Verfolgungsverjährungsfrist
Gundach!
Ich wurde am 07.09 diesen Jahres auf der Landstraße mit 35 zuviel geblitzt ( Bitte keine Belehrungen) Heute (09.12.11) flatterte nun der Anhörungsbogen ins Haus, der auf den 07.12.11 datiert ist.
Im Verkehrsrecht beträgt die Verjährung 3 Monate (ausser bei Alkohol am Steuer).
Also Tatzeitpunkt 07.09.11
Datierung des Anhörungbogens: 07.12.11
Hier steht folgendes:
"Die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung läuft nach der die Frist ausmachenden Anzahl von Monaten mit Ende desjenigen Tages ab, der im Kalender dem Anfangstag vorausgeht."
Dies hört sich komplizierter an, als es ist: Gerechnet ab 30. März wären drei Monate zunächst am 30. Juni abgelaufen. Die Frist für die Verfolgungsverjährung läuft aber bereits am 29. Juni ab, weil maßgeblich auf den Tag abgestellt wird, der im Kalender dem Anfangstag der Frist (30.) vorausgeht, also auf den 29. Tag des Monats. Dabei wird unterstellt, dass eine Unterbrechung der Verjährung nicht eintrat. Ob das Ende der Verjährungsfrist auf einen normalen Wochentag fällt oder auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, spielt für den Eintritt der Verfolgungsverjährung keine Rolle. Es ist einzig und allein der kalendermäßig festgelegte Tag maßgeblich. Insoweit besteht ein Unterschied zur strafrechtlichen Verjährung, bei der die Frist gemäß § 43 Absatz 2 Strafprozeßordnung (StPO) erst mit Ablauf des nächsten Werktages endet, sofern das ursprüngliche Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt."
Das müsste in meinem Fall ja bedeuten, daß der Brief auf den 06. Dezember datiert sein müsste und die Verfolgungsverjährungsfrist abgelaufen ist . Kann mir das jemand bestätigen?
Gruß
Erkan
Beste Antwort im Thema
Schon merkwürdig, dass die Leute immer aufs kleinste irgendwelche Vorschriften auseinandernehmen können, wenn es darum geht das eigene Fehlverhalten zu entschuldigen.
Aber die Intelligenz eine Zahl auf einem Blechschild am Strassenrand mit dem aktuell angezeigtem Tachowert zu vergleichen, scheint dann irgendwie doch zu fehlen.
Mfg Zille
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von EierFanta©
Merkwürdig ist das nicht, wenn er nicht zahlen braucht, weil der Amtsschimmel es nicht schafft innerhalb bestimmter Fristen zu wiehern, warum sollte er das dann - ohne Not - tun? 🙄Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Schon merkwürdig, dass die Leute immer aufs kleinste irgendwelche Vorschriften auseinandernehmen können, wenn es darum geht das eigene Fehlverhalten zu entschuldigen......
Mfg ZilleDas er nicht zu schnell fahren sollte hat der TE glaub ich schon eingesehen, und darum gehts hier doch auch gar nicht, warum muss immer wieder 30 Tropfen"Moralin©" in solchen Threads vergossen werden? 😉
und genau da liegt der hund begraben, keiner von uns weiß, ob er nun rechtzeitig gewiehert hat der schimmel, denn wir alle wissen nicht was in der akte steht, denn die frist kann sehr wohl unterbrochen worden sein .......
Eben. Genau deswegen ist es ja absolut nicht zielführend, diese Frage auf MT zu klären. Es wäre allenfalls abzukären, ob die Kosten einer Überprüfung ein einem sinnvollen Verhältnis zum verhängten Bußgeld stehen (wenn man schon auf den einzelnen Euro schauen muß).