Verjährungsfristen, wegen fehler der Behörde

Hallo zusammen,
Ich bräuchte eine kleine Hilfe bezüglich einer Verjährungsfrist in der Straßenverkehrsordnung.

Und zwar habe ich beim Kraftfahrt- Bundesamt mein Punktestand abgefragt, dabei habe ich festgestellt, das ich am 10.06.12 mit überhöhter Geschwindigkeit 27km/h zuviel außerorts(Folge 3Punkte und Geldbuße 80€+ Bearbeitungsgebühr) geblitzt worden war, ich wies nicht ob ich es war, ich habe aber bis heute kein Bescheid oder Anhörung diesbezüglich von der Stadt bekommen, wo auch zum Beispiel die Geldbuße usw. drin stehen müsste.
Zusatzinfo aus dem Schreiben der KBA: Datum der Entscheidung 18.07.2012 /Datum der Rechtskraft 21.08.2012

am 11.12.2012 habe ich bei der Stadt angerufen und nachgefragt, und herausgekommen ist , das die bei der Stadt einen Fehler mit der Adresse gemacht haben(Falsche Adresse, eine Mischung aus meiner Alten und Neuen Adresse),Richtige ist und war damals aber Hinterlegt, sprich die Adresse existiert gar nicht, wohin die alle Briefe geschickt haben. Im verlaufe des Gespräches hat mir der Mitarbeiter gesagt, das dass Bußgeldbescheid noch nachträglich an die Richtige Adresse gerichtet wird, und ich diese Bezahlen muss.

Dies sehe ich aber nicht ein, denn wenn ich die anfrage beim KBA nicht gemacht hätte und mir das nicht aufgefallen währe hätten die das auch nie gemerkt.

Jetzt zu meiner Frage: ich habe auf diversen Internetseiten folgendes gefunden:

``Die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beträgt 3 Monate, allerdings nur, solange Sie wegen dieser Straftat weder einen Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage bekommen haben. Falls dies der Fall ist, dauert die Verjährungsfrist 6 Monate. ´´
Quelle http://www.bussgeldkatalog.biz/verjaehrung.html

Siehe auch: http://www.dingeldein.de/veroef/veroef32.htm

Für mich ist dies eindeutig, den ich habe bis heute sprich ca.6 Monate nach Begehung der Tat kein Bescheid bekommen, also ist die Strafftat Verjährt oder nicht.

Bitte um dringende Hilfe Diesbezüglich.

Beste Antwort im Thema

Verjährt!

Der richtige Adressat ist ein Bestandteil im Verwaltungsverfahren. Ein Vorwurf muss natürlich ordentlich zugestellt werden. Die Möglichkeit des Rechtsweges darf niemanden entzogen werden. Der Fehler lag auf Seiten der Behörde!
Materielle oder formelle Fehler die einen Verwaltungsakt nichtig und oder rechtswidrig machen!
Weitere Ausführungen erspare ich mir an dieser Stelle...

Es besteht hier möglicherweise eine Unmöglichkeit...da der potentielle "Verursacher der Tat" keine Kenntnis hatte und er auch nie ordnungsgemäß darüber informiert wurde!

😉

Zeigt im übrigen auch wieder die Menschlichkeit einer Behörde...😉

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Erstmal danke für eure Hilfe.

Der Brief wurde an eine Adresse gesendet, die es garnicht gibt den ich bin in eine andere Stadt gezogen, so haben die meine Neue Strasse/Hausnummer genommen aber meine Alte Stadt. dies haben die aber erst gemerkt als ich bei denen Angerufen habe.

Ich werde mir in den nächsten tagen einen Anwalt suchen um die Rechtliche Seite mal richtig kennenzulehrnen.

Melde mich wenn es was neues gibt.

Eine von vielen Bedingungen um wirksam einen Verwaltungsakt zu vollziehen ist der richtige Adressat! 

Wo sonst kommen wir hin, wenn ein Nachbar z.B. angeschrieben wird, weil ich falsch geparkt haben soll......😁 Aber das Geld wollen sie dann wieder von mir haben.....lustisch....lustisch....😁

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Eine von vielen Bedingungen um wirksam einen Verwaltungsakt zu vollziehen ist der richtige Adressat! 

Also Brauch ich demnächst die Anhörungsbogen und Bußgeldbescheide nur noch wegwerfen und mich tot stellen?

Das ist ja einfach.

Oder warum wurde das Verfahren nicht eingestellt als die Post als unzustellbar zurück zur Behörde kam?

@ Peter (nur zur Klarstellung): Das Ordnungswidrigkeitsverfahren ist kein Verwaltungsverfahren und der Bußgeldbescheid kein Verwaltungsakt. Aber vom Ergebnis her hast du Recht.

