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Verjährung in Holland bei Parkverstößen

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 15:13

Hallo, habe heute 2.1.15 ein aanslagbiljet (Knöllchen 55,-€) aus Venlo bekommen.

Das Vergehen ist vom 08.03.2012, war z.d.Zeitpunkt in Urlaub. Da mehrere aus der Familie das Auto fahren, kann ich heute unmöglich nachvollziehen, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist.

Weiß jemand wann soetwas in den NL verjährt?

Danke

Beste Antwort im Thema

Und es waren selbstverständlich auch mehrere Mitglieder mit in Holland gewesen damals...dass es sowas heute noch gibt, wie schön...alle Erwachsenen in der Großfamilie zusammen im Urlaub. Mein Pferd kann übrigens einen Salto...

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5 Jahre.

Mehr Info: http://www.dsclub.de/forum/read.php?1,79381

Und es waren selbstverständlich auch mehrere Mitglieder mit in Holland gewesen damals...dass es sowas heute noch gibt, wie schön...alle Erwachsenen in der Großfamilie zusammen im Urlaub. Mein Pferd kann übrigens einen Salto...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 2. Januar 2015 um 16:25:30 Uhr:

Und es waren selbstverständlich auch mehrere Mitglieder mit in Holland gewesen damals...dass es sowas heute noch gibt, wie schön...alle Erwachsenen in der Großfamilie zusammen im Urlaub. Mein Pferd kann übrigens einen Salto...

Die Reaktion finde ich jetzt tatsächlich etwas übertrieben. Klar, hier wird oft geschwindelt, wenn jemand sagt "ist meinem Kumpel passiert".

Aber wo ist das Problem mit der Glaubwürdigkeit? Es soll tatsächlich noch Familien geben, die gemeinsam Urlaub machen. Würde ich mit meinen Eltern in Urlaub fahren, dann wären wir schonmal drei Leute, die unsere Familienkutsche fahren könnten/würden.

Desweiteren ist die Frage an sich schon interessant. In D verjähren Verstöße nach 3 Monaten - dass da mal jemand auf die Frage kommt, ob das bei einem "grenzüberschreitenden Verstoß" auch so ist ... nachvollziehbar.

am 2. Januar 2015 um 15:36

Eigentlich gibts nur zwei Möglichkeiten, da der Betrag unter 70 € liegt wird er in Deutschland nicht vollsteckt.

Planst du irgendwann einmal wieder nach Holland zu fahren solltest du zahlen, wenn du das Land meidest sitze es aus.

Ich hab das so verstanden, dass der TE zu dem Zeitpunkt in Urlaub (irgendwo nicht in NL) war und seine Familienangehörigen das Auto für Fahrten nach Holland genutzt haben. Also völlig nachvollziehbar, dass er es nicht nachvollziehen kann.

Hallo,

Da der Betrag ja nur "Peanuts" sind würde ich bezahlen und fertig ist.

Man weiss nie wie schnell man wieder in den Niederlanden unterwegs ist.

Seelze 01

:) Zahl wie ein richtige Kerl! Wir sind genau so Pleite wie ihr Deutschers :) ;)

Mich würde mal interessieren, warum Holland gute 2,5 Jahre gebraucht hat, den Halter des Wagens festzustellen .

Oder hattest schon mal Post erhalten und den Brief weggeworfen ?

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 20:05

Danke für die hilfreiche und kurze Antwort. Zum Glück gibt es noch Leute wie Dich, die auf die gestellte Frage eingehen!

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 20:12

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 2. Januar 2015 um 20:13:23 Uhr:

Mich würde mal interessieren, warum Holland gute 2,5 Jahre gebraucht hat, den Halter des Wagens festzustellen .

Oder hattest schon mal Post erhalten und den Brief weggeworfen ?

Zitat:

Nein, sonst hätte ich wahrscheinlich schon eine Mahnung bekommen und kein Aanslagbiljet.

Kannst die bitte hier hochladen?

Wenn er Nicht auf Deutsch erfasst ist, hast du bereits ein 2e möchligkeit um die Legal zu umgehen ;)

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 20:33

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 2. Januar 2015 um 16:25:30 Uhr:

Und es waren selbstverständlich auch mehrere Mitglieder mit in Holland gewesen damals...dass es sowas heute noch gibt, wie schön...alle Erwachsenen in der Großfamilie zusammen im Urlaub. Mein Pferd kann übrigens einen Salto...

Lehrmeister und Schlaumeier der Straße die sich an ihrer eigenen Zynik ergötzen, gehören eigentlich nicht in dieses Forum und sollten doch besser bei ihrem Hessen-Stammtisch bleiben. Dort weiß man wahrscheinlich auch genau, was man vor über 2,5 Jahren getrunken hat und warum Pferde dann einen Salto schlagen!

Entschuldigt bitte, dass ich jetzt auch gegen die drei Leitgedanken für das Verfassen von Beiträgen verstoßen habe.

Die Antwort lautet: ein Bier, vier Spezi. Aber dafür will ich mich auch nicht rausreden und sagen, dass es nur ein Wasser war.

Es ist schon seltsam, dass IMMER eine ganze Familie ein Auto nutzt, wenn es um die Vermeidung von Sanktionen geht, ob die nun aus D oder NL kommen. Sonst nie... Und ja, die Suchfunktion hätte hier mehrere brauchbare Ergebnisse geliefert...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 2. Januar 2015 um 23:41:49 Uhr:

Es ist schon seltsam, dass IMMER eine ganze Familie ein Auto nutzt, wenn es um die Vermeidung von Sanktionen geht, ob die nun aus D oder NL kommen.

Die Frage lautet, ob die Strafe verjährt ist und nicht und wurde von birscherl beantwortet. Ob man die Strafe aufgrund unbekannten Fahrers abwenden kann wurde nie gefragt. Es wurde nur mitgeteilt, das es ärgerlich ist, da nun der Fahrer seinerseits nicht jehr so leicht zu ermitteln ist. ;)

Das die Sanktionen nicht vermeidbar sind dürfte jedem klar sein. Der Halter ist dafür verantwortlich, was mit seinem Fahrzeug geschieht. Alle Knöllchen werden zum Halter geschickt, der sich dann rechtfertigen muss. Wird festgestellt, das ein Fahrzeughalter es nicht schafft seinen Pflichten nachzukommen, ist der Staat so freundlich ihm dabei zu helfen. Die Lösung heißt Zwangs-Fahrtenbuch.

In diesem Fall interessiert es die Bußgeldstelle nicht, wer gefahren ist, da bei Parkverstößen die Halterhaftung gilt. Nur der Halter hat interesse daran den schuldigen zu finden. Er kann sich entscheiden, das seine Verwandschaft zukünftig notiert, in welchem Zeitraum sie das Fahrzeug genutzt haben. Er kann es aber auch lassen, wenn er es nicht für nötig hält. Da ich seine Verwandschaft nicht kenne, werde ich darüber nicht urteilen.

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