Verfahren - Womit muss ich rechnen?
Hallo zusammen,
bin zwar schon etwas länger angemeldet, habe aber noch nie was hier reingeschrieben, daher bitte ich um Verständnis, falls es falsch ist.
Und zwar habe ich folgendes Problem:
Da ich tüchtig im Stress und auch zu spät kam, habe ich falsch geparkt. Ja, ich weiß, man darf es nicht, aber ich habe keinen anderen Parkplatz gefunden, daher habe ich mich einfach hingestellt. Es war zwar schon ein "Parkplatz" aber der war nicht als solcher gekenntzeichnet, sprich: rundherum zwar gekenntzeichnete Plätze, aber voll. In der Mitte (das ist der Knaller!) waren ZWEI gekenntzeichnete Parkplätze trotz viel Platz [alleine der Sinn ist fragwürdig] aber ich habe mich, wie zwei andere auch, davor gestellt.
Jetzt kam ich nach circa 5 - 6 Std. wieder, hängt ein roter Zettel an der Scheibe.
Zitat:
Sie haben Ihr Fahrzeug entgegen der Straßenverkehrsordung (StVO) regelwidrig geparkt.
Wir bitten Sie, bis zur Einleitung eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG), i.V.m. der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem aktuell gültigem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, von Vorsprachen und/oder Nachfragen abzusehen.
Jetzt meine Frage: Da ich noch in der Probezeit bin, wirds ja sicherlich auch noch kritisch. Habe mal gegoogelt und hoffe, dass es "nur" ein Bußgeld für Parken in "zweiter" Reihe wird. Doch der Text und alleine der Zettel macht mich n wenig nervös, dass nicht vielleicht noch mehr kommt, schlimmstenfalls Prozeitverlängerung, Punkte usw.
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt und bin für jede Antwort dankbar.
Regards.
Beste Antwort im Thema
BKat=Bußgeldkatalog
Mal unter uns gesagt, ich finde die Einfältigkeit der Fahranfänger teilweise erschreckend.
Wegen so einem Kleinkram gleich ein Faß bei MT aufmachen, leichter wäre es die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung anzurufen.
41 Antworten
Schade, dass ich's nicht eher lesen konnte, aber die Angst hätte ich dir direkt nehmen können... 😉 Man kann sich bei solchen Briefen immer ordentlich "verlesen" und schnell in die Hose machen, weil man eben nnicht genau weiss, wie's gemeint ist.
Hallo,
wenn durch Dein Parken eine Behinderung vorgelegen hätte, wäre das Fahrzeug sicherlich weg (abgeschleppt) gewesen. Scheinbar hat hier eine Politesse gewirkt. Normalerweise haben die einen Tatbestandskatalog, aus dem sie die Höhe der Owig entnehmen. Z.B. Parken ohne Parkschein = 5 Euronen, Parken mit abgelaufendem Parkschein 10 Euronen.
In Deinem Fall wusste Sie vielleicht nicht, welchen Tatbestand Sie nehmen soll. Aber allenfalls wäre es eine kleine Owig ohne Punke. Demnach hätte es auch keine Auswirkungen auf die Probezeit, es sei denn, Du hast da schon eine enorme Latte (Owigs) stehen.
Solltest Du immer noch kaka in der Hose haben, dann rufe doch einfach an. Da steht doch nur etwas von " Bitte nicht "
Nur mal nebenbei, Deine Entschuldigung " keine Zeit, Stress, zuviel zu tun " sind Ausreden, die man einfach nicht mehr hören kann. Es entschuldigt doch keine Fehlverhalten !!! Sowas solltest Du Dir abgewöhnen.
Fehler gemacht - Ja, dann bittet man um harte aber gerechte Strafe 😁
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Nur mal nebenbei, Deine Entschuldigung " keine Zeit, Stress, zuviel zu tun " sind Ausreden, die man einfach nicht mehr hören kann. Es entschuldigt doch keine Fehlverhalten !!! Sowas solltest Du Dir abgewöhnen.
