Verfolgungsverjährungsfrist

Gundach!

Ich wurde am 07.09 diesen Jahres auf der Landstraße mit 35 zuviel geblitzt ( Bitte keine Belehrungen) Heute (09.12.11) flatterte nun der Anhörungsbogen ins Haus, der auf den 07.12.11 datiert ist.

Im Verkehrsrecht beträgt die Verjährung 3 Monate (ausser bei Alkohol am Steuer).

Also Tatzeitpunkt 07.09.11
Datierung des Anhörungbogens: 07.12.11

Hier steht folgendes:

"Die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung läuft nach der die Frist ausmachenden Anzahl von Monaten mit Ende desjenigen Tages ab, der im Kalender dem Anfangstag vorausgeht."
Dies hört sich komplizierter an, als es ist: Gerechnet ab 30. März wären drei Monate zunächst am 30. Juni abgelaufen. Die Frist für die Verfolgungsverjährung läuft aber bereits am 29. Juni ab, weil maßgeblich auf den Tag abgestellt wird, der im Kalender dem Anfangstag der Frist (30.) vorausgeht, also auf den 29. Tag des Monats. Dabei wird unterstellt, dass eine Unterbrechung der Verjährung nicht eintrat. Ob das Ende der Verjährungsfrist auf einen normalen Wochentag fällt oder auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, spielt für den Eintritt der Verfolgungsverjährung keine Rolle. Es ist einzig und allein der kalendermäßig festgelegte Tag maßgeblich. Insoweit besteht ein Unterschied zur strafrechtlichen Verjährung, bei der die Frist gemäß § 43 Absatz 2 Strafprozeßordnung (StPO) erst mit Ablauf des nächsten Werktages endet, sofern das ursprüngliche Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt."

Das müsste in meinem Fall ja bedeuten, daß der Brief auf den 06. Dezember datiert sein müsste und die Verfolgungsverjährungsfrist abgelaufen ist . Kann mir das jemand bestätigen?

Gruß

Erkan

Beste Antwort im Thema

Schon merkwürdig, dass die Leute immer aufs kleinste irgendwelche Vorschriften auseinandernehmen können, wenn es darum geht das eigene Fehlverhalten zu entschuldigen.

Aber die Intelligenz eine Zahl auf einem Blechschild am Strassenrand mit dem aktuell angezeigtem Tachowert zu vergleichen, scheint dann irgendwie doch zu fehlen.

Mfg Zille

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Haste da etwa Zweifel an deiner eigenen Erklärung...😮...grübel....nein, Du hast Recht! So ist es...😉 

Schon merkwürdig, dass die Leute immer aufs kleinste irgendwelche Vorschriften auseinandernehmen können, wenn es darum geht das eigene Fehlverhalten zu entschuldigen.

Aber die Intelligenz eine Zahl auf einem Blechschild am Strassenrand mit dem aktuell angezeigtem Tachowert zu vergleichen, scheint dann irgendwie doch zu fehlen.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von r-k-i


Heute (09.12.11) flatterte nun der Anhörungsbogen ins Haus, der auf den 07.12.11 datiert ist.

Dient dieser Anhörungsbogen hier erst der Fahrerfeststellung oder wurdest du schon identifiziert?

Ja ich habe Zweifel daran, weil das die einzige Seite ist die ich gefunden habe, in der ein Beispiel der Verjährung dargestellt wird. Auf allen anderen, von mir gefundenen, Seiten steht nur, daß die Frist 3 Monate beträgt und fertig.

Natürlich umso besser wenn es so ist. Das würde dann bedeuten, daß ich aus dem Schneider bin?

Wie sollte ich nun vorgehen?
Im Anhörungsbogen kann man unter Punkt 4 nur angeben ob man den Verstoß zugibt oder nicht.

Soll ich nun ein gesondertes Schreiben aufsetzen in dem ich Einspruch erhebe, weil Frist abgelaufen ist, oder soll ich das im Anhörungsbogen vermerken und diesen zurücksenden?

Gruß

Erkan

 Beispielsfälle Verfolgungsverjährung

Fall 1: Anhörungsbogen nach mehr als drei Monaten

Sachverhalt: Der B wird als Fahrer des auf ihn zugelassenen Pkw am 03. März mit 45 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Am 06. Juni erhält B ein Schreiben der Bußgeldbehörde vom 31. Mai, in dem ihm die Zuwiderhandlung vorgeworfen wird, mit der Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Kann sich B mit Erfolg auf Verjährung berufen?
Lösung: Nein. Zwar liegen zwischen dem Verstoß und dem Zugang des Anhörungsbogens bei B mehr als drei Monate. Aber das Schreiben der Behörde wurde bereits am 31. Mai geschrieben. Dieser Zeitpunkt ist für die Unterbrechung der Verjährung maßgeblich, so dass hier am 31. Mai die Verjährung unterbrochen wurde. Es läuft ab 31. Mai erneut die Dreimonatsfrist für die Verjährung.

