Verfahren Führerschein Klasse 2 ab 50 Jahre ?

Hallo, ein Bekannter wird im Juni 50 Jahre. Er hat seit 25 Jahre den alten Führerschein 2.
Nun herrschen vielen Meinungen, dass der Führerschein abläuft und "umgeschreiben" werden muss.
Da zu ist auch eine ärztliche Untersuchung notwendig.
Hat das schon jemand mal gemacht und mit welchen Kosten ist da zu rechnen?
Muß das Umschreiben zwingend noch vor dem 50. Lebensjahr gemacht werden oder geht es auch hinterher? - Falls ja, sind damit Nachteile verbunden?

Beste Antwort im Thema

Aaaaaaaalso,
Beim umschreiben des Führerscheins wird man zunächst mal mit einer Flut an Führerscheinklassen konfrontiert:
7,5t = C1, mit Anhänger C1E, diese Klasse bleibt, falls man den "alten 3er" besitzt bis an das Lebensende gültig, ohne irgendeine Gesundheitsuntersuchung.
Anders sieht das aus mit der Klasse 2 (C/CE). Diese muss man ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig verlängern, und zwar durch einen Antrag bei deiner Führerscheinstelle zusammen mit einem augenärztlichen Test und einem Gesundheitszeugnis, am besten direkt Vordrucke vom Amt (wenn die gut sind gibt's die im Internet). Die Kosten dafür varieren je nach region relativ stark, ich empfehle den Gang zum Arbeitsmediziner, da kost beides zusammen so ca, 40 € (Berlin). Sonst Augenarzt runde 80€, Hausarzt müsste das eigentlich umsonst machen(im Zuge einer allgemeinen Untersuchung.
Und dann halten die vom Amt nochmal die Hand auf und wollen auch nochmal so um die 50 € sehen.
Falls du den Lappen nicht sofort umschreibst passiert erstmal gar nichts, der Besitzstand bleibt erhalten ABER je nach Gutdünken des örtlichen Sachbearbeiters ist es denkbar das du nach einer gewissen Zeitspanne(2-3 Jahre) wenn "Zweifel bestehen dass du die Fähigkeiten noch besitzt" die Prüfungen nochmal machen musst .Das ist natürlich nen teuer Spaß 😰 . Das ist aber regional wirklich unterschiedlich, auch hier gilt meist, desto weiter südlich desto nerviger das Amt.
M.F.G
Der Altmetallfanatiker
P.S. CE79 ist nun wirklich ne ganz andere Geschichte, das ist sone Sonderklasse weil man mit dem Dreier mehr fahren durfte als mit C1E , solche Fake-Sattelzüge und allerlei andere Unikate um die Gesetzeslücken zu füllen 😉 Das hat aber mit dem echten CE gar nichts zu tun....

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gast356,
mein Fehler.
Es geht da speziell nur um die über 12 to ?
Nicht um den Zug als solches. Also LKW 7,5 to, plus Einachs-Anhänger bis insges. 12 to.

Die Betonung liegt hier auf Einachs- bzw. Zentralachs-Anhänger. Ein Anhänger mit Drehschemelachse, bzw. eine Achse vorn und eine hinten geht aber nicht. Ich hätte auch den alten dreier.

Bei den Eintragungen ist es von Amt zu Amt verschieden.
Mir hat damals ein DinA4-Blatt mit der Bestätigung des LW gereicht, um die Eintragung zu bekommen.

Gruß Jörg.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. Januar 2021 um 14:07:00 Uhr:


Die neuen Klassen gelten auch mit dem alten Führerschein.

Und die Klasse T gibt es für Inhaber der alten Klasse 2 auch ohne Nachweis.

Gut, dann lasse ich das so laufen.
Gibt es das von offizieller Seite schriftlich?

...C1E ist ein (max.) 7,5 Tonner + ein 4,5 Tonnen Anhänger... oder auch z.B. ein Zugfahrzeueg mit 5 Tonnen zul.GG und daran ein Anhänger mit 7 Tonnen zul. GG... insgesamt der komplette Zug darf nicht mehr als 12Tonnen haben.

Das mit Einschränkung auf einen Zentralachsanhänger war beim alten 3er... läßt du den umschreiben fällt das weg und du darfst auch einen Drehschemmel fahren - das hat man z.B. sogar am Angebot der Hersteller bemerkt, als vor Jahren plötzlich Drehschemmel hinter PKWs in den Produktpaletten aufgetaucht sind.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 12. Januar 2021 um 13:21:46 Uhr:



Zitat:

@Rigero schrieb am 12. Januar 2021 um 13:05:49 Uhr:


"174", "175" sind lediglich Schlüsselzahlen, die eine Fahrerlaubnis exakter definieren.
Wenn ich mich richtig erinnere, hast du zwecks Eintragung der Klasse "T" Deinen landwirtschaftlichen Bezug glaubhaft nachzuweisen. Mehr Nachweise sind in Deinem Fall nicht zu erbringen.

Exakter definieren nicht direkt, sondern eher etwas "ausweiten"
So kann ich mich dunkel erinnern, die 174 steht für Reisebusse ohne Personen.

