Verkauf an Händler: Wie erfolgt die Zahlung

Hallo miteinander.
Da ich noch nie ein Fahrzeug an einen Händler verkauft habe und ich ein vorsichtiger Mensch bin, folgende Fragen:
Der Händler kennt das Fahrzeug und möchte, dass ich das Fahrzeug bei ihm vorbeibringen, er dann einen Kaufvertrag aufsetzt und dann soll das Fahrzeug bei ihm stehen bleiben. Der Schlüssel soll auch übergeben werden. Der Brief und Fahrzeugschein behalte ich, bis die Zahlung auf mein Konto erfolgt ist. Die Nummernschilder kann ich gleich mitnehmen und die Fahrzeugabmeldung durchführen. Die Überweisung des Kaufpreises auf mein Konto soll innerhalb 7 Tagen erfolgen.
Ich selbst dachte, dass der Kaufpreis sofort per Schnellüberweisung bezahlt wird. Dem ist allerdings nicht so.
Frage: Ist so eine bis zu 7 Tage Überweisung seitens eines Händlers normal? Oder mit was für Fallstricke muss ich rechnen? Z.B. könnte der Händler ja das Fahrzeug gleich ohne zu Zahlen ins Ausland verkaufen. Oder pleite gehen, Oder.... Oder sehe ich das alles zu schwarz? Vielen Dank im Voraus Grüße. Xer

21 Antworten

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 1. Mai 2024 um 17:38:05 Uhr:


. . .

Nein, so einfach ist das nicht! . . .

-

Das klärt Ihr nun besser per PN.

Der TE hat nun seine Lösung.

Weitere Befindlichkeiten und Paragrafenreiten brauchts hier nicht.

VG Olli
MT-Moderation

Zitat:

@tartra schrieb am 1. Mai 2024 um 09:30:51 Uhr:



Im Tagesgeschäft finde ich 7 Tage für die Zahlung einfach zu lange... aber man muss sagen, das ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer, ich denke mal keiner wird gezwungen genau an so einen zu verkaufen.

Dass Du das zu lange findest bleibt Dir unbenommen. Aber tatsächlich ist "im Tagesgeschäft" teilweise viel länger Usus.

Zitat:

@tartra schrieb am 1. Mai 2024 um 09:30:51 Uhr:



Finde Überweisungen dürftzen heute maximal 3 WerkTage dauern, Echtzeitüberweisung ist klar, geht innerhalb von Sekunden, aber sind immer noch etliche Konten nicht Echtzeit -fähig...

also Aufkäufer leitet es an die Buchhaltung weiter am gleichen Tag, oder spätestens am Folgetag wird die Überweisung ausgelöst...+ Laufzeit maximl 1 Werktag, etliche SEPA Überweisungen werden trotzdem taggleich ausgeführt ... landen wir bei maximal 3 WerkTage... so sollte es sein...

So läuft das oft nicht mal bei großen Firmen, die eine täglich besetzte Buchhaltung haben. Ein kleiner Händler hat manchmal keine Buchhaltungsabteilung, die jeden Tag 9 to 5 da ist. So fängts oft an - die Person, "die das macht" ist nur 2x die Woche stundenweise da. Und idR ist es auch so, dass auf Zuruf von irgendeinem MA nix bezahlt wird - oder hat bei Euch jeder Hannebambel die Vollmacht, Zahlungen anzuweisen? Die Person in der Buchhaltung bekommt das also am Dienstag (sagen wir mal die arbeitet Di und Do), und gibt das zur Freigabe an Chef(in). Da ist dann viel zu tun, wird von rechts nach links gelegt und geht erst nach dem Feierabend der Buchhaltung auf deren Platz zurück. Die kommt aber erst wieder am Donnerstag und macht das dann. Und schon kommst Du mit Deinen 3 Tagen vorne und hinten nicht hin, weil die in das System vom Autohaus einfach nicht rein passen. Dazu muss man nicht mal unseriös sein - sondern einfach nur klein genug um keine eigene Buchhaltungskraft Vollzeit zu haben.

Zitat:

@Segelohr schrieb am 30. April 2024 um 09:21:35 Uhr:


Ich habe meine Schwierigkeiten damit, wenn der Käufer dem Verkäufer diktieren will, wie die Bezahlung und Übergabe abzulaufen hat.

Richtig wäre: Überweisung des vereinbarten Kaufpreises, meinetwegen per Sofortüberweisung oder PayPal, nach Eingang desselben Aushändigen des Fahrzeuges und der entsprechenden Papiere und Schlüssel.

Nun muss man ja tatsächlich nirgendwo Kunde sein, wo einem die Begleitumstände nicht passen.

Zitat:

@Segelohr schrieb am 30. April 2024 um 09:21:35 Uhr:



Ein Zahlungsziel von vier oder gar sieben Tagen zu verlangen ist für mich bodenlos unseriös. Kein Händler der Welt würde sich darauf einlassen.

Das ist nicht automatisch bodenlos unseriös, sondern oft den Umständen im Ablauf geschuldet. Außerdem hieß es ja "bis zu". Und was meinst Du, was in der Automobilbranche teilweise für Zahlungsziele Usus sind?

Zitat:

@Segelohr schrieb am 30. April 2024 um 13:21:30 Uhr:


Gut, dann soll er das Geld bar bei Übergabe auszahlen, ein Geldscheinprüfer wäre hierbei für mich Pflicht.

Die Händler, die das Geld im Sack haben zur Barauszahlung - gerade DIE sind wohl eher in der Kategorie unseriös. Kaum ein Händler hat noch Bargeld in hohen Mengen oder will das überhaupt. Die waren bei einem großen Autohaus mit 4 Niederlassungen schon verschreckt, als ich 9800 für einen Gebrauchten hin geblättert habe - vor 10 Jahren.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. Mai 2024 um 09:39:42 Uhr:


Und was meinst Du, was in der Automobilbranche teilweise für Zahlungsziele Usus sind?

Nicht nur da. Bei uns sind es 30Tage Zahlungsziel für Kunden. Wird innerhalb von 14 Tagen gezahlt gewähren wir 2% Skonto.
Das ist vollkommen normal.

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30 Tage sind eher niedlich und ganz OK. 90 und manchmal noch mehr findet man in der Auto-Zulieferindustrie häufig. Hat aber mit der Frage des TE nichts zu tun. Dem empfehle ich, wie gesagt, diese 7 Tage nochmal zu hinterfragen. Mir wäre das zu lang.

Bei dem Rückvergütungsmodell geht's wohl um temporäre Liquidität ohne lästige Bankvorsprache.

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