Verkauf an Händler: was beachten bzgl. Sachmängelhaftung?
Hallo zusammen,
wie soviele, beginne ich mal meinen Beitrag mit "vermutlich das falsche Forum, aber.." - ich finde leider kein wirklich passendes.
Ich möchte mein altes Auto verkaufen. Ich bin ziemlich "unbedarft" was Autotechnik angeht und war bei einem Händler (A) der mir so wie er war Betrag X gegeben hätte. Er hatte ihn auf der Bühne und sich angesehen. Scheckheft hat ihn nicht interessiert. Den (nicht reparierten) Unfallschaden habe ich von mir aus angegeben. Bei Händler A würde ich auch ein Auto kaufen.
Danach bin ich noch weiter rumgefahren und habe bei einem anderen Händler (B) gefragt und da kam dann die Frage, ob der Zahnriemen gewechselt wurde. Ich so.. keine Ahnung? Händler schaut ins Scheckheft - nein.
Ich habe auch noch mal mit meiner Werkstatt telefoniert, die hatten das mit mir abgesprochen, ich hatte es nur vergessen - da das Auto kaum Kilometer hat wurde der Zahnriemen nicht nach 6 Jahren gewechselt, sondern auf Sicht geprüft. Das Auto ist jetzt 8 geworden, war aber jedes Jahr bei der gleichen Werkstatt zu Durchsicht und Service.
Natürlich hat Händler B dann gleich den Preis entsprechend reduziert (500eur).
Frage: wenn ich das Fahrzeug nun an Händler A verkaufe, kann er (als "Profi"😉 mir später noch irgendwas wegen dem nicht gewechselten Zahnriemen und eventuellem Motorschaden, sollte er reißen? Entsprechende Klausel im Verkaufsvertrag natürlich vorausgesetzt - aber da findet man diverse Meinungen ob versteckte Dinge wie der Zahnriemen den Kaufvertrag bzw. den Haftungsausschluss beeinflussen. Hätte mich Händler B nicht darauf angesprochen, hätte ich bis heute nicht dran gedacht, aber das nagt jetzt doch an mir)🙁
16 Antworten
Den Fehler kann sich "Händler A" auf die Kappe schreiben. Wenn ihn ein Scheckheft nicht interessiert (aus dem man vielleicht entnehmen könnte, dass Wechselintervalle nicht regelmäßig durchgeführt wurden), dann muss er auch damit rechnen, dass dieses ggf. nicht oder unzureichend ausgefüllt wurde. Er hat von sich aus auf diese Informationen verzichtet.
Zitat:
Original geschrieben von fehlzündung
Fakt ist, wenn das Auto jährlich zur Wartung bei einer Vertragswerkstatt war, muß sich der automobile Laie drauf verlassen können, dass alles Notwenige gemacht wurde.
Wobei es hier den kleinen Unterschied gibt, dass der automobile Laie bereits weiss, dass nicht alles Notwendige gemacht wurde.
Ob man ihm das irgendwann wir nachweisen können / wollen steht wieder auf einem anderen Blatt.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Man darf als privater nicht lügen. Alles andere spielt keine Rolle. Verpaßte und nicht erwähnte Zahnriemenwechsel resultieren nicht im Verlust des Ausschließens der Sachmängelhaftung.
Mag alles so sein. Ich stelle mir aber gerade das Gekreische vor das hier losbrechen würde, wenn ein Thread namens "Angeblich scheckheftgepflegtes Auto geklauft, nun Motorschaden. Was tun?" eröffnet würde.
Man würde wohl wie hier üblich dazu raten, diesen unseriösen Verkäufer mit Dreschflegeln und Mistgabeln aus dem Dorf zu jagen.
Aber so rum isses halt immer anders.😉