Verkäufer darf mir das leasingrücknahmeprotokoll nicht vorlegen....????

Hallöchen haben mir heute einen teuren gebrauchten bei Audi angesehen...
Es war ein Auto aus einem Leasingvertrag 3 Jahre alt.
Ich durfte kurz in die Reparatur / Werkstatt History einsehen durch schnelles scrollen am pc und da kam einiges. Zu meiner Frage nach dem Leasingrücknahmeprotokoll kam nur das er es mir nicht vorlegen darf. Ist den diese Aussage richtig ? Da er mir auf meine Fragen auf Schäden keine Antwort gegeben hat und auch nicht zur Aussage kam aber dann bei der Werkstatt History Frontscheibe getauscht, Kofferraum Verkleidung etc.pp. Bin ich der Meinung das mir dies und das verschwiegen wird.

Beste Antwort im Thema

Natürlich gibts kein Gesetz dass ihn verpflichten könnte dir das Protokoll zu zeigen, aber auch eben keins das es verbietet. Der gern vorgebrachte Datenschutz ist Quatsch: alle personenbezogenen Daten (Name Leasingnehmer und so) können ja geschwärzt werden.

Die Lösung ist ganz einfach: wenn der Verkäufer dir das nicht zeigt, kaufst du eben nicht.

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Erst mal an Kester es geht um einen Batzen Geld und nicht um eine Tüte Gummibärchen.
Und wie vorher beschrieben kaum Zeit den Wagen anzusehen, bewölkter Himmel und der Wagen stand unter(dunkel)
Ich möchte nicht das Auto kaufen um mich dann zu ärgern das hier und da noch irgendwo ein Schaden / Kratzer ist der mir vorher nicht aufgefallen ist.
Aber wenn man nichts zu verbergen hat kann man eigentlich alles offen legen oder man möchte kein Geschäft machen.
Und Leasingwagen stand schön in der Anzeige.
Werkstatt History gehört meiner Meinung nach schon zum Service oder hat sich mittlerweile alles geändert der letzten 10 Jahre.
Würde sagen wir schließen den tread, habe mir durch eure Kommentare jetzt ein Bild machen können.

Werkstatt Historie hat noch nie zum Service gehört oder verwechselst du es mit Scheckheft / Wartungsheft?

Moin,

Du sagst du hast die Werkstatthistorie gesehen, WAS soll deiner Meinung nach noch zusätzliches im Übergabeprotokoll stehen, dass da nicht drin steht, enorm wichtig ist usw.pp.???

Das Übergabeprotokoll ist eine wenig umfangreiche äußerliche Begutachtung. Reparaturhistorie, ggf. Unfallgutachten usw.pp. sind allesamt viel umfangreicher und wichtiger.

Und merke auch mal folgendes - du willst als Kunde ordentlich behandelt und informiert werden - was meiner Meinung nach gut funktioniert hat - aber du forderst, forderst und forderst - auch ein Verkäufer muss nicht nach deiner Pfeife tanzen. Der einzige Grund ist doch - du weißt das ea existiert und hast grad die Fantasie, das da weiß Gott was drin steht. Du weißt aber genauso wie alle anderen, die hier Horrorszenarien malen gar nicht WAS da denn drin stehen sollte.

Und wenn du Angst hast, dass man dir DARÜBER einen Unfallschaden verheimlicht - dann fahr mit dem Karren halt zum TÜV und lass die nachsehen. Denn wenn der dich bescheißen wollte - woher weißt du dann, dass der das Protokoll nicht auch faked oder die unangenehmen Passagen als angeblich Personenbezogene Daten schwärzt?!

LG Kester

Finde es auch, dieses Übergabeprotokoll ist ein Dokument zwischen Leasing Geber & Nehmer... und damit geht es einen folgenden Gebrauchtwagenkäufer schlicht nichts an ...

Mag sein, das es einige brennend interessiert, bekommt man es... ok, aber erwarten sollte man es nicht ...

Zumal je nach Protokoll, da auch sehr persönliche Sachen vom Leasingnehmer drin stehen können .. wie private km, Tankkarte verloren, Flecken auf dem Sitz😰 und und und...

Warum nicht auch gleich den Leasingvertrag fordern inkl. Schufa Auszug vom Nehmer, womit man seine Finanzsituation abschätzen kann, oder Kontoauszüge, hat er das billige KClassik Wischwasser gekauft oder das premium Herstellerprodukt ?😁

Ist für mich das gleiche wie Reparaturrechnungen, schön wenn sie dabei sind, wenn nicht dann ist es ebend so..

