Verfolgungsverjährungsfrist
Gundach!
Ich wurde am 07.09 diesen Jahres auf der Landstraße mit 35 zuviel geblitzt ( Bitte keine Belehrungen) Heute (09.12.11) flatterte nun der Anhörungsbogen ins Haus, der auf den 07.12.11 datiert ist.
Im Verkehrsrecht beträgt die Verjährung 3 Monate (ausser bei Alkohol am Steuer).
Also Tatzeitpunkt 07.09.11
Datierung des Anhörungbogens: 07.12.11
Hier steht folgendes:
"Die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung läuft nach der die Frist ausmachenden Anzahl von Monaten mit Ende desjenigen Tages ab, der im Kalender dem Anfangstag vorausgeht."
Dies hört sich komplizierter an, als es ist: Gerechnet ab 30. März wären drei Monate zunächst am 30. Juni abgelaufen. Die Frist für die Verfolgungsverjährung läuft aber bereits am 29. Juni ab, weil maßgeblich auf den Tag abgestellt wird, der im Kalender dem Anfangstag der Frist (30.) vorausgeht, also auf den 29. Tag des Monats. Dabei wird unterstellt, dass eine Unterbrechung der Verjährung nicht eintrat. Ob das Ende der Verjährungsfrist auf einen normalen Wochentag fällt oder auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, spielt für den Eintritt der Verfolgungsverjährung keine Rolle. Es ist einzig und allein der kalendermäßig festgelegte Tag maßgeblich. Insoweit besteht ein Unterschied zur strafrechtlichen Verjährung, bei der die Frist gemäß § 43 Absatz 2 Strafprozeßordnung (StPO) erst mit Ablauf des nächsten Werktages endet, sofern das ursprüngliche Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt."
Das müsste in meinem Fall ja bedeuten, daß der Brief auf den 06. Dezember datiert sein müsste und die Verfolgungsverjährungsfrist abgelaufen ist . Kann mir das jemand bestätigen?
Gruß
Erkan
Beste Antwort im Thema
Schon merkwürdig, dass die Leute immer aufs kleinste irgendwelche Vorschriften auseinandernehmen können, wenn es darum geht das eigene Fehlverhalten zu entschuldigen.
Aber die Intelligenz eine Zahl auf einem Blechschild am Strassenrand mit dem aktuell angezeigtem Tachowert zu vergleichen, scheint dann irgendwie doch zu fehlen.
Mfg Zille
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von r-k-i
An alle die mir hier mangelnde Intelligenz, echte Männlichkeit abstreiten und Memmentum unterstellen...Gruß
Erkan
Sorry, ich wollte Dich nicht zu hart angreifen. Aber warum interessiert es ob die die Frist nun verstrichen ist oder nicht ? Du hast nicht geschrieben das Du zu deinem Tun stehst und die Konsequenzen trägst. Es kommt halt so rüber als wenn Du ein Schlupfloch suchst.
Vielleicht hast Du Dich falsch ausgedrückt, vielleicht habe ich Dich falsch verstanden.🙂
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Sorry, ich wollte Dich nicht zu hart angreifen. Aber warum interessiert es ob die die Frist nun verstrichen ist oder nicht ? Du hast nicht geschrieben das Du zu deinem Tun stehst und die Konsequenzen trägst. Es kommt halt so rüber als wenn Du ein Schlupfloch suchst.Zitat:
Original geschrieben von r-k-i
An alle die mir hier mangelnde Intelligenz, echte Männlichkeit abstreiten und Memmentum unterstellen...Gruß
Erkan
Vielleicht hast Du Dich falsch ausgedrückt, vielleicht habe ich Dich falsch verstanden.🙂
och, nee, wieder dieses Geschwafel von wegen "dazu stehen", kein Schlupfloch suchen.. Genau, sei ein Mann und lass dich abf*cken!
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
och, nee, wieder dieses Geschwafel von wegen "dazu stehen", kein Schlupfloch suchen.. Genau, sei ein Mann und lass dich abf*cken!
Wieso abf*cken?
Er war zu schnell, er wurde erwischt, er bekommt den Busgeldbescheid, er will dazu stehen, also sollte er zahlen. Nicht jeder will und kann ein Boris Becker sein, alles abstreiten, Lücken finden, seien es versäumte Fristen, Formfehler oder verdeckte Klauseln ...
Sich abf*cken lassen wäre der andere Fall: Zahlen müssen, obwohl man unschuldig ist.
Hat hiermit also gar nichts zu tun.
Und alleine die Anftage in einem Forum: "Ich habe Scheisse gebaut, ich stehe auch dazu aber wie komme ich nun ungeschoren davon, weis jemand Rat" zeugt eben nicht davon, dass man zu seinen Untaten steht.
