Verkäufer hält sich nicht an Vertragsvereinbarung

Hallo, ich weis nicht genau ob das hier der richtige Bereich ist. Ggf bitte verschieben.

Folgende Situation: Ich habe vor ca 2 Monaten einen Passat gekauft von Privat. Laut Vorbesitzer (Verkäufer) wurde u.a. in den letzten 3 Jahren Kupplung und Zahnriemen erneuert was das Auto für mich attraktiv gemacht hat. Er sagte das die Rep in einer Werkstatt gemacht wurden, er konnte die Rechnungen allerdings nicht finden. Wir haben dann im Kaufvertrag unter "sonstige Vereinbarungen" festgehalten dass er mir die Rechnungen nachsendet.
Bisher habe ich keine Rechnungen erhalten obwohl ich den Verkäufer schon mehrmals per SMS darauf hingewiesen habe.

Wie ist es nun? Ist er verpflichtet mir die Rechnungen zuzuschicken? Was kann ich weiter tun? Hätte ich (nur mal rein interessehalber) das Recht vom Kauf zurückzutreten?

Gruß CGTi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer



Zitat:

Original geschrieben von remarque4711


Und.... die normale Rechtsschutz ist dafür nicht zuständig.
ach ja? Und warum nicht?
Seit wann macht es einen Unterschied, ob ich eine Waschmaschine, einen Plasma-Fernseher (wo in beiden Fällen wohl die private Rechtsschutz-VS greifen würde - oder etwa nicht?), oder wie hier ein Auto kaufe und Streitigkeiten mit dem Verkäufer habe?

Und zu deinen tollen Vertragsbedingungen: zufällig kombinierte Privat/KFZ-Rechtsschutz-VS?
Natürlich deckt die dann alles ab.

So, nochmal Bedingungen - nur für Dich:

Privatrechtsschutz (nicht bei allen Versicherern die gleichen §)

Zitat (Advocard §21)
(5) Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter,
Leasingnehmer oder Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande,
zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.
Zitat Ende

Zitat (Roland §23)
(4) Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer
und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der
Luft sowie Anhängers.
Zitat Ende

Zitat (ARAG §25)
(4) Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer
und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder
in der Luft sowie Anhängers.
Zitat Ende

Wenn Du willst, kann ich Dir noch mehr Bedingungen raussuchen 😁 🙄.
Du kannst auch gerne meine Behauptungen widerlegen 😁.

Ein Motorfahrzeug zu Lande ist übrigens u.a. ein Auto 🙂.

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Einschreiben, ob mit oder ohne Rückschein sind rechtlich völlig wertlos.
Das sicherste ist eine Zustellung per Boten der Kenntnis vom Inhalt des Schreibens hat.( Alles schriftlich dokumentieren und vom Boten unterschreiben lassen)So hat man einen Zeugen. Am coolsten geht das als Zustellung per Gerichtsvollzieher! Eignet sich auch für Zustellungen bundesweit.Ist gar nicht teuer, habe dafür mal 15 Euronen bezahlt. Das ist einem doch der Spaß wert, zumal das von vornherein ein schönes Drohpotenzial hat.

Hier mal ein Link:
http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/mahnungen/

Kosten stehen auch drin, ist sogar billiger als vorhin geschrieben.

ich denke ich werde ihm erst nochmal per sms mit konsequenzen drohen, vll meldet er sich ja dann doch nochmal.

Kindergartenkram. Entweder anrufen oder mal vorbeifahren und holen.

Ist im Vertrag eine Frist gesetzt, bis wann die Rechnungen übersandt sein sollen?

Ist etwas am Wagen kaputt, dass die Rechnungen so wichtig sind?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von CGTi


ich denke ich werde ihm erst nochmal per sms mit konsequenzen drohen, vll meldet er sich ja dann doch nochmal.

Lass dieses SMS-Gehampel!

Und halt doch nicht immer noch vom Berg, was diese Rechnungen für Positionen beinhalten.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle



Zitat:

Original geschrieben von CGTi


ich denke ich werde ihm erst nochmal per sms mit konsequenzen drohen, vll meldet er sich ja dann doch nochmal.
Lass dieses SMS-Gehampel!

Und halt doch nicht immer noch vom Berg, was diese Rechnungen für Positionen beinhalten.

