Verfahren - Womit muss ich rechnen?

Hallo zusammen,

bin zwar schon etwas länger angemeldet, habe aber noch nie was hier reingeschrieben, daher bitte ich um Verständnis, falls es falsch ist.

Und zwar habe ich folgendes Problem:

Da ich tüchtig im Stress und auch zu spät kam, habe ich falsch geparkt. Ja, ich weiß, man darf es nicht, aber ich habe keinen anderen Parkplatz gefunden, daher habe ich mich einfach hingestellt. Es war zwar schon ein "Parkplatz" aber der war nicht als solcher gekenntzeichnet, sprich: rundherum zwar gekenntzeichnete Plätze, aber voll. In der Mitte (das ist der Knaller!) waren ZWEI gekenntzeichnete Parkplätze trotz viel Platz [alleine der Sinn ist fragwürdig] aber ich habe mich, wie zwei andere auch, davor gestellt.

Jetzt kam ich nach circa 5 - 6 Std. wieder, hängt ein roter Zettel an der Scheibe.

Zitat:

Sie haben Ihr Fahrzeug entgegen der Straßenverkehrsordung (StVO) regelwidrig geparkt.
Wir bitten Sie, bis zur Einleitung eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG), i.V.m. der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem aktuell gültigem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, von Vorsprachen und/oder Nachfragen abzusehen.

Jetzt meine Frage: Da ich noch in der Probezeit bin, wirds ja sicherlich auch noch kritisch. Habe mal gegoogelt und hoffe, dass es "nur" ein Bußgeld für Parken in "zweiter" Reihe wird. Doch der Text und alleine der Zettel macht mich n wenig nervös, dass nicht vielleicht noch mehr kommt, schlimmstenfalls Prozeitverlängerung, Punkte usw.

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt und bin für jede Antwort dankbar.

Regards.

Beste Antwort im Thema

BKat=Bußgeldkatalog

Mal unter uns gesagt, ich finde die Einfältigkeit der Fahranfänger teilweise erschreckend.
Wegen so einem Kleinkram gleich ein Faß bei MT aufmachen, leichter wäre es die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung anzurufen.

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Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Und weil es in Deutschland ist ... 😉

Ohhh ja das stimmt mal wieder...

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Elenden Jungspunte 😁😁😁

Na jetz übertreib mal nich 😁😁

Aber mal zurück zum zweiten Teil der Frage: Kann/darf ich trotzdem Einsicht in die Akte kriegen, auch wenn ich bezahle?

Zitat:

Original geschrieben von philipp2006



Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Und weil es in Deutschland ist ... 😉
Ohhh ja das stimmt mal wieder...

Zitat:

Original geschrieben von philipp2006



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Elenden Jungspunte 😁😁😁
Na jetz übertreib mal nich 😁😁

Aber mal zurück zum zweiten Teil der Frage: Kann/darf ich trotzdem Einsicht in die Akte kriegen, auch wenn ich bezahle?

und wozu soll das gut sein?

ist doch keine stasi-akte...

Meine ja nur 😁
Nicht unbedingt auf den Fall bezogen sondern allgemein.

Siehe § 49 OWiG
"Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen."

 
Weigert sich die Behörde, greift die Strafprozessordnung. Akteneinsicht zu erlangen ist dann wesentlich aufwendiger. 

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Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky


Siehe § 49 OWiG
"Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen."

 
Weigert sich die Behörde, greift die Strafprozessordnung. Akteneinsicht zu erlangen ist dann wesentlich aufwendiger. 

Also quasi ein Fass ohne Boden.

Dann lasse ichs lieber und zahle... Is dann wohl der einfachste und (für mich) unbürokratischste Weg

Ich würde hier auch einfach die Sache zu den Akten ablegen und zahlen, vergiss dann einfach den Rest. Denn du hast hier Glück gehabt dass der Wagen nicht abgeschleppt wurde.

Das hat mit Fahrerfahrung nix zu tun.
Mir fällt nur das Unvermögen einiger TS auf, oft habe ich den Eindruck, dass das Hirn nur die Schädeldecke vor dem Einstürzen bewahren soll. Selber denken...ach was, lieber einen Thread bei MT starten und dann übernehmen andere die Kopfarbeit.

Banale Sachen wie ein Knöllchen klärt man mit einem Telefonanruf, nach unzähligen Kommentaren in so nen Thread hat nämlich irgendwann ein Mitglied den Geistesblitz und empfiehlt die Sache mit einem Anruf zu klären.
So hat man vor dem Beginn des Internetzeitalters gemacht und das ist auch heute noch der beste Weg.

Aber vorher muss man im Internet fragen, ob man anrufen darf.

Ich frage mich, ob viele Leute heute überhaupt noch in der Lage sind, selbstständig zu denken und zu handeln, oder ob das Internet, falsch genutzt, eine absolute Maschinerie zur Verdummung und Lenkung der Masse ist.

Wenn das, was die beiden Vorredner schreiben uneingeschränkt richtig ist, dann kann man ja auch MT gleich dicht machen. Hoch lebe google, und was man dort nicht findet, gibt es auch nicht. Ob Tatsachen, Personen, Erfahrungen oder Meinungen. Dann wären wir am Ziel der totalen Abhängigkeit und Entmündigung.

Jedem steht es zu, bei MT seinen Senf in einem Thread dazu zu geben oder es eben bleiben zu lassen. Wenn ich denke, ein Thema ist Kleinkram und unnütz, fein, aber warum muß ich das extra kundtun 🙄 ? Oder gibt es einen "Mindestwert", über dem man nur einen Thread eröffnen darf ?

Ich finde es gut, wenn sich gerade junge Leute und Fahranfänger auch hier informieren. Ja, "BKat" hätte man auch so herausbekommen können, deshalb habe ich ja auch meinen diesbezüglichen Beitrag mit ein wenig Humor versehen 😉. Aber der TE war über den Vorgang an sich verunsichert und hat Rat & Hilfe gesucht. Und keine reinen Besserwisser-Kommentare.

sollte man nicht in der fahrschule lernen was für konsequenzen drohen und wann der lappen in der probezeit wirklich in gefahr ist?

schlaflose nächte wegen einer lappalie müssen nicht sein.

Um den beiden Kommentaren den letzten Satz zu geben:
Ich war durchaus verunsichert was auf mich zukommt, denn es stand nirgends im Netz, was Parken auf einer nicht gekennzeichneten Fläche kostet. Ebenfalls war das Wort "Verhandlung" auch nicht gerade mit nüchternen Magen verdaulich.
Ich habe jetzt meine Erfahrung gemacht und ich bin froh, dass es nur eine Strafe von 10,--€ ohne Konsequenz (sprich: Probezeitverlängerung, Punkten, etc.) ist.

Und wenn das Thema ja so unnütz wäre, dann wäre es doch sicherlich schon längst gelöscht worden.

da bist du der todestrafe ja gerade nochmal entkommen😁

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