Verjährungsfristen, wegen fehler der Behörde
Hallo zusammen,
Ich bräuchte eine kleine Hilfe bezüglich einer Verjährungsfrist in der Straßenverkehrsordnung.
Und zwar habe ich beim Kraftfahrt- Bundesamt mein Punktestand abgefragt, dabei habe ich festgestellt, das ich am 10.06.12 mit überhöhter Geschwindigkeit 27km/h zuviel außerorts(Folge 3Punkte und Geldbuße 80€+ Bearbeitungsgebühr) geblitzt worden war, ich wies nicht ob ich es war, ich habe aber bis heute kein Bescheid oder Anhörung diesbezüglich von der Stadt bekommen, wo auch zum Beispiel die Geldbuße usw. drin stehen müsste.
Zusatzinfo aus dem Schreiben der KBA: Datum der Entscheidung 18.07.2012 /Datum der Rechtskraft 21.08.2012
am 11.12.2012 habe ich bei der Stadt angerufen und nachgefragt, und herausgekommen ist , das die bei der Stadt einen Fehler mit der Adresse gemacht haben(Falsche Adresse, eine Mischung aus meiner Alten und Neuen Adresse),Richtige ist und war damals aber Hinterlegt, sprich die Adresse existiert gar nicht, wohin die alle Briefe geschickt haben. Im verlaufe des Gespräches hat mir der Mitarbeiter gesagt, das dass Bußgeldbescheid noch nachträglich an die Richtige Adresse gerichtet wird, und ich diese Bezahlen muss.
Dies sehe ich aber nicht ein, denn wenn ich die anfrage beim KBA nicht gemacht hätte und mir das nicht aufgefallen währe hätten die das auch nie gemerkt.
Jetzt zu meiner Frage: ich habe auf diversen Internetseiten folgendes gefunden:
``Die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beträgt 3 Monate, allerdings nur, solange Sie wegen dieser Straftat weder einen Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage bekommen haben. Falls dies der Fall ist, dauert die Verjährungsfrist 6 Monate. ´´
Quelle http://www.bussgeldkatalog.biz/verjaehrung.html
Siehe auch: http://www.dingeldein.de/veroef/veroef32.htm
Für mich ist dies eindeutig, den ich habe bis heute sprich ca.6 Monate nach Begehung der Tat kein Bescheid bekommen, also ist die Strafftat Verjährt oder nicht.
Bitte um dringende Hilfe Diesbezüglich.
Beste Antwort im Thema
Verjährt!
Der richtige Adressat ist ein Bestandteil im Verwaltungsverfahren. Ein Vorwurf muss natürlich ordentlich zugestellt werden. Die Möglichkeit des Rechtsweges darf niemanden entzogen werden. Der Fehler lag auf Seiten der Behörde!
Materielle oder formelle Fehler die einen Verwaltungsakt nichtig und oder rechtswidrig machen!
Weitere Ausführungen erspare ich mir an dieser Stelle...
Es besteht hier möglicherweise eine Unmöglichkeit...da der potentielle "Verursacher der Tat" keine Kenntnis hatte und er auch nie ordnungsgemäß darüber informiert wurde!
😉
Zeigt im übrigen auch wieder die Menschlichkeit einer Behörde...😉
43 Antworten
Da ist auch noch das Thema „Geldbuße 80€+ Bearbeitungsgebühr“.
Hatte die Stadtverwaltung bis Dato noch kein Interesse ihre Forderungen einzutreiben? Da sind die doch immer ganz schnell dabei und setzen alle Hebel in Bewegung.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Die Frage ist, warum sollte die Behörde Punkte vergeben, wenn die Briefe als unzustellbar zurückkommen? Dann würde sich dort doch jemand Fragen "warum kommt unsere Post denn zurück zu uns?". Aber es würde halt nicht das Verfahren bis zum Ende durchgezogen.Wenn aber - so wie hier angedeutet - der Postbote den Bescheid in den alten Briefkasten geworfen hat, hat er auch dafür unterschrieben, dass der Brief in den Empfangsbereich des TE gelangt ist.
Für die Behörde also wurde der Bescheid zugestellt.