Als Landwirt steht ihm T ja sowieso zu.
Ich habe T auch eingetragen, brauchte aber dafür damals ein Schriftstück meines LW, dass ich diese Maschinen für ihn bewegen muss. Gleichzeitig wurde da auch die CE79 eingetragen. Die habe ich aber mit den 50sten nicht mehr verlängern lassen. Soweit ich weiß, darf ich aber trotzdem fahren, nur nicht Beruflich, sondern nur Privat.

Gruß Jörg.

Einen landwirtschaftlichen Bezug muss man für die Fahrerlaubnis nicht nachweisen. Ich hab meinen T einfach mit dem Lkw-Schein eingetragen bekommen.

Die Schlüsselzahl 174 hat mir Reisebussen nichts zu tun, sondern mit einem einachsigen Anhänger hinter einem Bulldog:
https://www.adac.de/.../

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Zitat:

@Hannes2021 schrieb am 12. Januar 2021 um 14:22:47 Uhr:


Gibt es das von offizieller Seite schriftlich?

Fahrerlaubnisverordnung, §6 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 3.

Zu den Untersuchungen §76 lfd. Nr. 9

Zitat:

@birscherl schrieb am 12. Januar 2021 um 14:28:11 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 12. Januar 2021 um 13:21:46 Uhr:


So kann ich mich dunkel erinnern, die 174 steht für Reisebusse ohne Personen.

Gruß Jörg.

Die Schlüsselzahl 174 hat mir Reisebussen nichts zu tun, sondern mit einem einachsigen Anhänger hinter einem Bulldog:
https://www.adac.de/.../

Richtig !

Es war die 171, nicht die 174.
Sorry.

Aber wo steht geschrieben, dass ich mit der abgelaufenen Klasse 2 automatisch - also ohne Umschreibung - Klasse T habe?

Klasse T ... also der große Traktor/Schlepper-Führerschein ist regulär im C / CE Führerschein enthalten und wir mit erteil, wenn du den C / CE machst.

(siehe z.B. hier beim TÜV Nord Führerscheinklasse (klick) unter CE... Einschluß: Klassen BE, C1E und T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden)

Allerdings gabs / gibts bei den Leuten mit Vorbesitz Klasse 3 auf den Führerscheinstellen teilweise erhebliche Diskussionen, ob bei der Umschreibung T erteilt wird oder nicht... da haben dann manche Führerscheinstellen einen Nachweis verlangt, ob du den wirklich brauchst und den T nur erteilt, wenn wirklich Bedarf besteht.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 12. Januar 2021 um 13:21:46 Uhr:


So kann ich mich dunkel erinnern, die 174 steht für Reisebusse ohne Personen.

Richtig. Umschreibung von Alt-Kl. "3" auf "C1/C1E" in Verbindung mit Schlüsselnummer 171 beinhaltet die Erlaubnis, Omnibusse (KOM) bis zu 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht zu steuern. Die Freude darüber sollte aber nicht zu groß sein: allein der Fahrer darf an Bord sein, keine weitere Person. Zudem ist diese Regelung nur für Deutschland gültig (wie übrigens alle Erweiterungen mit Schlüsselzahl über "100"😉.

Zitat:

@Hannes2021 schrieb am 12. Januar 2021 um 14:58:11 Uhr:


Aber wo steht geschrieben, dass ich mit der abgelaufenen Klasse 2 automatisch - also ohne Umschreibung - Klasse T habe?

Schau in deinen Führerschein, da steht das drin. Wenn du den 2er hast, ist T ohne Ablaufdatum enthalten.

Auf dem rosa Lappen ist das noch nicht vermerkt.

Zitat:

@Rigero schrieb am 12. Januar 2021 um 15:09:02 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 12. Januar 2021 um 13:21:46 Uhr:


So kann ich mich dunkel erinnern, die 174 steht für Reisebusse ohne Personen.
Richtig. Umschreibung von Alt-Kl. "3" auf "C1/C1E" in Verbindung mit Schlüsselnummer 171 beinhaltet die Erlaubnis, Omnibusse (KOM) bis zu 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht zu steuern. Die Freude darüber sollte aber nicht zu groß sein: allein der Fahrer darf an Bord sein, keine weitere Person. Zudem ist diese Regelung nur für Deutschland gültig (wie übrigens alle Erweiterungen mit Schlüsselzahl über "100"😉.

Das stimmt so nicht ganz – nicht "allein der Fahrer darf an Bord sein", sondern nur "ohne Fahrgäste". Man darf auch mit einem Mechaniker oder Prüfer unterwegs sein, wenn die während der Fahrt irgendwelche fahrzeuggebundene Aufgaben erledigen müssen.

Zitat:

@Hannes2021 schrieb am 12. Januar 2021 um 15:19:41 Uhr:


Auf dem rosa Lappen ist das noch nicht vermerkt.

Dann schau in meinen Führerschein, ein Bild hab ich ja oben angehängt 😁

🙄
Ich glaube das hilft mir im Falle eines Falles richtig weiter!
🙂

@birscherl :
Ja, O.K. - zwei Personen zwecks Prüfungsfahrt zur Ermittlung techn. Fehlerquellen. Nicht aber der Ausflug mit dem besten Kumpel oder gar der eigenen Familie. Bei einer allfälligen Verkehrskontrolle lässt sich die Exekutive mit einem "Wir wollen nur kurz schauen, woher das Knarzen kommt" nicht so einfach hinters Licht führen 😉

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