Wenn man aber sieht, wie manche Arxchlöcher mit Parkraum umgehen, kann man schon die Krise kriegen. Da werden ohne Not aus zehn Plätzen flugs 6 bis 7 gemacht, weil die Leute zu faul sind, aus dem Fenster zu gucken und zwischen den Linien zu stehen.
Und wenn mein Terracan da locker reinpasst mittig, ohne dass ich die Luft anhalten muss beim Einsteigen, dann ist das böswillige Faulheit für mich, wenn das ein Golf oder ein Passat angeblich nicht schaffen.
Und dafür eine Stunde eher aufzustehen, naja. Ich fahr ja auch eher los usw., aber da kann ich schon manche Reaktion wie diese hier verstehen.
cheerio
Ich weiß, dass ich etwas falsch gemacht habe.
Aber ich war eh zu spät und hatte ne tüchtige Kravatte, also wars mir irgendwo egal, wo ich stehe. Aber da ich dachte (ja, denken sollte verboten werden 😁), dass da eh nix passiert und andere es auch machen,...
Ich weiß, ich schiebs wieder auf andere, aber wir Menschen sind doch irgendwo auch Rudeltiere,...
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Meine Meinung dazu: Da will Dich einer auf den Arm nehmen. Warum sollte Polizei oder Ordnungsamt einen Hinweis am Fahrzeug anbringen, dass man falsch geparkt hat und von Rückfragen Abstand nehmen soll. Entweder wird ein Zahlschein an den Wischer geheftet oder man bekommt eine Anzeige ohne Vorwarnung. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige kommt aber nur bei großen Verkehrsverstößen in Betracht. In dem Fall wäre Dein Auto auch abgeschleppt worden. Also abwarten und Tee trinken.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Meine Meinung dazu: Da will Dich einer auf den Arm nehmen. Warum sollte Polizei oder Ordnungsamt einen Hinweis am Fahrzeug anbringen, dass man falsch geparkt hat und von Rückfragen Abstand nehmen soll. Entweder wird ein Zahlschein an den Wischer geheftet oder man bekommt eine Anzeige ohne Vorwarnung. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige kommt aber nur bei großen Verkehrsverstößen in Betracht. In dem Fall wäre Dein Auto auch abgeschleppt worden. Also abwarten und Tee trinken.
Einspruch, Euer Ehren 😉 ! Im Raum Düsseldorf ist es inzwischen gang und gebe, daß Ordnungsämter nur noch eine Karte am Auto hinterlassen auf der vorgedruckt unspezifisch vermerkt ist, daß man gegen Parkvorschriften verstoßen hat und demnächst schriftlich mehr erfährt (oder so ähnlich, ich bekomme die Dinger glücklicherweise nicht allzu häufig 😁).
Dann würde ich einfach abwarten. Ist aber i-wie schon seltsam, so nebulös in Kenntnis gesetzt zu werden und in Fernsehsender-Manier ("Was sie verbrochen und wohin sie ihr Geld zu zahlen haben, sehen sie gleich- nach der nächsten- Maus"😉 häppchenweise informiert zu werden.
Ich hab auch mal ein Schild in Leipzig vier Blocks vorher nicht gesehen, weil ich gar nicht da längs gefahren bin, prompt 15 Euro fürs Halteverbot. Ist auch das einzige Parkticket bis jetzt.
Aber auch da stand alles vernünftig drauf, glaub war sogar ein Überweisungsträger drin (bin nicht mehr sicher, ist ja auch lange her, 2006).
Und ich mag die Stadt, vielleicht tue ich da was für ihre Erhaltung 😁
cheerio
Ich würde mir auch keine Sorgen machen, wenn überhaupt kommt nur eine Verwarnung in höhe bis 35 Euro auf dich zu und bis 35 Euro sind keine Punkte mit enthalten, daher auch für dein Führerschein unbedenklich.