Ja, aber die Behörde bekommt den gelben Zettel zurück. Dort kann der Briefträger nur, wenn er ehrlich ist, angekreuzt haben "Ich traf den Empfänger nicht an und habe den Brief im Briefkasten abgelegt". Wenn es aber nun offensichtlich ist, dass sich der Briefkasten nicht an der aktuellen Adresse der Empfängerin befand, dann deutet der Anschein darauf hin, dass der Brief nicht in ihren Machtbereich gelangt ist.
Zitat:
Jetzt ist es doch Aufgabe des TE, der Behörde und dem Postboten nachzuweisen, dass diese einen Fehler gemacht haben und er den Brief nie erhalten hat.
Im Prinzip ja. Denn derjenige, der sich auf etwas beruft, hat dies auch zu beweisen. Nur, in diesem Fall steht der Adressfehler ja unzweifelhaft fest. Insofern Anscheinsbeweis vorhanden.
Nach Schilderung des TE gibt es unter der Adresse keine Person mit diesem Namen. Ein Briefzusteller kann keine Zustellung vornehmen! Es fehlt der Name am Briefkasten!
Deswegen kam der Brief zurück an den Absender....😉
Der TE hat doch sogar bei der Behörde angerufen und denen gesagt, dass die Adresse falsch ist. Wieso ruft er denn an, wenn er den Brief nie erhalten haben will? 😉😉 Schon sehr schlau angefangen 😁
Und die Geschichte mit dem Adressat: der Adressat im Verwaltungsverfahren ist nicht gleich dem Adressat bei der Post...hat der Hafi aber auch schon erklärt. An der falschen Adresse braucht man da nicht rumsuchen, wenn man einen falschen Adressaten herbeizaubern will...
Edit:
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Soweit einverstanden.Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
@ Peter (nur zur Klarstellung): Das Ordnungswidrigkeitsverfahren ist kein Verwaltungsverfahren und der Bußgeldbescheid kein Verwaltungsakt.
Sehr spannende Diskussion immer 🙂 Nur leider nicht hier 🙁
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Zum Thema Postbote und Briefe an der falschen Adresse meine Erfahrung aus der Familie: Meine Cousine ist umgezogen in den Nachbarort und hatte vergessen bei einem Unternehmen die Adresse zu ändern (Abo des Virenschutzes für ihr Notebook, jährliche Rechnung). Anstatt der Postbote die Briefe zurück schickte hat er diese wohl immer fleißig beim Nachmieter in den Briefkasten geworfen. Erst als die 3. Mahnung vom Inkassounternehmen kam hat der (vermutlich neue) Postbote wohl das Schreiben als unzustellbar zurück geschickt. Dann kam die Mahnung nochmal ca. 2 Wochen verzögert bei meiner Cousine an, am Tag als die letzte Frist abgelaufen wäre.
Der (vermutlich alte) Postbote hat fast 6 Monate erfolgreich das Namensschild am Briefkasten ignoriert.
Meine Cousine ist da nochmal mit einem blauen Auge herausgekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Der TE hat doch sogar bei der Behörde angerufen und denen gesagt, dass die Adresse falsch ist. Wieso ruft er denn an, wenn er den Brief nie erhalten haben will? 😉😉 Schon sehr schlau angefangen 😁
Der oder die TE hat doch geschrieben, dass er/sie eine KBA-Auskunft eingeholt hat. Einfach den Ausgangsthread nochmal lesen.
Zitat:
Und die Geschichte mit dem Adressat: der Adressat im Verwaltungsverfahren ist nicht gleich dem Adressat bei der Post...hat der Hafi aber auch schon erklärt. An der falschen Adresse braucht man da nicht rumsuchen, wenn man einen falschen Adressaten herbeizaubern will...
Hmm, falscher Adressat, keine Ahnung. An wen der Bußgeldbescheid gehen sollte, ist wohl klar. Jedoch muss dafür der Bescheid in den Machtbereich dieser Person gelangen. Ist das innerhalb der Verjährungsfrist nicht erfolgt, ohne dass der Empfänger etwas dafür kann, dann ist der Bescheid verjährt. Gerne können wir aber auch anderslautende Auffassungen diskutieren.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Sehr spannende Diskussion immer 🙂 Nur leider nicht hier 🙁Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Soweit einverstanden.
Verstehe nicht, worauf du hinaus willst.