Naja... wenn das so wäre, gäbe es keine Verjährungsfristen 😉
Hättest du die Gelegenheit, würdest du das Geld genauso sparen wollen. Bessermenschen gibts nur sehr wenige. Und die findet man nicht in einem Automobilforum 😉
BessermenschenZitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Naja... wenn das so wäre, gäbe es keine Verjährungsfristen 😉Hättest du die Gelegenheit, würdest du das Geld genauso sparen wollen. Bessermenschen gibts nur sehr wenige. Und die findet man nicht in einem Automobilforum 😉
?
Ich zitiere mal aus dem Link des TE aus dem Verkehrsportal weiter unten:
Zitat:
Daneben gibt es weitere, teilweise rein behördeninterne Vorgänge, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können. Hieraus folgt, dass man nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Verjährung eingetreten ist, nur weil man drei Monate lang nichts gehört hat.
Allein die Anordnung der Anhörung in der Akte reicht aus, um die Verjährung zu unterbrechen. Wann der Anhörungsbogen ausgedruckt wird, muss nicht unbedingt eine Rolle spielen.
Ohne Einblick in die Akte wird sich das nicht sicher klären lassen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Allein die Anordnung der Anhörung in der Akte reicht aus, um die Verjährung zu unterbrechen. Wann der Anhörungsbogen ausgedruckt wird, muss nicht unbedingt eine Rolle spielen.Ohne Einblick in die Akte wird sich das nicht sicher klären lassen.
Eben. Und genau
hierliegt der Knackpunkt.
Es liegt also ganz in der Entscheidung des TE, ob er die Runde zahlt oder ob er den Einsatz erhöht und eine Runde weiter pokert.
Alternativ wäre noch die Variante denkbar, mal vorsichtig nachzufragen, wann die Anhörung angeordnet wurde.
Ich wollte nur wissen ob ich das, mir vom Gesetzgeber eingeräumte, Recht nutzen kann, gegen einen Bescheid Einspruch einzulegen weil dieser evtl. verjährt ist. Nicht mehr, nicht weniger.
Auch habe ich hier in keinster Weise gefragt wie ich mit irgendwelchen Tricks (Ersatzfahrer und solche Spielchen) wieder aus der Sache herauskomme.
Wenn es verjährt ist, werde ich nicht zahlen, wenn nicht verjährt, zahle ich, so einfach ist das. Ich drücke mich vor Nichts!
Ich bin mir sicher, daß alle die mir hier vorwerfen, mich aus der Sache winden zu wollen, einer verjährten Zahlung nachkommen würden.
Eigentlich unglaublich, was hier alles in kürzester Zeit geschrieben wurde. Das zeigt mir doch wieder wie Trollverseucht MT doch ist und warum ich hier lange Zeit nicht war.
Naja war ein kurzes Intermezzo.
Gruß
Erkan
Tja, für mich ist das verjährt wenn es denn erst ein Anhörungsbogen ist.Kann natürlich seiin, daß der Fall aufgrund von Zustellungsschwierigkeiten vorläufig eingestellt wurde. Dann läuft die Frist erneut drei Monate.Das kann aber nur eine Nachfrage klären.
Erkan; mach Dir nichts daraus! Es sind immer die selben Trolle!....langsam kennt man sie...einfach ignorieren..🙄😉😁
Einige pinnen nur fremde Texte ab...posten sie..aber verstehen diese selbst nicht! Manchen fällt es schwer, eine Frage zu beantworten...manche finden die eigentliche Frage erst gar nicht!
So long....😁
Es hat nur sagenhafte zwei Postings gedauert bis der erste Oberlehrer gekommen ist!
MT ist mittlerweile echt nur noch traurig! Bei so manchen User fragt man sich langsam echt ob deren Lebensinhalt nur noch Moralapostel bei MT ist.
Einfach nur Krank!
Verkehrsrechtschutz vorhanden?
ADAC-Mitglied?
Kurzer Anruf und ein RA kann klären ob eine Verjährung bereits wirksam ist.
Fristen sollte man einhalten, auch Verjährungsfristen 😉
Und wenn die Sache bereits verjährt ist, dann hat man halt Schwein gehabt, weil ein Beamter etwas verpennt hat.
Dann war es ein Schuß vor dem Bug und der TE hat sicher daraus gelernt.
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Verkehrsrechtschutz vorhanden?
ADAC-Mitglied?
Ich befürchte, keins von beiden.
Denn sonst wär's eigentlich der 1. Schritt gewesen, dort vorstellig zu werden, anstatt hier einen Thread zu eröffnen...
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Schon merkwürdig, dass die Leute immer aufs kleinste irgendwelche Vorschriften auseinandernehmen können, wenn es darum geht das eigene Fehlverhalten zu entschuldigen......
Mfg Zille
Merkwürdig ist das nicht, wenn er nicht zahlen braucht, weil der Amtsschimmel es nicht schafft innerhalb bestimmter Fristen zu wiehern, warum sollte er das dann - ohne Not - tun? 🙄
Das er nicht zu schnell fahren sollte hat der TE glaub ich schon eingesehen, und darum gehts hier doch auch gar nicht, warum muss immer wieder 30 Tropfen"Moralin©" in solchen Threads vergossen werden? 😉