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Verkauf an Händler

Hallo zusammen,

ich (Privatperson)habe mein Auto an einen Gewerblichen Autohändler verkauft.Der Vertrag erfolgte vorab im Internet.
Es kam dann ein vom Käufer Beauftragter Fahrer der das Auto begutachtete.
Natürlich hat er dann "Mängel" gefunden die im Vertrag nicht standen .
Wurden uns dann aber nach langem und lautem Telefonaten einig.
Habe dann bei dem Vertrag noch nachgetragen das Gekauft wie gesehen und es i.V. den Fahrer unterschreiben lassen war auch mit dem Käufer so vereinbart.
Ich habe nach dem ganzen Theater nun gesehen das bei dem Vertrag mehr Ausstattung (Sprachsteuerung) aufgeführt ist wie das Auto hatte.
Kann der Käufer nun im Nachgang nochmals Nach verhandeln?

VG Pio

24 Antworten

@MyGolfCabrio
es handelte sich um einen 7 Jahre alten Toyota ,also keine Oberklasse🙂

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 01. Nov. 2024 um 19:47:02 Uhr:


Die Frage des TE war ob noch was kommen kann,da zu behaupten das da gar nichts kommen wird wegen Theorie und Praxis mit dem Rat nicht weiter zu reagieren kann doch nicht wirklich jemand Ernst nehmen.
Wie kann man hier jemandem der Hilfe sucht sowas empfehlen?
Eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft steht dem Käufer zu,da spielt es keine Rolle ob angeblicher Profi oder nicht.
Auch zu behaupten wie Gerichte sowas bewerten würden ist mehr als grenzwertig,das weiß niemand für einen möglichen Fall.
Manchmal sollte man einfach mal das Fenster schließen,dann kann man sich auch nicht soweit rauslehnen.

Wie hier (fast) jeder erkannt hat, habe ich in provokantem Tonfall ein Stöckchen hingehalten.

Daß jemand aber gleich SOO hoch springt, hätte ich nicht gedacht 🙂

Trotzdem: das Gesagte nehme ich deswegen nicht zurück. Im wirklichen Leben (Praxis) kommt da gar nix.

Und nachdem der TE nun auch noch erklärt hat, daß der Knopf für Sprachsteuerung da war (aber evtl. nicht belegt) schon zweimal nicht.

Was für eine bescheuerte Erklärung für absolut falsche Aussagen.
Ist das jetzt deine zukünftige Aussage für alle Fehlleistungen?
Wollte nur mal provozieren?
Hier,wo es eigentlich um eine vernünftige Aussage gegangen ist?
Und dabei noch den schwarzen Peter weiterreichen wollen für sachliche Aussagen.
Ich hoffe für den TE das in diesem Fall deine Realität auch seine sein wird,denn seine Realität könnte ein ganz andere werden.

Zitat:

@Pui schrieb am 1. November 2024 um 20:58:29 Uhr:


Hierzu scheiden sich wohl die Geister,wie in einem Kommentar erwähnt gibt es kein Widerrufsrecht für den Händler:
Zitat BGB :Zudem kann ein Widerrufsrecht beim Autokauf nur dann vorliegen, wenn Sie das Auto bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben. Bei einem Autokauf von einer Privatperson ist ein Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.

Das ist was vollkommen anderes. Es geht hier nicht um ein Widerrufsrecht ("ich habe es mir anders überlegt, ich will das Auto nun doch nicht"😉, sondern um eine fehlende, vertraglich zugesicherte Eigenschaft.

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Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 1. November 2024 um 22:08:35 Uhr:


Was für eine bescheuerte Erklärung für absolut falsche Aussagen.
Ist das jetzt deine zukünftige Aussage für alle Fehlleistungen?
Wollte nur mal provozieren?

Du hast es immer noch nicht verstanden. Schade.