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Der oder die TE hat doch geschrieben, dass er/sie eine KBA-Auskunft eingeholt hat. Einfach den Ausgangsthread nochmal lesen.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Der TE hat doch sogar bei der Behörde angerufen und denen gesagt, dass die Adresse falsch ist. Wieso ruft er denn an, wenn er den Brief nie erhalten haben will? 😉😉 Schon sehr schlau angefangen 😁
Oder du liest einfach nochmal das Eingangs-Posting (ein Thread ist das ganze Thema hier). Da steht nämlich auch, dass er bei der Stadt angerufen hat. Wenn er behaupten wollte, dass er keinen Brief bekommen hat, wieso ruft er dann beim Absender an und erkundigt sich danach? Na, klingelts? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Hmm, falscher Adressat, keine Ahnung. An wen der Bußgeldbescheid gehen sollte, ist wohl klar. Jedoch muss dafür der Bescheid in den Machtbereich dieser Person gelangen. Ist das innerhalb der Verjährungsfrist nicht erfolgt, ohne dass der Empfänger etwas dafür kann, dann ist der Bescheid verjährt. Gerne können wir aber auch anderslautende Auffassungen diskutieren.Zitat:
Und die Geschichte mit dem Adressat: der Adressat im Verwaltungsverfahren ist nicht gleich dem Adressat bei der Post...hat der Hafi aber auch schon erklärt. An der falschen Adresse braucht man da nicht rumsuchen, wenn man einen falschen Adressaten herbeizaubern will...
Der Machtbereich hat nichts mit dem Adressaten zu tun. Lies doch einfach die Ausführungen von hafi. Ein falscher Adressat ist es dann, wenn Person X gemeint ist, Person Y aber angeschrieben wird. Hat aber überhaupt nix damit zu tun, was die Post (oder ein sonstiges Briefeverteilungsunternehmen) unter dem Begriff Adressat (nämlich den Anschrifteninhaber) versteht.
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Verstehe nicht, worauf du hinaus willst.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Sehr spannende Diskussion immer 🙂 Nur leider nicht hier 🙁
hafi gab dir recht, dass ein Bußgeldbescheid kein Verwaltungsakt ist. Das ist grds. richtig, OBWOHL der Bescheid an sich alle Anforderungen an einen VA erfüllt. Und die ganze Diskussion darum, warum es trotzdem nicht so ist, finde ich spannend. Ist aber keine Diskussion für MOTOR-Talk, sondern eher für ein Rechtsforum...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Oder du liest einfach nochmal das Eingangs-Posting (ein Thread ist das ganze Thema hier). Da steht nämlich auch, dass er bei der Stadt angerufen hat. Wenn er behaupten wollte, dass er keinen Brief bekommen hat, wieso ruft er dann beim Absender an und erkundigt sich danach? Na, klingelts? 😉
....laut seinem Eröffnungspost hat der Threadersteller Unregelmäßigkeiten (geblitzt worden) auf seinem Flensburger Punktekonto festgestellt.
Daraufhinhat er bei der Stadt (hier offensichtlich die Verfolgungsbehörde) angerufen und sich nach dem Sachstand erkundigt.
Na, klingelts? 😉
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von witja1987
Hallo zusammen,
Ich bräuchte eine kleine Hilfe bezüglich einer Verjährungsfrist in der Straßenverkehrsordnung.Und zwar habe ich beim Kraftfahrt- Bundesamt mein Punktestand abgefragt, dabei habe ich festgestellt, das ich am 10.06.12 mit überhöhter Geschwindigkeit 27km/h zuviel außerorts(Folge 3Punkte und Geldbuße 80€+ Bearbeitungsgebühr) geblitzt worden war, ich wies nicht ob ich es war, ich habe aber bis heute kein Bescheid oder Anhörung diesbezüglich von der Stadt bekommen, wo auch zum Beispiel die Geldbuße usw. drin stehen müsste.
Zusatzinfo aus dem Schreiben der KBA: Datum der Entscheidung 18.07.2012 /Datum der Rechtskraft 21.08.2012am 11.12.2012 habe ich bei der Stadt angerufen und nachgefragt, und herausgekommen ist ,
Seit wann ist eine Stadt für außerorts zuständig? Da kann es nur der Landkreis oder das Bundesland sein, denn an der Stadtgrenze hört die Zuständigkeit auf.