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. November 2019 um 10:27:42 Uhr:


Derartiges Gebaren ist mal wieder eine Bestätigung für meine Einstellung, grundsätzlich die Finger von Leasingrückläufern zu lassen...

Das ist keineswegs ein spezifisches Thema von Leasingrückläufern, das betrifft ALLE Gebrauchtfahrzeuge.
Derartiges Gebaren ist mal wieder eine Bestätigung für meine Einstellung, daher grundsätzlich die Finger von Gebrauchtwagen zu lassen...
Der Gebrauchtkäufer kauft IMMER die Katze im Sack.

Enweder man kauft neu mit allen Konsequenzen, oder man muss sich auf sein Glück verlassen, egal wer Vorbesitzer war
Dazwischen gibts nicht viel.

Zitat:

@Blackmen schrieb am 10. November 2019 um 13:39:58 Uhr:


Wenn man davon ausgeht, dass bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges jeder kleinste Makel für den Leasingnehmer eingepreist wurde - würde ich als Käufer eines Leasingautos ein absolut makeloses geputztes und ohne Beschädigungen enthaltendes Fahrzeug erwarten.

Alles andere ist Übervorteilung.

Nö. Warum glaubst Du müsse das so sein?
In so einem Protokoll werden alle Schäden festgehalten.
Ob die der Leasinggeber beseitigen lässt, oder das Fahrzeug mit entsprechender Wertminderung weiter verkauft (was in 90% der Fälle Usus sein wird) ist allein seine Sache.
Du kannst erwarten was Du möchtest, aber ganz sicher nicht, dass dich ein Verkäufer mit der Nase auf jedes Staubkorn stößt, oder gar dass er dir gegenüber Rechenschaft über seine Einkaufsmodalitäten machen würde.
DIeses Protokoll ist ein Dokument zwischen zwei Parteien: Dem früheren Leasinggeber und dem früheren Leasingnehmer. Alle anderen Personen geht dieses NICHTS an.

Bekommen wirst Du schlussendlichein Fahrzeug in einem Zustand X zu einem Preis Y. Ob dir dieser zu sagt, ist wiederum deine Entscheidung. Musst halt alles brav gründlich in Augenschein nehmen.

WIe gesagt: Wem das nicht passt, der muss neu kaufen.

Zitat:

@tartra schrieb am 11. November 2019 um 09:37:50 Uhr:


Finde es auch, dieses Übergabeprotokoll ist ein Dokument zwischen Leasing Geber & Nehmer... und damit geht es einen folgenden Gebrauchtwagenkäufer schlicht nichts an ...

Mag sein, das es einige brennend interessiert, bekommt man es... ok, aber erwarten sollte man es nicht ...

Zumal je nach Protokoll, da auch sehr persönliche Sachen vom Leasingnehmer drin stehen können .. wie private km, Tankkarte verloren, Flecken auf dem Sitz😰 und und und...

Warum nicht auch gleich den Leasingvertrag fordern inkl. Schufa Auszug vom Nehmer, womit man seine Finanzsituation abschätzen kann, oder Kontoauszüge, hat er das billige KClassik Wischwasser gekauft oder das premium Herstellerprodukt ?😁

Ist für mich das gleiche wie Reparaturrechnungen, schön wenn sie dabei sind, wenn nicht dann ist es ebend so..

Vergiss nicht die Gehaltsabrechnung zu fordern. Wenn der Verkäufer mehr verdient als man selbst, verdient an dem Wagen und an dir viel zu viel. Fazit : der Verkäufer zieht einen über den Tisch. Finger weg 😁

Das Leasingrücknahmeprotokoll ist ein Dokument, welches AUSSCHLIEßLICH für den Leasinggeber (Bank) und dem Leasingnehmer (Vorbesitzer) bestimmt ist. Wenn nicht mindestens eine dieser beiden Parteien der Verwendung der Daten zustimmt, DARF es gar nicht weiter gezeigt werden. Das Autohaus hat keinerlei Rechte daran.

Das Ganze ist doch sehr einfach, der Verkäufer muss nicht an den TE verkaufen aber der TE muss auch nicht bei diesem Händler/Verkäufer kaufen.

