufst Du seine Strategie.
Wenn er das merkt, dann kommt nichts mehr, wetten?
Selbst wenn dann Post vom Anwalt kommt (der will nur verdienen, und wenn Du einknickst, kriegt er Kohle von DIR), hat der keine Chance, denn es handelt sich NICHT um einen verschwiegenen Mangel.
k-hm
Nebenbei:
In meinem BMW läuft die Klima auch bei -10 Grad noch.
Zitat:
@k-hm schrieb am 12. Februar 2015 um 09:57:55 Uhr:
An den TE, um mal Klarheit zu schaffen:1.
Schau' nach, ob irgendwo im Kaufvertrag der Passus "Ausschluss weiterer Gewährleistung" oder "Sachmangel" oder sowas steht.
Das ist doch schon längst geklärt.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 12. Februar 2015 um 10:11:38 Uhr:
Das ist doch schon längst geklärt.Zitat:
@k-hm schrieb am 12. Februar 2015 um 09:57:55 Uhr:
An den TE, um mal Klarheit zu schaffen:1.
Schau' nach, ob irgendwo im Kaufvertrag der Passus "Ausschluss weiterer Gewährleistung" oder "Sachmangel" oder sowas steht.
Sorry, habe ich wohl übersehen.
Jetzt, wo Du es sagst, hab ich's auch gesehen.
k-hm
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 12. Februar 2015 um 08:52:05 Uhr:
Was ist das denn für eine verquirlte LogikZitat:
@augenauf schrieb am 12. Februar 2015 um 00:03:51 Uhr:
Wenn du keine Kenntnis davon hast, ob die Klima geht oder nicht, dann ist das ein Mangel, den du angeben musst!Man muss nur einen bekannten Defekt angeben. Zb die Hupe geht nicht, man braucht aber nicht angeben ich weiß nicht ob die Hupe geht. Hierfür ist der Käufer zuständig das zu überprüfen ob die Hupe geht.
Der Käufer kann ja nachfragen und wenn der Verkäufer sagt, als ich das letzte mal gehupt hatte ging die noch reicht aus.
Nach deiner Logik müsste das mit der Hupe dann in den Kaufvertrag, dann die Blinker, Scheinwerfer, Radio Heckscheibenheizung usw usw usw.........
Die Logik ist ganz einfach!
Wenn du eine Sache verkaufst, dann musst du dir sicher sein, dass auch alles funktioniert. Wenn du diese Kenntnis nicht hast, dann musst du das auch so angeben!
Zitat:
@augenauf schrieb am 12. Februar 2015 um 12:28:08 Uhr:
Die Logik ist ganz einfach!
Wenn du eine Sache verkaufst, dann musst du dir sicher sein, dass auch alles funktioniert. Wenn du diese Kenntnis nicht hast, dann musst du das auch so angeben!
Ganz genau.
Ok, vielleicht muss man einen Kotflügel, in dem ein faustgroßes Rost-Loch zu sehen ist, nicht als "defekt" angeben... naja... vielleicht... äh... oder doch ... ähm... es soll ja Spezialisten geben, die sowas nicht kognitiv wahrnehmen. 😁
k-hm
Zitat:
@augenauf schrieb am 12. Februar 2015 um 12:28:08 Uhr:
Die Logik ist ganz einfach!
Wenn du eine Sache verkaufst, dann musst du dir sicher sein, dass auch alles funktioniert. Wenn du diese Kenntnis nicht hast, dann musst du das auch so angeben!
Das mag deiner Logik entsprechen, ist aber nicht die Logik des Gesetzgebers.
Okay, dann würde ich empfehlen ab jetzt bei jedem Autoverkauf ins Inserat zu schreiben:
"Verkaufe Auto, Funktion ungewiss."
Zitat:
@augenauf schrieb am 12. Februar 2015 um 12:28:08 Uhr:
Die Logik ist ganz einfach!
Wenn du eine Sache verkaufst, dann musst du dir sicher sein, dass auch alles funktioniert. Wenn du diese Kenntnis nicht hast, dann musst du das auch so angeben!
Siehst du und die Klima war nach Angaben des TE im Sommer in Ordnung. Defekte muss man angeben. Wenn man keine Kenntnis darüber hat ob was defekt ist kann man auch nichts angeben.
Folglich hat der TE alles richtig gemacht.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 12. Februar 2015 um 13:55:29 Uhr:
Siehst du und die Klima war nach Angaben des TE im Sommer in Ordnung. Defekte muss man angeben. Wenn man keine Kenntnis darüber hat ob was defekt ist kann man auch nichts angeben.Zitat:
@augenauf schrieb am 12. Februar 2015 um 12:28:08 Uhr:
Die Logik ist ganz einfach!
Wenn du eine Sache verkaufst, dann musst du dir sicher sein, dass auch alles funktioniert. Wenn du diese Kenntnis nicht hast, dann musst du das auch so angeben!Folglich hat der TE alles richtig gemacht.
Und wie eigentlich immer in solchen Fällen/Klientel wird nix kommen, das ist nur der leider alltäglich gewordene Versuch noch am Kaufpreis nachzukobern, ich könnte über solche Experten kotzen
Gruss aus Kassel