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Danke! 

@Speedpeet...Du hast null verstanden! 😉

Die Behörde war sich dem gemachten Fehler überhaupt nicht bewusst....sonst wäre es ja noch lustiger!

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Also Brauch ich demnächst die Anhörungsbogen und Bußgeldbescheide nur noch wegwerfen und mich tot stellen?

Das ist ja einfach.

Oder warum wurde das Verfahren nicht eingestellt als die Post als unzustellbar zurück zur Behörde kam?

na sooooooooo einfach ist das nicht....du musst beweisen, dass du den bescheid weggeworfen hast.... 🙄

Die Sache ist verjährt, wenn die Angaben stimmen. Und es ist tatsächlich recht einfach, die Umstände so einzurichten, dass man Verjährung nutzen kann, um unbehelligt aus Ordnungswidrigkeiten heraus zu kommen.

Echt? Wie denn...?

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Echt? Wie denn...?

Weiß nicht, ob ich das hier ausführlich darlegen soll. Es fängt damit an, dass man den Fahrzeughalter geschickt wählt. Aber das ist noch nicht alles.

Okay; reden wir davon, dass der Fahrzeughalter und der Fahrer identisch sind. Der Fahrzeughalter bekommt die Post, die gelangt in den Machtbereich und gilt somit als ordnungsgemäß zugestellt. Der richtige Adressat muss vom Inhalt keine Kenntnis nehmen. Das ändert nichts an der Wirkung....und deren Rechtsfolgen!
Nach Spielereien mit der zuständigen Behörde folgt das Fahrtenbuch...😉 Und nu....warten bis zur MPU.....?

Mir steht außerdem kein Fuhrpark mit unterscheidlichen Haltern zur Verfügung..kenne auch keinen anderen der solch einen Luxus haben könnte...fahre eben mein Eigentum in Form eines Auto.....!

Wer fährt denn mit dem Wagen eines anderen rum....so täglich.....Ausnahmen z.B. beruflicher Natur sind mir bekannt..

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen


@ Peter (nur zur Klarstellung): Das Ordnungswidrigkeitsverfahren ist kein Verwaltungsverfahren und der Bußgeldbescheid kein Verwaltungsakt.

Soweit einverstanden.

Zitat:

Aber vom Ergebnis her hast du Recht.

Damit aber nicht mehr.

Wieso sollte der TE nicht der richtige Adressat im Verwaltungsverfahren sein, weil seine Adresse nicht stimmt?

Der falsche Adressat wäre er, wenn es z.B. zwei Max Mustermann gibt: einer ist zu schnell gefahren und geblitzt worden, der zweite ist Radfahrer.

Wird der VA dem Radler zugestellt, wäre er der falsche Adressat.

Wird der VA aber dem Autofahrer zugestellt, ist dieser der richtige Adressat, egal ob die Adresse stimmt oder nicht.

Hier könnte man über den Zugang streiten, weil der TE ja sagt, er habe den Bescheid selbst nie erhalten, folglich hat er auch nie die Rechtsbehelfsbelehrung lesen können.

Aber das ist alles akademisch, weil es eben kein VA ist. 😁

Deine Fragen sind schon die richtigen, aber ich höre lieber auf. Frage am besten einen Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Danke! 

@Speedpeet...Du hast null verstanden! 😉

Die Behörde war sich dem gemachten Fehler überhaupt nicht bewusst....sonst wäre es ja noch lustiger!

Da kommen zwei Briefe mit dem Vermerk "nicht zustellbar" zurück und du bist dir sicher, dass dies bei der Stadtverwaltung keinen interessiert hat und die das Verfahren einfach weiterlaufen lassen?

Bei einer Verwaltung, die falsche Anschriften verwendet, würde das genau ins Bild passen.

Zitat:

Original geschrieben von eugain


na sooooooooo einfach ist das nicht....du musst beweisen, dass du den bescheid weggeworfen hast.... 🙄

Eben darum geht es mir ja.

Die Frage ist, warum sollte die Behörde Punkte vergeben, wenn die Briefe als unzustellbar zurückkommen? Dann würde sich dort doch jemand Fragen "warum kommt unsere Post denn zurück zu uns?". Aber es würde halt nicht das Verfahren bis zum Ende durchgezogen.

Wenn aber - so wie hier angedeutet - der Postbote den Bescheid in den alten Briefkasten geworfen hat, hat er auch dafür unterschrieben, dass der Brief in den Empfangsbereich des TE gelangt ist.

Für die Behörde also wurde der Bescheid zugestellt.

Jetzt ist es doch Aufgabe des TE, der Behörde und dem Postboten nachzuweisen, dass diese einen Fehler gemacht haben und er den Brief nie erhalten hat.

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