Und woher weiß man, welche Stadt? Es gibt so viele in Deutschland.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
....laut seinem Eröffnungspost hat der Threadersteller Unregelmäßigkeiten (geblitzt worden) auf seinem Flensburger Punktekonto festgestellt. Daraufhin hat er bei der Stadt (hier offensichtlich die Verfolgungsbehörde) angerufen und sich nach dem Sachstand erkundigt.
Na, klingelts? 😉N.T.
Klingeling!
Bleibt noch eine Frage unbeantwortet:
Woher wusste die TE WELCHE Stadtverwaltung sie ansprechen musste, wenn nicht aus dem Absender des angebl. nie zugegangenen Schreibens?
Aus dem Flensburger Punkteauszug ist das nicht ersichtlich.
Ich würde Tecci6N recht geben, der erste Fehler wurde bereits hier gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
hafi gab dir recht, dass ein Bußgeldbescheid kein Verwaltungsakt ist. Das ist grds. richtig, OBWOHL der Bescheid an sich alle Anforderungen an einen VA erfüllt. Und die ganze Diskussion darum, warum es trotzdem nicht so ist, finde ich spannend. Ist aber keine Diskussion für MOTOR-Talk, sondern eher für ein Rechtsforum...
Kurz Offtopic:
- Bussgeldbescheid beinhaltet die Ahndung eines Verstosses gegen eine Vorschrift
- Verwaltungsakt beinhaltet die Anordnung zur Regelung einer Sache
O.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Oder du liest einfach nochmal das Eingangs-Posting (ein Thread ist das ganze Thema hier).Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Der oder die TE hat doch geschrieben, dass er/sie eine KBA-Auskunft eingeholt hat. Einfach den Ausgangsthread nochmal lesen.
Ja, ich meinte Ausgangs
posting. Danke für deinen Hinweis.
Zitat:
Da steht nämlich auch, dass er bei der Stadt angerufen hat. Wenn er behaupten wollte, dass er keinen Brief bekommen hat, wieso ruft er dann beim Absender an und erkundigt sich danach? Na, klingelts? 😉
Vielleicht hält er/sie sich ja meistens in dieser Gegend auf und hat einfach bei der Stadtverwaltung an seinem Wohnort angerufen. Auf jeden Fall könnte man den/die TE dazu befragen. Ein Beweis, dass doch ein Brief angekommen ist, ist das noch lange nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Der Machtbereich hat nichts mit dem Adressaten zu tun. Lies doch einfach die Ausführungen von hafi. Ein falscher Adressat ist es dann, wenn Person X gemeint ist, Person Y aber angeschrieben wird. Hat aber überhaupt nix damit zu tun, was die Post (oder ein sonstiges Briefeverteilungsunternehmen) unter dem Begriff Adressat (nämlich den Anschrifteninhaber) versteht.Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Hmm, falscher Adressat, keine Ahnung. An wen der Bußgeldbescheid gehen sollte, ist wohl klar. Jedoch muss dafür der Bescheid in den Machtbereich dieser Person gelangen. Ist das innerhalb der Verjährungsfrist nicht erfolgt, ohne dass der Empfänger etwas dafür kann, dann ist der Bescheid verjährt. Gerne können wir aber auch anderslautende Auffassungen diskutieren.
Schön. Nur ging es um die Frage der Verjährung, welche auch mit der korrekten Zustellung zu tun hat. Auch wenn der Adressat richtig ist, kann die Zustellung misslingen, zum Beispiel wegen fehlerhafter Adresse.
@ TE: Könntest du noch einmal schildern, wie es dazu gekommen ist, dass du bei dieser Stadt angerufen hast?
Auf dem Schreiben aus Flensburg, wo die Punkte und die Straftat steht ist unten die Behörde gennant, welche die Straftat nachverfolgt bzw. das Busgeld zustellt und ausstelt. deshalb habe ich es herausgefunden und die Angerufen.
Aufmerksam den ersten Beitrag lesen dan klären sich viele Fragen.``wer lesen kann ist klar im vorteil´´
zur zeit befasst sich mein Anwalt mit der Sache. wenn ich einen erfolg verbuchen kann werde ich es euch mitteilen.