"unter anderem Kupplung und Zahnriemen" hat er doch schon geschrieben! er wird wohl kaum die zwei unwichtigsten dinge in der aufzählung aufgeführt haben. "hinterer türpin links und und alle vier ventilkappen. ach ja, auch kupplung und zahnriemen, danke, dass ihr nachgefragt habt, sonst hätte ich es vergessen...."

Überlesen

er hat mir rechnungen per mail als pdf geschickt, ohne briefkopf. also nicht erkennbar von welcher werkstatt ...bzw ob überhaupt. er meint damit wäre das geklärt. die rechnungen für den angeblichen kupplungs- und zahnriemenwechsel (die für mich von interesse sind) sind natürlich nicht dabei ..... langsam hab ich die schnauze voll...

Und was soll die Aufregung?

Im Eingangspost hast du doch schon geschrieben, dass der Verkäufer die Rechnungen nicht mehr finden kann und er dir dies vor Vertragsschluss mitteilte. Dann nutzt die beste vertragliche Vereinbarung nichts, da sie nicht erfüllt werden kann.

Dann hätte ioh die Karre nicht gekauft.

Was hat denn das Wägelchen mit welchem Baujahr überhaupt gekostet?

aber dann hätte er es doch nicht versprechen und in den kaufvertrag reinschreiben dürfen. er meinte er hat sie nicht gefunden würde aber nochmal nachschauen und zur not bei der werkstatt eine zweite ausfertigung der rechnung besorgen, weil die die ja im computer eh abspeichern. es ging mir einfach darum ob das rechtens ist was er macht. shließlich wurden mir sachen versprochen die nun nicht eingehalten werden. und ich wollte einfach meinungen von anderen was ihr machen würdet an meiner stelle.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Im Eingangspost hast du doch schon geschrieben, dass der Verkäufer die Rechnungen nicht mehr finden kann und er dir dies vor Vertragsschluss mitteilte. Dann nutzt die beste vertragliche Vereinbarung nichts, da sie nicht erfüllt werden kann.

Doch, auch in diesem Fall nutzt die vertragliche Vereinbarung dem Käufer etwas. Sie macht den Verkäufer nämlich schadenersatzpflichtig, wenn er die vertragliche Vereinbarung nicht erfüllen kann.

Hier wird ein Aufriss um eine Bagatelle gemacht....Wahrscheinlich hat die Karre weniger als 5000 € gekostet. Klar am Besten Wandlung wegen einer Bescheuerten Rechnung...das Gesicht vom Richter würde ich gerne sehen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Im Eingangspost hast du doch schon geschrieben, dass der Verkäufer die Rechnungen nicht mehr finden kann und er dir dies vor Vertragsschluss mitteilte. Dann nutzt die beste vertragliche Vereinbarung nichts, da sie nicht erfüllt werden kann.
Doch, auch in diesem Fall nutzt die vertragliche Vereinbarung dem Käufer etwas. Sie macht den Verkäufer nämlich schadenersatzpflichtig, wenn er die vertragliche Vereinbarung nicht erfüllen kann.

Da habe ich Zweifel, da der Käufer vor Vertragsschluss schon wusste, dass die Rechnungen nicht auffindbar sind. Und welcher Schaden ist ihm entstanden?

Eben wenn der Wagen keine 40.000€ gekostet hat, kommt es einem wirtschaftlichen Schaden gleich, wenn der TE diese Reparaturen selber nachholen muss.

Und ich weiß nicht was so schwer zu verstehen ist...der Verkäufer hat VERTRAGLICH zugesichert die Rechnungen nachzureichen. Kann er dies nicht (fanden die Reparaturen überhaupt statt?), kann der TE weitere Schritte einleiten.

Oder würde euch sowas nicht jucken?

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz


Muss mich da nicht einlesen, bin gelernter Kaufmann und kenn mich damit aus.

Es ist nicht möglich, die Zustellung eines Schriftstückes anhand des Hilfsmittels "Einschreiben" (egal in welcher seiner Ausprägungen) zu beweisen.

Es dient bestenfalls dazu, die Hemmschwelle des Adressaten zu verändern sofern man einen erwischt der sich nicht damit auskennt.

Beweiskraft hat dagegen eine Zustellung via Postzustellungsurkunde durch den Gerichtsvollzieher, der nicht nur die versuchte Zustellung irgendeines Umschlags, sondern auch den Inhalt des Schreibens dokumentiert.

Solltest Du als Kaufmann eigentlich wissen.

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