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_10.php

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von r-k-i


Heute (09.12.11) flatterte nun der Anhörungsbogen ins Haus, der auf den 07.12.11 datiert ist.
Dient dieser Anhörungsbogen hier erst der Fahrerfeststellung oder wurdest du schon identifiziert?

Im Schreiben steht explizit, daß der Verstoß mir vorgeworfen wird. Weiter unten steht, daß ich Angaben zu einer anderen Person machen kann, falls ich die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben sollte.

@Zille
Wie kommst du darauf, daß ich eine Entschuldigung für mein Fehlverhalten suche? Ich möchte nur wissen ob die Frist für ein Bußgeld abgelaufen ist oder nicht. Ich weiß, daß ich zu schnell gefahren bin.
Du solltest Sachverhalte richtig wiedergeben und sie nicht aus dem Zusamenhang reißen. Mit Verlaub, auch das ist eine Sache der Intelligenz.

Gruß

Erkan

Zitat:

Original geschrieben von r-k-i



Wie sollte ich nun vorgehen?

Gruß

Erkan

Ich würde vorschlagen, Einspruch erheben, egal wo gegen, Rechtsanwälte einschalten, abstreiten, anzweifeln,Abzocke vorwerfen,Betrug vermuten, Formfehler suchen...

..alles tun damit Du noch schön lange Spaß an der Sache hast, es schön teuer wird, alle schön Geld verdienen, egal wer, der Steuerzahler auch schön abkassiert wird.

Auf keinen Fall dazu stehen was Du getan hast, das ist nicht mehr in, echte Männer sind ausgestorben.

Niemand wird etwas bezahlen, dass er nicht mehr bezahlen muss. Wer mit Gegenteiliges erzählen möchte, kann das gerne tun... glaubwürdig ist es deswegen aber noch lange nicht...

Im Prinzip geht es ja hier um eine Grenzbereichsabwägung.

Ist man der Ansicht, daß man nicht mehr zu zahlen braucht, läßt dies dann auch noch durch einen Rechtsanwalt überprüfen und kommt letztlich zu dem Schluß, daß doch noch eine Zahlungspflicht besteht, dann hat man dem schlechten Geld auch noch gutes Geld hinterhergeworfen.

Für den Betroffenen eine reine Kosten-Risiko-Abwägung.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Auf keinen Fall dazu stehen was Du getan hast, das ist nicht mehr in, echte Männer sind ausgestorben.
"Es gibt im Leben viele Situationen, wo man sich entscheiden muss ... Mann oder Memme. Scheidung, uneheliches Kind. Aber wer schon wegen eines Busgeldbescheids umkippt. Der hat noch nicht mal den Status Memme erreicht."

(Unbekanntes MT Forenmitglied)

Eine Entscheidung muß sowieso getroffen werden. Es stellt sich nur die Frage, welche...

Zitat:

Original geschrieben von r-k-i


Das müsste in meinem Fall ja bedeuten, daß der Brief auf den 06. Dezember datiert sein müsste und die Verfolgungsverjährungsfrist abgelaufen ist . Kann mir das jemand bestätigen?

Nein, die Frist endet genau am 07. Dezember,

Begründung: nur im Falle einer Fristsetzung am Ende des Monats so geregelt.

§ 43
(1) Eine Frist, die nach Wochen oder Monaten bestimmt ist, endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, der durch seine Benennung oder Zahl dem Tag entspricht, an dem die Frist begonnen hat; fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
(2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
 

An alle die mir hier mangelnde Intelligenz, echte Männlichkeit abstreiten und Memmentum unterstellen (wollen): Bitte, sucht euch ein anderes Thema, in dem ihr gegen eure Langeweile ankämpft.

Ich habe zu keiner Zeit meine Schuld abgestritten. Es geht einfach nur darum ob die Behörde die Frist um einen Tag hat verstreichen lassen oder nicht.

@pepperduster:

Danke für den Link. Bei mir ist es aber so, daß der Tatzeitpunkt der 07.09.11 ist und das Datum im Brief der 07.12.11 ist. Der Brief müsste also laut Link im Eingangsposting einen Tag zu spät datiert worden sein.
Meine Frage war ob das auch wirklich so ist, weil ich nirgends wo anders eine ähnliche Erklärung finden konnte.

Gruß

Erkan

Zitat:

Original geschrieben von r-k-i


An alle die mir hier mangelnde Intelligenz, echte Männlichkeit abstreiten und Memmentum unterstellen (wollen): Bitte, sucht euch ein anderes Thema, in dem ihr gegen eure Langeweile ankämpft.

Ich habe zu keiner Zeit meine Schuld abgestritten. Es geht einfach nur darum ob die Behörde die Frist um einen Tag hat verstreichen lassen oder nicht.
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