Aber lies nochmal genau: ich nehme keine meiner Aussagen zurück und brauche daher auch keine Ausreden. Und ich habe NIE die zweifellos richtigen Antworten zu Gewährleistung und "zugesicherte Eigenschaft" in Frage gestellt!

Wenn du viel Zeit hast, suche nach Gerichtsentscheidungen, WIE VIEL Sachverstand dem professionellen Händler zugeschrieben wird, und vor allem WIE WENIG dem Privatmann.

Zum Beispiel der Fall, daß jemand mit total abgefahrenen Reifen verunfallt ist. Aber der Händler bekam "als Fachmann" die Schuld, obwohl jedes Kind hätte sehen können, daß das Profil "Glatze" war.

Und jetzt glaubst du allen Ernstes,

a) daß der Händler Ansprüche stellen wird, weil es zwar einen Knopf "Sprachsteuerung" gibt, dieser aber nicht belegt ist?

b) daß ein Händler die Zeit, Nerven und Muße und das Geld aufwenden will, um einen Prozeß oder dgl. anzustrengen? Wieviel Wertminderung würde man veranschlagen? 50,- oder 100,-?

Du lebst anscheinend tatsächlich in einer anderen Welt.

Lachhaft einfach nur das Ganze. Ein "Händler" der gerne laute Telefongespräche führt.... ältere Toyotas (xyz) kauft und Leute zum abholen schickt die nach Mängeln suchen....Ist das letzte Klientel das in irgendeinem Gerichtsprozess reingezogen und seine geschäftlichen Details offenlegen möchte....Schon gar nicht wegen irgendeiner popeligen Sonderfunktionen die sowieso niemanden interessiert. Selbst bei seriösen großen Autohäusern kommt man mit solchen Beschaffenheitsvereinbarungen den Privatkunden garantiert nicht quer,weil der gewerbliche dem Privaten gegenüber rechtlich anders gestellt ist, Der Händler gilt als Sach beziehungsweise fachkundig dh. er hat beim Ankauf seine Augen aufzumachen. Er kann nicht einfach behaupten er hätte etwas nicht gesehen obwohl sich das sehr leicht überprüfen lässt. Damit fallen ja selbst Privatkäufer auf die Nase , die zum Beispiel nach kauf monieren dass eine Sitzheizung fehlt ,obwohl sie mit einem Blick feststellen konnten dass der Knopf gar nicht im Fahrzeug vorhanden ist. Dazu gibt es auch entsprechende Urteile.

Sehe ich auch so ... ein Toyota ist i.d.R. ein Schnelldreher insbesondere im Exportgeschäft, der Wagen ist längst durchgereicht ... wenn da eine Sprachsteuerungstaste war dann hat er das auch... ich kenne nur Blindknöpfe die dann aber auch nicht beschriftet sind...

Habe sowas selbst in einem fast 10 Jährigen 08/15 Focus ... das ist weit entfernt von einem intelligenten mit dem WWW vernetzten Assi ... meiner, eher meine (weibliche Stimme) kann mal rudimentär Adresse für das Navi aufnehmen, Radiosender wechseln, oder Temperatur ändern..das war´s ... gut möglich das sowas kaum genutzt wird und daher etliche Fahrer sicherlich nicht wissen das der Wagen sowas hat...

Ich wünsche @Pui, daß ihr recht habt. Mit solchen Leuten will man eigentlich kein Geschäft machen.

Es gibt bei den KFZ Fuzies ein schönes Video, wo die Masche der Autoaufkäufer gezeigt wird:
https://www.youtube.com/watch?v=GLOwSGq_5Mw

Sind doch eh ungelegte Eier.

Bis jetzt ist überhaupt nichts passiert, und es wird auch nichts weiter kommen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 03. Nov. 2024 um 12:6:40 Uhr:


Bis jetzt ist überhaupt nichts passiert, und es wird auch nichts weiter kommen.

Danke, klingt wie ein Schlußwort für diesen Thread. Und inhaltlich identisch mit dem, was ich bereits in der allerersten Antwort schrieb.

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