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Verjährung Bußgeldbescheid

Hallo,

man nehme an, es handelte es sich um folgenenden Sachverhalt:

Man wird am 7.5.2011 auf der Autobahn mit 21 km/h zu schnell geblitzt worden. Am 27.10.2011 flatterte nun der Bußgeldbescheid über 97 Euro plus 1 Punkt in Flensburg ins Haus.

Es ist bekannt, dass eine Verjährunsfrist von 3 Monaten besteht, die Frage ist nur 3 Monate nach Erhalt des Bußgeldbescheids oder nach Erlaß. Der sei nämlich am 8.7.2011 gewesen.

Falls nach Erlaß und somit auch nach Bearbeitung, frage man sich, warum es dann nochmal fast 4 Monate dauert, bis der Bescheid verschickt wird?
Desweiteren sei dem Bußgeldbescheid kein Anhörungsbogen und kein Bild, also Beweißfoto, beigefügt.

Wäre solch ein Bußgeldbescheid rechtens?

Vielen Dank im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Hallo,
danke für die Antwort. Inzwischen gibts ein Update:
Ich habe heute Morgen die angegebene Tel.Nr. angerufen und ganz blöd gefragt, wieso sie direkt einen Bußgeldbescheid schicken.
Dann hat sie mir am Telefon die Daten genannt, wann was raus ist, ich habe ihr erklärt, dass die Post bei uns im Dorf in letzter Zeit Blödsinn macht (tun sie wirklich!), außerdem war der Name falsch, damit stand Aussage (sie hat es weggeschickt) gegen Aussage (wir haben nix gekriegt), und sie hat mir netterweise angeboten, dass sie auf die Gebühr von 25,- verzichtet, wir sollen nur die 15,- plus 3,50 Porto überweisen.
Das war doch mal freundliche Verständigung und jeder ist zufrieden.
Manchmal gehts ganz einfach.
Viele Grüße

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Hallo,
wir haben ein Problem was hierzu passt.
Es kam ein Bußgeldbescheid, Fall ist mehr als 3 Monate her, aber es kam NIE eine Anhörung. Habe schon gelernt, dass die Verjährung aussetzt, wenn sie abgeschickt wird...
Der Name ist noch falsch geschrieben und die Straße hat einen Buchstaben zuviel.
Die 15,- für die 7kmh zu schnell wären ja gerechtfertigt, aber die 28,50 Gebühren hinten drauf nicht, die ärgern uns.
Haben wir eine Chance?
Viele Grüße

(PS: Ich wars nicht ;-)

Das grenzt an Rechtsberatung die hier nicht erlaubt ist und die Glaskugelseher haben gerade anderes zu tun 😁
Die Frage kannst du eigentlich nur selbst beantworten. Willst du eventuelle noch höhere Kosten verursachen, leg' Wiederspruch wegen verjährung ein. Dabei solltest du vielleicht die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. VORHER aber die Gebührentabelle des Anwalts erfragen!
Am einfachsten wäre ZAHLEN und die Sache abhaken. Ist sicherlich ärgerlich ... nur der Aufwand eine Einspruch einzulegen ist mit ungewissem Ausgang und Kosten verbunden.
Aber ... jeder wie er mag 😉

Hallo,
danke für die Antwort. Inzwischen gibts ein Update:
Ich habe heute Morgen die angegebene Tel.Nr. angerufen und ganz blöd gefragt, wieso sie direkt einen Bußgeldbescheid schicken.
Dann hat sie mir am Telefon die Daten genannt, wann was raus ist, ich habe ihr erklärt, dass die Post bei uns im Dorf in letzter Zeit Blödsinn macht (tun sie wirklich!), außerdem war der Name falsch, damit stand Aussage (sie hat es weggeschickt) gegen Aussage (wir haben nix gekriegt), und sie hat mir netterweise angeboten, dass sie auf die Gebühr von 25,- verzichtet, wir sollen nur die 15,- plus 3,50 Porto überweisen.
Das war doch mal freundliche Verständigung und jeder ist zufrieden.
Manchmal gehts ganz einfach.
Viele Grüße

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