Letzten Endes sitzt der Verkäufer am längeren Hebel da Er die Ware der Begierde hat.

Ich verstehe nur die Verbissenheit einiger potentiellen Käufer nicht. Da hagelt es Anzeichen dafür das das Auto nicht so toll sein könnte wie es scheint, man kommt mit dem Verkäufer nicht klar aber will mit aller Gewalt dieses Auto kaufen.
Wenn mir das Auto spanisch vorkommt oder ich dem Verhäufer misstraue verlasse ich diesen Händler und suche weiter.

Ohne jetzt jemandem zu Nahe treten zu wollen, aber der Verkäufer dürfte den Einruck gewonnen haben das es mit diesem Kunden Ärger gibt wenn er ihm dieses Auto verkauft.
Oder wie es mein Händler immer so schön sagt, manchmal ist kein Geschäft das besere Geschäft.

Wenn ich an einen anderen Threat denke hat sich der Verkäufer schon weit aus dem Fenster gelehnt als Er dem TE einen Blick in die Werkstatthistorie ermöglichte. Bei vielen Händler darf man das nicht mal wenn man das Auto schon gekauft hat.

Und was die 3000€ Schaden angeht, das passt locker zu den Angaben Stoßfänger und Kotflügel, ist da eher ein günstiger Schaden.
Bei Meinem sind da schon mal gut 2000€ für den vorderen Stoßfänger fällig, inklusive 1 NSW.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 11. November 2019 um 20:28:45 Uhr:


Das Ganze ist doch sehr einfach, der Verkäufer muss nicht an den TE verkaufen aber der TE muss auch nicht bei diesem Händler/Verkäufer kaufen.

Letzten Endes sitzt der Verkäufer am längeren Hebel da Er die Ware der Begierde hat.

...

hast Du eine DDR-Sozialisierung?
(wo der Normalkäufer 15 Jahre auf seinen Trabi warten musste)
oder wenigstens in den ´70er Jahren bei ner Daimler-Niederlassung das VerkaufenAutos zuteilen gelernt?
(zu Zeiten, als man auf seinen /8 oder W123 1 Jahr warten musste)

meistens sitzen die 5 Autohäuser im Landkreis, die jedes ein Dutzend für den Kunden passendes Auto am Hof stehen haben, eher am kürzeren Hebel 😉

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 11. November 2019 um 20:28:45 Uhr:


...
Letzten Endes sitzt der Verkäufer am längeren Hebel da Er die Ware der Begierde hat.
...

Ohne die beiden näher zu kennen, würde ich sagen ihre Hebel sind gleich lang 😉

Der eine hat das Objekt der Begierde, der andere die Scheine der Begierde

Zitat:

@andy1080 schrieb am 11. November 2019 um 20:19:16 Uhr:


Das Leasingrücknahmeprotokoll ist ein Dokument, welches AUSSCHLIEßLICH für den Leasinggeber (Bank) und dem Leasingnehmer (Vorbesitzer) bestimmt ist. Wenn nicht mindestens eine dieser beiden Parteien der Verwendung der Daten zustimmt, DARF es gar nicht weiter gezeigt werden. Das Autohaus hat keinerlei Rechte daran.

Das Gutachten gehört dem, der es beauftragt und bezahlt hat. In der Regel der Leasinggeber: Bank oder Händler oder Werk. Niemals der Leasingnehmer und schon gar nicht der pot. neue Besitzer.

Wenn Du @loveland ein Gutachten haben möchtest, dann solltest Du selbst eines beauftragen. Der VK überlässt Dir sicherlich für eine Stunde den Wagen, damit Du damit zum TÜV kannst.

Wie sehen Deine Verhandlungen in der Zwischenzeit aus? Kaufst Du? Hast Du gekauft?

Der Te fragt aktuell im Werk an und verlangt die Schichtpläne...

"Der eine hat das Objekt der Begierde, der andere die Scheine der Begierde"

oder auch nicht, hat die Bank auch einen Hebel?😁😁

ok genug Spass...

Zitat:

@tartra schrieb am 12. November 2019 um 10:04:29 Uhr:


Der Te fragt aktuell im Werk an und verlangt die Schichtpläne...

... und die CVs der Arbeiter, die das Auto montiert haben!

Ja und das nennt sich Zins. Da wir im Moment so gut wie keinen Zins haben, haben sie momentan nur ihre Gebühren🙂

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