Ich denke eher da wollte dir jemand nur etwas angst machen, also abwarten, wird sicherlich nichts großes kommen. Du hast hier weder jemanden behindert noch hast du irgendwelche Behindertenparkplätze missbraucht oder der gleichen.
nicht behindert stimmt so ja nicht unbedingt...
wenn einer rückwärts aus der parklücke will und das eben nicht mehr reicht und man 10 man rangieren muss ist das schon behinderung. zurecht ist hinter den in der mitte geparkten parkplätzen kein weiterer platz weil es eben schmal zuläuft.
ich hasse sowas auch wenn ich ewig rangieren muss um aus einer parklücke zu kommen.
hättest du so scheiße geparkt, wäre die karre abgeschleppt worden!
also mach dich nicht verrückt!!!
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
hättest du so scheiße geparkt, wäre die karre abgeschleppt worden!also mach dich nicht verrückt!!!
Das waren mal klare Worte 😁 Was nicht heißt, dass es hier nicht schon stand!
Der Meinung bin ich auch, also hoffe ich mal, dass nichts größeres innen Kasten flattert, als n Verwarnungsgeld von max. 35,-€.
Bin derzeit was ruhiger, weil Ämter ja locker n Monat brauchen, eh die die Post fertig haben (Insider 😁). Daher warte ich derzeit ab und kann jetzt eh nichts mehr machen. Es ist passiert.
So Schreiben is heute angekommen. Hat mich ja nich so vom Hocker gehauen:
Zitat:
Schriftl. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
Sehr geehrter Herr ...,
Ihnen wird vorgeworfen folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Tattag: 29.08.2012 Uhrzeit: 09:22 in: XYZ als Führer und Halter des PKW des Kennzeichens VW / [Kennzeichen]
Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung
§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; --BKatBemerkung: Foto(s) angelegt
Beweismittel: (steht nix)Wegen dieser Ordungswidrigkeit(en) wird gegen Sie ein Verwarngeld (§§ 56, 57 OWiG*) festgesetzt in Höhe von: 10,00 EUR
So viel Aufregung wegen sonem Betrag... Was ich nicht verstehe, ist, dass die so einen Driss mit einem roten Zettel mit den Worten "Verfahren" aushändigen. Sollen die doch direkt den Überweisungsträger anheften und nach 14 Tagen ne Zahlungserinnerung schicken, falls der Zettel weggekommen sein sollte...
Ist das eigentlich "normal", dass man ein Aktenzeichen bekommt? Und kann man unabhängig von der Zahlung auch Akteneinsicht verlangen? Also ich zahle den Krempel, möchte aber trotzdem sehen, was die aufgenommen haben? Und was heißt eigentlich dieses "BKat"?
BKat=Bußgeldkatalog
Mal unter uns gesagt, ich finde die Einfältigkeit der Fahranfänger teilweise erschreckend.
Wegen so einem Kleinkram gleich ein Faß bei MT aufmachen, leichter wäre es die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung anzurufen.
Zitat:
Original geschrieben von philipp2006
...
Ist das eigentlich "normal", dass man ein Aktenzeichen bekommt?
Ja, weil man auch Einspruch einlegen kann und dann ein
richtiger Falldaraus wird. Und weil damit die Zahlung genau zugeordnet werden kann. Und weil es in Deutschland ist ... 😉
Zitat:
Original geschrieben von philipp2006
Und was heißt eigentlich dieses "BKat"?
a) Biblischer Kommentar Altes Testament --> eher unwahrscheinlich
b) Bußgeldkatalog
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
BKat=BußgeldkatalogMal unter uns gesagt, ich finde die Einfältigkeit der Fahranfänger teilweise erschreckend.
Wegen so einem Kleinkram gleich ein Faß bei MT aufmachen, leichter wäre es die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung anzurufen.
Na echt mal! Der soll erstmal 65 Jahre Fahrerfahrung sammeln bevor er hier eine Frage stellen darf. Jeder von uns musste hier erst nachweisen das er selbst schon 127,5 Nachfragen beim Verkehrsamt, Zulassungstelle, Polizei, Anwalt, ADAC, DEKRA,TUV,Fernsehen,Radio, Kanzler/in und Papst gemacht hat bevor man hier aufgenommen wurde und selber fragen darf. Elenden Jungspunte 😁😁😁